{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1045","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Internet und das Geldw\u00e4schereigesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Geldw\u00e4schereigesetz sieht vor, dass Kundinnen und Kunden bei der Er\u00f6ffnung eines Kontos pers\u00f6nlich anwesend sein m\u00fcssen, damit sie identifiziert werden k\u00f6nnen und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass die Gelder nicht zweifelhafter Herkunft sind.</p><p>Dank der elektronischen Mittel ist es heutzutage m\u00f6glich, Konten \"auf Distanz\" zu er\u00f6ffnen. Kundinnen und Kunden m\u00fcssen nicht mehr bei der Bank vorsprechen, was eine Identifizierung unm\u00f6glich macht. Dieses Vorgehen wird sich in Zukunft noch st\u00e4rker verbreiten. Daher meine Frage:</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die \u00dcberpr\u00fcfung der Identit\u00e4t der Kundinnen und Kunden sicherzustellen, wenn diese ihre Konten per Internet er\u00f6ffnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Geldw\u00e4schereigesetz verpflichtet den Finanzintermedi\u00e4r, bei der Aufnahme der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit seinen Vertragspartner aufgrund eines beweiskr\u00e4ftigen Dokumentes zu identifizieren. Die physische Anwesenheit des Kunden oder der Kundin bei der Kontoer\u00f6ffnung wird dabei nicht verlangt.</p><p>F\u00fcr die Aufnahme der Gesch\u00e4ftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg sieht die geltende Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken vor, dass diese Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t dadurch erfolgen kann, dass die Bank die Wohnsitzadresse des Vertragspartners durch Postzustellung best\u00e4tigen l\u00e4sst. Spricht der Kunde zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt pers\u00f6nlich bei der Bank vor, so ist bei dieser Gelegenheit ein Ausweispapier zu kopieren.</p><p>Die Kontoer\u00f6ffnung \u00fcber das Internet ist eine besondere Art der Kontoer\u00f6ffnung auf dem Korrespondenzweg, und die Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t k\u00f6nnte somit durch Postzustellung erfolgen. Die Nachidentifizierung kann jedoch bei reinen Internet-Banken und -Effektenh\u00e4ndlern mangels geeigneten Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeiten nicht erfolgen. Im Verh\u00e4ltnis zu bestehenden Banken w\u00fcrde allerdings ein vollst\u00e4ndiger Verzicht auf eine pers\u00f6nliche Vorsprache f\u00fcr s\u00e4mtliche Neukunden von reinen Internet-Banken und -Effektenh\u00e4ndlern zu einem qualitativ minderwertigen Identifizierungsverfahren f\u00fchren. Aus diesem Grund verpflichtet die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) die reinen Internet-Banken und -Effektenh\u00e4ndler, vor der Kontoer\u00f6ffnung zum Zwecke der \u00dcberpr\u00fcfung der Kundenidentit\u00e4t und der fortlaufenden \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsbeziehung f\u00fcr Kunden, denen aufgrund der H\u00f6he der eingebrachten Verm\u00f6genswerte eine gewisse Bedeutsamkeit zukommt, eine pers\u00f6nliche Vorsprache obligatorisch durchzuf\u00fchren. Als wichtige Kunden gelten in jedem Fall alle Kunden, welche zu Beginn der Gesch\u00e4ftsbeziehung Verm\u00f6genswerte von 500 000 Franken oder mehr einbringen.</p><p>Die Angemessenheit der heutigen Regelung der Kontoer\u00f6ffnung auf dem Korrespondenzweg wird zudem zurzeit durch eine durch die EBK eingesetzte Arbeitsgruppe umfassend \u00fcberpr\u00fcft. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wird u. a. auch der Einsatz elektronischer Signaturen gepr\u00fcft.</p><p>Dar\u00fcber hinaus erlaubt auch die Verordnung der Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei \u00fcber die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermedi\u00e4re (Verordnung) die Er\u00f6ffnung von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit einer nat\u00fcrlichen Person auf dem Korrespondenzweg. Die k\u00fcnftige Vertragspartei hat ihre Personalien brieflich oder auf andere gleichwertige Weise anzugeben und eine beglaubigte Kopie des Passes oder der Identit\u00e4tskarte einzureichen. Hat die Vertragspartei ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz, muss die Kopie des Passes oder der Identit\u00e4tskarte zudem im Sinne von Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 der Verordnung beglaubigt sein; zus\u00e4tzlich muss eine amtlich beglaubigte Unterschrift (oder eine Unterschrift mit Echtheitsbescheinigung) vorgelegt werden.</p><p>Die Gesch\u00e4ftsaufnahme \u00fcber das Internet ist als Aufnahme von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit nat\u00fcrlichen Personen auf dem Korrespondenzweg zu qualifizieren. Diese ist in der Verordnung nicht ausdr\u00fccklich geregelt; insbesondere ist keine Erleichterung der Identifizierungsvorschriften vorgesehen. Somit ist davon auszugehen, dass auch bei der Er\u00f6ffnung von Konten \u00fcber das Internet die Identifizierung zwingend vorgeschrieben ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1000252800000)\/","SubmittedBy":"Tillmanns Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1000252800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806542117)\/","SubmissionDate":"\/Date(991872000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}