{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1028","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Gleiche Rechte f\u00fcr Angeh\u00f6rige von Drittstaaten in der EU. Konsequenzen f\u00fcr die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss einem Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie, den die Europ\u00e4ische Kommission Mitte M\u00e4rz verabschiedet hat, sollen die Immigrantinnen und Immigranten aus Nicht-EU-L\u00e4ndern, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind, ab 2004 die gleichen Rechte geniessen wie die Angeh\u00f6rigen der 15 EU-Mitgliedstaaten. Angesichts der Bedeutung dieser Neuerung ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. K\u00f6nnte diese Reform, falls sie eines Tages in Kraft tritt (sie muss zuvor von allen 15 EU-Mitgliedstaaten einstimmig genehmigt werden), Auswirkungen auf den freien Personenverkehr im Sinne des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EG haben?</p><p>2. Wenn nicht, gedenkt der Bundesrat eine \u00c4nderung des Abkommens \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit zu verlangen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, die Erarbeitung zus\u00e4tzlicher flankierender sozialer Massnahmen zu pr\u00fcfen?</p><p>4. Die Europ\u00e4ische Kommission begr\u00fcndet die Neuerung u. a. damit, dass die EU in Bereichen wie den Informationstechnologien unter Arbeitskr\u00e4ftemangel leidet. Was h\u00e4lt der Bundesrat von diesem Argument?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Einfache Anfrage bezieht sich auf einen Richtlinienentwurf des Rates betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangeh\u00f6rigen (Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie des Rates betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen, vorgelegt von der Kommission, 13. M\u00e4rz 2001, KOM - 2001 - 127 endg\u00fcltig, 2001/0074 - CNS -, Br\u00fcssel), der von der Kommission am 13. M\u00e4rz dieses Jahres genehmigt wurde. Dieser Richtlinienentwurf basiert auf dem Amsterdamer Vertrag, der im Jahre 1999 in Kraft getreten ist, und er setzt erstmals die neue Gemeinschaftskompetenz in den Bereichen von Einwanderung und Asyl um. Der Entwurf befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren und wurde noch nicht endg\u00fcltig vom Rat verabschiedet. Sein Ziel ist es, die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bez\u00fcglich der Schaffung eines gemeinsamen Statuts f\u00fcr Daueraufenthalter aus Drittstaaten einander anzun\u00e4hern und die Bedingungen zu definieren, nach denen der Inhaber dieses Statuts ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat hat (sowie: Schutz gegen Ausweisung und Recht auf Aus\u00fcbung einer selbstst\u00e4ndigen oder unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ohne Arbeitsbewilligung).</p><p>1. Die Einwanderungspolitik gegen\u00fcber Drittstaatsangeh\u00f6rigen geh\u00f6rt nicht zum Regelungsinhalt des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens und ist beispielsweise auch nicht f\u00fcr den EWR relevant. Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen erfasst den Bereich der Drittstaatsangeh\u00f6rigen nur in zwei Bereichen: Familiennachzug und entsandte Arbeitnehmer von Firmen mit Sitz in der EU. Da die Vertragsparteien ihre Rechtsetzungsautonomie in den Bereichen, die nicht von den sieben sektoriellen Abkommen abgedeckt sind, bewahrt haben, erfolgt eine Ausdehnung der Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechtes auf die Schweiz nicht automatisch. Ein solcher Beschluss k\u00f6nnte allenfalls zu gegebenem Zeitpunkt von den Vertragsparteien gem\u00e4ss ihren jeweiligen nationalen Verfahren gefasst werden.</p><p>2. In diesem Zusammenhang muss aber festgestellt werden, dass angesichts des Inhaltes dieses Entwurfes und unter der Annahme, dass er einmal in dieser Form angenommen wird, eine \u00dcbernahme der Bestimmungen in das Schweizer Recht weit \u00fcber eine Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf die Drittstaatsangeh\u00f6rigen hinausgehen w\u00fcrde. Im Ergebnis begr\u00fcndet dieser Entwuf einen neuen Rechtsstatus f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige als Daueraufenthalter und setzt die Bedigungen f\u00fcr dessen Erteilung und f\u00fcr die Einreise und den Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der EU fest. Die EU verfolgt damit das Ziel, die Rechtsstellung der Drittstaatsangeh\u00f6rigen als Daueraufenthalter derjenigen der EU-B\u00fcrger anzun\u00e4hren, gew\u00e4hrt ihnen das Recht auf freien Personenverkehr aber nur dann, wenn gewisse zus\u00e4tzliche administrative und gesetzliche Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>Im Falle, dass der Rat diesen Entwurf dereinst annehmen wird, kann der Bundesrat die zu erwartenden Auswirkungen dieser Richtlinie auf das schweizerische Ausl\u00e4nderrecht pr\u00fcfen sowie die Opportunit\u00e4t einer allf\u00e4lligen \u00dcbernahme derselben einer kritischen Beurteilung unterziehen. Eine \u00dcbernahme dieser Richtlinie w\u00e4re aber in jedem Falle nur dann zweckm\u00e4ssig, wenn die Reziprozit\u00e4t sichergestellt w\u00e4re. Auf jeden Fall ist es aber unumg\u00e4nglich, zuerst die ersten Auswirkungen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens festzustellen, bevor weitere Schritte in dieser Richtung erwogen werden.</p><p>In diesem Zusammenhang w\u00e4re auch zu erw\u00e4hnen, dass im Rahmen des Entwurfes eines Gesetzes f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder eine Verbesserung der Rechtsstellung der Drittstaatsangeh\u00f6rigen als Daueraufenthalter vorgesehen ist, um ihre Integration zu f\u00f6rdern. Der Entwurf sieht in der Vernehmlassungsversion u. a. ein Recht auf Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach einem Aufenthalt von f\u00fcnf Jahren vor. Die Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung k\u00f6nnen auch ohne Bewilligung den Arbeitsplatz wechseln. Weiter k\u00f6nnen die Grenzg\u00e4nger, die Drittstaatsangeh\u00f6rige sind und dauerhaft in der Grenzzone eines Nachbarstaates niedergelassen sind, in den Grenzzonen der Schweiz eine T\u00e4tigkeit als Grenzg\u00e4nger aufnehmen.</p><p>3. Angesichts der aktuellen Lage und der oben gemachten Ausf\u00fchrungen kann festgestellt werden, dass die flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr, die zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens in Kraft gesetzt werden, auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anwendung kommen werden, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um Staatsangeh\u00f6rige der EU, der Schweiz oder von Drittstaaten handelt.</p><p>4. Die EU spricht sich in der Einleitung zu diesem Richtlinienentwurf auch \u00fcber die aktuelle Arbeitsmarktsituation in den Mitgliedstaaten und \u00fcber den Mangel an Arbeitskr\u00e4ften in gewissen Wirtschaftsbranchen aus, wie beispielsweise in der Branche der Informationstechnologie. Die Schweiz befindet sich bez\u00fcglich der Frage des Arbeitskr\u00e4ftemangels in diesen Branchen in der gleichen Lage wie die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der EU. Der Bundesrat hat sich im \u00dcbrigen bereits im Rahmen von verschiedenen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen zu dieser Frage ge\u00e4ussert (s. Motion Neirynck und Interpellationen Hess Peter und Lalive d'Epinay). Die aktuelle Ausl\u00e4nderpolitik der Schweiz f\u00f6rdert die Zulassung von qualifizierten Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die in der Lage sind, sich auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zu integrieren, und langfristig zu einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt beitragen. In den letzten Monaten hat das Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen den Branchen der Informationstechnologie bei der Vergabe der Kontingente besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es muss in diesem Kontext auf jeden Fall aber auch darauf hingewiesen werden, dass die Migrationspolitik nicht das einzige Instrument ist, um Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie verschiedene Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unternommen, um m\u00f6glichst bald die Situation bez\u00fcglich des Mangels an Spezialisten im Bereich der Informationstechnologien zu entsch\u00e4rfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1002240000000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1002240000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235657920)\/","SubmissionDate":"\/Date(989193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4607,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}