{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.024","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bet\u00e4ubungsmittelgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 9. M\u00e4rz 2001 \u00fcber die \u00c4nderung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes","InitialSituation":"<p>Mit der Revision von 1975 verlor das BetmG seinen Charakter als reines Stoff- Kontrollgesetz, indem erstmals sozialmedizinische und f\u00fcrsorgerische Massnahmen Aufnahme fanden. Mit den revidierten gesetzlichen Bestimmungen hoffte der Gesetzgeber, den zunehmenden Drogenproblemen wirksamer und gezielter zu begegnen. Seither hat sich die Suchtproblematik in der Schweiz entscheidend ver\u00e4ndert. So hat z. B. die Zahl der Abh\u00e4ngigen und der gelegentlich Konsumierenden von Bet\u00e4ubungsmitteln und psychotropen Stoffen ab Mitte der Achtzigerjahre deutlich zugenommen. Erst seit Mitte der Neunzigerjahre deuten die vorliegenden Zahlen auf eine Stabilisierung des Konsums von harten Drogen hin (leichter R\u00fcckgang beim Heroin-, nur noch schwache Zunahme beim Kokainkonsum). Der Cannabiskonsum weist wie in den meisten \u00fcbrigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern weiterhin steigende Tendenz auf. So genannte Lifestyle- oder Designerdrogen traten vor allem in spezifischen Jugendszenen (z. B. Technoszene) in Erscheinung und breiteten sich rasch aus. Das Auftauchen der Immunschw\u00e4che Aids setzte die injizierenden Drogenkonsumentinnen und -konsumenten einem zus\u00e4tzlichen gesundheitlichen Risiko aus und rief nach gezielten pr\u00e4ventiven Massnahmen. Die offenen Drogenszenen in mehreren Schweizer St\u00e4dten l\u00f6sten Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre eine \u00f6ffentliche und politische Debatte aus, welche sehr intensiv und oft emotional gef\u00fchrt wurde, welche aber in breiten Bev\u00f6lkerungskreisen das Bewusstsein f\u00fcr die Problematik sch\u00e4rfte. Das Vorhandensein der offenen Drogenszenen zwang die Verantwortlichen in St\u00e4dten und Kantonen aber auch, nach praktikablen Massnahmen zu suchen, um die betroffene Bev\u00f6lkerung zu entlasten. Auf all diese Entwicklungen und Herausforderungen wurde in Kantonen und Gemeinden pragmatisch mit gezielten Interventionen reagiert (Spritzentausch, Schliessung der offenen Drogenszenen, Ausbau der Hilfsangebote usw.). Der Bund verst\u00e4rkte 1991 sein Engagement mit der Verabschiedung des \"Massnahmenpaketes Drogen\" durch den Bundesrat und wenig sp\u00e4ter mit dem Setzen von Akzenten im Forschungsbereich (z. B. wissenschaftlicher Versuch zur heroingest\u00fctzten Behandlung). In der Folge entstand ein nationales Konzept f\u00fcr den Umgang mit Drogenproblemen: das Vier-S\u00e4ulen-Modell der Schweizer Drogenpolitik. Es fand breite Akzeptanz in der Politik, der Fachwelt und bei den Verantwortlichen in Kantonen und Gemeinden. Nicht zuletzt fand es die Unterst\u00fctzung der Bev\u00f6lkerung, welche es anl\u00e4sslich von drei nationalen Abstimmungen zu Drogenfragen best\u00e4tigte. Dass die Entwicklung und Umsetzung des neuen drogenpolitischen Konzeptes fast ausschliesslich im Rahmen des geltenden BetmG erfolgte, war dabei kein Zufall. Zum einen standen die besonders betroffenen Gemeinwesen teilweise unter einem derartigen Handlungsdruck, dass sie zahlreiche Projekte rasch in der Praxis erproben mussten und nicht den Zeit raubenden Prozess einer Gesetzgebung abwarten konnten. Zum anderen mussten die Ausgestaltung des nationalen Konzeptes immer wieder neu ausgehandelt, der Konsens gesucht und die Einbindung aller f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen zust\u00e4ndigen Stellen sichergestellt werden. Schliesslich zeigte sich auch, dass - abgesehen von einigen Ausnahmen - das geltende Gesetz durchaus gen\u00fcgend Handlungsspielraum bot f\u00fcr die Umsetzung von innovativen, auf die aktuellen Entwicklungen reagierenden Massnahmen. Die vorgeschlagene Revision ist daher in weiten Teilen der Nachvollzug dessen, was sich in der Praxis in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Es geht in erster Linie darum, bew\u00e4hrte und wirksame Massnahmen zu konsolidieren, allenfalls L\u00fccken zu schliessen und die seit der Revision von 1975 neu geschaffenen Interventionsm\u00f6glichkeiten gesetzlich zu verankern. Konkret lassen sich die zentralen Ziele des Revisionsvorhabens wie folgt umreissen:</p><p>Anpassung des Gesetzes an die Realit\u00e4t in der Schweiz (z. B. Verankerung des Vier-S\u00e4ulen-Modells und der heroingest\u00fctzten Behandlung). </p><p>Gesetzliche Verankerung der priorit\u00e4ren Ziele im Umgang mit der Suchtproblematik (neuer Zweckartikel)</p><p>-                Entkriminalisierung des Cannabiskonsums</p><p>-                Verst\u00e4rkung des Jugendschutzes</p><p>-                Gezielte Verst\u00e4rkung der Repression in ausgew\u00e4hlten Bereichen</p><p>-                Praktikable Regelungen f\u00fcr Anbau, Fabrikation und Handel betr. Cannabis</p><p>-                Vereinheitlichung des Vollzugs.</p><p>Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen werden in den meisten Zielbereichen keine einschneidenden Auswirkungen auf die Praxis haben. Sie werden diese vielmehr best\u00e4tigen und die mit der Umsetzung der zahlreichen Massnahmen betrauten Fachleute unterst\u00fctzen. Einzig im Umgang mit der Cannabisproblematik dr\u00e4ngt sich aufgrund der aktuellen unbefriedigenden Situation eine Neuorientierung auf, f\u00fcr welche eine Anpassung des Gesetzes unabdingbar erscheint. Angesichts der gesch\u00e4tzten 500 000 gelegentlich oder regelm\u00e4ssig Cannabis Konsumierenden in der Schweiz ist der Vollzug des Gesetzes bez\u00fcglich der Bestrafung des Konsums mit vern\u00fcnftigem Aufwand nicht mehr zu gew\u00e4hrleisten. Bedenkt man zudem, dass die gesundheitlichen Risiken bei moderatem Cannabiskonsum nicht gr\u00f6sser sind als bei anderen legal erh\u00e4ltlichen Substanzen, dann liegt die Aufhebung der Strafbarkeit des Konsums von Bet\u00e4ubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis und der Vorbereitungshandlungen dazu nahe. Dieser Schritt will sowohl der gesellschaftlichen Realit\u00e4t Rechnung tragen, als auch Polizei und Justiz entlasten. Als flankierende Massnahme sollen gezielte Impulse im Bereich der Pr\u00e4vention gesetzt werden, um einer allf\u00e4lligen Banalisierung des Cannabiskonsums entgegenzuwirken und bei sich abzeichnenden Problemen bei Jugendlichen fr\u00fchzeitig intervenieren zu k\u00f6nnen. Bei der Bek\u00e4mpfung des Anbaus von Drogenhanf sowie der Herstellung und des Verkaufs von Cannabisprodukten zeigen sich die Schw\u00e4chen des geltenden Gesetzes mit aller Deutlichkeit. Die Folgen sind ein sehr uneinheitlicher und aufw\u00e4ndiger Vollzug sowie ein kaum zu kontrollierender Graumarkt, der sich mittlerweile \u00fcber unsere Landesgrenzen hinaus etabliert hat. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf in diesem Bereich ist denn auch praktisch unbestritten. Mit der vorgeschlagenen Revision des BetmG soll der Bundesrat die M\u00f6glichkeit erhalten, anhand der im Gesetz abgesteckten Rahmenbedingungen klare Priorit\u00e4ten f\u00fcr die Strafverfolgung festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass der Bundesrat mittels Verordnung und innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmen kann, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen auf eine Strafverfolgung zu verzichten ist. Dies w\u00fcrde erlauben, dass eine gewisse Zahl von Verkaufsstellen ebenso toleriert werden k\u00f6nnte wie der Anbau von Drogenhanf und die Herstellung von Cannabisprodukten, sofern die vom Bundesrat hierf\u00fcr definierten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Gleichzeitig soll die Trennung von Industrie- und Drogenhanf anhand von eindeutigen Kriterien erm\u00f6glicht und die Bek\u00e4mpfung des Exports von Cannabisprodukten erleichtert werden. Der Blick \u00fcber die Grenzen zeigt, dass die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder mit \u00e4hnlichen Problemen zu k\u00e4mpfen haben wie die Schweiz und dabei \u00e4hnliche Erfolge und Misserfolge erzielen wie unser Land. Das Wundermittel f\u00fcr die L\u00f6sung aller Suchtprobleme gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund erstaunt nicht, dass viele der in der Schweiz erprobten Massnahmen (Spritzentausch, Schadensverminderung, heroingest\u00fctzte Behandlung usw.) auf grosses internationales Interesse stossen. Zwar wurde der Schweiz nicht nur Anerkennung, sondern mitunter auch Kritik zuteil. Zahlreiche L\u00e4nder haben jedoch in j\u00fcngster Zeit gesundheits- und sozialpolitischen Anliegen im Umgang mit der Drogenproblematik mehr Gewicht verliehen oder gar Elemente der Schweizer Drogenpolitik \u00fcbernommen und den jeweiligen nationalen oder regionalen Gegebenheiten angepasst. Insgesamt hat die Schweizer Drogenpolitik der vergangenen Jahre ausserhalb der Landesgrenzen deutlich an Beachtung und Profil gewonnen. Auch die vorgeschlagene Revision des BetmG st\u00f6sst international auf grosses Interesse, wobei absehbar ist, dass sie sowohl kritische als auch unterst\u00fctzende und anerkennende Reaktionen ausl\u00f6sen wird.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war in der Debatte zur Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes das Hauptziel der Vorlage unbestritten, n\u00e4mlich die Verankerung der vom Volk mehrfach best\u00e4tigten Vier-S\u00e4ulen-Politik des Bundesrates (Pr\u00e4vention, Therapie, Schadensverminderung, Repression). Dazu geh\u00f6rt auch die kontrollierte Heroinabgabe f\u00fcr Schwersts\u00fcchtige. Der Bundesbeschluss zur \u00e4rztlichen Verschreibung von Heroin ist bis 2004 befristet, weshalb diese Massnahme nun auch im Gesetz geregelt werden soll. Zu reden gab demgegen\u00fcber die vom Bundesrat und von der Kommission vorgeschlagene Straffreiheit des Cannabiskonsums sowie die rechtliche Behandlung von Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabisprodukten. F\u00fcr Bruno Frick (C, SZ) sprechen gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die Straffreiheit des Cannabiskonsums und f\u00fcr den kontrollierten Handel mit kleinen Mengen. Heute w\u00fcrden Mittel von Polizei und Gerichten in unn\u00f6tiger Weise gebunden, indem sie gezwungen sind gegen den Cannabiskonsum einzuschreiten. Cannabis sei keine Einstiegsdroge f\u00fcr harte Drogen und deren Konsum sei nicht bedenklicher als der Konsum von Alkohol oder Tabak. Zudem w\u00fcrden durch eine Legalisierung die M\u00e4rkte f\u00fcr harte und weiche Drogen getrennt. Fran\u00e7oise Saudan (R, GE) unterst\u00fctzte zwar das Gesetzesvorhaben, sp\u00fcrte aber Unbehagen dabei, Cannabis auf eine Stufe mit Alkohol und Tabak zu stellen. Auch seien die Genfer Beh\u00f6rden h\u00f6chst beunruhigt mit Blick auf den m\u00f6glichen grenz\u00fcberschreitenden Drogentourismus. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Jean Studer (S, NE) wollte den Cannabiskonsum nicht v\u00f6llig straffrei erkl\u00e4ren, sondern das Opportunit\u00e4tsprinzip zur Anwendung bringen. Der Konsum bliebe also grunds\u00e4tzlich strafbar, doch w\u00fcrde von einer Strafverfolgung abgesehen, sofern bestimmte, in einer Verordnung zu pr\u00e4zisierende Voraussetzungen erf\u00fcllt w\u00e4ren. Der Rat schloss sich schliesslich mit 32 zu 8 Stimmen der Kommissionsmehrheit an und sprach sich f\u00fcr die Straffreiheit des Cannabiskonsums aus. Im Bereich des Anbaus und des Handels von Cannabisprodukten stimmte der Rat dem vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Kommission unterst\u00fctzen Opportunit\u00e4tsprinzip zu. Das bedeutet, dass via Verordnungsregelung beim Anbau, der Herstellung und dem Verkauf geringer Mengen von Cannabisprodukten auf die Strafverfolgung verzichtet werden soll, wenn diese keine erh\u00f6hten Gesundheitsrisiken bergen und an \u00fcber 18-j\u00e4hrige abgegeben werden. Kommissionspr\u00e4sidentin Christine Beerli (R, BE) wies auf die neu vorgesehene generelle Meldepflicht f\u00fcr den Hanfanbau hin (ausser f\u00fcr den Eigenkonsum). Stelle die Beh\u00f6rde einen THC-Gehalt fest, der das Gew\u00e4chs als Drogenhanf klassiert - im Entwurf der Verordnung ist dies 0,3 Prozent -, so m\u00fcsse nachgewiesen werden, wohin er verkauft wird. Je nachdem gelte dann das Opportunit\u00e4tsprinzip. Beim Artikel \u00fcber die Strafbarkeit des Konsums von harten Drogen lehnte es der St\u00e4nderat ab, ebenfalls das Opportunit\u00e4tsprinzip einzuf\u00fchren, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der Konsum - in Gassenzimmern und therapeutischen Einrichtungen ausgenommen - bleibt demnach strafbar. Jedoch stimmte der Rat einem Antrag von Mich\u00e8le Berger (R, NE) mit 31 zu 5 Stimmen zu, wonach bei Personen, die eine \u00dcberdosis konsumiert haben, von einer Strafverfolgung abzusehen ist. Die ganze Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> standen dem Antrag der Kommission auf Eintreten sechs Nichteintretensantr\u00e4ge gegen\u00fcber, unter anderem von der liberalen Fraktion und von der SVP-Fraktion. Weiter lagen vier R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge von Ratsmitgliedern der CVP, FDP und EVP vor. Hauptstreitpunkt in der emotionsgeladenen Eintretensdebatte war die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. Die franz\u00f6sischsprachige Kommissionssprecherin Anne-Catherine M\u00e9n\u00e9trey-Savary (G, VD) warb f\u00fcr eine Weiterf\u00fchrung einer pragmatischen und humanen Drogenpolitik, welche die Bew\u00e4ltigung der Probleme im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum nicht einfach der Justiz und der Polizei \u00fcberlassen will. Felix Gutzwiller (R, ZH), f\u00fchrte als deutschsprachiger Kommissionssprecher aus, dass die heutige Situation mit einem deutlichen Anstieg des Konsums von Cannabis trotz der Kriminalisierung seit 1975 und mit einer v\u00f6llig unregulierten Hanfbranche nach einem neuen Ansatz verlange. Die Kommission schlug vor, weitgehend dem St\u00e4nderat zu folgen und damit auch den unkontrollierten Graumarkt zu regulieren. Demgegen\u00fcber erkl\u00e4rte Jean Henri Dunant (V, BS), dass die SVP-Fraktion weder liberalisieren noch legalisieren, sondern am Status quo festhalten will. Cannabis sei eine Droge, die psychisch und physisch krank mache. Mit der Gesetzesrevision w\u00fcrde man charakterschwachen Jugendlichen Zugang zu Drogen erm\u00f6glichen. Bundesrat Pascal Couchepin rief dazu auf, die Realit\u00e4t nicht einfach auszublenden und das Drogenproblem mit pragmatischen, wenn auch notgedrungen unvollkommenen L\u00f6sungen anzugehen. Die Prohibition habe noch nie funktioniert, sondern nur zu riesigen Gewinnen auf dem Schwarzmarkt und zu Kriminalit\u00e4t gef\u00fchrt. Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 96 zu 89 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gegen das Eintreten stimmten insbesondere B\u00fcrgerliche aus der Westschweiz sowie die Fraktionen der SVP und der Liberalen und drei Viertel der CVP-Fraktion. F\u00fcr Eintreten stimmten auf der anderen Seite die Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen und eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> ging es danach um die Frage, ob der Rat an seinem Eintretensentscheid festhalten will oder nicht. Auf Antrag der Kommission beschloss die Kleine Kammer mit 28 zu 12 Stimmen an diesem Beschluss festzuhalten. Kommissionspr\u00e4sidentin Christiane Brunner (S, GE) wies darauf hin, dass sich seit dem ersten Ja des St\u00e4nderates zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums im Dezember 2001 das Problem nicht verkleinert sondern eher versch\u00e4rft habe und deshalb ein klarer Regelungsbedarf bestehe im Bereich von Konsum und Kontrolle von Anbau und Handel von und mit Cannabis. Christiane Brunner orientierte, auch zuhanden des Nationalrates, \u00fcber die in der Zwischenzeit in der St\u00e4nderatskommission gef\u00fchrten Diskussionen \u00fcber Einzelheiten des Gesetzes. Dabei signalisierte sie, die von der Nationalratskommission vorgeschlagenen detaillierten Vorschriften f\u00fcr Anbau und Handel zu \u00fcbernehmen (Eintragung aller Produzenten und H\u00e4ndler in einem nationalen Register, Buchf\u00fchrung der Produzenten \u00fcber Erntemenge und THC-Gehalt, Kontrolle durch die eidgen\u00f6ssische Alkoholverwaltung). Bez\u00fcglich Pr\u00e4vention m\u00f6chte die St\u00e4nderatskommission den Ertrag aus der geplanten Lenkungsabgabe zum gr\u00f6ssten Teil den Kantonen zukommen lassen. Urs Schwaller (C, FR) wollte mit seinem Nichteintretensantrag erm\u00f6glichen, dass in einem neuen Gesetzesentwurf der Schwerpunkt nicht auf die Liberalisierung gelegt werde, sondern auf Jugendschutz, Pr\u00e4vention und auf die Ausformulierung des Opportunit\u00e4tsprinzips f\u00fcr \"kleine\" Konsumenten. This Jenny (V, GL) betonte, dass auch f\u00fcr ihn der Jugendschutz zentral sei. Es sei aber eine Tatsache, dass der bestehende Zustand unbefriedigend sei und mit einem Nichteintretensentscheid dieser Zustand zementiert werde. Trix Heberlein (RL, ZH), die ebenfalls f\u00fcr Eintreten pl\u00e4dierte, kritisierte, dass das Opportunit\u00e4tsprinzip (\"wenn man will, kann man anzeigen\") kein Vorbild f\u00fcr die Politik und f\u00fcr die Umsetzung von Gesetzesnormen sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte erneut eine emotionsgeladene Eintretensdebatte. Die vorberatende Kommission beantragte mit 13 zu 12 Stimmen, nicht auf die \u00c4nderung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes einzutreten. Mit 102 zu 92 Stimmen folgte der Rat diesem Antrag und best\u00e4tigte seinen Beschluss, den er noch in alter Zusammensetzung vor den Wahlen getroffen hatte. Damit ist das Gesch\u00e4ft erledigt. Die Ratsmehrheit zielte auf Abstinenz, Disziplinierung und Sanktionen, um vor allem die Jugend daran zu hindern, Drogen zu konsumieren. Die unterlegene Minderheit h\u00e4lt gerade diese Methoden und Ziele f\u00fcr das Problem. Wie zuvor stimmten die Fraktionen der SVP und der CVP, je mit wenigen Ausnahmen und eine knappe Minderheit der FDP-Fraktion f\u00fcr Nichteintreten. Der Rat m\u00fcsse ein deutliches Signal setzen und der Jugend zu verstehen geben, dass der Drogenkonsum grunds\u00e4tzlich negativ und strafbar sei, erkl\u00e4rte der franz\u00f6sischsprachige Kommissionssprecher Claude Ruey (RL, VD). Ruth Humbel (C, AG), die deutschsprachige Kommissionssprecherin war der \u00dcberzeugung, dass der Jugendschutz und die Pr\u00e4vention \u00fcber ein Konsumverbot besser zu erreichen seien. Eine Liberalisierung w\u00fcrde als Banalisierung des Cannabis-Konsums missverstanden und w\u00fcrde zu einer Zunahme des Konsums f\u00fchren, argumentierten Vertreter der Mehrheit. F\u00fcr Eintreten votierten die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen und eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion. Ein Nichteintreten auf die Vorlage verl\u00e4ngere einfach den unhaltbaren Status quo, den niemanden befriedige, warnte Felix Gutzwiller (RL, ZH). Die Kriminalisierung sei wirkungslos, sagte Jost Gross (S, TG). Es komme zudem einer Kapitulation des Rechtsstaats gleich, wenn zwei Drittel der polizeilichen Mittel gegen jugendliche Konsumenten weicher Drogen eingesetzt w\u00fcrden, die Drogenh\u00e4ndler aber unbehelligt blieben. Cannabis d\u00fcrfe weder verteufelt noch banalisiert werden, meinte Evi Allemann (S, BE). Cannabis sei sicher nicht gesund, aber auch nicht sch\u00e4dlicher als Alkohol und Tabak. Auch Bundesrat Pascal Couchepin warb vergeblich f\u00fcr ein Eintreten. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass man anerkenne, dass es ein Problem gebe.          </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087171200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755031087)\/","SubmissionDate":"\/Date(984096000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}