{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010465,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010465,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.465","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"B\u00fcrgschaften. Zustimmung des Ehegatten (Art. 494 OR)","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 13. Dezember 2001 reichte Nationalrat Maurice Chevrier (C, VS) eine parlamentarische Initiative ein, welche die Aufhebung von Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 des Obligationenrechts (OR) verlangt. </p><p>Nach Artikel\u00a0494 Absatz\u00a01 OR bedarf die B\u00fcrgschaft einer verheirateten Person, deren Ehe nicht durch richterliches Urteil getrennt ist, zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Zustimmung des Ehegatten. Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 OR sieht in abschliessender Aufz\u00e4hlung die Ausnahmen von diesem Grundsatz vor: Die Zustimmung des Ehegatten ist nicht erforderlich, wenn der B\u00fcrge im Handelsregister als Inhaber einer Einzelfirma, als Mitglied einer Kollektivgesellschaft, als unbeschr\u00e4nkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft, als Mitglied der Verwaltung oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einer Aktiengesellschaft, als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditaktiengesellschaft oder als gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Mitglied einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung eingetragen ist. </p><p>Das G\u00fcltigkeitserfordernis der Zustimmung des Ehegatten (Abs. 1) wurde zum Schutz der Familie eingef\u00fchrt, und die Ausnahmen (Abs. 2) wurden zum einen aus referendumspolitischen \u00dcberlegungen und zum andern in der Annahme vorgesehen, dass Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, die n\u00f6tige Erfahrung und Einsicht besitzen und gesch\u00e4ftst\u00fcchtiger sind als die anderen.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates beschloss mit 9 zu 7 Stimmen, den Schutz der Familie auf diesem Gebiet zu verbessern und demzufolge die Streichung von Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 OR zu beantragen. Eine Kommissionsminderheit war der Meinung, dass f\u00fcr den Fall, dass der B\u00fcrge die Hauptschuld einer von ihm beherrschten Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung verb\u00fcrgt, auf das Zustimmungserfordernis des Ehegatten verzichtet werden m\u00fcsse.</p><p>Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungsnahme dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu.        </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Kommission des <b>Nationalrates</b> beantragte mit 17 zu 2 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission wollte dieser mit der Begr\u00fcndung, dass kleine Unternehmungen in ihrem Wirtschaftsgebaren behindert w\u00fcrden, wenn die im Handelsregister eingetragene Person die Schulden ihres Betriebes nur mit der Zustimmung des Ehegatten verb\u00fcrgen k\u00f6nnte, keine Folge geben. Der Nationalrat folgte nach einer kurzen Diskussion mit 106 zu 54 Stimmen der Kommissionsmehrheit und beschloss, der Initiative Folge zu geben.</p><p>In der Wintersession 2004 folgte der <b>Nationalrat </b>der Kommissionsmehrheit 82 zu 67, welche die Streichung des Artikel\u00a0495 Absatz\u00a02 OR beantragt hatte.</p><p>Die Kommission des <b>St\u00e4nderates </b>beantragte, mit dem Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten, auf die Vorlage nicht einzutreten. Wirtschaftshemmnisse sollten abgebaut und nicht weitere geschaffen werden. Es folgte eine rege Diskussion im Rat. Einige Ratsmitglieder sprachen sich um des Schutzes der Familie willen f\u00fcr, andere sprachen sich um der unternehmerischen Freiheit willen gegen das Eintreten aus. Der Rat beschloss schliesslich mit 16 zu 15 Stimmen, auf das Gesch\u00e4ft einzutreten. Die Vorlage ging somit zur\u00fcck an die Kommission zur Detailberatung. Diese beantragte erneut mit dem Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten, die Vorlage abzulehnen. Der Rat folgte aber entgegen der Empfehlung seiner Kommission dem Nationalrat und nahm dessen Vorlage mit 21 zu 19 Stimmen an.          </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die vorliegende Parlamentarische Initiative ein.</p><p>Mit ihr wird die Bundesversammlung beauftragt, das Obligationenrecht (OR) zu \u00e4ndern. Die \u00c4nderung besteht in der Aufhebung von Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 betreffend die Ausnahme vom Grundsatz der Zustimmung des Ehegatten.</p>","ReasonText":"<p>Im B\u00fcrgschaftsrecht scheint mir die Zustimmung des Ehegatten nach Artikel\u00a0494 Absatz\u00a01 OR ein heute nach wie vor sinnvoller Grundsatz zu sein. Tats\u00e4chlich scheint es mir v\u00f6llig sachgerecht, daran festzuhalten, dass eine verheiratete Person, bevor sie eine einseitige B\u00fcrgschaftsverpflichtung mit m\u00f6glicherweise dramatischen Folgen eingeht, die Zustimmung des Ehegatten einholen muss.</p><p>Das Prinzip der Zustimmung des Ehegatten kommt \u00fcbrigens auch beim Abschluss anderer Vertr\u00e4ge zur Geltung, deren Folgen zwar schwerwiegend, aber zweifellos weniger sch\u00e4dlich sind. Erw\u00e4hnt sei insbesondere Artikel\u00a0169 Zivilgesetzbuch, der festlegt, dass der eine Ehegatte nur mit der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des andern einen Mietvertrag k\u00fcndigen, das Haus oder die Wohnung der Familie ver\u00e4ussern oder durch andere Rechtsgesch\u00e4fte die Rechte an den Wohnr\u00e4umen der Familie beschr\u00e4nken kann.</p><p>Im Gegensatz dazu halte ich Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 OR f\u00fcr \u00fcberholt, ja anachronistisch. Die Bestimmung nimmt eine im Handelsregister eingetragene Person von der Verpflichtung aus, die Zustimmung des Ehegatten einzuholen. Die Gr\u00fcnde, die zur Einf\u00fchrung dieser Ausnahme gef\u00fchrt haben, haben heute jegliche Geltung verloren. Der Umstand, ob jemand im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, rechtfertigt zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine unterschiedliche Behandlung, wenn es um die F\u00e4higkeit des B\u00fcrgen geht, Sinn und Tragweite der von ihm eingegangenen Verpflichtungen zu ermessen.</p><p>Wenn wir den Wohlstand von Familien sch\u00fctzen oder sie zumindest vor einer Notlage, die einer der beiden Ehepartner nicht vorausahnen konnte, bewahren wollen, m\u00fcssen wir Artikel\u00a0494 Absatz\u00a02 OR aufheben. Dies ist umso wichtiger, als die im Handelsregister eingetragenen B\u00fcrgen in Tat und Wahrheit weit gef\u00e4hrdeter sind als andere. Ich denke insbesondere an die Inhaber von Einzelfirmen, an Gesellschafter und Verwaltungsr\u00e4te, die schon beim ersten Anzeichen von Finanzproblemen ihres Unternehmens nicht davor zur\u00fcckschrecken, sich als B\u00fcrgen zu verpflichten, auch wenn der Ehegatte nichts davon ahnt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Chevrier Maurice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118994742280)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756054063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}