{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3032","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Expo.02. Finanzielle Situation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der urspr\u00fcngliche Kredit, den der Bund 1996 f\u00fcr die Expo bewilligte, betrug 130 Millionen Franken inklusive 20 Millionen Franken Defizitgarantie. Mittlerweile belaufen sich die Kosten f\u00fcr den Bund mindestens auf rund 800 Millionen Franken. Angesichts der desolaten Finanzlage der Expo.02 besteht die Gefahr, dass weitere Bundeskredite beantragt werden. Dies muss verhindert werden. Zudem m\u00fcssen die Verantwortlichkeiten f\u00fcr das heutige Finanzdebakel gekl\u00e4rt werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beim Expo-Kredit von 1996 hatte Bundesrat Delamuraz dem Parlament versprochen, die Landesausstellung werde den Bund keinen Franken mehr als die damaligen 130 Millionen Franken kosten. Seither musste das Parlament zwei weitere Kredite sprechen. Kann der Bundesrat heute versprechen, dass dem Parlament keine weiteren Expo-Kredite mehr vorgelegt werden?</p><p>2. Bei der Vergabe des zweiten Expo-Kredites von 250 Millionen Franken hatte der Bundesrat versprochen, dass dieser Kredit nur dann freigegeben werde, wenn sich die Wirtschaft im Umfang von mindestens 380 Millionen Franken an der Expo.02 beteiligen werde. Dieser Nachweis wurde nie erbracht. Heute sind erst 175 Millionen Franken durch Vertr\u00e4ge abgesichert, f\u00fcr 146 Millionen Franken gibt es lediglich Grundsatzvereinbarungen, und vom Rest fehlt jede Spur (Zahlen: Homepage Expo.02). Was Grundsatzvereinbarungen wert sind, hat u. a. die Swissair gezeigt. Mit welcher Begr\u00fcndung wurde der Zusatzkredit freigegeben, obwohl die daran gekn\u00fcpften Bedingungen immer noch nicht erf\u00fcllt sind? Wer tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr diesen Wortbruch des Bundesrates?</p><p>3. Welche Expo-Projekte sind heute finanziell zu 100 Prozent vertraglich abgesichert? Welche Projekte sind finanziell noch nicht zu 100 Prozent vertraglich abgesichert, und wie hoch ist der jeweilige Fehlbetrag?</p><p>4. W\u00e4re es nicht sinnvoller, die Kr\u00e4fte darauf zu konzentrieren, drei Arteplages vollst\u00e4ndig zu finanzieren, als mit vier Arteplages zu risikieren, dass diese nur unvollst\u00e4ndig fertig gestellt werden k\u00f6nnen?</p><p>5. Was w\u00fcrde es kosten, wenn heute der Abbruch der Expo.02 beschlossen w\u00fcrde?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, an der Defizitgarantie festzuhalten und diese nicht in ein Darlehen bzw. in eine B\u00fcrgschaft umzuwandeln?</p><p>7. Falls ein Teil der Defizitgarantie in Darlehen oder B\u00fcrgschaften verwandelt wird, bedeutet dies gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Beschluss eine Schlechterstellung aller Expo-Gl\u00e4ubiger, die erst sp\u00e4ter gegen\u00fcber der Expo.02 Leistungen erbringen werden. Wie kann eine solche Ungleichbehandlung verschiedener Gl\u00e4ubiger gerechtfertigt werden?</p><p>8. Zurzeit fehlen immer noch \u00fcber 130 Millionen Franken Sponsorengelder; die budgetierten Eintrittseinnahmen sind bereits an die Banken verpf\u00e4ndet. Was geschieht, wenn die Expo.02 mit einem Defizit abschliesst, das h\u00f6her als die Defizitgarantie ist?</p><p>9. Falls nach Abschluss der Expo.02 absehbar ist, dass ein Defizit entsteht, das h\u00f6her als die Defizitgarantie des Bundes ist, wie kann dann sichergestellt werden, dass die Abbruch- und Aufr\u00e4umarbeiten trotzdem ordnungsgem\u00e4ss durchgef\u00fchrt werden?</p><p>10. Welche Verantwortung tragen die Expo-Direktion, das Comit\u00e9 directeur und das Comit\u00e9 strat\u00e9gique f\u00fcr die ihnen anvertrauten \u00f6ffentlichen Gelder?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Fragen k\u00f6nnen - teilweise aufgrund von Informationen der Expo-Generaldirektion - wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Dem Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung ist klar, dass Bundesrat und Parlament von ihm erwarten, dass es alles daransetzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken zu realisieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Es wurde dabei immer klar dargelegt, dass das Budget keinerlei Reserven aufweist und damit verschiedene Risiken nicht abgedeckt sind. Weder die Expo noch der Bundesrat oder das Parlament k\u00f6nnen somit die Einhaltung des Budgets gew\u00e4hrleisten. Angesichts der Budgethoheit des Parlamentes kann der Bundesrat im \u00dcbrigen formell weder zus\u00e4tzliche Bundesengagements eingehen noch ausschliessen.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000, gest\u00fctzt auf den Bericht des Vereins Landesausstellung, den Zusatzkredit f\u00fcr die Expo.02 gem\u00e4ss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Landesausstellung freigegeben. Dazu hatte er zu beurteilen, ob die Bedingungen des Bundesbeschlusses in Bezug auf die Beteiligung der Wirtschaft und das Budget erf\u00fcllt werden.</p><p>Wesentlich waren die Feststellungen, dass:</p><p>- im Bereich der F\u00fchrung und der Organisation die entscheidenden Verbesserungen als Voraussetzung f\u00fcr die Fortsetzung der Arbeiten und die Durchf\u00fchrung der Expo.02 vorgenommen worden sind;</p><p>- ein sorgf\u00e4ltig erarbeitetes Budget Expo.02 vorliegt;</p><p>- die Wirtschaft ihr Engagement verst\u00e4rkt hat, so dass die Zielvorgaben zwar nicht vollst\u00e4ndig erreicht, aber in Reichweite erschienen.</p><p>Auch das Parlament bef\u00fcrwortete in der Folge die Durchf\u00fchrung der Landesausstellung im Jahre 2002 und hiess die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gut, als es zus\u00e4tzlich die Defizitgarantie bewilligte.</p><p>3. Der Finanzierungsstatus der Ausstellungen sieht wie folgt aus (Stand am 29. M\u00e4rz 2001 in 1000 Franken):</p><p>Risiko bei, Finanzierungsstatus, Anzahl, Vertrag, Letters of intent, Finanzierungsfehlbetrag:</p><p>Expo, finanziert, 3, 18 395, -, -;</p><p>Expo, Letters of intent, 1, -, 2000, -;</p><p>Expo, nicht finanziert, 5, 1000, 1750, 19 850;</p><p>Expo, Poolsponsoring, 3, -, 18 000, 3600;</p><p>Expo, teilfinanziert, 3, 3300, 4600, 2800;</p><p>Expo Total, -, 15, 22 695, 26 350, 26 250;</p><p>Sponsor, finanziert, 15, 161 300, -, -;</p><p>Sponsor, LOI, 6, -, 71 250, -;</p><p>Sponsor, Poolsponsoring, 1, -, 12 000, -;</p><p>Sponsor Total, -, 22, 161 300, 83 250, -;</p><p>Total, -, 37, 183 995, 109 600, 26 250.</p><p>Wenn bestimmte Ausstellungsprojekte nicht durch Sponsoring finanziert werden k\u00f6nnen, bedeutet dies f\u00fcr die Expo.02 einen Einnahmenverlust (Miete und Finanzierung der Leistungen der k\u00fcnstlerischen Leitung durch den Sponsor).</p><p>4. Der Wegfall einer oder mehrerer Arteplages wurde im Januar 2000 unter extremem Zeitdruck im Rahmen des Berichtes zur Expo.02 an den Bundesrat gepr\u00fcft. Diese Pr\u00fcfung ergab folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Mit dem Wegfall einer oder mehrerer Arteplages k\u00f6nnen die f\u00fcr den Anlass, den Zeitplan und die Empfangskapazit\u00e4t gesteckten Ziele nicht erreicht werden.</p><p>- Ausserdem zeigte sich, dass entgegen den Erwartungen damit keine grossen Einsparungen gemacht werden k\u00f6nnen (55 Millionen Franken Einsparungen im \"rentabelsten\" Fall und 114 Millionen Franken Mehrkosten bei Eintreten des uneffizientesten Szenarios). Kapazit\u00e4t und Anzahl Eintritte w\u00fcrden so stark zur\u00fcckgehen, dass sie mit dem nationalen Charakter des Anlasses nicht mehr vereinbar w\u00e4ren.</p><p>\u00dcber ein Jahr nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichtes behalten die Schlussfolgerungen nach wie vor ihre G\u00fcltigkeit. Die damals festgestellten Nachteile sind gar gr\u00f6sser geworden, wenn man ber\u00fccksichtigt, dass das Projekt f\u00fcr die vier Arteplages seit einem Jahr weitergegangen ist.</p><p>5. Bei einem Abbruch der Expo.02 im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt w\u00e4re - aufgrund der bereits get\u00e4tigten Ausgaben, der erforderlichen Lohnfortzahlungen und der \u00fcbrigen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen - mit Aufwendungen von sch\u00e4tzungsweise 700 Millionen Franken zu rechnen, also der H\u00e4lfte des gesamten Budgets.</p><p>6.-8. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament im Rahmen des Nachtragskredites I zum Voranschlag 2001 zu beantragen, bis zu 300 Millionen Franken der vom Parlament am 16. Juni 2000 beschlossenen Defizitgarantie in der H\u00f6he von 338 Millionen Franken in ein Darlehen umzuwandeln. Mit dieser Umwandlung soll die Defizitgarantie um den entsprechenden Beitrag reduziert werden. Somit erh\u00f6ht sich dadurch das Gesamtengagement des Bundes nicht.</p><p>Da das Budget Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken nach wie vor die g\u00fcltige Vorgabe f\u00fcr die weiteren Arbeiten bildet, bedeutet die teilweise Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen an sich keine Schlechterstellung von Expo-Gl\u00e4ubigern. Im \u00dcbrigen soll die R\u00fcckzahlung des Darlehens gem\u00e4ss Antrag des Bundesrates erst erfolgen, wenn die gegen\u00fcber dem Verein Landesausstellung bestehenden und von ihm anerkannten Forderungen privater Dritter vollst\u00e4ndig befriedigt sind. Damit sind die privaten Gl\u00e4ubiger auch abgedeckt f\u00fcr den Fall, dass das Kostendach von 1,4 Milliarden Franken \u00fcberschritten werden sollte. Zu dem von den Interpellanten angesprochenen Fall, dass das Expo-Defizit h\u00f6her ausfallen w\u00fcrde als die heutige Defizitgarantie, verweisen wir auf die Ausf\u00fchrungen der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 \u00fcber einen Zusatzkredit f\u00fcr die Landesausstellung (Ziff. 522.22 \"Folgen f\u00fcr den Bund\"): \"F\u00fcr Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegen\u00fcber eingegangenen Verpflichtungen .... W\u00e4hrend die Situation in Bezug auf die rechtliche Verantwortung eindeutig ist, bedarf die politische Verantwortung der Eidgenossenschaft allenfalls einer nuancierteren Betrachtung. Es steht trotz der privatrechtlichen Organisationsstruktur der Expo.01 ausser Zweifel, dass die Landesausstellung wesentlich von der Eidgenossenschaft initiiert worden ist.\"</p><p>9. Die Expo.02 hat mehrere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten ordnungsgem\u00e4ss durchgef\u00fchrt werden:</p><p>- Haftpflichtversicherung: Die Expo.02 hat eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die \u00fcblichen Sch\u00e4den abdeckt, aber auch Sch\u00e4den, welche durch verborgene M\u00e4ngel verursacht wurden. Diese Deckung gilt bis Ende 2004.</p><p>- Garantien vonseiten der Generalunternehmen an die Expo.02: Es gibt zwei Arten von Garantien: eine Garantie f\u00fcr die gute Ausf\u00fchrung (eine Bankgarantie von 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrags bis zur Wiederherstellung des Zustandes des Standortes vor Beginn der Arbeiten) und eine Garantie f\u00fcr verborgene M\u00e4ngel (eine Garantie f\u00fcr verborgene M\u00e4ngel von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrages. Diese l\u00f6st die Garantie f\u00fcr die gute Ausf\u00fchrung der Arbeiten nach der Wiederherstellung des Gel\u00e4ndes ab).</p><p>- Garantie vonseiten der Expo.02 an die Generalunternehmen: Um sicher sein zu k\u00f6nnen, dass sie f\u00fcr die R\u00fccknahme der Baumaterialien bezahlt werden, verlangten die Generalunternehmen von der Expo.02 eine Bankgarantie im Wert der Abbruchkosten. Diese Garantie muss von der Expo.02 bis am 30. Juni 2001 hinterlegt werden.</p><p>- Besonderheit des Vertrages mit der Batigroup f\u00fcr die Plattform: Dieser Vertrag soll mit einer Garantie erg\u00e4nzt werden, welche die Expo.02 der Batigroup leisten muss, damit das Generalunternehmen in jedem Fall seine Materialien zur\u00fccknehmen und den Abbruch durchf\u00fchren kann.</p><p>Aufgrund der genannten Bestimmungen ist gew\u00e4hrleistet, dass die Wiederherstellungsarbeiten an den Ausstellungsstandorten ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.</p><p>10. Die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4sse finanzielle Abwicklung hat die Vereinsleitung wahrzunehmen. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht vom 12. Februar 2001 eine Bestandesaufnahme im Bereich des Controllings sowie Abkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der Finanzplanung der Expo.02 vorgenommen.</p><p>Ausserhalb der Organisation Expo.02 steht das Organ der Finanzaufsicht, welches die Verwendung der zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel (und zwar nicht bloss der \u00f6ffentlichen Mittel) nach den Kriterien der Ordnungsm\u00e4ssigkeit, der Rechtm\u00e4ssigkeit und der Wirtschaftlichkeit zuhanden der Auftraggeber pr\u00fcft. Die Finanzaufsicht \u00fcber die Expo.02 ist der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle \u00fcbertragen worden, da der Bund der gr\u00f6sste Geldgeber ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(989971200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1001548800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234534603)\/","SubmissionDate":"\/Date(983836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Kultur"}}