{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013053,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013053,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3053","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Milchkontingentierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um die Milchwirtschaft (Produktion und Verarbeitung) im Berggebiet zu unterst\u00fctzen? Welche kurzfristigen Massnahmen sind seiner Meinung nach notwendig, um die gegenw\u00e4rtige Entwicklung zu stoppen?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass im Hinblick auf eine eventuell sp\u00e4ter anstehende Aufhebung der Milchkontingentierung die heutigen Bestimmungen der Milchkontingentierung gelockert werden sollten?</p><p>3. Teilt er aufgrund der nachfolgend gemachten Ausf\u00fchrungen meine Auffassung, dass bei einer allf\u00e4lligen Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen n\u00f6tig ist, indem zuerst das Berggebiet von der Milchkontingentierung befreit wird und das Talgebiet erst sp\u00e4ter?</p><p>4. Sieht er eine M\u00f6glichkeit, die Zusatzkontingente f\u00fcr Tiere, die vom Talbauer aus dem Berggebiet gekauft werden, wesentlich zu erh\u00f6hen, um auf diese Weise dem Talgebiet w\u00e4hrend der Zeit der etappenweisen Aufhebung der Milchkontingentierung entgegenzukommen?</p><p>5. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass das Berggebiet auch k\u00fcnftig einen wesentlichen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion zu leisten hat? Welche Produktionsm\u00f6glichkeiten hat das Berggebiet nach seiner Auffassung, um diesem Leistungsauftrag gerecht zu werden?</p>","ReasonText":"<p>Im Jahre 2003 wird die EU eine Standortbestimmung vornehmen, mit dem Ziel, die Milchkontingentierung nach 2006 auslaufen zu lassen. Der Zeitpunkt dazu d\u00fcrfte aber letztlich mit der Osterweiterung der EU zusammenh\u00e4ngen.</p><p>Mit Blick auf die Diskussionen innerhalb der EU wird auch hierzulande laut dar\u00fcber nachgedacht, welche Auswirkungen eine Aufhebung der Milchkontingentierung f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft h\u00e4tte. Ein konkreter Bericht zu dieser Thematik (\"Evaluation der Milchkontingentierung - Vorstudie mit Schwerpunkt Wirkungsanalyse\") wurde am 29. August 2000 von Professor B. Lehmann vom Institut f\u00fcr Agrarwirtschaft der ETHZ der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert.</p><p>Obschon die heute vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen, um alle im Zusammenhang mit einer allf\u00e4lligen Aufhebung der Milchkontingentierung stehenden Fragen zu beantworten, ist man sich in Expertenkreisen aber einig, dass bei einer fl\u00e4chendeckenden Aufhebung der Milchkontingentierung - d. h. zum gleichen Zeitpunkt in der gesamten Schweiz - die Milchproduktion im Berggebiet sehr akut gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Daher erscheint im Falle einer Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen sinnvoll und richtig. Es muss also versucht werden, dem Berggebiet gegen\u00fcber dem Talgebiet mit seinem Standortvorteil einen zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, damit es sich rechtzeitig auf die neuen Wettbewerbsbedingungen einstellen kann.</p><p>Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die im Berggebiet produzierte Milch - wenn immer m\u00f6glich - vor Ort verarbeitet werden kann. Dies bedingt, dass die \u00f6rtlichen Verarbeitungsbetriebe in das Szenario \"Aufhebung der Milchkontingentierung\" mit einbezogen werden.</p><p>Bereits heute sind die Verarbeitungsstrukturen im Berggebiet gef\u00e4hrdet, weil aufgrund der heutigen gesetzlichen Bestimmungen Milchkontingente ins Talgebiet transferiert werden (Vermietung gegen Aufzucht) und somit immer weniger Milch f\u00fcr die \u00f6rtliche Verarbeitung zur Verf\u00fcgung steht. Von dieser M\u00f6glichkeit, das Milchkontingent ins Talgebiet zu transferieren und postwendend Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu beziehen, wird heute rege Gebrauch gemacht. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt werden kann, so gehen die mit viel M\u00fche und vor allem mit grossen finanziellen Mitteln errichteten Verarbeitungsstrukturen innert k\u00fcrzester Zeit zugrunde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den Beratungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz (LwG) war grunds\u00e4tzlich unbestritten, dass trotz weitgehender Liberalisierung des Milchmarktes nicht auf die Milchkontingentierung verzichtet werden kann. Gest\u00fctzt auf die zwingende Vorschrift von Artikel\u00a030 LwG ist diese Massnahme beim \u00dcbergang in die neue Marktordnung am 1. Mai 1999 denn auch weitergef\u00fchrt worden. Als wesentliche Neuerung wurde lediglich ein so genannter Kontingentshandel eingef\u00fchrt.</p><p>Angesichts der anhaltend g\u00fcnstigen Marktlage und einem Produzentenpreis, der seit Beginn stets um rund 2 Rappen \u00fcber dem Zielpreis lag, k\u00f6nnen wir den \u00dcbergang in die neue Milchmarktordnung allgemein als gelungen bezeichnen. Die j\u00fcngsten Entwicklungen deuten auch auf einen weitergehenden Strukturwandel hin. Mit einer Reduktion der Milchpreisst\u00fctzung r\u00fcckt vermehrt die Frage in den Vordergrund, ob eine staatliche Mengensteuerung l\u00e4ngerfristig \u00fcberhaupt noch ihre Berechtigung hat. Die Diskussion \u00fcber dieses Thema hat eingesetzt und der Bundesrat begr\u00fcsst es, dass sich bereits heute breite Kreise Gedanken \u00fcber eine Zeit ohne Milchkontingentierung machen.</p><p>Gepr\u00e4gt ist diese Diskussion auch durch die Vorg\u00e4nge im internationalen Umfeld. Insbesondere in der EU ist die Frage eines Ausstiegs aus der Quotenregelung aktuell. Es besteht die Absicht, sp\u00e4testens in den Jahren 2002/03 \u00fcber einen Ausstieg zwischen 2006 und 2008 zu entscheiden.</p><p>Aufgrund dieser grunds\u00e4tzlichen Darlegungen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Nach Artikel\u00a032 LwG d\u00fcrfen keine Kontingente vom Berg- ins Talgebiet \u00fcbertragen werden. Dieses Verbot hat seine Wirkung nicht verfehlt. Gem\u00e4ss Statistik des Milchjahres 1999/2000 kauften die Produzentinnen und Produzenten des Berggebietes rund 3560 Tonnen mehr als sie verkauften und mieteten rund 2240 Tonnen mehr als sie vermieteten. Demgegen\u00fcber wurden 4100 Tonnen ins Talgebiet verschoben, im Austausch gegen eine \u00dcbernahme der Aufzucht. Mit dem Handel hat das Berggebiet insgesamt also nicht nur Kontingente von rund 1700 Tonnen dazugewonnen, sondern durch die \u00dcbernahme der Aufzucht von Partnerbetrieben des Talgebietes auch die Arbeitsteilung verst\u00e4rken k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die \u00dcbertragung von Kontingenten innerhalb des Berggebietes zu regional unterschiedlichen Mengenentwicklungen f\u00fchrt. F\u00fcr den Bundesrat besteht aber in diesem Bereich im Moment kein Handlungsbedarf.</p><p>2. Besonders mit den M\u00f6glichkeiten des Kontingentshandels ist die Massnahme bereits recht flexibel gestaltet. Der Bundesrat sieht deshalb f\u00fcr den Moment keine Notwendigkeit, die Bestimmungen \u00fcber die Milchkontingentierung weiter zu lockern. Der Bundesrat ist jedoch bereit, auf Ersuchen der Milchproduzenten die Kontingentsmenge zu erh\u00f6hen.</p><p>3. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass die Kontingentierung dereinst etappenweise aufgehoben und dabei das Berggebiet zeitlich vor dem Talgebiet befreit wird. Zu gegebener Zeit ist dieses Ausstiegsszenario genauer zu pr\u00fcfen. Der Bundesrat m\u00f6chte sich in dieser Frage jedoch nicht bereits heute festlegen.</p><p>4. Die Zusatzkontingente f\u00fcr den Zukauf von Tieren sind als gute Massnahme zur F\u00f6rderung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet anerkannt. Es ist zweifellos sinnvoll, sie bis zur Aufhebung der Kontingentierung weiterzuf\u00fchren. Hingegen k\u00f6nnte eine grundlegende \u00c4nderung, mit welcher der Staat wieder vermehrt in das Marktgeschehen eingreifen w\u00fcrde, falsche Signale setzen. Aus diesem Grunde steht der Bundesrat dem Vorschlag einer starken Erh\u00f6hung der Zusatzkontingente skeptisch gegen\u00fcber.</p><p>5. F\u00fcr das Berggebiet ist wichtig, dass es sich mit jenen Produkten im Markt gut positioniert, mit denen es seine St\u00e4rken zur Geltung bringen kann. Im Milchbereich besteht bereits eine relativ grosse Vielfalt solcher regionaler Spezialit\u00e4ten. Die Instrumente der Milchpreisst\u00fctzung erleichtern deren Absatz. Zudem bestehen flankierende Massnahmen, wie beispielsweise die Bestimmungen zum Schutz der Produktebezeichnungen oder zur finanziellen Unterst\u00fctzung regionaler Verarbeitungsbetriebe im Berggebiet. Die Gesamtheit all dieser Massnahmen sollte es den einzelnen Marktakteuren erlauben, sich in die gew\u00fcnschte Richtung zu entwickeln. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Berggebiet in diesem Sinne seinen Platz in der Nahrungsmittelproduktion finden und besetzen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(989971200000)\/","SubmittedBy":"Decurtins Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(993168000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234696937)\/","SubmissionDate":"\/Date(984009600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}