{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013034,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013034,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3034","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Kaderl\u00f6hne bei den Unternehmen und Anstalten mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der aktuellen Erh\u00f6hung der L\u00f6hne des obersten Kaders der SBB um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Um wie viel wurden die Kaderl\u00f6hne einschliesslich Bonus-Zahlungen bei den SBB 2001 erh\u00f6ht, und wie war die Entwicklung der L\u00f6hne des obersten Managements in der Zeitspanne von 1998 bis 2000? Wer hat die Erh\u00f6hung beschlossen, und welches waren die Entscheidungsgrundlagen (Vergleichsstudien usw.)? Wurde er dar\u00fcber vorg\u00e4ngig informiert? Wie beurteilt er die aktuelle Erh\u00f6hung der L\u00f6hne des obersten Managements der SBB - dies auch im Vergleich mit den L\u00f6hnen der anderen SBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie im Quervergleich mit der Bundesverwaltung? Was sind die Folgen in Bezug auf das Betriebsklima und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB?</p><p>2. Wie war die Lohnentwicklung in der Periode 1998 bis 2001 bei den anderen Unternehmen und Anstalten mit ausschliesslicher oder mehrheitlicher Bundesbeteiligung, wie Post, Swisscom, Ruag, SUVA?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass die Spannweite zwischen den tiefsten und h\u00f6chsten L\u00f6hnen dieser Unternehmen und Anstalten den Faktor 1 zu 10 nicht \u00fcbersteigen soll?</p><p>4. Wie beurteilt er die auch von Betriebswirtschafterinnen und Betriebswirtschaftern ge\u00e4usserte These, dass sich zwischen \u00fcberh\u00f6hten L\u00f6hnen und Leistungsbereitschaft kein direkter Zusammenhang herstellen l\u00e4sst?</p><p>5. Ist er bereit, im Rahmen einer aktiven Eignerstrategie bei den Unternehmen, die mehrheitlich oder ausschliesslich dem Bund geh\u00f6ren, eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik durchzusetzen?</p><p>6. Wie hoch sind die Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen (Stundenansatz, Zeitaufwand) der genannten Unternehmen und Anstalten? Ist er bereit, bei den Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen analoge Massnahmen zu treffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kadergeh\u00e4lter in Unternehmungen des Bundes sind nicht nur Gegenstand der Interpellationen 01.3019 und 01.3034. Auch die Finanzdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sowie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates haben sich mit diesem Thema befasst und dem Bundesrat eine Reihe von Fragen und Empfehlungen unterbreitet. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes wie des Bundesrates, dass die aufgeworfenen Fragen seri\u00f6s, umfassend und koordiniert angegangen werden. Die Bundeskanzlerin hat im Auftrag des Bundespr\u00e4sidenten dem B\u00fcro des Nationalrates eine gemeinsame Antwort des Bundesrates auf alle aufgeworfenen Fragen vorgeschlagen. Das B\u00fcro des Nationalrates unterst\u00fctzt dieses Vorgehen. Verschiedene in den beiden Interpellationen gestellte Fragen \u00fcberschneiden sich mit den Fragestellungen der drei parlamentarischen Kommissionen. Sie werden deshalb im Rahmen des umfassenden Berichtes des Bundesrates beantwortet.</p><p>In grunds\u00e4tzlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Festlegung der L\u00f6hne der Direktionsmitglieder in der Kompetenz des Verwaltungsrates SBB liegt. Diese Kompetenz ist im SBB-Gesetz verankert. Die jetzt kritisierten L\u00f6hne der Unternehmensleitungen sind also keine Folge des Bundespersonalgesetzes. Bei der Festsetzung dieser L\u00f6hne m\u00fcssen die SBB auf den Arbeitsmarkt R\u00fccksicht nehmen. Massgebliche Vergleichsgr\u00f6ssen sind dabei prim\u00e4r vergleichbare Managementpositionen in der Privatwirtschaft, mit der die SBB arbeitsmarktm\u00e4ssig zunehmend im Wettbewerb stehen. Grundlage f\u00fcr die Entscheidungen des SBB-Verwaltungsrates bildete eine externe vergleichende Lohnstudie. Die Kaderl\u00f6hne wurden dabei bewusst 20 Prozent unter dem ermittelten Durchschnitt dieser Studie angesetzt. Eine vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement veranlasste zweite vergleichende Lohnstudie hat best\u00e4tigt, dass die L\u00f6hne der SBB-Kader an der unteren Grenze der Bandbreite liegen.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Kaderl\u00f6hne von \u00f6ffentlichen Unternehmungen die f\u00fcr die Bundesverwaltung, den Bundesrat und die bisherigen Regiebetriebe geltenden Ans\u00e4tze teilweise \u00fcbersteigen. Dabei ist allerdings zu ber\u00fccksichtigen, dass diese L\u00f6hne nicht mehr direkt mit den bisherigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstellungen vergleichbar sind. Der Bundesrat wird sich dazu im vorgesehenen umfassenden Bericht im Detail \u00e4ussern. Der Bundesrat hat dabei Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Diskussion der letzten Wochen \u00fcber die Angemessenheit der Kadergeh\u00e4lter und die zunehmenden Lohnunterschiede. Die Diskussion zeigt, dass sich die SBB - wie andere \u00f6ffentliche Unternehmen - an einer Schnittstelle zwischen Marktwirtschaft und Staat befinden. Die vom Parlament verabschiedete Bahnreform verlangt von den SBB privatwirtschaftliche Effizienz und Produktivit\u00e4t, damit die Bahn wieder wettbewerbsf\u00e4hig wird und Marktanteile gewinnt. Gleichzeitig erwartet die \u00d6ffentlichkeit, dass sich die SBB an allen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung geltenden Massst\u00e4ben messen lassen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht auf dieses Spannungsfeld eingehen und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der Lohnpolitik unterbreiten. Er h\u00e4lt es jedoch f\u00fcr verfehlt, dem SBB-Verwaltungsrat Masslosigkeit oder Unseriosit\u00e4t vorzuwerfen, doch ist festzustellen, dass die \u00f6ffentliche Reaktion auf diese Frage untersch\u00e4tzt wurde. Er ist zudem nachdr\u00fccklich der Auffassung, dass die vom Parlament beschlossene Bahnreform bisher sehr erfolgreich war und dass keinerlei Anlass besteht, diese Bahnreform teilweise wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.</p><p>1. Die nachfolgende \u00dcbersicht zeigt die Entwicklung der Honorierung der Gesch\u00e4ftsleitung der SBB AG in den Jahren 1999-2001. Der maximale Bonus ist von der Zielerreichung abh\u00e4ngig; er ist von 0 Franken bis zum Maximum m\u00f6glich. Einzelheiten wird der Bundesrat im Rahmen des vorgesehenen umfassenden Berichtes darlegen:</p><p>- 1999: Grundlohn: 1 744 754 Franken; maximaler Bonus: 0 Franken; Total: 1 774 754 Franken.</p><p>- 2000: Grundlohn: 1 922 000 Franken; maximaler Bonus (Bonusbetr\u00e4ge 2000 sind noch nicht definiert, da die Zielerreichung noch nicht bekannt ist): 1 Million Franken; Total: 2 922 000 Franken.</p><p>- 2001: Grundlohn: 2 100 000 Franken; maximaler Bonus (maximaler Bonusbetrag 2001): 1 070 000 Franken; Total: 3 170 000 Franken.</p><p>Die angegebenen Bonusbetr\u00e4ge betreffen die theoretischen Maxima. Selbst bei einer eher unwahrscheinlichen Aussch\u00f6pfung von 100 Prozent kann, wie auch der Pr\u00e4sident der Finanzdelegation zu Recht festgestellt hat, unter keinem Titel von einer Verdoppelung der Geh\u00e4lter gesprochen werden.</p><p>Die Lohnangaben aus den Jahren 1998 und fr\u00fcher sind durch die Unternehmensreform (Aufhebung der Generaldirektionen, neue Struktur der Gesch\u00e4ftsleitung) nicht mehr vergleichbar. Die Anpassungen der Gesch\u00e4ftsleitungssal\u00e4re wurde durch den Verwaltungsrat der SBB AG beschlossen. Er st\u00fctzte sich dabei auf eine im Jahre 2000 bei der Firma Hay Management Consultants GmbH, Berlin, in Auftrag gegebene Sal\u00e4ranalyse des oberen Kaders der SBB AG. In das Gutachten wurden 40 Vergleichsunternehmen in der Schweiz einbezogen, darunter Alusuisse AG, Bank f\u00fcr internationalen Zahlungsausgleich, Elco AG, Feldschl\u00f6sschen AG, Hilti AG, Landis &amp; Gyr, Novartis AG, Orange AG. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die derzeitigen Sal\u00e4rbez\u00fcge deutlich unterhalb der markt\u00fcblichen Sal\u00e4re liegen, die Spesenpauschalen innerhalb der markt\u00fcblichen Pauschalen vergleichbarer Positionen liegen und der variable Teil (z. B. Boni) leicht \u00fcber dem markt\u00fcblichen Anteil liegt. Das im Jahr 2000 vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Gutachten der Firma Egon Zehnder International h\u00e4lt in der Vergleichsanalyse der obersten Gesch\u00e4ftsleitungspositionen der SBB AG fest, dass die SBB-Sal\u00e4re sich zwischen Mittelfeld und Schlusslicht des identifizierten Sal\u00e4rspektrums bewegen, das CEO-Sal\u00e4r sich am Schluss des identifizierten Sal\u00e4rspektrums befindet, die Nicht-CEO-Positionen sich im Mittelfeld bewegen und im Vergleich mit den identifizierten europ\u00e4ischen Top-Sal\u00e4ren (alle Positionen) die SBB-Manager zwischen 50 und 70 Prozent weniger verdienen.</p><p>Der Verwaltungsrat der SBB AG hat das EFD und das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Jahre 2000 dar\u00fcber informiert, dass er eine Neuordnung der Gesch\u00e4ftsleitungssal\u00e4re ins Auge fasst. \u00dcber den letzten Anpassungsbericht 2001 ist gem\u00e4ss der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz eine Orientierung im Rahmen des Reportings \u00fcber die Strategischen Ziele vorgesehen.</p><p>Die Leistungen an das Personal der SBB wurden durch den seit dem 1. Januar 2001 geltenden Gesamtarbeitsvertrag erh\u00f6ht. Nachfolgend sind die Leistungen und Lohnerh\u00f6hungen im Jahre 2000 f\u00fcr das SBB-Personal und die Auswirkungen in Millionen Franken aufgef\u00fchrt:</p><p>- Einf\u00fchrung der 39-Stunden-Woche; Auswirkungen: keine.</p><p>- Einf\u00fchrung der Jahresarbeitszeit und Zusicherung am 1. Juni 2000, 500 Arbeitsstellen (effektiv 528) zu erhalten; Auswirkungen: 20 Millionen Franken.</p><p>- Projekt Chance (Neuorientierung und Arbeit); Auswirkungen: 44 Millionen Franken.</p><p>- Besitzstandgarantie bei R\u00fcckstufungen; Auswirkungen: 7,5 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent zur Finanzierung der seit Juni 2000 umgesetzten Arbeitszeitverk\u00fcrzung; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent in Form einer einmaligen Zahlung im Dezember 2000; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente f\u00fcr individuelle Lohnanpassungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente f\u00fcr Laufbahnbef\u00f6rderungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>Diese Aufstellung zeigt, dass die Leistungen an das SBB-Personal insgesamt um rund 130 Millionen Franken angehoben wurden. Darin eingeschlossen sind auch Massnahmen, mit denen die Umstrukturierungen sozialvertr\u00e4glich umgesetzt werden konnten (die SBB hat damit Entlassungen vermeiden k\u00f6nnen). Im Weiteren ist zu erw\u00e4hnen, dass die SBB aus ihrem ersten Gewinn nach rund einem Jahrzehnt Defiziten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Pr\u00e4mie von 1000 Franken zukommen liess. Damit wurden rund 20 Millionen Franken an die Besch\u00e4ftigten ausgesch\u00fcttet. Der Vergleich mit den L\u00f6hnen des obersten Managements muss vor dem Hintergrund der aufgezeigten System\u00e4nderungen sowie mit Bezug auf die Vergleichsunternehmen der Wirtschaft vorgenommen werden und zeigt, dass die SBB AG keine unangemessene Distanz zum \u00fcbrigen Personal gelegt hat. Zu beachten ist auch, dass die im GAV ausgehandelten Minimalleistungen - \u00fcber diese und nicht \u00fcber allf\u00e4llige H\u00f6chstl\u00f6hne wurde seinerzeit ausschliesslich debattiert - die entsprechenden Werte bei privaten Unternehmen deutlich \u00fcbertreffen. Zum Quervergleich mit der Bundesverwaltung und den \u00fcbrigen Vergleichsfragen wird sich der Bundesrat umfassend und im Detail im vorgesehenen Gesamtbericht \u00e4ussern.</p><p>Was die Folgen auf das Betriebsklima und die Mitarbeiterzufriedenheit betrifft, stellt sich die Gesch\u00e4ftsleitung der SBB AG der Diskussion mit dem Personal. Im Zentrum der engagierten Diskussionen stehen Themen wie Unterbest\u00e4nde, Personalbeurteilung sowie \u00dcberlastung. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, dass die Frage der Kaderl\u00f6hne Einfluss auf das Betriebsklima, die Mitarbeiterzufriedenheit oder auf die Leistungsbereitschaft h\u00e4tte.</p><p>2./3. Der Bundesrat wird in seinem umfassenden Bericht auf die Lohnentwicklung bei den \u00f6ffentlichen Unternehmen und Anstalten eingehen und auch zur Frage der Spannweite zwischen den tiefsten und h\u00f6chsten L\u00f6hnen in diesen Unternehmen Stellung nahmen.</p><p>4. Die Wissenschaft hat sich in letzter Zeit differenziert mit der Motivationswirkung leistungsabh\u00e4ngiger L\u00f6hne auseinandergesetzt. Eine als \"relativ gerecht\" empfundene Entl\u00f6hnung ist zwar nicht einziges leistungsbestimmendes Element. Sie bildet eine, jedoch nicht die einzige Voraussetzung f\u00fcr Leistungsbereitschaft. Hinzu kommt, dass der Lohn als angemessen empfunden wird, wenn er im Rahmen des Marktes liegt. Es ist dabei selbstverst\u00e4ndlich, dass Leistung durch die Lohnh\u00f6he allein nicht beliebig gesteigert werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat wird pr\u00fcfen, wie eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik bei den \u00f6ffentlichen Unternehmen gew\u00e4hrleistet werden kann. Ob dies im Rahmen der Eignerstrategie und des Reportings \u00fcber diese Eignerstrategie oder auf andere Weise geschehen soll, bildet Gegenstand der laufenden Abkl\u00e4rungen.</p><p>6. Der Bundesrat wird im Rahmen seines umfassenden Berichtes auch auf die Festlegung der Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen eingehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(984700800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(984960000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712746610893)\/","SubmissionDate":"\/Date(983836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}