{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\". Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 4. April 2001 zur Volksinitiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\"","InitialSituation":"<p>Die Initiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\" will f\u00fcr eine Gruppe von T\u00e4tern eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen einf\u00fchren. Eine Entlassung soll nur gepr\u00fcft werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass der T\u00e4ter geheilt werden kann und k\u00fcnftig f\u00fcr die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt. Die Initiative sieht ferner vor, dass Gutachten zur Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraft\u00e4tern immer von zwei voneinander unabh\u00e4ngigen Experten zu erstellen sind und die Beh\u00f6rden f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle entlassener T\u00e4ter verantwortlich gemacht werden k\u00f6nnen. Die Initiative ist Ausdruck einer berechtigten Sorge. Die vorgeschlagenen Neuerungen gehen indessen nur unwesentlich \u00fcber das hinaus, was bereits im geltenden Recht angelegt ist, obwohl der vorgeschlagene neue Verfassungsartikel in einzelnen Bereichen sehr offen formuliert ist und der Auslegung viel Raum l\u00e4sst.</p><p>Die lebensl\u00e4ngliche Verwahrung ist bereits heute im geltenden Recht vorgesehen. Die Initiative schr\u00e4nkt jedoch die Kategorien von Straft\u00e4tern, die davon betroffen sein k\u00f6nnen, ein. Sie zielt zudem in erster Linie auf Delinquenten ab, die eine psychische St\u00f6rung aufweisen, womit sie auf einen guten Teil der gef\u00e4hrlichen Delinquenten nicht anwendbar ist. Diese L\u00fccke k\u00f6nnte allenfalls durch eine sehr extensive Auslegung geschlossen werden. Ferner sind die Sicherheitsschranken, welche die Initiative f\u00fcr die Entlassung gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter vorsieht, zu kompliziert, unzweckm\u00e4ssig und im Ergebnis nicht strenger als diejenigen, welche bereits heute in der Praxis beachtet werden. Zudem kann einzelnen Grunds\u00e4tzen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip nur durch eine Auslegung Rechnung getragen werden, die zwar mit dem Initiativtext gerade noch vereinbar ist, jedoch zum Teil dem Willen der Initiantinnen und Initianten widerspricht. Die Initiative wirkt im Weiteren widerspr\u00fcchlich, indem sie jede vorzeitige Entlassung ausschliesst, gleichzeitig aber die Entlassung von T\u00e4tern zul\u00e4sst, die noch extrem gef\u00e4hrlich sind. Der Ausschluss des Urlaubs, der bei extrem gef\u00e4hrlichen Delinquenten gerechtfertigt ist, erscheint in jenen F\u00e4llen fragw\u00fcrdig, wo beim T\u00e4ter eine R\u00fcckfall- oder Fluchtgefahr ausgeschlossen werden kann. Die geforderte Verantwortlichkeit der Beh\u00f6rden wird namentlich durch das Strafgesetzbuch und die Verantwortlichkeitsgesetze gew\u00e4hrleistet. </p><p>Am 21. September 1998 hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorgelegt. Ein zentrales Anliegen dieser Revision ist der Schutz der Allgemeinheit vor gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4tern. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck eine neue Form der lebenslangen Sicherungsverwahrung vorgesehen, die auf alle T\u00e4ter anwendbar ist, die schwere Straftaten begangen haben und bei denen eine R\u00fcckfallgefahr besteht. Im Gegensatz zur Verwahrung der Initiative beschr\u00e4nkt sie sich weder auf Sexual- oder Gewaltdelinquenten noch auf extrem gef\u00e4hrliche Delinquenten noch auf solche, die an einer psychischen St\u00f6rung leiden. Die Verwahrung gem\u00e4ss Vorlage des Bundesrates ist ferner in ein Gesamtkonzept von neuen Schutzmassnahmen eingebettet:</p><p>Vorgesehen sind unter anderem gesicherte Einrichtungen f\u00fcr die Behandlung psychisch gest\u00f6rter gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter, strengere Entlassungsvoraussetzungen und eine breitere Abst\u00fctzung der Prognosen bei allen T\u00e4tern, die schwere Straftaten begangen haben. Es besteht daher kein Anlass, einen Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenvorschlag mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Rechtskommission des <b>Nationalrats </b>empfahl die Initiative zur Ablehnung. Gestossen hatte man sich vor allem daran, dass ausser im Falle neuer wissenschaftlicher Kenntnisse, jede Nachbeurteilung eines Sexualstraft\u00e4ters im Laufe der Verwahrung ausgeschlossen w\u00fcrde. Kommissionssprecherin Regine Aeppli (S, ZH) erkl\u00e4rte, dass der Initiativtext viel zu starr sei, und Paul Rechsteiner (S, SG) warf gar die Frage auf, ob die Initiative auf Grund eines Verstosses gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention nicht f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden m\u00fcsse. Vorbehalte gegen die radikale Form des Strafvollzugs \u00e4usserten aber auch b\u00fcrgerliche Parlamentsangeh\u00f6rige. Als unmenschlich und f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Strafrecht nicht gen\u00fcgend, wurde die Initiative von den Freisinnigen und den Liberalen abgelehnt. Sie gaben der letztes Jahr verabschiedeten Revision des Strafgesetzes den Vorzug, das ebenfalls eine versch\u00e4rfte Sicherungsverwahrung einf\u00fchren wird. Dieses soll dem Schutzbed\u00fcrfnis der Gesellschaft st\u00e4rker als bisher Rechnung tragen. Demgegen\u00fcber erkl\u00e4rte Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH), dass die Mehrheit seiner Partei hinter der Initiative stehe, weil es um den Schutz der Gesellschaft gehe.</p><p>Justizministerin Ruth Metzler warnte klar davor, dass man den Schutz der Menschen nicht gegen den Schutz der Menschenrechte ausspielen d\u00fcrfe, bevor sie sich nochmals vehement gegen die Initiative aussprach. Sie billigte der Initiative aber auch zu, bereits viel bewirkt zu haben; ihre Anliegen h\u00e4tten die Revision des Strafgesetzes mitgepr\u00e4gt, sagte Bundesr\u00e4tin Metzler. Sie sei deshalb \u00fcberzeugt, dass die \u00d6ffentlichkeit mit dem revidierten Strafgesetz differenzierter und umfassender gesch\u00fctzt werden k\u00f6nne. Dem Antrag von Paul Rechsteiner (S, SG) auf R\u00fcckweisung an die Kommission mit dem Auftrag, ein staats- und v\u00f6lkerrechtliches Gutachten zur Frage der G\u00fcltigkeit der Volksinitiative einzuholen, erteilte die Bundesr\u00e4tin ebenso eine Absage. Die Initiative verstosse nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht, sei nicht verfassungswidrig und k\u00f6nne deshalb nicht ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden. Der Rat folgte dieser Ansicht. Er lehnte den Antrag mit 108 gegen 48 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab.  Der Antrag Ulrich Schl\u00fcers (V, ZH), der im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion - unterst\u00fctzt von Bernhard Hess (-, BE) im Namen der Schweizer Demokraten - um Annahme der Volksinitiative bat, wurde mit 123 zu 36 abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative schliesslich mit 128 zu 35 Stimmen bei 3 Enthaltungen verworfen.</p><p>Die Rechtskommission des <b>St\u00e4nderats</b> empfahl die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Der Kommissionssprecher Jean Studer (S, NE) er\u00f6ffnete, die Ziele der Initiative w\u00fcrden durch die voraussichtlich 2005 in Kraft gesetzte Revision des Strafgesetzes besser erreicht, da auch psychisch gesunde Erstt\u00e4ter verwahrt werden k\u00f6nnen. Zudem w\u00fcrde die konkrete Umsetzung der Initiative Schwierigkeiten bereiten, insbesondere f\u00fcr die Kantone.</p><p>Justizministerin Ruth Metzler betonte nochmals, die von der Initiative vorgeschlagenen Mittel seien teilweise unzweckm\u00e4ssig oder w\u00fcrden \u00fcber das Ziel hinaus schiessen. Der Bundesrat wolle gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter streng kontrollieren und bewachen, nicht aber f\u00fcr alle Ewigkeit wegsperren und vergessen. Die lebenslange Verwahrung m\u00fcsse j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Der St\u00e4nderat stimmte dem Beschluss des Nationalrates, die Initiative zu verwerfen, mit 23 Stimmen und einer Gegenstimme zu.</p><p>Die Initianten wollen die Initiative trotz Revision des Strafgesetzbuches zur Abstimmung bringen.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2004 mit 56,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"I","Modified":"\/Date(1770755919020)\/","SubmissionDate":"\/Date(986342400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4607,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}