{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3040","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beschleunigung zweites Steuerpaket. Senkung der Unternehmungsbesteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die 1997 eingeleitete Unternehmenssteuerreform zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz gilt es dringend durch ein zweites Steuerpaket zu optimieren. Bereits im vergangenen Jahr fiel anstelle des budgetierten Defizits von 1,8 Milliarden Franken ein \u00dcberschuss von 4,55 Milliarden Franken an. Einen positiven Saldo sieht auch das vom Parlament verabschiedete Budget f\u00fcr das laufende Jahr vor. Der Finanzplan 2002-2004 geht ebenfalls von schrittweise ansteigenden \u00dcbersch\u00fcssen aus. International verliert der Wirtschaftsstandort Schweiz jedoch an Attraktivit\u00e4t. Deshalb ist es dringend notwendig, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit neues Steuersubstrat angezogen oder dessen Abwanderung verhindert werden kann. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Faktor bei der Standortwahl von Unternehmen und damit bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen. Insbesondere gilt es, gezielte Erleichterungen f\u00fcr die KMU anzustreben, da viele durch die angespannte Wirtschaftssituation der letzten Jahre eine starke Substanzverminderung erfuhren. Die Steuersenkungen sollten angesichts der Progressionskurve, die vor allem den Mittelstand und die KMU stark trifft, nicht linear, sondern differenziert zugunsten des Mittelstandes vorgenommen werden.</p><p>Mit dem erwarteten Wirtschaftswachstum der n\u00e4chsten Jahre und den m\u00f6glichen positiven Rechnungsabschl\u00fcssen - insofern die Anspr\u00fcche an den Staat und die Begehrlichkeiten, den Staat f\u00fcr alles einzusetzen, abgewendet werden k\u00f6nnen - hat der Bundesrat einen Spielraum von mindestens einer Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer, um ein zweites Steuerpaket zugunsten der Unternehmungen durchzusetzen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die vorgesehenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz dringend sind und deshalb ein zweites Steuerpaket zur F\u00f6rderung des schweizerischen Unternehmensstandortes noch in diesem Jahr vorzulegen ist?</p><p>2. Kann er sich der SVP anschliessen, dass insbesondere die folgenden Teilgebiete ins zweite Steuerpaket eingeschlossen werden sollten?</p><p>- Die steuerliche Doppelbelastung - beim Unternehmen als Gewinn und beim Aktion\u00e4r als Dividende - ist aufzuheben. Der gleiche Franken darf nicht l\u00e4nger zweifach versteuert werden (Motion Zuppiger 00.3155. Aktiengesellschaften und Aktion\u00e4re. Abschaffung der Doppelbesteuerung der Ertr\u00e4ge).</p><p>- Die Gewinnsteuer ist zu reduzieren, da dies eine einfache und wirksame Massnahme ist (Motion Spuhler 00.3390. Direkte Bundessteuer. Gewinnsteuersatz).</p><p>- Die Gewinne, die in ein Unternehmen reinvestiert werden, sind einem g\u00fcnstigeren Steuersatz zu unterstellen.</p><p>- Die vollst\u00e4ndige Abschaffung der Stempelabgaben (Motion Kaufmann 00.3500. Abschaffung des Umsatzstempels) ist voranzutreiben, damit der Standortnachteil des Finanzplatzes Schweiz beseitigt werden kann.</p><p>- Die SVP setzt sich f\u00fcr eine weitere Senkung der Emissionsabgabe ein, die nach wie vor ein grosses Hindernis f\u00fcr Firmengr\u00fcndungen in der Schweiz darstellt.</p><p>- Steuerliche Erleichterungen sind bei der Unternehmensnachfolge und der Gesch\u00e4ftsaufgabe zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>- Die so genannten \"business angels\" sind steuerlich zu entlasten.</p><p>- Um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen und den diversen Bildungsanstalten zu unterst\u00fctzen, sind grossz\u00fcgige Steuererleichterungen f\u00fcr in Forschung und Bildung investiertes Kapital vorzusehen.</p><p>- Verluste m\u00fcssen ohne zeitliche Einschr\u00e4nkung verrechnet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Unternehmen haben durch die Unternehmenssteuerreform von 1997 auf Bundesebene bedeutende und mittlerweile bew\u00e4hrte steuerliche Entlastungen erfahren. Allein der Wechsel vom Dreistufentarif zum Einheitssteuersatz von 8,5 Prozent und die Abschaffung der Kapitalbesteuerung bei Gesellschaften brachten den juristischen Personen Erleichterungen im Betrag von 360 Millionen Franken pro Jahr. Die Ausdehnung des Beteiligungsabzuges auf Kapitalgewinne brachte weitere Erleichterungen im Betrag von j\u00e4hrlich 100 Millionen Franken. Auch die Reduktionen bei der Umsatzabgabe und die Einf\u00fchrung des Meldeverfahrens im Mutter-Tochter-Verh\u00e4ltnis f\u00fchrten zu zus\u00e4tzlichen erheblichen Verbesserungen f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz. Mit dem Fusionsgesetz werden bald noch weitere Verbesserungen folgen.</p><p>Allgemein besteht f\u00fcr Entlastungen auf Stufe Gesellschaft kein dringender Handlungsbedarf. Die Schweizer K\u00f6rperschaftssteuers\u00e4tze sind auch nach den \u00c4nderungen in vergleichbaren L\u00e4ndern konkurrenzf\u00e4hig. Was die verlangte Satzreduktion bei der Gewinnsteuer betrifft, so h\u00e4tte eine solche den Effekt des Giesskannenprinzips, durch welchen der Standort nicht in optimaler Weise gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnte. Eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes w\u00fcrde zudem nicht in erster Linie den KMU zugute kommen. Profitieren w\u00fcrden in erster Linie grosse Unternehmen bzw. ihre in- und ausl\u00e4ndischen Aktion\u00e4re. F\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen w\u00fcrden die Entlastungen nur gering ausfallen.</p><p>F\u00fcr KMU in der Form von Kapitalgesellschaften besteht ein Handlungsbedarf f\u00fcr steuerliche Massnahmen vielmehr direkt beim Investor. Dieser hat heute seine Ertr\u00e4ge entweder voll zu versteuern, obschon sie bereits einer Vorbelastung durch die Gewinnsteuer unterlagen (wirtschaftliche Doppelbelastung), oder aber er realisiert den Ertrag als steuerfreien privaten Kapitalgewinn. Dies f\u00fchrt oft zu nicht sachgerechten Entscheiden dar\u00fcber, ob Gewinne thesauriert oder ausgesch\u00fcttet werden. Im ersten Fall f\u00fchrt dies wiederum entweder zu Nachfolgeproblemen (zu hoher Preis) oder (aufgrund indirekter Teilliquidation oder Transponierung) zu unerwartet hohen Steuerbelastungen. F\u00fcr Personenunternehmungen ergeben sich auch erhebliche Nachteile insbesondere aus dem Sozialabgaberecht sowie aus der Besteuerung der stillen Reserven bei der Gesch\u00e4ftsaufgabe.</p><p>Massnahmen wie:</p><p>- die Schaffung g\u00fcnstiger und gerechter Rahmenbedingungen f\u00fcr Risikokapital (Eigenkapital) von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften;</p><p>- die Schaffung g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen f\u00fcr Risikokapital (Eigenkapital) von Personenunternehmungen;</p><p>- die erleichterte Beschaffung von Fremdkapital;</p><p>wurden in der vom EFD eingesetzten und von Professor Xavier Oberson geleiteten Expertenkommission \"Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung\" (ERU) untersucht. Ziel ihrer Arbeiten war die Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die KMU sowie eine gleichm\u00e4ssige Belastung aller Unternehmen unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform. Der Bericht der Expertenkommission wurde im Juli 2001 publiziert.</p><p>2. Gest\u00fctzt auf den Bericht der ERU sowie aufgrund einer volkswirtschaftlichen Standortstudie zum Wirtschaftsstandort Schweiz wird der Bundesrat vorab die folgenden Massnahmen pr\u00fcfen:</p><p>- reduzierte Besteuerung s\u00e4mtlicher Ertr\u00e4ge aus qualifizierten Beteiligungen beim Investor durch Einf\u00fchrung eines so genannten Teilbesteuerungsverfahrens;</p><p>- F\u00f6rderung der Risikokapitalbeschaffung \u00fcber so genannte \"business angels\";</p><p>- Ausdehnung des Beteiligungsabzuges durch Verminderung der massgeblichen Quoten;</p><p>- Erh\u00f6hung der bestehenden Freigrenze bei der Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten;</p><p>- Einf\u00fchrung einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung oder Erleichterungen bei der Einkommenssteuer f\u00fcr Personenunternehmungen bei der Gesch\u00e4ftsaufgabe.</p><p>Das Ausmass der Tragbarkeit dieser Massnahmen h\u00e4ngt aber stark davon ab, inwieweit wirklich ein struktureller \u00dcberschuss bei den Bundesfinanzen besteht. Namentlich muss festgehalten werden, dass ein ausserordentlicher Einjahres\u00fcberschuss wie im Jahre 2000 insoweit keine Langzeitverpflichtungen ausl\u00f6sen darf, als er konjunkturell bedingt ist. Denn sonst werden unweigerlich die Weichen zur\u00fcck in Richtung Schuldenpolitik gestellt. Eine nachhaltige Finanzpolitik liegt nun aber ganz klar auch im Interesse der Wirtschaft. Stabilit\u00e4t, gefestigte Rahmenbedingungen, Wohlstand und Wohlfahrt sowie moderate Zinslasten des Staates sind n\u00e4mlich Grundvoraussetzungen f\u00fcr eine prosperierende Wirtschaft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1001030400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1002240000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108647760)\/","SubmissionDate":"\/Date(983836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}