{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011109,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011109,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1109","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Gewaltt\u00e4tiger und zwangsweise ausgeschaffter Asylbewerber erh\u00e4lt erneut Asyl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach einem Polizeieinsatz vom 3. Juli 2001 ist in Bern Cemal G. gestorben. Seither wird die Schuldfrage untersucht. Was nicht bekannt war: Cemal G. war vor zw\u00f6lf Jahren Asylbewerber in Galgenen und ist zwangsweise ausgeschafft worden.</p><p>Am 3. Juli ist eine Sondereinheit der Berner Polizei im Stadtquartier Bethlehem zu einem massiven Familienstreit aufgeboten worden. Der t\u00fcrkische Familienvater Cemal G. hatte seine Frau und die drei Kinder mit einem Hammer und einem Messer bedroht. Zum Streit war es gekommen, weil er seiner Tochter die unbegleitete Teilnahme an einer Schulschlussfeier verbieten wollte. Die Spezialeinheit Enzian befreite die Frau und die Kinder, versuchte es vorbildlich mit Gespr\u00e4chen, dann mit Pfefferspray, zum Schluss mit einer Schockgranate und Tr\u00e4nengas. Erst mit Schlagst\u00f6cken konnte der renitente Mann \u00fcberw\u00e4ltigt werden.</p><p>Drei Tage nach der Aktion ist Cemal G. leider im Spital gestorben. Gem\u00e4ss Angaben der Untersuchungsrichterbeh\u00f6rden k\u00f6nne dies wohl mit der Intervention etwas zu tun gehabt haben, nicht aber mit der polizeilich korrekt angewandten Gewalt. Die Obduktion ergab, dass Cemal G. psychisch schwer angeschlagen war und an einer schweren Hirnsch\u00e4digung und an einem Herz-Kreislauf-Stillstand gestorben ist. Cemal G. ist von den Beh\u00f6rden seit 1992 als Fl\u00fcchtling anerkannt gewesen. Interessant ist aber gleichzeitig, dass Cemal G. bereits eine Vorgeschichte aus dem Kanton Schwyz hat. Er war seinerzeit als Asylbewerber zugewiesen worden und 1989/90 in Galgenen stationiert.</p><p>Er hat damals in einem Industriebetrieb in Lachen gearbeitet. Sein Asylgesuch ist schliesslich abgewiesen worden, sodass Cemal G. mit Polizeigewalt zwangsweise ausgeschafft werden musste. Die lokalen Beh\u00f6rden hatten mit dem Asylbewerber dabei sehr massive Probleme. Insbesondere hat er Beh\u00f6rdenvertreter bedroht und auch t\u00e4tlich angegriffen. Ebenso habe er der mit der Ausschaffung beauftragten Polizei erhebliche Probleme verursacht.</p><p>Im Zusammenhang mit dieser Vorgeschichte stellen sich vor allem folgende Fragen:</p><p>1. Wie konnte ein 1990 abgewiesener und ordentlich ausgeschaffter Asylbewerber bloss  zwei Jahre sp\u00e4ter an einem anderen Ort in der Schweiz den Status als Fl\u00fcchtling zuerkannt erhalten, zumal in den Akten auch das enorme Gewaltpotenzial dokumentiert gewesen sein musste?</p><p>2. Handelt es sich hier um einen Einzelfall, oder muss davon ausgegangen werden, dass die Beh\u00f6rden auch in anderen F\u00e4llen geschlampt haben?</p><p>3. Wie will die Landesregierung solch krasse F\u00e4lle k\u00fcnftig verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a053 des Asylgesetzes wird Fl\u00fcchtlingen kein Asyl gew\u00e4hrt, wenn sie wegen verwerflicher Handlungen dessen unw\u00fcrdig sind oder wenn sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben oder gef\u00e4hrden. Nicht jede strafbare Handlung ist im Sinne des Gesetzes als verwerflich einzustufen. Gem\u00e4ss st\u00e4ndiger Praxis der Asylbeh\u00f6rden liegt eine verwerfliche Handlung vor, wenn die betreffende Person ein Verbrechen begangen hat, das mit Zuchthaus bestraft wird.</p><p>Herr Cemal G. reiste am 20. April 1987 in die Schweiz ein und reichte am folgenden Tag ein Asylgesuch ein. Dieses wurde abgelehnt, weil seine Vorbringen nicht glaubhaft und nicht asylrelevant waren. Am 23. Dezember 1988 kehrte der Gesuchsteller in die T\u00fcrkei zur\u00fcck.</p><p>Fast vier Jahre sp\u00e4ter - am 12. Oktober 1992 - reiste der Gesuchsteller wieder in die Schweiz ein und stellte am 13. Oktober 1992 ein zweites Asylgesuch. Aufgrund in der Zwischenzeit nachweislich erlittener staatlicher Verfolgungsmassnahmen asylrelevanten Ausmasses wurde er am 9. Dezember 1992 als Fl\u00fcchtling anerkannt, und es wurde ihm Asyl gew\u00e4hrt.</p><p>Im Zeitpunkt der Asylgew\u00e4hrung war aktenkundig, dass Herr Cemal G. w\u00e4hrend seines Aufenthaltes in der Schweiz wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Die in den Akten belegten deliktischen Handlungen waren indessen nicht als verwerflich im Sinne des oben zitierten Artikel\u00a053 des Asylgesetzes qualifiziert worden. Herr Cemal G. hatte sich keiner Verbrechen schuldig gemacht, welche mit Zuchthaus bestraft werden. Ein Asylausschluss war somit nicht zu rechtfertigen.</p><p>2./3. Aufgrund des Dargelegten entbehrt der Vorwurf der \"Schlamperei\" jeglicher Grundlage und wird deshalb entschieden zur\u00fcckgewiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1008720000000)\/","SubmittedBy":"Hess Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008720000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805207740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}