{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1076","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Zukunft der Notrufnummern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz gibt es im Moment verschiedene Notrufnummern, n\u00e4mlich 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanit\u00e4t). Gleichzeitig gibt es im Gebiet der Europ\u00e4ischen Union eine einheitliche Notrufnummer, n\u00e4mlich 112. Auch in der Schweiz erscheint die Notrufnummer 112 immer mehr, vor allem f\u00fcr kantonale Polizeistellen. Es stellt sich daher die wichtige Frage, wie sich diese Nummern gegenseitig erg\u00e4nzen, mehr aber noch (und quasi als Konsequenz daraus) die Frage nach der Konkurrenz zwischen den Organisationen, die hinter diesen Nummern stehen. Der F\u00f6deralismus verst\u00e4rkt die Dynamik von gegenseitiger Erg\u00e4nzung und Konkurrenz noch, ist doch die Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Abgesehen von den verschiedenen M\u00f6glichkeiten des Zugangs, die sich aus der Einf\u00fchrung der verschiedenen Nummern ergeben (es ist ein fundamentaler Unterschied, ob jemand bei einem Unfall die Polizei oder direkt die Sanit\u00e4t ruft), schafft das Auftauchen der Nummer 112 heute einige Unsicherheiten.</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es auf Bundesebene eine Strategie und mittelfristige Ziele bez\u00fcglich der verschiedenen Notrufnummern?</p><p>2. Soll, angesichts der internationalen Praxis, die Nummer 112 in Zukunft die anderen Notrufnummern ersetzen?</p><p>3. Wenn ja, wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein, und welche Rolle gedenkt der Bund dabei zu spielen, vor allem hinsichtlich einer Koordination der kantonalen Regelungen?</p><p>4. W\u00e4re es sinnvoll, in dieser Sache gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene zu erlassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Artikel\u00a028 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 \u00fcber die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) definiert der Bundesrat die Kurznummern f\u00fcr die Notrufdienste, die von Organisationen zu betreiben sind, die von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden anerkannt sind. Es handelt sich um folgende Nummern: 112 (Europ\u00e4ische Notrufnummer), 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 143 (Dargebotene Hand), 144 (Sanit\u00e4tsnotruf) und 147 (Telefonhilfe f\u00fcr Kinder und Jugendliche). Die Aufgabe des Bundesrates in diesem Zusammenhang beschr\u00e4nkt sich auf die Festlegung der Anzahl und Art der f\u00fcr die Notrufdienste zu verwendenden Kurznummern.</p><p>Hinsichtlich des Betriebes dieser Kurznummern ist klar zwischen folgenden beiden grundlegenden Aufgaben zu unterscheiden:</p><p>- Leitweglenkung der Notrufe an die zust\u00e4ndigen Alarmzentralen je nach Herkunft der Anrufe sowie Gew\u00e4hrleistung, dass diese Zentralen st\u00e4ndig erreichbar sind;</p><p>- die eigentliche Bereitstellung der Notrufdienste, d. h. die Beratung oder Diensteins\u00e4tze bei Anrufen an die betroffenen Dienste.</p><p>Die erste Aufgabe ist in der Verordnung vom 6. Oktober 1997 \u00fcber Fernmeldedienste in Form von Verpflichtungen geregelt, die zum einen der Grundversorgungskonzession\u00e4rin und zum anderen allen Anbieterinnen von Diensten der Grundversorgung obliegen. F\u00fcr die Erf\u00fcllung der zweiten Aufgabe sind die von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden anerkannten Organisationen zust\u00e4ndig. Diese zweite Aufgabe ist Gegenstand des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses.</p><p>Das Erbringen von Notrufdiensten der Polizei (117), Feuerwehr (118) und Sanit\u00e4t (144) f\u00e4llt in die Kompetenz der kantonalen Beh\u00f6rden und kann auch auf Gemeindeebene delegiert werden (Polizei, Feuerwehr). Der Dienst der Dargebotenen Hand (143) und die Telefonhilfe f\u00fcr Kinder und Jugendliche (147) werden von privatrechtlich organisierten Stellen angeboten, die von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden als daf\u00fcr qualifizierte Organisationen anerkannt worden sind.</p><p>Auf europ\u00e4ischer Ebene empfiehlt die Europ\u00e4ische Konferenz der Verwaltungen f\u00fcr Post und Fernmeldewesen/European Committee for Telecommunications Regulatory Affairs (Cept/Ectra) den nationalen Regulierungsbeh\u00f6rden die Verwendung der Kurznummer 112 f\u00fcr den Zugang zu den Notrufdiensten der Polizei, der Feuerwehr oder der Sanit\u00e4t. Die Zusammenlegung der Notrufdienste unter der einheitlichen Nummer 112 w\u00fcrde somit im Prinzip nur die Nummern 117, 118 und 144 betreffen, denn die Nummern 143 und 147 gelten nicht als Einsatzdienste, sondern als Sozialhilfedienste.</p><p>Dass in der Schweiz verschiedene Kurznummern f\u00fcr Dienste verwendet werden, die in der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber eine einheitliche Nummer erreichbar sind, ist historisch bedingt. Die drei Nummern 117, 118 und 144 sind im Geist und in den Gewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer fest verankert. F\u00fcr eine Umstellung der schweizerischen Notrufnummern auf die europ\u00e4ische Notrufnummer 112 muss ein angemessener Zeitraum eingeplant werden, damit sich die Benutzer mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen k\u00f6nnen. Die Erfahrung mit der Ausserbetriebnahme der Nummer 112 (die fr\u00fcher dem Zugang zum St\u00f6rdienst diente) und ihrem Ersatz durch die Nummer 175 hat gezeigt, dass f\u00fcr eine solche Umstellung \u00fcber f\u00fcnf Jahre erforderlich sind.</p><p>Ausserdem empfiehlt die Cept/Ectra die Verwendung der Nummer 118 (und ihrer Erweiterungen 118XX) f\u00fcr die Auskunftsdienste \u00fcber die Teilnehmerverzeichnisse. In der Schweiz wurden vor kurzem die Nummern mit dem Format 18XX f\u00fcr diesen Zweck zugewiesen, wobei die M\u00f6glichkeit besteht, sp\u00e4ter auf Nummern mit dem Format 118XX zu migrieren, wenn die Nummer 118 verf\u00fcgbar w\u00fcrde.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die Fragen von Herrn Rossini wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat die Notrufnummern und ihre Einsatzgebiete in der AEFV festgelegt. Er regelt zudem die Modalit\u00e4ten der Leitweglenkung der Notrufe an die Alarmzentralen der zust\u00e4ndigen Dienste. Obwohl der Bundesrat die Nutzung der einheitlichen Notrufnummer 112 mittelfristig f\u00fcr w\u00fcnschenswert h\u00e4lt, ist derzeit auf Bundesebene keinerlei zwingende Massnahme in diesem Bereich m\u00f6glich, da die Bereitstellung der Notrufdienste in die Kompetenz der Kantone f\u00e4llt. Die mit der Einf\u00fchrung einer neuen Nummer verbundenen Kosten sowie die f\u00fcr die \u00c4nderung von Gewohnheiten erforderliche Zeit sind ebenfalls Faktoren, welche einer solchen Strategie auf Bundesebene im Wege stehen. Letztendlich ist es Sache der Kantone, ihre Bestrebungen \u00fcber die kantonalen Direktorenkonferenzen zu koordinieren und eine gemeinsame Strategie in diesem Bereich festzulegen.</p><p>2. Mehrere Kantone haben eine Diskussion \u00fcber eine m\u00f6gliche Zentralisierung ihrer Notrufdienste unter der Nummer 112 begonnen.</p><p>3. Die Festlegung des Zeitplans f\u00fcr die Zusammenf\u00fchrung der Notrufnummern auf die Nummer 112 liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Sie werden die nicht unbedeutenden Kosten einer solchen Umstellung zu tragen haben. Da die Koordination zwischen den Kantonen gegenw\u00e4rtig von den Konferenzen der kantonalen Direktoren der betreffenden Dienste sichergestellt wird, sieht der Bundesrat keinen besonderen Handlungsbedarf in diesem Bereich.</p><p>4. Da die einzelnen Kantone im Bereich der Bereitstellung der Notrufdienste gewisse Besonderheiten und spezielle Bed\u00fcrfnisse aufweisen, sieht der Bundesrat keinen Anlass, auf diesem Gebiet gesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Es obliegt den Kantonen, sich zu organisieren und zusammenzuarbeiten, um der Bev\u00f6lkerung einen zuverl\u00e4ssigen Notrufdienst anzubieten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1001030400000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1001030400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799341963)\/","SubmissionDate":"\/Date(993168000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}