{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1067","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Statistiken \u00fcber Telefonkontrollen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben (DBA) des UVEK besteht schon seit mehreren Jahren. Alle Anordnungen von \u00dcberwachungsmassnahmen m\u00fcssen vorher von diesem Dienst gepr\u00fcft werden; er pr\u00fcft u. a., ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (Bewilligung der Justizbeh\u00f6rden, vor allem Anordnungen von Anklagekammern). Demnach m\u00fcsste dieser Dienst detaillierte Statistiken \u00fcber die telefonischen \u00dcberwachungen vorweisen k\u00f6nnen; f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung dieser Statistiken hat sich \u00fcbrigens die Vorsteherin des EJPD anl\u00e4sslich der Debatte zum neuen Bundesgesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs stark eingesetzt. Angesichts des baldigen Inkrafttretens des oben genannten Gesetzes und seiner Ausf\u00fchrungsverordnung und der Zeit, die seit den Debatten im Parlament vergangen ist, m\u00fcsste man \u00fcberdies darauf z\u00e4hlen k\u00f6nnen, dass sich sowohl die Statistiken zur angewendeten Methode als auch die zu den \u00dcberwachungsmassnahmen verbessern.</p><p>Aus den Statistiken des DBA geht hervor, dass die Zahl der Telefon\u00fcberwachungen im Jahr 2000 im Vergleich zum vorhergehenden Jahr um 384 auf 2430 gestiegen ist.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Fernmeldeanschl\u00fcsse waren von diesen \u00dcberwachungsmassnahmen betroffen und um welche Art von Anschluss handelte es sich (Fixnetz, mobile Anschl\u00fcsse, \u00f6ffentliche Anschl\u00fcsse, Fax, E-Mail)?</p><p>2. Wie viele Personen waren von diesen \u00dcberwachungsmassnahmen betroffen? Wie viele Inhaber von Anschl\u00fcssen wurden so beschuldigt? Wie viele Drittpersonen wurden \u00fcberwacht und wie viele von ihnen unterstanden der Schweigepflicht?</p><p>3. Bei wie vielen F\u00e4llen kam es zu einer Identifizierung der Benutzerin oder des Benutzers eines Anschlusses und in wie vielen F\u00e4llen kam es zu einer Lokalisierung eines Anrufes von einem mobilen Fernmeldeanschluss? </p><p>4. F\u00fcr welche Verbrechen sind solche Massnahmen angeordnet worden? </p><p>5. Wie viele \u00dcberwachungsanordnungen entfallen auf kantonale Beh\u00f6rden (Details f\u00fcr jeden Kanton) und wie viele auf Bundesbeh\u00f6rden?</p><p>6. In wie vielen F\u00e4llen wurde die urspr\u00fcngliche Dauer der \u00dcberwachungsmassnahmen um drei bis sechs Monate verl\u00e4ngert?</p><p>7. Wie viele \u00dcberwachungsmassnahmen fanden im Jahre 2000 ihren Abschluss und wie viele Personen wurden dar\u00fcber informiert?</p><p>8. Wie viele \u00dcberwachungsmassnahmen wurden 1999 angeordnet und wie viele betroffene Personen wurden dar\u00fcber informiert. Welches waren die Gr\u00fcnde daf\u00fcr, dass die Durchf\u00fchrung von \u00dcberwachungsmassnahmen nicht mitgeteilt wurde?</p><p>9. Stimmt es, dass in Zukunft nicht mehr nur die Benutzerinnen und Benutzer eines mobilen Fernmeldeanschlusses identifiziert werden, sondern auch die Personen, welche jene vergeblich zu erreichen versuchten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben (DBA) ist administrativ dem Generalsekretariat des UVEK zugeordnet und erledigt seine Arbeit selbst\u00e4ndig und weisungsungebunden. Er ist Verbindungsstelle zwischen den Fernmeldedienstanbieterinnen und den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes und der Kantone. Er ist weder verl\u00e4ngerter Arm der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden noch hat er die Interessen der Anbieterinnen zu vertreten. Er hat eine Scharnierfunktion und ist Dienstleistungszentrum f\u00fcr beide Seiten. Eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr das F\u00fchren einer Statistik ist erst seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs per 1. Januar 2002 vorhanden. Dementsprechend sind statistische Daten bis Ende letzten Jahres nur insofern abrufbar, als sie der DBA f\u00fcr die Aus\u00fcbung dieser T\u00e4tigkeit ben\u00f6tigt (insbesondere Rechnungsstellung).</p><p>1. Die Anzahl der Telefon- bzw. sonstigen Anschl\u00fcsse, die von Anordnungen betroffen waren, werden vom DBA nicht statistisch erfasst. Registriert werden die gestellten Gesuche, die auch mehrere Anschl\u00fcsse umfassen k\u00f6nnen. </p><p>Aus Gr\u00fcnden der Rechnungsstellung wird jede einzelne im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnete Massnahme mit einer Registriernummer versehen. Die Anzahl dieser einzelnen Massnahmen entspricht der in der Einfachen Anfrage genannten Zahl von 2430 Anordnungen.</p><p>Eine Statistik bez\u00fcglich der Anzahl Massnahmen je angebotenen Fernmeldedienst existiert nicht. Gest\u00fctzt auf die Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch davon ausgegangen werden, dass etwa zwei Drittel der angeordneten Massnahmen den Mobile-Bereich betrifft.</p><p>2. Eine Statistik zur Anzahl \u00fcberwachter Personen, Drittpersonen bzw. Personen mit Schweigepflicht existiert im DBA nicht, weil f\u00fcr die Administration und Rechnungsstellung nicht erforderlich. Allein die jeweils zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verf\u00fcgen allenfalls \u00fcber entsprechende Unterlagen.</p><p>3. Bez\u00fcglich der Identifizierung von Benutzern eines Anschlusses ist zu unterscheiden zwischen den Ausk\u00fcnften \u00fcber Fernmeldeanschl\u00fcsse einerseits und die Identifikation eines Benutzers im Rahmen einer \u00dcberwachungsmassnahme.</p><p>Die Anfragen \u00fcber Fernmeldeanschl\u00fcsse erfolgen in der Regel auf direktem Weg zwischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Anbieterin. Sie sind nicht abh\u00e4ngig von der Anordnung und Genehmigung durch eine richterliche Beh\u00f6rde. Dementsprechend fehlen dem DBA die Statistiken.</p><p>Die Benutzeridentifikation im Rahmen einer \u00dcberwachungsmassnahme kann Bestandteil eben dieser Anordnung sein und wird seitens des DBA nicht separat erfasst. Die Zahl dieser Identifikationen ist deshalb in der unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten Zahl enthalten.</p><p>4. Nach der bis Ende des letzten Jahres geltenden Gesetzgebung k\u00f6nnen \u00dcberwachungsmassnahmen f\u00fcr Verbrechen und Vergehen angeordnet werden. Eine detaillierte Aufschl\u00fcsselung auf einzelne Verbrechenstatbest\u00e4nde ist deshalb nicht m\u00f6glich,  weil in der Regel mehrere Delikte gleichzeitig Grund f\u00fcr die Anordnung von \u00dcberwachungmassnahmen sind (z. B. Verstoss gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz in Verbindung mit Delikten gegen das Verm\u00f6gen oder gegen Leib und Leben). Die \u00dcberwachungsmassnahmen betrafen zu etwa 33 Prozent F\u00e4lle wegen Verstosses gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz, zu etwa 20 Prozent Delikte gegen das Verm\u00f6gen und zu etwa 10 Prozent Delikte gegen Leib und Leben. Die restlichen 37 Prozent betrafen diverse Straftatbest\u00e4nde wie Sprengstoffdelikte, Menschenhandel, Brandstiftung und N\u00f6tigung oder Erpressung.</p><p>5. Auf die kantonalen Beh\u00f6rden entfielen rund 85 Prozent der angeordneten Massnahmen, auf die Bundesbeh\u00f6rden 15 Prozent.</p><p>Aufgeschl\u00fcsselt auf die verschiedenen Kantone ergibt sich folgendes Bild:</p><p>- ZH: etwa 21 Prozent;</p><p>- BE: etwa 10 Prozent;</p><p>- GE: etwa 10 Prozent;</p><p>- VD: etwa 8 Prozent;</p><p>- TI: etwa 6 Prozent. </p><p>Die von den \u00fcbrigen Kantonen beantragten Massnahmen bewegen sich zwischen 0 Prozent und etwa 4 Prozent.</p><p>6. Aufgrund der eingangs erw\u00e4hnten Rolle des DBA verf\u00fcgt er \u00fcber keine Statistik bez\u00fcglich der Dauer bzw. der Verl\u00e4ngerung von \u00dcberwachungsmassnahmen.</p><p>7./8. Der DBA verf\u00fcgt \u00fcber keine Statistiken, die vollumf\u00e4nglich Antwort geben k\u00f6nnen. Die Information der \u00fcberwachten Personen ist Sache der zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und richtet sich nach der anwendbaren Gesetzgebung. Ebenso wenig verf\u00fcgt der DBA \u00fcber Angaben dar\u00fcber, in welchen F\u00e4llen bzw. warum in bestimmten F\u00e4llen keine Information der \u00fcberwachten Personen erfolgt.</p><p>Im Jahr 1999 wurden insgesamt 2046 \u00dcberwachungsmassnahmen im Sinne der Erl\u00e4uterungen unter Ziffer 1 angeordnet.</p><p>9. Jeder Abonnent eines Fernmeldedienstanbieters kann seiner Rechnung entnehmen, mit welchem Teilnehmer er eine Verbindung aufgenommen hat bzw. er versucht hat, eine Verbindung aufzunehmen (Combox). Diese Daten stehen auch den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Rahmen von \u00dcberwachungsmassnahmen zur Verf\u00fcgung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1011744000000)\/","SubmittedBy":"Garbani Val\u00e9rie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1011744000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803660303)\/","SubmissionDate":"\/Date(993081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}