{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1021","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Humanit\u00e4re Aktion 2000","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 wurde rund 14 000 Personen der Status der vorl\u00e4ufigen Aufnahme zuerkannt, falls deren Asylgesuch vor dem 31. Dezember 1992 eingereicht worden und eine Ausreise aus der Schweiz bis im Jahr 2000 nicht m\u00f6glich oder unzumutbar war. Die vorl\u00e4ufige Aufnahme ist - wie es der Begriff zum Ausdruck bringt - als provisorischer Aufenthaltsstatus konzipiert, der keinen Anspruch auf Familiennachzug verleiht, den Zugang zur Erwerbst\u00e4tigkeit schwierig macht und den Anspruch auf Sozialhilfe auf das nackte Existenzminimum beschr\u00e4nkt. Der Status der vorl\u00e4ufig Aufgenommenen ist praktisch identisch mit dem der Asylsuchenden. Vorl\u00e4ufig Aufgenommene sind daher auch verpflichtet, einen Teil ihres Lohnes auf ein Konto zur Finanzierung ihrer R\u00fcckkehr zu hinterlegen (Sir\u00fcck).</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Welche Perspektive haben die im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 vorl\u00e4ufig Aufgenommenen mit Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es zur Umsetzung einer humanit\u00e4ren Aktion, die diesen Namen verdient, geh\u00f6ren w\u00fcrde, den Betroffenen, die mittlerweile \u00fcber neun Jahre in der Schweiz leben, das Menschenrecht auf Familienzusammenf\u00fchrung zu gew\u00e4hren, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und sie von der Verpflichtung zur Sir\u00fcck zu befreien?</p><p>3. Die Gew\u00e4hrung der kollektiven oder individuellen vorl\u00e4ufigen Aufnahme ist an das Vorliegen ausserordentlicher, pers\u00f6nlicher Umst\u00e4nde gekn\u00fcpft; sie wird restriktiv gehandhabt. Wie das Beispiel der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 zeigt, erweist sich ein materiell unabh\u00e4ngiges und eigenverantwortliches Leben unter diesem Aufenthaltsstatus als sehr schwierig und auf die L\u00e4nge dem\u00fctigend. Ist der Bundesrat gewillt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dieses Status zu revidieren und zumindest demjenigen der Schutzbed\u00fcrftigen gem\u00e4ss Asylgesetz anzugleichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ziel der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 war es, die Anwesenheit von rund 13 000 Personen, deren Asyl- oder Wegweisungsverfahren ohne ihr Verschulden seit Jahren in der Schwebe war und die sich weitgehend integriert hatten, zu regeln. Bis zum 31. M\u00e4rz 2001 waren insgesamt 15 506 Gesuche im Rahmen der Humanit\u00e4re Aktion 2000 entschieden worden, wobei 97 Prozent der betroffenen Personen vorl\u00e4ufig aufgenommen wurden (15 040 Personen). Die Humanit\u00e4ren Aktion 2000 war von ihrer Stossrichtung her eine grossz\u00fcgige Aufnahmeaktion humanit\u00e4rer Natur, mit welcher auf unkomplizierte Art und Weise der Aufenthaltsstatus zahlreicher Personen geregelt werden konnte, die seit vielen Jahren in der Schweiz wohnhaft sind.</p><p>1. Eine einmal verf\u00fcgte vorl\u00e4ufige Aufnahme kann nur aufgehoben werden, wenn der Grund, aus welchem sie angeordnet wurde, wegf\u00e4llt oder wenn sich die betroffene Person kriminell oder dissozial verh\u00e4lt. Wenn jemand die Kriterien der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 erf\u00fcllte und sich weiterhin korrekt verh\u00e4lt, ist es daher praktisch ausgeschlossen, dass die im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 gew\u00e4hrte vorl\u00e4ufige Aufnahme wieder aufgehoben wird. </p><p>Es liegt in der Kompetenz der Kantone, vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen in ein ordentliches fremdenpolizeiliches Aufenthaltsverh\u00e4ltnis zu \u00fcberf\u00fchren und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder (BVO; SR 823.21) zu erteilen. Da es sich bei den aufgrund der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 vorl\u00e4ufig Aufgenommenen ausnahmslos um Personen handelt, die seit mehr als acht Jahren in der Schweiz leben, gehen wir davon aus, dass die Kantone grunds\u00e4tzlich bereit sind, diesen Personen eine Aufenthaltsbewilligung nach Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f BVO zu erteilen. Bis zum 31. M\u00e4rz 2001 wurde bereits 2297 Personen, die im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 vorl\u00e4ufig aufgenommen worden waren, eine Aufenthaltsbewilligung nach Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f BVO erteilt.</p><p>2. Vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder k\u00f6nnen im Gebiet des Aufenthaltskantons ihren Wohnsitz frei w\u00e4hlen, sie erhalten vom Kanton die Bewilligung f\u00fcr eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, sofern die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage dies gestatten, und werden vom Kanton mit F\u00fcrsorgeleistungen unterst\u00fctzt, sofern sie ihren Unterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten k\u00f6nnen und auch nicht Dritte f\u00fcr sie aufkommen m\u00fcssen. Der Bund erstattet den Kantonen die F\u00fcrsorgekosten in Form einer Pauschale.</p><p>F\u00fcr die Bewilligung des Familiennachzuges f\u00fcr Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme sind die kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden zust\u00e4ndig (Art. 24 der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausl\u00e4ndischen Personen; SR 142.281). Voraussetzung f\u00fcr den Familiennachzug ist, dass der Aufenthaltskanton bereit ist, der in der Schweiz vorl\u00e4ufig aufgenommenen Person vorg\u00e4ngig eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Im Weiteren muss die betroffene Person \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Mittel f\u00fcr den Unterhalt ihrer Familie verf\u00fcgen, eine angemessene Wohnung haben und die Betreuung der Kinder gesichert haben (Art. 39 BVO). </p><p>Aufgrund der Tatsache, dass bei den beiden gr\u00f6ssten von der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 betroffenen Personengruppen, n\u00e4mlich den sri-lankischen und den jugoslawischen Staatsangeh\u00f6rigen, bereits viele Ehegatten nachtr\u00e4glich ein Asylgesuch gestellt hatten, ging der Bundesrat davon aus, dass der Familiennachzug schon weitgehend stattgefunden hatte. Diese Annahme hat sich best\u00e4tigt: Im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000  wurden bis Ende M\u00e4rz 2001 3901 Familienangeh\u00f6rige in die vorl\u00e4ufige Aufnahme ihrer Ehepartner bzw. Eltern einbezogen.</p><p>Nach Artikel\u00a014c Absatz\u00a06 Anag sind vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder verpflichtet, f\u00fcr die R\u00fcckerstattung von F\u00fcrsorge-, Verfahrens-, Ausreise- und Vollzugskosten Sicherheit zu leisten. Ein allf\u00e4lliges Guthaben wird f\u00fcr die Deckung der Kosten, die w\u00e4hrend der Dauer der vorl\u00e4ufigen Aufnahme entstehen, herangezogen. Die Erfahrung zeigt, dass auch nach der vorl\u00e4ufigen Aufnahme in sehr vielen F\u00e4llen weiterhin F\u00fcrsorge- oder Zahnarztkosten anfallen, f\u00fcr die der Bund aufkommen muss. Im Gegensatz zum Asylverfahren wird bei der vorl\u00e4ufigen Aufnahme jedoch nicht mehr ein maximaler Pauschalbetrag per Regelvermutung zur\u00fcckbehalten, sondern es werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.</p><p>Eine unterschiedliche Behandlung von Personen, die aufgrund der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 vorl\u00e4ufig aufgenommen wurden, von denjenigen, die aufgrund des nicht durchf\u00fchrbaren Vollzugs oder aufgrund einer schwerwiegenden pers\u00f6nlichen Notlage vorl\u00e4ufig aufgenommen wurden, ist weder rechtlich vorgesehen noch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.</p><p>3. Die Frage der rechtlichen Ausgestaltung der vorl\u00e4ufigen Aufnahme wird zurzeit anl\u00e4sslich der verwaltungsinternen Vorarbeiten zur Teilrevision des Asylgesetzes gepr\u00fcft. Im Sommer 2001 wird der Vorentwurf den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(992563200000)\/","SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992563200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806144423)\/","SubmissionDate":"\/Date(985305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}