{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013064,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013064,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3064","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz von Hecken und Feldgeh\u00f6lzen. Anpassung an die Bed\u00fcrfnisse der Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu unterbreiten. Die \u00c4nderung muss bewirken, dass die relevanten Bestimmungen \u00fcber den Schutz der Hecken und Feldgeh\u00f6lze die Bed\u00fcrfnisse der Landwirtschaft besser ber\u00fccksichtigen und besser auf die topographisch und \u00f6kologisch unterschiedlichen Voraussetzungen von Tal- und Berggebiet abgestimmt sind.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a018 Absatz\u00a01bis NHG stellt u. a. Hecken und Feldgeh\u00f6lze unter besonderen Schutz. Dies ist grunds\u00e4tzlich sinnvoll und dient der Erhaltung und Vernetzung der Lebensr\u00e4ume von Tieren und Pflanzen. Die Erfahrung zeigt nun aber, dass der Schutz der Hecken und Feldgeh\u00f6lze in vielen F\u00e4llen zu wesentlichen Beeintr\u00e4chtigungen der Landwirtschaft f\u00fchrt. Diese gesch\u00fctzten Bestockungen verhindern nicht nur eine rationelle Bewirtschaftung der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4chen, sondern tragen auch durch Schatten- und Laubwurf zu einer Verminderung der Ertragskraft sowie zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Pflege der umliegenden Felder und Wiesen bei. Zudem geht von den Dornen eine Gefahr f\u00fcr die Nutztiere aus.</p><p>Die Landwirtschaft ist heute einem starken Preisdruck ausgesetzt. Die landwirtschaftlichen Einkommen sind seit Jahren am Sinken. Gleichzeitig sind die Landwirtinnen und Landwirte immer neuen \u00f6kologischen Auflagen ausgesetzt. Die Landwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu einem \u00f6kologischen Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt zu leisten. Die Bereitschaft hierzu wird weiter wachsen, wenn es gelingt, die Landwirtinnen und Landwirte so weit zu bringen, dass sie die Ziele des Naturschutzes verinnerlichen. Naturschutz passiert im Kopf, nicht mittels einschr\u00e4nkender Vorschriften. Starre Vorschriften, die faktisch die Gew\u00e4hrung von an sich m\u00f6glichen Ausnahmen verunm\u00f6glichen, wirken kontraproduktiv. Es muss m\u00f6glich sein, nebst den berechtigten Interessen des Naturschutzes - im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung - ebenfalls jene der Landwirtschaft im Einzelfall zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die heutige gesetzliche Regelung nimmt insbesondere keine R\u00fccksicht auf den Standort der Hecken und Feldgeh\u00f6lze. Dabei sind die \u00f6kologischen Voraussetzungen dieser Bestockungen im Berggebiet in der Regel v\u00f6llig anders als im Talgebiet: W\u00e4hrend Hecken und Feldgeh\u00f6lze im weitgehend ausger\u00e4umten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Talgebiet rar sind, ist das Berggebiet meist reich an solchen Biotopen. Entsprechend sind die Bewirtschaftungseinbussen f\u00fcr die auch sonst benachteiligte Berg- und H\u00fcgellandwirtschaft massiv gr\u00f6sser. Hier besteht Handlungsbedarf. Eine st\u00e4rkere Gewichtung der landwirtschaftlichen Interessen w\u00fcrde in solchen F\u00e4llen keinen \u00f6kologischen Nachteil mit sich bringen. Es muss den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten erlaubt werden, im Einzelfall Hecken und Feldgeh\u00f6lze an die landwirtschaftliche Nutzung anzupassen bzw. zu entfernen. Mit einer Gesetzes\u00e4nderung ist deshalb eine flexiblere L\u00f6sung zu schaffen, welche die berechtigten Interessen der Landwirtschaft angemessen ber\u00fccksichtigt und den Schutz der Hecken und Feldgeh\u00f6lze unter Beachtung der topographischen und \u00f6kologisch unterschiedlichen Ausgangslagen von Berg- und Talgebiet sinnvoll abstuft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Feststellung, dass der \u00f6kologische Ausgleich, insbesondere was die Hecken und Feldgeh\u00f6lze betrifft, im Talgebiet ein anderes Gewicht hat als im Berggebiet, ist an sich richtig. Der daraus abgeleiteten Forderung, die Beseitigung \u00f6kologischer und landschaftlicher Strukturen im Berggebiet zu erleichtern, kann jedoch nicht zugestimmt werden. Gerade in \u00f6kologisch einigermassen reichhaltigen R\u00e4umen ist es wichtig, diese Reichhaltigkeit zu erhalten. Es ist nicht der Sinn einer multifunktionalen, zukunftsgerichteten Landwirtschaft, die \u00f6kologisch erw\u00fcnschte Aufwertung im Talgebiet durch eine Verarmung im Berggebiet zu kompensieren und eine einheitlich-mittelm\u00e4ssige Qualit\u00e4t zu erzielen.</p><p>In der Tat erschweren Hecken und Feldgeh\u00f6lze gelegentlich eine rationelle Bewirtschaftung. Sie haben aber auch zahlreiche positive Wirkungen: Sie sch\u00fctzen vor Erosion und Wind und dienen im Sommer als Schattenspender f\u00fcr die Weidetiere. Nicht zuletzt sind sie visueller Leistungsausweis f\u00fcr eine Landwirtschaft, welche der biologischen und landschaftlichen Vielfalt verpflichtet ist.</p><p>Bei Hecken und Feldgeh\u00f6lzen handelt es sich um Biotope (Art. 18 Abs. 1bis des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz, NHG; SR 451), denen in der Regel lokale oder h\u00f6chstens regionale Bedeutung zukommt. Der Auftrag zu ihrem Schutz richtet sich deshalb an die Kantone (Art. 18b NHG), die ihn - wenn m\u00f6glich mittels Vereinbarungen mit den Grundeigent\u00fcmern und Bewirtschaftern (Art. 18c Abs. 1 NHG) - situationsgerecht umsetzen; dazu z\u00e4hlt u. a. die Ber\u00fccksichtigung der unterschiedlichen Verh\u00e4ltnisse im Berg- und im Talgebiet. Auch Schutz, Wiederherstellung und Ersatz bei technischen Eingriffen (Art. 18 Abs. 1ter NHG) sowie die Ausnahmen von der strafrechtlich unzul\u00e4ssigen Beseitigung von Hecken (Art. 18 Abs. 1 Bst. g des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986; SR 922.0) liegen in der Kompetenz der Kantone. Diese beiden Bestimmungen beinhalten eine gewisse Flexibilit\u00e4t und kommen damit dem Anliegen des Motion\u00e4rs entgegen.</p><p>Durch die Gew\u00e4hrung von \u00d6kobeitr\u00e4gen an die freiwillige Schaffung und Pflege von Hecken und Feldgeh\u00f6lzen unterstreicht der Bund deren grosse Bedeutung f\u00fcr die einheimische Flora und Fauna sowie f\u00fcr Landschaftsbild und -gestaltung (Art. 40ff. der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998; SR 910.13). Hecken und Feldgeh\u00f6lze, die sich durch besondere Qualit\u00e4t auszeichnen oder - als klassische Vernetzungselemente - Bestandteile regionaler Vernetzungskonzepte bilden, werden von Bund und Kantonen aufgrund der \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung vom 4. April 2001 noch mit zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt.</p><p>Das bestehende Recht nimmt sowohl auf die Interessen der Bewirtschafter als auch auf die Bed\u00fcrfnisse von Natur und Landschaft angemessen R\u00fccksicht. Eine \u00c4nderung des NHG mit dem Ziel, den Schutz der Hecken und Feldgeh\u00f6lze im Berggebiet zu lockern, w\u00e4re kontraproduktiv angesichts der viel versprechenden Anstrengungen zur St\u00e4rkung des \u00f6kologischen Ausgleichs in der Landwirtschaft.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(990576000000)\/","SubmittedBy":"Oehrli Fritz Abraham","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1712741784797)\/","SubmissionDate":"\/Date(984441600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}