{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011120,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011120,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1120","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Auswirkungen der Steuerharmonisierung auf Steuerpflichtige mit niedrigen Einkommen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den meisten Kantonen sind die durch das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde bedingten \u00c4nderungen der Steuergesetze auf 2001 umgesetzt worden. Zentrale Neuerungen sind u. a. die Aufhebung verschiedener Steuerabz\u00fcge sowie die volle Besteuerung der AHV/IV-Renten.</p><p>Die Anpassungen der kantonalen Steuergesetze an das Bundesrecht bedingten teilweise umfangreiche und einschneidende Eingriffe in die bisherigen Steuersysteme. Damit konnten unerwartete Auswirkungen in einzelnen Teilbereichen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.</p><p>Die volle Besteuerung der AHV/IV-Renten kann zusammen mit der Aufhebung verschiedener Abz\u00fcge je nach Ausgestaltung der kantonalen Steuertarife zu unbeabsichtigten Mehrbelastungen f\u00fcr Steuerpflichtige mit kleinen Einkommen, insbesondere Rentnerinnen und Rentner, f\u00fchren, was weder den Absichten der Steuerharmonisierung noch einer zeitgem\u00e4ssen Alters- und Behindertenpolitik entspricht.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Hat er Kenntnis von allf\u00e4lligen negativen Auswirkungen in den einzelnen Kantonen auf die Steuerbelastung von Steuerpflichtigen mit minimalen Einkommen, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern?</p><p>2. Besteht aus der Sicht des Bundesrates angesichts der weiterhin unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen ein Handlungsbedarf, um allf\u00e4llige Mehrbelastungen in untersten Einkommensschichten auszugleichen?</p><p>3. Es gibt verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Vermeidung \u00fcberm\u00e4ssiger Steuerbelastung oder unn\u00f6tiger Steuererlassverfahren f\u00fcr Steuerpflichtige mit minimalen Einkommen:</p><p>a. Im Steuerrecht w\u00e4re beispielsweise ein Ausgleich f\u00fcr Steuerpflichtige mit minimalen Einkommen durch Massnahmen beim Steuertarif oder durch abgestufte Abz\u00fcge, wie sie beispielsweise die Kantone Zug und Thurgau kennen, m\u00f6glich.</p><p>b. W\u00e4hrend bei den Erg\u00e4nzungsleistungen die Steuern heute im Rahmen des pauschalen Lebensbedarfes einheitlich ber\u00fccksichtigt werden, k\u00f6nnte eine gezielte Entlastung f\u00fcr Erg\u00e4nzungsleistungenberechtigte in Kantonen mit \u00fcberdurchschnittlicher Steuerbelastung \u00fcber einen zus\u00e4tzlichen pauschalen Steuerabzug, der nach der durchschnittlichen kantonalen Steuerbelastung bestimmt wird, erreicht werden.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese oder allenfalls weitere M\u00f6glichkeiten, um die Steuerbelastung f\u00fcr Personen mit minimalen Einkommen in angemessenem Rahmen zu halten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor der eigentlichen Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen ist es zweckdienlich, noch einmal die f\u00fcr die Besteuerung der AHV-Renten massgeblichen Grunds\u00e4tze darzulegen.</p><p>Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die AHV-Renten bei der direkten Bundessteuer schon seit 1995 zu 100 Prozent versteuert werden m\u00fcssen. Gleiches gilt gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden seit dem Jahr 2001 auch f\u00fcr die kantonalen Einkommenssteuern. Dies h\u00e4ngt sehr eng mit der steuerlichen Behandlung der zweiten S\u00e4ule, also der beruflichen Vorsorge zusammen.</p><p>Bis 1986 waren die Beitr\u00e4ge an die berufliche Vorsorge steuerlich nur beschr\u00e4nkt zum Abzug zugelassen und die Leistungen daraus entsprechend nur beschr\u00e4nkt steuerbar. Seit 1987 gilt dagegen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden f\u00fcr die berufliche Vorsorge der Grundsatz \"Voller Abzug der Beitr\u00e4ge, volle Besteuerung der Leistungen.\"</p><p>Wenn seit 1995 bei der direkten Bundessteuer und seit 2001 aufgrund der Gesetzgebung zur Steuerharmonisierung bei den kantonalen Steuern die gleiche Regelung auch f\u00fcr die AHV/IV-Renten massgebend ist, so deshalb, weil die Steuerpflichtigen ihre Beitr\u00e4ge an die AHV/IV im Unterschied zur zweiten S\u00e4ule stets in vollem Umfang in Abzug bringen konnten. Das rechtfertigt auch die volle Besteuerung der AHV/IV-Renten. Dieser Grundsatz war bei der parlamentarischen Beratung der genannten Gesetzgebung unbestritten. Damit resultiert f\u00fcr Senioren eine identische Belastung wie f\u00fcr j\u00fcngere, erwerbst\u00e4tige Steuerpflichtige mit vergleichbarem Einkommen. Diese Regelung ist durchaus vertretbar. Zumal der Gesetzgeber gleichzeitig f\u00fcr AHV/IV-Rentner, die in bescheidenen Einkommensverh\u00e4ltnissen leben und daher Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, noch eine besondere Entlastungsmassnahme vorgesehen hat. Solche Erg\u00e4nzungsleistungen werden n\u00e4mlich im Gesetz f\u00fcr Bund und Kantone ausdr\u00fccklich f\u00fcr steuerfrei erkl\u00e4rt.</p><p>Nach diesen allgemeinen Ausf\u00fchrungen lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Dem Bundesrat sind keine negativen Auswirkungen in den einzelnen Kantonen auf die Steuerbelastung von Steuerpflichtigen mit kleinem Einkommen bekannt, die durch die vorhin erw\u00e4hnten Besteuerungsgrunds\u00e4tze ausgel\u00f6st worden w\u00e4ren. Die Kantone haben der vollen Erfassung der AHV-Renten in der Regel durch Tariferleichterungen zugunsten niedriger Einkommen, durch Einf\u00fchrung bzw. Erh\u00f6hung entsprechender Sozialabz\u00fcge oder durch eine Kombination solcher Massnahmen Rechnung getragen.</p><p>2. Bei der direkten Bundessteuer sind kleinere Einkommen durch das Zusammenwirken von Tarif und Abz\u00fcgen schon heute von der Steuerpflicht ausgenommen. Diese beginnt n\u00e4mlich f\u00fcr Alleinstehende erst bei einem steuerbaren - also nach Vornahme aller Abz\u00fcge resultierenden - Einkommen von 16 100 Franken und f\u00fcr Verheiratete bei einem steuerbaren Einkommen von 27 400 Franken. Durch die vor dem Parlament h\u00e4ngige Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung werden sich die erw\u00e4hnten \"Einstiegslimiten\" f\u00fcr Alleinstehende auf 17 600 Franken sowie f\u00fcr Verheiratete auf 33 400 Franken erh\u00f6hen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform bewirkt, dass statt wie bisher etwa 17 Prozent neu rund 34 Prozent der Steuerpflichtigen \u00fcberhaupt keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen m\u00fcssen.</p><p>Was die kantonale Steuerbelastung anbetrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Kantone diesbez\u00fcglich von Verfassung wegen v\u00f6llig autonom sind. Artikel\u00a0129 der Bundesverfassung schreibt f\u00fcr die direkten Steuern zwar eine Harmonisierung von Steuerpflicht, Steuergegenstand, zeitlicher Bemessung, Verfahrens- und Steuerstrafrecht vor. Dagegen bel\u00e4sst er den Kantonen ausdr\u00fccklich die Autonomie in der Festlegung der Steuertarife, Steuers\u00e4tze und Steuerfreibetr\u00e4ge. Gest\u00fctzt auf die genannte Verfassungsbestimmung sind die Kantone demnach frei, bei den Steuern auf dem Einkommen und Verm\u00f6gen der nat\u00fcrlichen Personen sowie auf dem Gewinn und Kapital der juristischen Personen die H\u00f6he der Belastung nach ihrem Willen und ihren Bed\u00fcrfnissen selber zu bestimmen. Es ist daher ausschliesslich Sache des kantonalen Gesetzgebers - und \u00fcber das Referendum letztlich Sache der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger der Kantone - das Ausmass ihrer Steuerbelastung festzulegen. Dazu geh\u00f6rt auch der Ausgleich allf\u00e4lliger Mehrbelastungen, die durch Ausdehnung der Bemessungsgrundlage entstehen.</p><p>3. Es gibt in der Tat verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Vermeidung \u00fcberm\u00e4ssiger Steuerbelastung oder unn\u00f6tiger Steuererlassverfahren f\u00fcr Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen. Infrage kommen, wie unter Ziffer 1 dargelegt, Erleichterungen mittels Tarif, Sozialabz\u00fcge oder einer Kombination dieser beiden Bereiche. Sowohl Bund wie Kantone wenden diese Massnahmen an.</p><p>Bei der Beratung der Vorlage zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, die zurzeit im Parlament h\u00e4ngig ist, hat der Nationalrat zus\u00e4tzlich beschlossen, dass der kantonale Gesetzgeber das Existenzminimum steuerlich freizustellen hat. Es zeichnet sich ab, dass auch der St\u00e4nderat dieser Vorschrift zustimmen wird. Sie wird sicherstellen, dass bescheidenen Einkommensverh\u00e4ltnissen steuerlich allgemein Rechnung getragen werden muss, unbesehen der Alterskategorien.</p><p>Nicht zu vergessen ist die unter den einleitenden Hinweisen angef\u00fchrte, f\u00fcr Bund und Kantone bereits geltende Regelung, wonach Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV steuerfrei bleiben.</p><p>Alle diese Massnahmen tragen dazu bei, die Steuerbelastung f\u00fcr Personen mit niedrigem Einkommen in angemessenem Rahmen zu halten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022630400000)\/","SubmittedBy":"Widmer Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1022630400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800392170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1005868800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4610,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}