{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010064,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010064,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.064","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 24. Oktober 2001 betreffend das Bundesgesetz \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte","InitialSituation":"<p>Besonders wirksam bei der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t erweist sich seit den Neunzigerjahren die Absch\u00f6pfung deliktischer Verm\u00f6genswerte durch Einziehung von Verm\u00f6genswerten und durch die Strafverfolgung der Geldw\u00e4scherei. Um die hierzu unentbehrliche internationale Zusammenarbeit zu f\u00f6rdern, schlugen verschiedene internationale Gremien (Vereinte Nationen, Financial Action Task Force on Money Laundering, Europarat) vor, Regeln \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte zu entwickeln. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit der Teilung und unter gewissen Voraussetzungen auch der R\u00fcckerstattung eingezogener Verm\u00f6genswerte unter Staaten vorsieht, soll eine Rechtsgrundlage f\u00fcr den Abschluss internationaler Teilungsvereinbarungen geschaffen werden. Damit wird der Wille der Schweiz zum Ausdruck gebracht, aktiv an der internationalen Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t mitzuwirken. Auf Grund der f\u00f6deralistischen Strukturen der Schweiz ist es zudem unumg\u00e4nglich, die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte auch im innerstaatlichen Bereich (unter Bund und Kantonen) zu regeln. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0381 StGB fallen Einziehungserl\u00f6se jenem Gemeinwesen zu, welches die Einziehung verf\u00fcgt hat. Diese Bestimmung stammt aus dem Jahr 1942, mithin aus einer Zeit, in der die Kriminalit\u00e4t kaum kantons\u00fcbergreifenden, geschweige denn internationalen Charakter hatte. Die moderne Kriminalit\u00e4t ist demgegen\u00fcber vielfach grenz\u00fcberschreitend, und bei Einziehungen geht es oft um grosse Summen. Diese Merkmale rufen nach einem gemeinsamen Vorgehen in der Strafverfolgung, das heisst einer verst\u00e4rkten Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden von Bund und Kantonen. Die Zunahme solcher grossr\u00e4umiger Strafverfahren und die Komplexit\u00e4t der F\u00e4lle verursachen dabei betr\u00e4chtliche Kosten. Wenn aber die erfolgreiche Strafverfolgung vielfach das Mitwirken mehrerer Gemeinwesen voraussetzt, erscheint es als anstossend, wenn nur ein einziges Gemeinwesen von den Einziehungen profitiert. Eine vom Parlament \u00fcberwiesene Motion der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates verpflichtet den Bundesrat denn auch, die Teilung der Einziehungsertr\u00e4ge f\u00fcr jene F\u00e4lle zu regeln, in denen verschiedene Gemeinwesen an der Strafverfolgung beteiligt sind. Der Gesetzesentwurf \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte greift diese Forderung auf und schafft mit einfachen Teilungsregeln einen Ausgleich unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen. Damit sollen insbesondere Kompetenzkonflikte im Bereich des Einziehungsrechts vermieden oder entsch\u00e4rft werden. Das vorgeschlagene Teilungssystem sieht vor, dass f\u00fcnf Zehntel der eingezogenen Verm\u00f6gen jenem Gemeinwesen (den Kantonen oder in Bundesangelegenheiten dem Bund) zufallen, welches die Untersuchung geleitet und die Einziehung ausgesprochen, mithin den gr\u00f6ssten Arbeitsaufwand zu tragen hatte. Die Kantone, in denen sich die eingezogenen Werte befanden, sollen zwei Zehntel dieser Verm\u00f6gen erhalten, da sie am Strafverfahren mitgewirkt haben und oft verpflichtet waren, Untersuchungen gegen Finanzintermedi\u00e4re durchzuf\u00fchren. Drei Zehntel der eingezogenen Verm\u00f6gen sollen in allen F\u00e4llen an den Bund gehen, einerseits, weil dieser die Kantone bei der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t unterst\u00fctzt (internationale Rechtshilfe, Zentralstellen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens, elektronische Datenbanken), anderseits, weil ihm auf Grund seiner neuen Zust\u00e4ndigkeit bei der Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalit\u00e4t zus\u00e4tzliche Kosten anfallen.</p><p>Verschiedentlich wurde vorgeschlagen (namentlich in der Motion von Nationalrat Alex Heim (C, SO) und der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jost Gross (S, TG)), eingezogene Drogengelder f\u00fcr die Suchthilfe (Pr\u00e4vention und Therapie) sowie die Entwicklungshilfe f\u00fcr Drogen anbauende L\u00e4nder zu verwenden. Bei den Drogenabh\u00e4ngigen handle es sich um die eigentlichen Opfer des Drogenhandels, und f\u00fcr die Bauern in der dritten Welt, die vom Anbau von Bet\u00e4ubungsmittelpflanzen leben, sollten andere Erwerbsm\u00f6glichkeiten geschaffen werden. Der Bundesrat zieht aber eine L\u00f6sung vor, welche den Kantonen die M\u00f6glichkeit offen l\u00e4sst, Bestimmungen \u00fcber die Zweckbindung von Einziehungserl\u00f6sen zu erlassen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wollte eine sozialdemokratische Minderheit in Artikel\u00a05 einen Teil des Geldes f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Drogenanbaus und der sexuellen Ausbeutung von Kindern in den Entwicklungsl\u00e4ndern einsetzen. Der St\u00e4nderat lehnte den Antrag mit 29 zu 5 Stimmen ab.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf des Bundesrates einstimmig angenommen und somit jegliche Zweckbindung der eingezogenen Verm\u00f6genswerte verworfen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> stand ebenfalls der Teilungsschl\u00fcssel in Artikel\u00a05 im Zentrum der Debatten. Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen beantragte die Schaffung von zwei Spezialfonds f\u00fcr Suchtpr\u00e4vention und Suchtbehandlung im Inland sowie f\u00fcr Projekte in Drogenanbaugebieten. Eine Minderheit I Ulrich Siegrist (V, AG) beantragte Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates, eine Minderheit II Doris Leuthard (C, AG) unterbreitete einen Kompromissvorschlag, der keinen Spezialfonds mehr vorsieht, aber bestimmt, dass die Kantone einen Teil der ihnen zufliessenden Gelder f\u00fcr Suchtpr\u00e4vention und Suchtbehandlung verwenden m\u00fcssen (Abs. 5) und dass auch der Bund einen Teil der Gelder f\u00fcr Projekte in L\u00e4ndern der schweizerischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit mit Drogenanbaugebieten verwenden muss (Abs. 6). Der Rat stimmte mit 104 zu 74 Stimmen dem Antrag dieser Minderheit II zu.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte erneut mit 28 zu 11 bzw. 26 zu 11 Stimmen f\u00fcr den Entwurf des Bundesrates.</p><p>Nachdem sich die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen f\u00fcr den Kompromissvorschlag der Minderheit II entschieden hatte, hielt der <b>Nationalrat</b> ohne Gegenstimmen an seiner L\u00f6sung fest.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>sprach sich ein drittes Mal mit 32 zu 5 Stimmen f\u00fcr den Entwurf des Bundesrates aus.</p><p>Nach einer regen Debatte akzeptierte der <b>Nationalrat </b>mit 92 zu 65 bzw. 94 zu 67 Stimmen diesen Entscheid. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079684237280)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758229917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1004054400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4610,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}