{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010450,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010450,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.450","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erlass eines Bundesgesetzes \u00fcber den Transfer von Kulturg\u00fctern (KGTG)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten die Ratifizierung der Unesco-Konvention von 1970 zu beantragen. Da diese Konvention nicht direkt anwendbar ist, muss ein Umsetzungsgesetz erlassen werden. Nachdem der Vernehmlassungsentwurf des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern vom Oktober 2000 in vielen Teilen nicht zu befriedigen vermag, eine konsistente \u00dcberarbeitung indessen nicht zul\u00e4sst, beantrage ich, im Sinne von Artikel\u00a021bis Absatz\u00a01 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes den Entwurf zum Beschluss zu erheben.</p>","ReasonText":"<p>Die Parlamentarische Initiative wird eingereicht, bevor der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen Entwurf zur gleichen Materie unterbreitet hat. Die Initiative ist somit in \u00dcbereinstimmung mit Artikel\u00a021bis Absatz\u00a03 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes zu behandeln.</p><p>Der vorliegende Entwurf wurde durch eine Expertengruppe (vgl. Fussnote) unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Frank Vischer, emeritierter Professor f\u00fcr Privatrecht an der Universit\u00e4t Basel, ausgearbeitet. Der Expertengruppe geh\u00f6rten Vertreter der Schweizerischen Vereinigung der Kunstsammler (SVK), des Verbandes schweizerischer Antiquare und Kunsth\u00e4ndler (VSAK), der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr offenen Kulturaustausch (AFOK) und der International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) an. F\u00fchrende schweizerische Kunstmuseen unterst\u00fctzen den vorliegenden Entwurf. </p><p>Folgende Gr\u00fcnde haben den Initianten dazu veranlasst, den vorliegenden Gegenentwurf zum Entwurf des EDI einzureichen:</p><p>1. Der Gegenentwurf ist mit 25 Artikeln wesentlich k\u00fcrzer und konziser als die Vernehmlassungsvorlage.</p><p>2. Die Vernehmlassungsvorlage l\u00e4sst wichtige Fragen, namentlich im Bereich der Einfuhr und R\u00fcckf\u00fchrung von Kulturg\u00fctern (2. Kapitel, 2. und 3. Abschnitt) offen. Der Gegenentwurf beantwortet die heiklen Fragen in diesem Bereich klar.</p><p>3. Der Vernehmlassungsentwurf will zwar nach Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 unter anderem Diebstahl und Pl\u00fcnderung von Kulturgut verhindern, schweigt sich jedoch \u00fcber die R\u00fcckgabe gestohlener Kulturg\u00fcter aus und beschr\u00e4nkt sich auf die Regelung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgut. Diese gravierende L\u00fccke wird im Gegenentwurf geschlossen. Dieser enth\u00e4lt ein Kapitel mit ausdr\u00fccklichen Regelungen \u00fcber die R\u00fcckgabe gestohlener Kulturg\u00fcter (Art. 3-6).</p><p>4. Im Gegenentwurf fallen nicht nur besonders schutzw\u00fcrdige Objekte unter die Bestimmungen \u00fcber die R\u00fcckgabe gestohlener Kulturg\u00fcter, sondern jegliches Kulturgut, das im Sinne des Gesetzes gestohlen wurde. Angesichts des Unrechtsgehalts von Diebstahl ist in diesem Bereich ein strenges Regime angezeigt.</p><p>5. Im Bereich der Ein- und Ausfuhrregelungen ist es demgegen\u00fcber angezeigt, den gesetzlichen Geltungsbereich vern\u00fcnftig zu begrenzen, indem die einschl\u00e4gigen Bestimmungen (Art. 7-14) auf besonders schutzw\u00fcrdiges Kulturgut gem\u00e4ss Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 beschr\u00e4nkt werden. Die in der Vernehmlassungsvorlage verwendete Unterscheidung zwischen Kulturgut im engeren und im weiteren Sinn ist unzweckm\u00e4ssig, weil sie pauschal noch nicht aussagekr\u00e4ftige Kategorien unterscheidet und die Schutzw\u00fcrdigkeit des Kunstwerkes ausser Acht l\u00e4sst. Im Gegenentwurf wird demgegen\u00fcber auf den Grad der Schutzw\u00fcrdigkeit abgestellt. </p><p>6. Der Gegenentwurf enth\u00e4lt hinsichtlich der Einfuhr ausl\u00e4ndischer, besonders schutzw\u00fcrdiger Kulturg\u00fcter die notwendigen Bestimmungen (Art. 10-14) zur Gew\u00e4hrleistung von Transparenz und Rechtssicherheit. Vor allem die Liste besonders schutzw\u00fcrdiger Kulturg\u00fcter (Art. 11 Ziff. 2) legt klar fest, welche Objekte von der betreffenden Regelung erfasst werden k\u00f6nnen. Zum Schutz noch nicht erfassbarer arch\u00e4ologischer oder ethnologischer Kulturg\u00fcter k\u00f6nnen auch Ausgrabungs- und m\u00f6gliche Fundst\u00e4tten in solche Listen aufgenommen werden, m\u00fcssen aber geographisch genau bezeichnet werden (Art. 11 Abs. 3). Dadurch wird der Schutz arch\u00e4ologischer und ethnologischer Kulturg\u00fcter im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf verst\u00e4rkt.</p><p>7. Die R\u00fcckgabezusage (Art. 15), d. h. die Immunit\u00e4t von Leihgaben namentlich vor Beschlagnahme, ist f\u00fcr Museen von eminenter Bedeutung. Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage verzichtet der Gegenentwurf auf die nicht zweckdienlichen Voraussetzungen einer R\u00fcckgabezusage.</p><p>8. Der Gegenentwurf nimmt den Kunsthandel und das Auktionswesen in Pflicht (Art. 17 und 18). Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage verzichtet er jedoch auf unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige b\u00fcrokratische Belastungen und nimmt Abstand von rechtsstaatlich nicht vertretbaren Regelungen, wie sie namentlich in Artikel\u00a018 des Vernehmlassungsentwurfes enthalten sind. Wo dies sachlich gerechtfertigt ist, verf\u00e4hrt der Gegenentwurf mit den Kunsth\u00e4ndlern und Auktionatoren sehr streng (Art. 17 Abs. 2 und 3).</p><p>9. Der Gegenentwurf sieht von einer b\u00fcrokratischen Aufbl\u00e4hung beim Vollzug des Gesetzes ab. Er verzichtet auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Zentralstelle. Vielmehr werden verschiedene Funktionen administrativer und informativer Art dem bestehenden Bundesamt f\u00fcr Kultur zugewiesen.</p><p>10. Der Gegenentwurf sieht massvolle Strafbestimmungen vor. Er beschr\u00e4nkt sich auf den Bereich \u00dcbertretungen und auf die strafrechtliche Sanktionierung von klar umschriebenen Pflichten. Gravierende Verfehlungen, wie namentlich Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung von Kulturg\u00fctern, werden durch entsprechende Bestimmungen im Strafgesetzbuch abgedeckt.</p><p>Der Gegenentwurf ist kurz, klar und ausgewogen. Er f\u00f6rdert Transparenz und Rechtssicherheit, ist l\u00f6sungsorientiert und h\u00e4lt sich an sachliche Kriterien. Er verzichtet auf eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige, staatliche Administrierung und Kriminalisierung des Kulturg\u00fcterbereichs sowie auf eine b\u00fcrokratische Aufbl\u00e4hung des Vollzugs. Er tr\u00e4gt der Zielsetzung der Unesco-Konvention bei der Umsetzung in das staatliche Recht vollumf\u00e4nglich Rechnung.</p><p>(Fussnote zu Absatz\u00a02 der Begr\u00fcndung) Mitglieder der Expertengruppe: Prof. Dr. iur. Frank Vischer, Basel, Vorsitzender; Robert P. Briner, Rechtsanwalt, Genf; Jean-David Cahn, lic. phil. I, Junior Research Fellow Oxford, Pr\u00e4sident IADAA, Vorstandsmitglied VSAK, Basel; Dr. Christoph Degen, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer AFOK, Rechtsanwalt, Basel; Antje Gaiser, Gesch\u00e4ftsf\u00fcherin AFOK, Rechtanw\u00e4ltin, Basel, Z\u00fcrich; Alexander Jolles, Sekret\u00e4r SVK, Rechtsanwalt, Z\u00fcrich; Ruedi Staechelin, lic. oec., Pr\u00e4sident SVK, Arlesheim; Jacques Vernet, alt Regierungsrat, Genf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fischer Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1046736000000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2831","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712774756153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}