{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1022","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Hirnhautentz\u00fcndungen im Milit\u00e4rdienst","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die F\u00e4lle von Meningokokken-Infektionen im Milit\u00e4r sind in den letzten Jahren in be\u00e4ngstigendem Masse angestiegen. W\u00e4hrend im Jahre 1999 zwei F\u00e4lle bekannt wurden, waren es im vergangenen Jahr vier F\u00e4lle. In den ersten Monaten des laufenden Jahres sind bereits f\u00fcnf Infektionsf\u00e4lle aufgetreten. Meningokokken sind jene lebensgef\u00e4hrlichen Erreger, die zu einer Hirnhautentz\u00fcndung oder zu einer Blutvergiftung f\u00fchren k\u00f6nnen. Nicht immer \u00fcberleben die Betroffenen.</p><p>Die relativ h\u00e4ufig eintretende, spontane Verschlimmerung des Zustandes eines Erkrankten bedingt eine intensive und kompetente Betreuung. Zu sp\u00e4tes Erkennen der Infektion kann zu schwerwiegenden bleibenden Sch\u00e4den, ja gar zum Tod f\u00fchren.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen sind die Milit\u00e4r\u00e4rzte auf die Gefahren von Meningokokken-Infektionen sensibilisiert worden?</p><p>2. Wie kann sichergestellt werden, dass Patienten, f\u00fcr welche eine Meningokokken-Infektion nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, keinesfalls in Situationen gelangen k\u00f6nnen, in welchen auf eine Ver\u00e4nderung des Zustandes nicht unverz\u00fcglich reagiert werden kann? Bestehen diesbez\u00fcgliche Anweisungen f\u00fcr milit\u00e4rische Schulen und Kurse f\u00fcr die Regelung von Wochenendurlauben oder die Freizeit des Pflegepersonals? Unter welchen Bedingungen kann in derartigen F\u00e4llen eine vorsorgliche Einweisung in ein Zivilspital zwecks permanenter \u00dcberwachung angeordnet werden?</p><p>3. Ist die Frage von Impfungen f\u00fcr die Truppe studiert worden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Hirn und das R\u00fcckenmark sind von einer Schutzh\u00fclle, die eine glasklare Fl\u00fcssigkeit (Liquor) enth\u00e4lt, umgeben. Auf diese Weise ist das \u00e4usserst verletzliche Nervengewebe gegen \u00e4ussere Einfl\u00fcsse einigermassen gesch\u00fctzt. Bei der Hirnhautentz\u00fcndung (Meningitis) handelt es sich um eine entz\u00fcndliche Krankheit dieser H\u00fclle, hervorgerufen durch verschiedene Bakterien oder Viren. Im Folgenden wird von durch eine bestimmte Bakteriengruppe, den Meningokokken, hervorgerufenen Krankheitsformen gesprochen.</p><p>Der Meningokokkus ist ein mikroskopisch kleines Lebewesen (Bakterium). Es werden verschiedene Gruppen von Meningokokken unterschieden; die wichtigsten werden mit den Buchstaben A, B und C bezeichnet.</p><p>Bis 1998 war die Gruppe B am h\u00e4ufigsten nachweisbar. 1999 traten die Gruppen B und C erstmals etwa gleich h\u00e4ufig auf. Im Moment ist es so, dass die Gruppe C weiter im Vormarsch ist, was in Bezug auf die Impfungen wichtig ist.</p><p>Das Reservoir f\u00fcr diese Bakterien ist die Schleimhaut des Nasen-Rachen-Raums des Menschen. Ungef\u00e4hr 5 bis 10 Prozent der gesunden Bev\u00f6lkerung tragen die Meningokokken mit sich herum. Die \u00dcbertragung geschieht durch Sprechen, Husten usw., bei engem Kontakt. Warum gewisse Menschen dann pl\u00f6tzlich erkranken, ist nicht sicher bekannt. Man weiss lediglich, dass die Krankheit am ehesten an Orten ausbricht, wo sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten (Kasernen, Kinderheime, Internate usw.). Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche.</p><p>Es gibt grunds\u00e4tzlich zwei Verlaufsformen bei der durch Meningokokken hervorgerufenen Erkrankung:</p><p>- Die eitrige Hirnhautentz\u00fcndung (Meningitis) mit Kopfschmerzen, Nackenstarre, Fieber und Lichtscheu. Sie l\u00e4sst sich in der Regel mit Antibiotika behandeln.</p><p>- Die blitzartig verlaufende Blutvergiftung (Sepis), die innerhalb von wenigen Stunden zu einem schweren Krankheitsbild mit Bewusstlosigkeit, Blutungen in die Haut und Schock f\u00fchrt, weil sich die Bakterien im K\u00f6rper massiv vermehren und verschiedene Organe sch\u00e4digen k\u00f6nnen. Ihre Prognose ist ohne fr\u00fch einsetzende Behandlung ernst.</p><p>Die Anfangssymptome dieser Krankheit sind \u00e4usserst vielf\u00e4ltig und unspezifisch. Es k\u00f6nnen Zeichen wie bei einem grippalen Infekt auftreten, aber auch \u00dcbelkeit, Unwohlsein und anderes. Der Truppenarzt muss beim kleinsten Anzeichen an eine durch Meningokokken hervorgerufene Krankheit denken. Da sich die Meningokokken im Liquor (Hirnfl\u00fcssigkeit) ausserordentlich rasch vermehren, muss mit der Behandlung ohne Verzug begonnen werden. Der Truppenarzt hat daf\u00fcr konkrete Vorschriften der Untergruppe Sanit\u00e4t.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Das Meningokokken-Problem ist seit Jahren bekannt. Entsprechend setzen sich die Milit\u00e4r\u00e4rzte, die immer auch Zivil\u00e4rzte sind, schon in der zivilen Aus- und Weiterbildung mit diesem Problem intensiv auseinander. Im Milit\u00e4r kann also davon ausgegangen werden, dass dieses Krankheitsbild bei den Truppen\u00e4rzten bekannt ist. Zus\u00e4tzlich aber werden die angehenden Schul\u00e4rzte in ihrem Vorbereitungskurs f\u00fcr den Praktischen Dienst in der Rekrutenschule (Fachdienstkurs FDK 1) noch einmal explizit und ausf\u00fchrlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht.</p><p>Das Vorgehen bei einer Meningokokken-Erkrankung wurde vom Oberfeldarzt in verschiedenen Vorschriften (Weisung des Oberfeldarztes Nr. 51, von 1998; Regl 59.23, Truppenarztdienst vom 1. Mai 2000) f\u00fcr alle Milit\u00e4r\u00e4rzte verbindlich geregelt.</p><p>2. Eine der Problematiken der Meningokokken-Erkrankung liegt in den unspezifischen Anfangssymptomen. Selbstverst\u00e4ndlich ist es so, dass im Milit\u00e4r ein fiebriger Patient auf die Krankenabteilung geh\u00f6rt und dort von einem Arzt untersucht wird. Hat der Arzt auch nur den leisesten Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion, so wird der Patient unverz\u00fcglich in ein ziviles Spital eingewiesen.</p><p>Die Angeh\u00f6rigen der Armee werden angehalten, sich im Wochenendurlaub bei medizinischen Problemen beim Hausarzt bzw. Notfallarzt zu melden. Bereits w\u00e4hrend der Woche erkrankte Angeh\u00f6rige der Armee bleiben, falls sie nicht reisef\u00e4hig sind, \u00fcber das Wochenende in der Krankenabteilung. Die medizinische Versorgung in den Krankenabteilungen ist dann auch \u00fcber das Wochenende gew\u00e4hrleistet. Die Urlaubsregelung f\u00fcr die Sanit\u00e4tssoldaten entspricht derjenigen der Truppe.</p><p>Eine \"vorsorgliche Einweisung\" ergibt bei den oben genannten unspezifischen Anfangssymptomen der Erkrankung keinen Sinn, ansonsten die meisten Menschen mit grippalen Infekten hospitalisiert werden m\u00fcssten. Erst die \u00e4rztliche begr\u00fcndete Verdachtsdiagnose rechtfertigt im Zivilen und entsprechend auch im Milit\u00e4r die sofortige Hospitalisation.</p><p>3. Wir besitzen heute leider nur einen Impfstoff gegen die Gruppen A und C. Patienten, die mit Meningokokken der Gruppe B befallen werden, sind trotz Impfung weiterhin ungesch\u00fctzt. Verschiedene Armeen f\u00fchren eine Impfung durch, dies aber in Gebieten, wo die Gruppe B praktisch nicht vorkommt. Weil die Gruppe C in Kosovo h\u00e4ufig ist, empfehlen wir den Angeh\u00f6rigen von Swisscoy die Impfung. In der Schweiz ist die H\u00e4ufigkeit der Gruppe C zurzeit noch zu gering, um eine sofortige Impfung zu empfehlen.</p><p>Bei dieser Frage orientiert sich die Armee an den Empfehlungen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG). So steht die Untergruppe Sanit\u00e4t f\u00fcr das Problem der Meningokokken-Impfung in engem Kontakt mit den Impfexperten des BAG. Das BAG hat klare, international abgest\u00fctzte Richtlinien, in welchen Situationen (H\u00e4ufung der F\u00e4lle in einer Region innerhalb eines definierten Zeitintervalles) eine Impfung empfohlen wird.</p><p>An weiteren Massnahmen gibt es zurzeit nur die M\u00f6glichkeit der Umgebungsprophylaxe mit einem Antibiotikum bei Auftreten eines Meningokokkenfalles. Eine antibiotische Prophylaxe, z. B. w\u00e4hrend der ganzen Dauer einer Rekrutenschule, ist aber nicht sinnvoll. Eine l\u00e4nger dauernde Antibiotikumabgabe f\u00fchrt zur so genannten Resistenzentwicklung, d. h., das Medikament verliert seine Wirksamkeit. Zudem hinterl\u00e4sst die vor\u00fcbergehende Verabreichung von Antibiotika keinen bleibenden Schutz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. 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