{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3047","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bew\u00e4ltigung der Folgen der BSE-Krise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Als Folge der BSE-Krise haben sich die Bedingungen f\u00fcr Landwirtschaft und Nahrungsmittelgewerbe grundlegend ge\u00e4ndert. Im Vordergrund stehen die Methoden der Tierf\u00fctterung und der Entsorgung tierischer Reststoffe. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen und gef\u00e4hrdet viele Gewerbe- und Bauernbetriebe. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Massnahmen zu einer dauerhaften landwirtschafts- und gewerbefreundlichen L\u00f6sung des F\u00fctterungs- und Entsorgungsproblems zu treffen und dabei insbesondere:</p><p>1. das Verbot, tierische Abf\u00e4lle Nutztieren zu verf\u00fcttern, konsequent durchzusetzen und auch auf das Fl\u00fcssigfutter f\u00fcr Schweine auszudehnen;</p><p>2. die Zusatzkosten, die sich durch den Verzicht auf die Rezyklierung tierischer Abf\u00e4lle ergeben und die mit der Verbrennung entstehen, vollst\u00e4ndig durch den Bund zu decken.</p>","ReasonText":"<p>1. F\u00fcr die schweizerische Ern\u00e4hrungswirtschaft ist es entscheidend, dass die Konsumentinnen und Konsumenten wieder Vertrauen in das Nahrungsmittel Fleisch fassen. Dazu ist ein konsequentes F\u00fctterungsverbot tierischer Abf\u00e4lle und der Verzicht auf Ausnahmen unerl\u00e4sslich. Wissenschaftlich und nach dem heutigen Erkenntnisstand l\u00e4sst sich zwar eine Abkehr vom Fl\u00fcssigfutter f\u00fcr Schweine nicht begr\u00fcnden, doch f\u00fchrt der Wertewandel in unserer Gesellschaft dazu, dass die F\u00fctterung von Schweinen mit Schweineabf\u00e4llen immer weniger akzeptiert wird.</p><p>2. Die Verarbeitung von Fleischabf\u00e4llen zu Fl\u00fcssigfutter ist bereits heute stark eingeschr\u00e4nkt, einerseits durch den Verzicht auf Reststoffe von Wiederk\u00e4uern und andererseits infolge strenger Auflagen an die Schweinemastbetriebe. Angesichts bescheidener Restmengen wieder verwerteter Fleischabf\u00e4lle lassen sich deshalb auch aus \u00f6konomischen Gr\u00fcnden die damit verbundenen Risiken f\u00fcr das Konsumklima nicht rechtfertigen. Den wenigen betroffenen Sterilisationsanlagen ist Zeit zur Anpassung einzur\u00e4umen. Ausserdem sind sie bei der Umstellung auf neue Methoden der definitiven Entsorgung organisatorisch, technisch und finanziell zu unterst\u00fctzten.</p><p>3. Dass der Bund jene Zusatzkosten vollst\u00e4ndig \u00fcbernimmt, die durch die Verbrennung entstehen, ist gerechtfertigt und notwendig, weil aus landwirtschaftspolitischen, seuchenpolizeilichen und gesellschaftlichen Gr\u00fcnden die Rezyklierung der Reststoffe unterbunden wird. Eine Beteiligung des Bundes mildert \u00fcberdies die \u00fcberproportionale Belastung des kleinbetrieblichen Metzgereigewerbes, die sich durch den hohen Entsorgungsaufwand ergibt. Im Weiteren wird der Druck auf tiefere Produzentenpreise der b\u00e4uerlichen Viehwirtschaft entsch\u00e4rft.</p><p>4. Damit werden ein konsequentes F\u00fctterungsverbot von Fleischabf\u00e4llen und die volle Kostendeckung der Verbrennung zu Eckpfeilern eines zukunftsgerichteten Gesamtkonzeptes. Es ist dringend erforderlich, dass der Bund insbesondere Richtlinien \u00fcber die f\u00fcr die definitive Entsorgung durch Verbrennung notwendigen Kapazit\u00e4ten festlegt und F\u00f6rderungsmassnahmen f\u00fcr allf\u00e4llige Kapazit\u00e4tserweiterungen pr\u00fcft. Das Rezyklierungs- und das Exportverbot binden den Bund in die Verantwortung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Entsorgungssicherheit ein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 mit einer \u00c4nderung der Tierseuchenverordnung und der Verordnung \u00fcber die Entsorgung tierischer Abf\u00e4lle das Verf\u00fcttern von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere verboten. Ziel dieses Verbotes ist es, bei Produktion, Lagerung, Transport und Verabreichung von Wiederk\u00e4uerfutter eine Kontamination mit Mehlen tierischer Herkunft zu verhindern und damit die Ausrottung von BSE in der Schweiz zu beschleunigen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verwertung der tierischen Abf\u00e4lle im Grundsatz aufrechtzuerhalten ist, sie entspricht auch den Anforderungen einer artgerechten und \u00f6kologisch nachhaltigen Tierf\u00fctterung. Zudem verlangt das Umweltschutzgesetz in Artikel\u00a030, dass Abf\u00e4lle so weit wie m\u00f6glich verwertet werden. Er hat daher die Verwertung von tierischen Proteinen in der Tierf\u00fctterung nicht generell verboten, sondern bewusst gewisse Verwertungsm\u00f6glichkeiten offen gelassen, sofern dadurch die anvisierten Ziele der Ausrottung von BSE und des Schutzes des Konsumenten nicht gef\u00e4hrdet werden.</p><p>Unter strengen seuchenhygienischen Auflagen k\u00f6nnen also auch k\u00fcnftig Schlachtabf\u00e4lle von Schweinen und Gefl\u00fcgel \u00fcber spezielle Sterilisationsbetriebe als Fl\u00fcssigfutter f\u00fcr Schweine verwertet werden. Schweine sind nach dem heutigen Kenntnisstand nicht gef\u00e4hrdet, \u00fcber Futtermittel infiziert zu werden. Sie sind als Allesfresser zudem auf die Aufnahme von tierischen Proteinen \u00fcber das Futter eingestellt. Das f\u00fcr die mehlf\u00f6rmigen Futtermittel nachgewiesene Kontaminationsrisiko besteht in dieser Form beim Fl\u00fcssigfutter nicht, weil dabei die Logistik von der Rinderf\u00fctterung vollst\u00e4ndig abgetrennt ist.</p><p>F\u00fcr die mit der Umsetzung der neuen Massnahmen verbundenen zus\u00e4tzlichen Entsorgungskosten hat der Bund im Interesse der Sicherheit betr\u00e4chtliche finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt, obwohl nach geltendem Recht eigentlich das Verursacherprinzip gilt, wonach der Inhaber der Abf\u00e4lle f\u00fcr die Kosten der vorschriftsgem\u00e4ssen Entsorgung aufzukommen hat. Die zeitlich befristete Entsch\u00e4digung soll einerseits eine Einbusse bei den Einkommen der Landwirte verhindern, andererseits eine Verteuerung des Fleischpreises f\u00fcr den Verbraucher verhindern. Der Bundesrat hat sich bewusst f\u00fcr die \u00dcbernahme von maximal 75 Prozent der anfallenden Mehrkosten entschieden, um bei den Entsorgungsbetrieben einen Innovations- und Effizienzanreiz zu schaffen und somit indirekt eine sinnvolle Verwertung der Fleischabf\u00e4lle zu f\u00f6rdern.</p><p>Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass eine offene und rechtzeitige Information der Konsumentenschaft \u00fcber die Zusammenh\u00e4nge bei der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft das beste Mittel f\u00fcr ein hohes Konsumentenvertrauen ist.</p><p>Eine Regelung auf Gesetzesebene, welche die Verwertung tierischer Abf\u00e4lle in der Nutztierf\u00fctterung ganz verbietet und die Mehrkosten f\u00fcr die Entsorgung dieser Abf\u00e4lle vollumf\u00e4nglich dem Bund anlastet, h\u00e4lt der Bundesrat aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden nicht f\u00fcr sinnvoll.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(990576000000)\/","SubmittedBy":"Triponez Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234940473)\/","SubmissionDate":"\/Date(983923200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}