{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1102","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"\u00d6ffentliches Beschaffungswesen und kartellistische Absprachen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren auf Bundes- und Kantonsebene rechtliche Grundlagen f\u00fcr eine Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens erlassen. Dazu geh\u00f6ren das Binnenmarktgesetz, das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen sowie die Interkantonale Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, welche die kantonalen Vergaberegeln mit den Bestimmungen der WTO harmonisiert.</p><p>Im liberalisierten Beschaffungswesen wird die Vergabe von Auftr\u00e4gen durch das Gemeinwesen st\u00e4rker geregelt, und den \u00f6ffentlichen Auftraggebern werden zahlreiche Pflichten auferlegt. Die Vorschriften wurden erlassen, um das Beschaffungswesen national und international besser zug\u00e4nglich zu machen und insbesondere um Einsparungen bei den \u00f6ffentlichen Geldern zu erreichen. Zudem wurde mit Einsparungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden gerechnet.</p><p>Nun l\u00e4sst sich aber feststellen, dass die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen gewissen Unternehmen aus dem Bausektor erm\u00f6glicht, unzul\u00e4ssige kartellistische Absprachen zu treffen. In diesem Zusammenhang musste die Wettbewerbskommission einen Fall von m\u00f6glicher kartellistischer Absprache bei den Arbeiten in der Schweizerischen Landesbibliothek untersuchen.</p><p>Auf der Ebene von Kantonen und Gemeinden kann es ferner vorkommen, dass bei der Vergabe von Auftr\u00e4gen unerlaubte Absprachen ernsthaft vermutet werden m\u00fcssen.</p><p>\u00d6ffentliche Auftraggeber und -geberinnen sind selbst strengen Vorschriften unterworfen. Beispielsweise d\u00fcrfen Kantone und Gemeinden \u00fcber Preise nicht verhandeln.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es aufgrund dieser Sachlage wichtig w\u00e4re, auch im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes strengere Vorschriften zu erlassen? So liesse sich n\u00e4mlich sicherstellen, dass bei der Vergabe von Auftr\u00e4gen mit gleich langen Spiessen gek\u00e4mpft wird und nicht das Gemeinwesen als Opfer der unerlaubten Absprache das Nachsehen hat.</p><p>Kann der Bundesrat ferner dar\u00fcber informieren, ob er eine Studie \u00fcber allf\u00e4llige Einsparungen durch Bund, Kantone und Gemeinden seit der Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens in Auftrag gegeben hat?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die dem Bundesrat gestellte Einfache Anfrage beinhaltet ein Zweifaches. Sie ersucht zun\u00e4chst den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Kartelle und andere Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (KG) strengere Massnahmen gegen\u00fcber Submissionskartellen zu treffen. Sie wirft danach die Frage auf, ob der Bundesrat eine Studie betreffend allf\u00e4lligen Einsparungen hat anfertigen lassen, die der Bund, die Kantone und die Gemeinden seit der Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens realisiert haben.</p><p>1. Kartellrecht</p><p>Bereits jetzt findet das KG Anwendung auf Submissionskartelle. Derartige Vereinbarungen sind unzul\u00e4ssig, wenn es sich dabei um Wettbewerbsabreden handelt, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeintr\u00e4chtigen und sich nicht aus Gr\u00fcnden der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen (Art. 5 KG). Trotzdem beinhaltet das geltende Gesetz eine bedeutende Schw\u00e4che, da die Wettbewerbskommission (Weko) nur Widerhandlungen gegen einen rechtskr\u00e4ftigen Entscheid sanktionieren kann. Im Bereich des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens bedeutet dies, dass Unternehmen eines Submissionskartells nur im Wiederholungsfalle bestraft werden k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich kommt die Tatsache hinzu, dass die Zusammensetzung der Submissionskartelle f\u00fcr jedes Vergabeverfahren eine andere sein kann. Der f\u00fcr die Sanktionierung erforderliche Wiederholungsfall liegt damit praktisch nie vor.</p><p>Der Revisionsentwurf des KG sieht im Kampf gegen die Submissionskartelle wesentliche Verbesserungen vor, namentlich:</p><p>- Die M\u00f6glichkeit, harte Kartelle ab der Feststellung der Widerrechtlichkeit des Verhaltens direkt zu sanktionieren. Unter harten Kartellen sind Abreden zwischen konkurrenzierenden Unternehmen zu verstehen, die den Preis, die Menge oder die Marktaufteilung zum Gegenstand haben. Submissionskartelle werden demnach als harte Kartelle betrachtet, wenn die Unternehmen eine Abrede treffen, um ihre Leistungen zu einem bestimmten Preis zu offerieren oder um die \u00f6ffentlichen Beschaffungsm\u00e4rkte aufzuteilen. Die H\u00f6he der Busse wird sich nach dem in der Schweiz realisierten Umsatz der letzten drei Gesch\u00e4ftsjahre vor dem unzul\u00e4ssigen Verhalten bemessen. Sie kann bis zu 10 Prozent dieses Umsatzes betragen. Die H\u00e4rte der Sanktion wird von der Dauer und der Schwere der Beschr\u00e4nkung abh\u00e4ngen. Die Weko, die in diesen Belangen zust\u00e4ndig ist, wird auch den mutmasslichen Gewinn, der dem Unternehmen dadurch erwachsen ist, angemessen ber\u00fccksichtigen.</p><p>- Die M\u00f6glichkeit, die Mitglieder eines Submissionskartells anzuregen, bei der Aufdeckung der beteiligten Unternehmen zu kooperieren. Dank der Bonusregelung kann die Weko ganz oder teilweise darauf verzichten, direkte Sanktionen gegen ein Unternehmen zu verh\u00e4ngen, das als Kartellmitglied an der Aufdeckung des betreffenden Kartells mitgewirkt hat. Diese L\u00f6sung sollte die Untersuchungen erleichtern, und die Solidarit\u00e4t unter den Kartellmitgliedern d\u00fcrfte dadurch untergraben werden. Es handelt sich dabei um eine Methode, die sich im Ausland bew\u00e4hrt hat.</p><p>Die Pr\u00e4ventivwirkung des KG gegen\u00fcber den Submissionskartellen wird somit erheblich erh\u00f6ht. Falls der Revisionsentwurf von der Bundesversammlung gutgeheissen wird, sollte das neue KG am 1. Juli 2003 in Kraft treten.</p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Revisionsentwurf zum KG f\u00fcr die Weko gen\u00fcgend Mittel bereitstellt, um wirksam gegen Submissionskartelle vorzugehen. Es besteht demnach kein Anlass, im Rahmen der KG-Revision andere Massnahmen vorzusehen, die sich spezifisch gegen diese Art von Abreden richten.</p><p>2. Realisierte Einsparungen aufgrund der Gesetzgebung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen</p><p>Der Bundesrat hat keine Studie anfertigen lassen, die allf\u00e4llige Einsparungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden seit der Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens zum Gegenstand hat. Seines Wissens ist eine solche Studie weder durch die Kantone noch durch eine private Institution gemacht worden. Das Fehlen einer solchen Untersuchung liegt nicht nur an den l\u00fcckenhaften statistischen Daten, sondern auch an der Schwierigkeit, das Potenzial an Einsparungen zu beziffern, welche Bund, Kantone und Gemeinden gest\u00fctzt auf die Regeln zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen realisieren k\u00f6nnten.</p><p>Damit eine Studie in diesem Bereich n\u00fctzliche Informationen liefern kann, w\u00e4re es notwendig, dass Bund, Kantone und Gemeinden nicht nur die offerierten Preise, sondern auch die tats\u00e4chlich bezahlten Preise ver\u00f6ffentlichen. Tats\u00e4chlich w\u00fcrde nur ein Vergleich zwischen dem offerierten Preis und dem effektiv bezahlten Preis klarmachen, ob die offerierten Preise nicht durch die Unternehmen systematisch unterbewertet werden. Damit das Ziel des wirtschaftlichen Einsatzes der \u00f6ffentlichen Mittel erreicht ist, m\u00fcssen die realisierten Einsparungen die durch die verschiedenen Vergabeverfahren verursachten Verwaltungskosten \u00fcbertreffen. Bis heute ist noch keine Untersuchung durchgef\u00fchrt worden, um die effektiven Kosten der Verfahren zu bestimmen. Es ist aber allgemein anerkannt, dass das Submissionsrecht den \u00f6ffentlichen Ressourcen zugute kommt, indem dadurch die Konkurrenz unter den Anbietern verst\u00e4rkt wird und somit Bund, Kantone und Gemeinden unter den erhaltenen Angeboten das wirtschaftlich g\u00fcnstigste ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen.</p><p>Es kann festgehalten werden, dass die parlamentarische Verwaltungskontrollstelle im Auftrag der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) gegenw\u00e4rtig eine Studie \u00fcber den \u00f6ffentlichen Beschaffungsmarkt erarbeitet, welche namentlich aus einer juristischen und \u00f6konomischen Perspektive den Einfluss des Submissionsrechtes auf die \u00f6ffentlichen Mittel zum Gegenstand hat. Diese Studie sollte demn\u00e4chst der GPK-N unterbreitet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1007078400000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1007078400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807189347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}