{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011122,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011122,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1122","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Wer regiert die Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das World Economic Forum findet n\u00e4chstes Jahr in New York statt, gem\u00e4ss Zeitungsberichten als Symbol gegen den Terrorismus, zur\u00fcckzuf\u00fchren auf die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001.</p><p>In Tat und Wahrheit findet der Ortswechsel aber statt, weil die Schweiz aufgrund mangelnder Polizeikr\u00e4fte die Sicherheit im Jahre 2002 nicht h\u00e4tte gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen, ganz im Gegenteil zu Katar, das Mitte November 2001 eine WTO-Konferenz sicher durchzuf\u00fchren imstande war. Dies ist f\u00fcr unser Land ein Armutszeugnis, r\u00fchmen wir uns doch bisher zu Recht, eines der sichersten L\u00e4nder der Welt zu sein.</p><p>Der Rechtsstaat hat vor einer Horde von Demonstranten, die letztes Jahr in Davos w\u00fcteten, versagt. Der Terror hat \u00fcber den Rechtsstaat gesiegt. Ein fatal schlechtes Zeichen f\u00fcr die Schweiz mit unter Umst\u00e4nden weit reichenden Folgen f\u00fcr die Zukunft.</p><p>Die Stadt Bern erlebt seit Jahren gewaltt\u00e4tige Demonstrationen und war bisher in der Lage, diese weitgehend, jedoch mit zum Teil grossen und teuren Polizeiaufgeboten, unter Kontrolle zu halten. Den Anarchisten und Chaoten geschieht aber, trotz Anzeige z. B. auf Landfriedensbruch, im Nachhinein herzlich wenig, was geradezu dazu auffordert, weitere Gewalttaten zu ver\u00fcben. Der Polizei wird durch diese largen Strafen die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung stark erschwert.</p><p>Die Schweiz muss handeln. Sie kann sich einen solchen Demonstrationsterror nicht mehr weiter leisten. Nichts gegen freie Meinungs\u00e4usserung; das ist ein Grundrecht. Aber entschiedenes Verhindern jeglicher Demonstrationsgewalt muss ein politisches Ziel werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Sieht er M\u00f6glichkeiten, dem Demonstrationsterror wirksamer entgegentreten zu k\u00f6nnen als bisher?</p><p>- Unterst\u00fctzt er eine Strafversch\u00e4rfung f\u00fcr Landfriedensbruch, Sachbesch\u00e4digung, Gewalt gegen Personen und Beamte oder andere Delikte, welche im Rahmen von Demonstrationen begangen werden k\u00f6nnen? Wenn ja, welche Strafmasse f\u00fcr welches Delikt erachtet er als geeignet bzw. als notwendig? In welchen Rechtserlassen k\u00f6nnte dies geregelt werden?</p><p>- Gedenkt er im Rahmen von USIS die zivilen Polizeikr\u00e4fte in den Kantonen und den St\u00e4dten Z\u00fcrich und Bern mit Bundesmitteln zu verst\u00e4rken, damit k\u00fcnftig gr\u00f6ssere Ereignisse, welche eine nationale Bedeutung haben, sicherheitsm\u00e4ssig abgedeckt werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Konferenzen in Zusammenhang mit globalen Wirtschafts- und Finanzfragen, mit Umweltproblemen und Menschenrechten werden zunehmend von mehr oder weniger gewaltt\u00e4tigen Demonstrationen begleitet. Auch die Schweiz als Gastgeberland internationaler Konferenzen sah sich schon mehrmals mit diesem relativ neuen Ph\u00e4nomen konfrontiert, namentlich im Zusammenhang mit dem World Economic Forum Davos (WEF). Aus diesem Grund hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe im Auftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates einen Bericht mit dem Titel \"Das Gewaltpotenzial in der Antiglobalisierungsbewegung\" verfasst, der auf das Ph\u00e4nomen der gewaltt\u00e4tigen Gruppen innerhalb der Bewegung n\u00e4her eingeht. Der Bundesrat hat von diesem publizierten Bericht Kenntnis genommen.</p><p>Zudem hat die B\u00fcndner Regierung im Nachgang zum WEF 2001 einen aus drei Regierungsr\u00e4ten bestehenden WEF-Ausschuss gebildet, der sich mit der politischen Aufarbeitung des diesj\u00e4hrigen WEF und mit der Zukunft des Anlasses befasst. Der durch einen externen Berater (Peter Arbenz) im Auftrag des WEF-Ausschusses erstellte Bericht vom 2. Juli 2001 \u00e4ussert sich u. a. auch zu den Sicherheitsaspekten. Hier sind vor allem die Lehren aus dem WEF 2001 hervorzuheben, die aus polizeilicher Sicht gezogen wurden und in diesem Bericht ausf\u00fchrlich dargestellt werden. Die Polizeikorps haben zudem ihre einhellige Absicht bekr\u00e4ftigt, das WEF mit ihren Polizeikr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen.</p><p>Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit liegt die Verantwortung f\u00fcr Sicherheit und Ordnung bei Demonstrationen im Wesentlichen bei den Kantonen bzw. St\u00e4dten. Diese Gemeinwesen werden auch die n\u00f6tigen Mittel dazu aufbringen und Wege finden m\u00fcssen, um diesem relativ neuen Ph\u00e4nomen des gewaltt\u00e4tigen Demonstrationstourismus Herr zu werden. Der Bund ist selbstverst\u00e4ndlich bereit, die Kantone subsidi\u00e4r bei diesen Bem\u00fchungen zu unterst\u00fctzen.</p><p>2. Kommt es anl\u00e4sslich von Demonstrationen zu Ausschreitungen, fallen haupts\u00e4chlich folgende Straftatbest\u00e4nde in Betracht: einfache und fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung (Art. 123 und 125 StGB), Sachbesch\u00e4digung (Art. 144 StGB), Landfriedensbruch (Art. 260 StGB) sowie Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte (Art. 285 StGB). Das Strafgesetzbuch sieht daf\u00fcr Gef\u00e4ngnisstrafen bis zu drei Jahren oder Busse vor. Bei schwerer Sachbesch\u00e4digung (Art. 144 Abs. 2 StGB) oder schwerer K\u00f6rperverletzung (Art. 122 StGB) drohen aber Zuchthausstrafen bis zu f\u00fcnf bzw. bis zu zehn Jahren (bei Brandstiftung gar bis zu zwanzig Jahren). Diese H\u00f6chststrafen sind nochmals um die H\u00e4lfte h\u00f6her, wenn der T\u00e4ter gleichzeitig Landfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Beamte einerseits und K\u00f6rperverletzung oder Sachbesch\u00e4digung andererseits begangen hat. Die Teilnehmer an einer gewaltt\u00e4tigen Demonstration k\u00f6nnen im \u00dcbrigen wegen Landfriedensbruch bzw. Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte selbst dann bestraft werden, wenn sie selber keine Gewalt aus\u00fcben. Wer aber bei der an einer Demonstration ausge\u00fcbten Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte pers\u00f6nlich Gewalt gegen Personen oder Sachen ver\u00fcbt, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder Gef\u00e4ngnis nicht unter einem Monat bestraft. Gewaltaus\u00fcbung im Sinne dieses Tatbestandes kann schon vorliegen, ohne dass eine K\u00f6rperverletzung oder Sachbesch\u00e4digung gegeben sind.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die heute f\u00fcr gewaltt\u00e4tige Ausschreitungen angedrohten Strafen ausreichend hoch und abschreckend sind und sich keine zus\u00e4tzlichen gesetzgeberischen Massnahmen aufdr\u00e4ngen. Die Strafrahmen werden von den Gerichten in der Regel nicht ausgesch\u00f6pft. Deshalb ist nicht eine Erh\u00f6hung der Strafrahmen, sondern allenfalls eine Praxis\u00e4nderung durch die Gerichte angezeigt.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass sich potenzielle Straft\u00e4ter nicht so sehr von der H\u00f6he der angedrohten Strafe beeinflussen lassen als vielmehr durch eine hohe Wahrscheinlichkeit, \u00fcberf\u00fchrt zu werden.</p><p>3. Im Rahmen von USIS wurde u. a. festgestellt, dass auf Stufe Bund und Kantone ein Mangel an sicherheitspolizeilichem Personal in der Schweiz herrscht. W\u00e4hrend der Bund f\u00fcr seine eigenen Aufgaben keine Sicherheitspolizeikr\u00e4fte hat, sind die Kantonspolizeikorps in der Regel so dimensioniert, dass sie lediglich den Normalfall abdecken k\u00f6nnen. Im Herbst 2001 wurde der zweite Bericht USIS vorgestellt, der verschiedene Varianten zur Behebung des Kernproblems L\u00fccke aufzeigt. Bundesrat und KKJPD haben sich in der Zwischenzeit daf\u00fcr entschieden, sowohl die Variante Mix als auch die Variante Kantone weiterzuverfolgen.</p><p>Bei der Variante Mix w\u00fcrde auf Stufe Bund f\u00fcr die sicherheitspolizeilichen Aufgaben, die der Bund heute schon hat, ein Sicherheitsdetachement des Bundes aufgebaut, das die Kantone entlasten w\u00fcrde und den Vorteil h\u00e4tte, dass der Bund auch \u00fcber die Mittel und Kr\u00e4fte verf\u00fcgt, um seine eigenen Aufgaben wahrzunehmen.</p><p>Bei der Variante Kantone s\u00e4he die L\u00f6sung so aus, dass der Bund den Aufbau einer bestimmten Anzahl (sch\u00e4tzungsweise 800 bis 1000) Polizeikr\u00e4fte in den Kantonen zum Teil bezahlt und dass ihm die Kantone als Gegenleistung Polizeikr\u00e4fte in gen\u00fcgendem Ausmass zur Verf\u00fcgung stellen, damit er seine eigenen sicherheitspolizeilichen Aufgaben erf\u00fcllen kann.</p><p>Beide Varianten werden im Verlaufe dieses Jahres vertieft ausgearbeitet. Es werden bei beiden Varianten insbesondere die personellen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen detailliert dargestellt, damit eine fundierte Entscheidung von Bundesrat und KKJPD \u00fcber das zuk\u00fcnftige Vorgehen m\u00f6glich wird. Die gemeinsam von Bund und Kantonen sowie Experten der inneren Sicherheit erarbeiteten L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge werden im Herbst 2002 vorliegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1015545600000)\/","SubmittedBy":"Wasserfallen Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1015545600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799016133)\/","SubmissionDate":"\/Date(1005868800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4610,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}