{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1090","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Ber\u00fccksichtigung der Lebenshaltungskosten f\u00fcr das Bundespersonal in den Grossst\u00e4dten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Sonderzuschlag f\u00fcr Bundesangestellte mit Arbeitsort Genf wurde 1995 aufgehoben. Als Grund wurde damals angegeben, die Wohnungsknappheit sei vorbei. Diese hatte sich in den Mietzinsen niedergeschlagen und war Hauptursache der hohen Lebenshaltungskosten in Genf gewesen. Seit einigen Jahren geht nun aber der Anteil leer stehender Wohnungen erneut best\u00e4ndig zur\u00fcck, was sich insbesondere auf die Mietzinsen f\u00fcr Vier-, F\u00fcnf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sowie f\u00fcr subventionierte Wohnungen auswirkt. Diesen ver\u00e4nderten Gegebenheiten muss bei der Frage nach der Kaufkraft der Bundesangestellten Rechnung getragen werden.</p><p>- Wie tr\u00e4gt in diesem Zusammenhang das neue Lohnsystem, welches durch das Bundespersonalgesetz eingef\u00fchrt worden ist, den h\u00f6heren Lebenshaltungskosten in den Grossst\u00e4dten Rechnung?</p><p>- Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um bis zum Inkrafttreten des neuen Lohnsystems allen Angestellten des Bundes die gleiche Kaufkraft zu garantieren, unabh\u00e4ngig vom Ort ihrer T\u00e4tigkeit?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Einf\u00fchrung des Sonderortszuschlages f\u00fcr grosse St\u00e4dte in den Jahren 1989 bis 1995 wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der sehr hohen j\u00e4hrlichen Teuerungsraten (1989 bis 1994 j\u00e4hrliche Teuerungsraten zwischen 3,2 Prozent und 5,9 Prozent) beschlossen. Die Mietzinsentwicklung in den fr\u00fchen Neunzigerjahren in Genf wurde mit einem befristeten Mietzinszuschlag abgedeckt.</p><p>Seither hat sich die Wirtschaftslage eher beruhigt, und die Konjunktur wird sich in der n\u00e4chsten Zeit aller Voraussicht nach weniger stark entwickeln. Die Teuerung betrug 1,6 Prozent im Jahre 2000 und bewegte sich in diesem Jahre zwischen 0,7 bis 1,6 Prozent. Dies wird sich auch m\u00e4ssigend auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Mietpreise in den grossen St\u00e4dten auswirken. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Einf\u00fchrung eines Sonderortszuschlages f\u00fcr die grossen St\u00e4dte in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht gerechtfertigt ist.</p><p>Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr das EFD beauftragt, als Bestandteil eines neuen Lohnsystems ein Instrument zu erarbeiten, das den Ortszuschlag abl\u00f6st und Zuschl\u00e4ge nach Regionen, \u00f6rtlicher Infrastruktur und nach Branchen vorsehen kann. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat eine neue Beurteilung der Situation vornehmen.</p><p>Inzwischen wird auf den 1. Januar 2002 die Bundespersonalverordnung (BPV) in Kraft treten. Die BPV f\u00fchrt verschiedene Lohnelemente neu ein, wobei besonders die Arbeitsmarktzulage (Art. 50 BPV: bis zu 20 Prozent des H\u00f6chstbetrages der entsprechenden Lohnklasse) zu erw\u00e4hnen ist. Sie dient der Gewinnung und Erhaltung ausgewiesenen Personals, das in bestimmten Branchen oder Regionen mit angespanntem Arbeitsmarkt arbeitet. Diese Massnahme ist allerdings anders als der Ortszuschlag f\u00fcr eine situative Gew\u00e4hrung an einzelne Mitarbeiter gedacht.</p><p>Damit ist die Gew\u00e4hr gegeben, dass der Arbeitgeber schon in naher Zukunft auf besondere Verh\u00e4ltnisse angemessen reagieren kann. Es liegt in der Natur dieser Zulage, dass deren Gew\u00e4hrung regelm\u00e4ssig auf ihre Berechtigung hin \u00fcberpr\u00fcft wird. Die Massnahmen m\u00fcssen im \u00dcbrigen jeweils finanziell vertretbar sein.</p><p>Mittelfristig wird der bisherige Ortszuschlag durch differenzierte Zuschl\u00e4ge nach regionaler Arbeitsmarktlage, \u00f6rtlicher Infrastruktur und den branchenspezifischen Bed\u00fcrfnissen abgel\u00f6st (Art. 15 Abs. 4 des Bundespersonalgesetzes). Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, im Rahmen des Projekts zur Weiterentwicklung des neuen Lohnsystems ein entsprechendes Instrument zu erarbeiten. Das Konzept soll Ende 2002 vorliegen. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat eine neue Beurteilung der Situation vornehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1008720000000)\/","SubmittedBy":"Brunner Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008720000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800116837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1001289600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}