{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.083","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Alpenkonvention. Durchf\u00fchrungsprotokolle","Description":"Botschaft vom 19. Dezember 2001 zur Ratifizierung der Protokolle zum \u00dcbereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)","InitialSituation":"<p>Der Alpenraum hat vielf\u00e4ltige \u00f6konomische und \u00f6kologische Funktionen sowohl f\u00fcr die ans\u00e4ssige Bev\u00f6lkerung als auch f\u00fcr die umliegenden Regionen und L\u00e4nder zu erf\u00fcllen. Die Entwicklung der internationalen Wirtschaftsordnung und der zunehmende zivilisationsbedingte Druck auf die Umwelt gef\u00e4hrden aber den alpinen Raum in seiner wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Substanz. Um die gemeinsamen Probleme grenz\u00fcberschreitend angehen zu k\u00f6nnen, beauftragten die Vertreter der Alpenstaaten im Oktober 1989 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung einer Konvention zum Schutz der Alpen.</p><p>Ab 1990 wurden nach und nach eine Rahmenkonvention und acht Durchf\u00fchrungsprotokolle in den Bereichen \"Raumplanung und nachhaltige Entwicklung\", \"Berglandwirtschaft\", \"Naturschutz und Landschaftspflege\", \"Bergwald\", \"Tourismus\", \"Bodenschutz\", \"Energie\", \"Verkehr\" sowie das Protokoll \"Streitbeilegung\" ausgearbeitet.</p><p>Die Rahmenkonvention trat international im M\u00e4rz 1995 in Kraft. Sie wurde von allen Vertragsparteien, d.h. von \u00d6sterreich, Deutschland, Liechtenstein, Frankreich, Slowenien, der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft, Monaco, der Schweiz und Italien ratifiziert.</p><p>Die Schweiz ratifizierte die Rahmenkonvention am 28. Januar 1999. Hingegen wurde die Ratifizierung der bis damals abgeschlossenen Durchf\u00fchrungsprotokolle vom Parlament zur\u00fcckgestellt mit dem Auftrag, erst alle in Verhandlung stehenden Protokolle abzuschliessen. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. Unter dem Vorsitz der Schweiz (1999 und 2000) wurden zudem alle neun Protokolle sprachlich aufeinander abgestimmt. Diese sind Gegenstand der Botschaft.</p><p>Die Ratifizierung der Rahmenkonvention im Jahre 1999 war erst m\u00f6glich, nachdem sich Bund und Kantone in einem l\u00e4ngere Zeit dauernden Verst\u00e4ndigungsprozess einigen konnten. Die Regierungen der direkt betroffenen Gebietsk\u00f6rperschaften verfolgten die Verhandlungen zu Beginn mit einer gewissen Besorgnis, bef\u00fcrchteten sie doch, dass die Erhaltung der Umweltqualit\u00e4t im Rahmen der Konvention einseitig auf Kosten der wirtschaftlichen Interessen der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung gehen w\u00fcrde.</p><p>Die Schweiz bem\u00fchte sich in den Jahren 1992-1994, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Verst\u00e4rkung der sozio-\u00f6konomischen Aspekte in den Protokollen auszuarbeiten. Die Minister der Alpenstaaten nahmen die Vorschl\u00e4ge auf. In alle Protokolle fanden Bestimmungen zu Subsidiarit\u00e4t, Mitsprache, regionaler F\u00f6rderung und Abgeltung als Standardformulierungen Eingang. Wirtschaftliche Entwicklungsanliegen wurden in besonderem Masse in das ehemalige Protokoll \"Raumplanung\" integriert, welches in \"Raumplanung und nachhaltige Entwicklung\" umbenannt wurde.</p><p>Nach den Erfolgen der Schweizer Delegation in den internationalen Verhandlungen folgte ein innenpolitischer Verst\u00e4ndigungsprozess. Herausragendes Ereignis dabei war die Tagung von Arosa vom 23./24. August 1996. Bund und Kantone konnten sich dar\u00fcber einigen, dass die Mitwirkung bei der Alpenkonvention f\u00fcr die Schweiz und die Bergkantone von Vorteil sei. Die wichtigsten Ergebnisse wurden in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung Bund/Alpenkantone festgehalten. Sie betrafen die \u00dcbereinstimmung des schweizerischen Rechts mit den Anforderungen der Protokolle, die Vollzugsebene, die R\u00fccksichtnahme auf regionale Auswirkungen bei sektoralen Bundesentscheiden und den politischen Willen, die Alpenkonvention bez\u00fcglich Schutz und Nutzung ausgewogen umzusetzen.</p><p>Im Hinblick auf die nun anstehende Ratifizierung der Protokolle fand am 6. Juni 2001 in Glarus eine erneute Konferenz von Bund und Kantonen statt, um eine Neubeurteilung vorzunehmen. Es zeigte sich dabei, dass die Ergebnisse der Konferenz von Arosa immer noch g\u00fcltig sind und dass die Alpenkantone die Ratifizierung der Protokolle unterst\u00fctzen.</p><p>Die Umsetzung der Konvention und der neun hier zur Diskussion stehenden Protokolle bedingen in unserem Land keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe.</p><p>In der Botschaft wird der politische Wille des Bundesrates verankert, bei der Umsetzung der Alpenkonvention den Schutz der Ressourcen und die wirtschaftliche Entfaltungsm\u00f6glichkeit der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung ausgewogen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Sie zeigt auf, dass weder spezielle Umsetzungspolitiken noch -strukturen vorzusehen sind, sondern dass die Konvention und ihre Protokolle zur \u00dcberpr\u00fcfung der verschiedenen Aspekte aller Projekte, die das Berggebiet betreffen, beizuziehen sind. Sie gibt konkrete Anhaltspunkte, auf welche Art und Weise die Ziele der Konvention in die Tagespolitik einfliessen sollen. Die Alpenkonvention und ihre Protokolle werden damit zu einem Instrument f\u00fcr die Weiterentwicklung einer ganzheitlichen Berggebietspolitik. Im Weiteren zeigt die Botschaft auf, dass die Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention keine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Kantonen zur Folge haben wird, die Alpenkantone weitgehend f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndig sind sowie durch eine gewisse Vereinheitlichung der Zielsetzungen im Alpenraum die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit erleichtert wird.</p><p>Die thematische Breite von Konvention und Protokollen und der Wille des Bundes, die Regierungen der Alpenkantone zu allen Schritten beizuziehen sowie auch regierungsexterne Kreise auf geeignete Weise am Prozess teilnehmen zu lassen, erfordert eine verbindliche Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Die Arbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie die Zusammenarbeit des Bundes mit den Alpenkantonen ist unter der Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE), welches auf den 1. Januar 2001 die Verantwortung f\u00fcr die Alpenkonvention vom Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) \u00fcbernommen hat, in die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) eingebettet. Regierungsexterne Kreise werden periodisch zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Vertragswerks informiert und angeh\u00f6rt.</p><p>Da die in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen in erster Linie in unabh\u00e4ngig von der Alpenkonvention und ihren Protokollen schon bestehende oder zuk\u00fcnftige Projekte und Programme einfliessen werden und innerhalb vorhandener Organisationsstrukturen gearbeitet wird, entstehen f\u00fcr den Bund keine zus\u00e4tzlichen Ausgaben. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) beantragte dem Plenum im M\u00e4rz 2003 mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf das Gesch\u00e4ft nicht einzutreten und die Ratifikation der Protokolle abzulehnen. Sie verlangte in einer Motion (02.3659), dass die Durchf\u00fchrungsprotokolle zur Alpenkonvention als Empfehlung anerkannt werden. Nach Ansicht der Kommission sollten die Ziele der Konvention und ihrer Protokolle eigenst\u00e4ndig in inl\u00e4ndisches Recht umgesetzt werden.</p><p>Namens der Kommission beantragte Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR) im <b>St\u00e4nderat</b> Nichteintreten. Bei den Protokollen sei die Tragweite umstritten und nicht absehbar. Sie sch\u00fcfen Sonderrecht f\u00fcr ein Teilgebiet der Schweiz und dies f\u00fchre zwangsl\u00e4ufig zu Konflikten. Der St\u00e4nderat sprach sich jedoch mit 20 zu 18 Stimmen f\u00fcr Eintreten auf die Vorlage aus. Mit 33 zu einer Stimme folgte er einem Antrag von Theo Maissen (C, GR), das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Die Kommission sollte abkl\u00e4ren, ob allenfalls einzelne Protokolle ratifizierbar w\u00e4ren. Die Schweiz im Herzen der Alpen d\u00fcrfe sich laut Maissen nicht aus der grenz\u00fcberschreitenden Verantwortung stehlen. Die Schweizer Alpenpolitik werde durch diese Protokolle im ganzen EU-Raum anerkannt. Wenn die Schweiz sie nicht ratifiziere, sei sie in einer denkbar schlechten Position, um bei der Weiterentwicklung des internationalen Alpenschutzes mitzureden.</p><p>Im Juni 2004 wurde die Debatte zu den Ausf\u00fchrungsprotokollen weitergef\u00fchrt. Die Kommission pr\u00fcfte laut Kommissionssprecher Rolf B\u00fcttiker (RL, SO), ob in der Schweiz bei einer Ratifizierung der einzelnen Protokolle gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ob den Kantonen zus\u00e4tzliche Verpflichtungen auferlegt werden und ob damit Finanzbed\u00fcrfnisse f\u00fcr Bund und Kantone geschaffen werden. Fazit dieser Arbeit war, dass die Kommissionsmehrheit dem Plenum beantragte, den Bundesrat vorerst zur Ratifizierung von drei Protokollen zu erm\u00e4chtigen: \"Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung\", \"Verkehr\" und \"Bodenschutz\". Die Kommission schlug vor, die Genehmigung dieser drei Protokolle mit einem Auftrag an den Bundesrat zu versehen. Er soll mit erl\u00e4uternden Erkl\u00e4rungen und einem Vorbehalt gegen\u00fcber den anderen Vertragsstaaten zum Ausdruck bringen, wie die Schweiz die Protokolle versteht. So soll aus der Ratifizierung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf entstehen und die f\u00f6deralistische Kompetenzaufteilung in der Schweiz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll gewahrt werden. Das Plenum folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit.</p><p>Ein Antrag der Kommissionsminderheit auf weitere Sistierung des Gesch\u00e4fts, vor allem unterst\u00fctzt von Vertretern der Tourismus- und Randregionen, wurde mit 27 zu 17 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit wollte damit die Behandlung aller neun Protokolle aufschieben. Zuerst sollte der erwartete Bericht des Bundesrates zur Regionalpolitik behandelt werden.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit dem Antrag, die drei Protokolle \"Verkehr\", \"Raumplanung und nachhaltige Entwicklung\" sowie \"Bodenschutz\" unter Auflagen zu ratifizieren, mit 24 zu 10 Stimmen gutgeheissen.</p><p>Mit einer Motion (04.3260) beauftragte der St\u00e4nderat den Bundesrat, \u00fcber die Auswirkungen aller Protokolle auf das Landesrecht und das Berggebiet zu berichten.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des <b>Nationalrates</b> beschloss ihrerseits, die Antwort des Bundesrates auf die St\u00e4nderatsmotion abzuwarten, bevor sie sich mit den Durchf\u00fchrungsprotokollen zur Alpenkonvention befasst. In der Herbstsession 2004 \u00fcberwies auch der Nationalrat diese Motion.</p><p>In der Wintersession 2009 nahm der <b>Nationalrat</b> die Beratung des Gesch\u00e4fts wieder auf. Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) empfahl dem Plenum mit 13 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen, auf die Vorlage nicht einzutreten. F\u00fcr die Kommission sprachen Toni Brunner (V, SG) und Laurent Favre (RL, NE). Die Mehrheit der Kommission beurteile die Auswirkungen der Protokolle als zu einschneidend f\u00fcr die Schweiz. Als unbefriedigend erachte sie vor allem, dass die v\u00f6lkerrechtliche Verbindlichkeit der Protokolle und deren Konsequenzen auf das Landesrecht nicht absehbar seien. Der Schutz der Alpen w\u00fcrde zu stark und die wirtschaftliche Nutzung zu wenig gewichtet. Dies k\u00f6nne sich auf die wirtschaftliche Entwicklung der Alpenregionen negativ auswirken. </p><p>F\u00fcr die Minderheit wies Sep Cathomas (CEg, GR) darauf hin, dass die Schweiz als f\u00fchrendes Land in Fragen der Berggebietspolitik bei der Erarbeitung der Durchf\u00fchrungsprotokolle Wesentliches beigetragen habe. Der Beharrlichkeit der Schweiz sei es zu verdanken, dass eine gute Balance zwischen Schutz und Nutzung eingebracht und durch die Alpenl\u00e4nder angenommen wurde. Eine Ratifizierung der Protokolle habe keine einschr\u00e4nkenden Massnahmen und keine Gesetzes\u00e4nderung zur Folge. Die Alpenkonvention und ihre Protokolle h\u00e4tten zum Ziel, den Alpenraum als Lebensraum, als Wirtschaftsraum und als Naturraum zu erhalten.</p><p>Bundesrat Moritz Leuenberger setzte sich f\u00fcr die Ratifizierung der Protokolle ein und ging auf die Bef\u00fcrchtungen ein, Bestimmungen in den Protokollen k\u00f6nnten in der Schweiz zu einer direkten Anwendung f\u00fchren und st\u00fcnden im Widerspruch zu schweizerischem Recht. Die Bef\u00fcrchtungen seien unbegr\u00fcndet, wie ein von der Kommission angefordertes Rechtsgutachten best\u00e4tige. Die Protokolle schrieben im Wesentlichen bereits bestehendes schweizerisches Recht fest. Bundesrat Leuenberger warnte vor einer weiteren Isolierung, wenn die Schweiz die Konvention nicht umsetze.</p><p>Der Nationalrat folgte der Empfehlung der knappen Kommissionsmehrheit und lehnte es mit 97 zu 94 Stimmen ab, auf die Vorlage einzutreten. Nichteintreten wollten die ganze SVP-Fraktion, drei Viertel der RL-Fraktion sowie fast die H\u00e4lfte CEg-Fraktion. Gr\u00fcne und Sozialdemokraten votierten geschlossen f\u00fcr Eintreten, die BDP-Fraktion mit einer Gegenstimme.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte in der Sommersession 2010 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und beschloss, mit 25 zu 15 Stimmen an seinem Eintretensentscheid vom Sommer 2004 festzuhalten. </p><p>Rolf B\u00fcttiker (RL, SO) nahm f\u00fcr die Kommission Stellung und wies unter anderem darauf hin, dass in angrenzenden L\u00e4ndern wie \u00d6sterreich, wo die Alpenkonvention und ihre Protokolle als Grundlage f\u00fcr eine nationale Bergpolitik dienten, kein Ende der wirtschaftlichen Entwicklung zu erkennen sei. Wie in \u00d6sterreich h\u00e4tten auch in Frankreich und Deutschland Alpenthemen auf nationaler und regionaler Ebene mehr Gewicht erhalten. In keinem Alpenstaat k\u00f6nne beobachtet werden, dass die Ratifizierung der Protokolle die wirtschaftliche Entwicklung hemme. Aus dem Bericht zur Motion 04.3260 der UREK k\u00f6nne das Fazit gezogen werden, dass die Alpenkonvention und ihre Protokolle eine gemeinsame Plattform f\u00fcr eine themenbezogene Zusammenarbeit bieten w\u00fcrden und die Schweiz keine einschr\u00e4nkenden Massnahmen oder Gesetzes\u00e4nderungen bef\u00fcrchten m\u00fcsse.</p><p>Anderer Ansicht war This Jenny (V, GL), welcher mit einer Minderheit beantragte, dem Nationalrat zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Alpenkonvention betreffe 60 Prozent des Territoriums der Schweiz. Wir w\u00e4ren deshalb von allen Vertragsstaaten weitaus am meisten betroffen. Weder die EU noch Italien h\u00e4tten die Protokolle ratifiziert und w\u00fcrden dies auch in Zukunft nicht tun. Die Schweiz habe selbst ohne diese Protokolle die mit Abstand vorbildlichsten Umweltbestimmungen. Es werde heute im Alpenraum jede Pflanze und jedes Murmeltier gesch\u00fctzt, die Interessen der dort t\u00e4glich um ihre Existenz k\u00e4mpfenden Menschen w\u00fcrden schlichtweg ignoriert.</p><p>Ren\u00e9 Imoberdorf (CEg, VS) kritisierte als Mitglied der Minderheit unter anderem, dass die Alpenkonvention einem Teil des Schweizer Territoriums Sonderrecht aufzwingen w\u00fcrde. Die v\u00f6lkerrechtliche Verbindlichkeit der Protokolle und deren Konsequenzen f\u00fcr das Landesrecht seien nicht absehbar, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet werde. Die Protokolle w\u00fcrden einseitig und \u00fcbertrieben nur auf den Schutz der Umwelt abzielen. Es werde jedoch nicht ber\u00fccksichtigt, dass diese Umwelt f\u00fcr die Menschen auch Lebens- und Wirtschaftsraum sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte in der Herbstsession 2010 seiner Kommissionsmehrheit und beschloss mit 102 zu 76 Stimmen ein zweites Mal, auf die Vorlage nicht einzutreten und die Durchf\u00fchrungsprotokolle zur Alpenkonvention nicht zu ratifizieren. Das Gesch\u00e4ft war damit erledigt.</p><p>F\u00fcr Eintreten votierten alle Mitglieder der Gr\u00fcnen und der SP-Fraktion sowie knapp die H\u00e4lfte der CEg-Fraktion.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285772739083)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756799627)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008720000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}