{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20011135,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20011135,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.1135","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Belastungsvergleich zwischen Mehrwertsteuern, Lohnprozentbeitr\u00e4gen und direkten Steuern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, einen fr\u00fcheren Vergleich (IDA-Fiso 1) der Haushaltbelastung durch verschiedene Steuerarten zu aktualisieren, damit eine objektivere Grundlage f\u00fcr die Diskussion der Finanzierungsformen der Sozialversicherungen zur Verf\u00fcgung steht. Als Grundlage kann die repr\u00e4sentative Einkommens- und Verbrauchserhebung 1998 (EVE 98) des Bundesamtes f\u00fcr Statistik dienen.</p><p>Konkret bitte ich den Bundesrat, folgende Vergleichsrechnungen vorzulegen:</p><p>Wie hoch wird ein Haushalt in verschiedenen Einkommensklassen (z. B. von 20 000 bis 500 000 Franken Jahreseinkommen) belastet (in Franken und in Prozent des Einkommens), wenn 2 Milliarden Franken Steuerertrag entweder aus der Mehrwertsteuer (etwa ein Mehrwertsteuerprozent) oder aus Lohnbeitr\u00e4gen (etwa ein Lohnprozent, h\u00e4lftig verteilt auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge) oder aus der direkten Bundessteuer finanziert werden? Dabei soll bei den anderen Einkommen auch die Mehrwertsteuerbefreiung beim Grundbedarf (Mieten, Versicherungen, Gesundheitskosten, Lebensmittel usw.) rechnerisch ber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat m\u00f6chte f\u00fcr die Konsolidierung der Sozialversicherungen \u00fcber zuverl\u00e4ssige Zahlen verf\u00fcgen. Er hat deshalb ein umfassendes Forschungsprogramm \u00fcber die l\u00e4ngerfristige Zukunft der Altersvorsorge lanciert. Dabei ist die Auswirkung der Finanzierung der Sozialversicherungen auf die Haushalte einer der wichtigsten der in Betracht kommenden Punkte. Es ist daher sehr wichtig, \u00fcber nach Haushaltstypen und Steuerarten geordnete vergleichbare Daten zu verf\u00fcgen, die auch denen der nationalen Volkswirtschaft entsprechen. Solche Daten werden aufgrund des Forschungsprogramms bis voraussichtlich Ende Jahr vorliegen. Sie werden mit Hilfe eines \u00f6konometrischen Modells erfasst, das auch die Auswirkungen der \u00c4nderungen im Steuersystem auf das Verhalten der Wirtschaftsakteure in Betracht zieht.</p><p>Der Autor der Einfachen Anfrage fordert, dass die im ersten IDA-Fiso-Bericht enthaltene Vergleichstabelle aktualisiert wird. Diese ist auf der Grundlage zahlreicher Annahmen und Vereinfachungen erstellt worden. Der Bericht weist im \u00dcbrigen ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Resultate mit Vorsicht zu interpretieren seien (Anhang A6, IDA-Fiso 1). Aus diesem Grund ist es vorerst eher angezeigt, die neuen, auf einer soliden Grundlage erstellten Daten abzuwarten, als einen fr\u00fcheren Vergleich zu aktualisieren.</p><p>Als Anhaltspunkt hat der Bundesrat dennoch anhand der aktuellen statistischen Daten zwei Tabellen (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgeb\u00e4ude, 3003 Bern) erstellt, aus denen die Belastung der Haushalte in groben Z\u00fcgen hervorgeht.</p><p>Die Tabelle 1 erfasst die Belastung der Einkommen durch die Lohnbeitr\u00e4ge und die Mehrwertsteuer in Franken und in Prozenten. Diese Angaben st\u00fctzen sich auf die Einkommens- und Verbrauchserhebung 1998 (EVE 98) des Bundesamtes f\u00fcr Statistik sowie auf die Berechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung und des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung. Die Zusammensetzung eines Haushaltes einer gleichen Einkommensklasse ist sehr unterschiedlich, was die Anzahl Personen im Haushalt oder die Arbeitsmarktsituation anbelangt. Im Folgenden sind die Durchschnittswerte festgehalten. Die Tabelle f\u00fchrt die gesch\u00e4tzte Steuermehrbelastung f\u00fcr 2 Milliarden Franken Zusatzertrag auf, wobei sie sich auf die Sch\u00e4tzung der Steuersubstrate 2001 st\u00fctzt.</p><p>Bei den Lohnbeitr\u00e4gen sind zwei Varianten hinsichtlich der Verteilung der Zusatzbelastung aufgef\u00fchrt. Variante A geht davon aus, dass die gesamte Mehrbelastung aus den Erwerbseinkommen finanziert wird (der Arbeitgeberbeitrag wird dabei vollst\u00e4ndig auf die L\u00f6hne \u00fcberw\u00e4lzt). Variante B geht davon aus, dass lediglich die H\u00e4lfte der Mehrlast durch die Erwerbseinkommen finanziert wird (Arbeitnehmerbeitrag), w\u00e4hrend die andere H\u00e4lfte (Arbeitgeberbeitrag) auf die Preise \u00fcberw\u00e4lzt und von den Haushalten getragen wird, was - wie eine Mehrwertsteuererh\u00f6hung - zu 1 Milliarde Franken Mehrertrag f\u00fchrt. Beide Varianten gehen davon aus, dass die beitragspflichtigen Einkommen nicht plafoniert werden. Die Lohnbeitr\u00e4ge m\u00fcssten um ungef\u00e4hr 0,8 Prozent erh\u00f6ht werden, damit 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen erzielt werden k\u00f6nnten.</p><p>Bei der Finanzierung der Zusatzbelastung durch die Mehrwertsteuer sind ebenfalls zwei Varianten aufgef\u00fchrt. Variante A beinhaltet eine proportionale Erh\u00f6hung der drei Mehrwertsteuers\u00e4tze um 12 Prozent. Variante B postuliert eine lineare Erh\u00f6hung von 0,8 Prozent. In beiden F\u00e4llen liegen die Steuerertr\u00e4ge aus der Haushaltbelastung unter 2 Milliarden Franken, da nicht der gesamte Mehrwertsteuerertrag von den Schweizer Haushalten getragen wird.</p><p>Aus verschiedenen Gr\u00fcnden (insbesondere Definitionsproblemen) kann anhand der EVE 98 keine relevante Korrelation zwischen der Belastung durch die direkte Bundessteuer und den Einkommensklassen hergestellt werden. Aus diesem Grund wird die Belastung durch die direkte Bundessteuer in einer weiteren Tabelle (Tabelle 2) aufgef\u00fchrt.</p><p>Weil nicht die notwendigen Daten aus der EVE 98 verf\u00fcgbar sind, haben wir unsere Berechnungen auf die steuerbaren Einkommen der Haushalte (vgl. Tabelle 1) abgest\u00fctzt. Dabei wird der Steuersatz f\u00fcr Ehepaare angewandt. Die Ergebnisse sind nicht vergleichbar mit Tabelle 1. Die Berechnung der Mehrbelastung durch die direkte Bundessteuer basiert auf der Annahme, dass nur nat\u00fcrliche Personen von der Erh\u00f6hung des Steuersatzes betroffen sind. Der Steuersatz m\u00fcsste folglich proportional um 32 Prozent angehoben werden. Dabei wird der Tatsache, dass der Steuersatz f\u00fcr die direkte Bundessteuer verfassungsm\u00e4ssig bei maximal 11,5 Prozent festgesetzt ist, nicht Rechnung getragen.</p><p>Die vorliegenden Ergebnisse sind mit Vorsicht zu interpretieren. Es handelt sich lediglich um indikative Werte, die im Rahmen von weiterf\u00fchrenden Studien zu best\u00e4tigen sind, bevor sie als Referenzgrundlage dienen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1016150400000)\/","SubmittedBy":"Strahm Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016150400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805344737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008115200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}