{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013066,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013066,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3066","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Besteuerung der Aktienoptionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, so schnell wie m\u00f6glich einen neuen Vorschlag zur Besteuerung von Aktienoptionen zu unterbreiten, der die Niederlassung von Start-up-Unternehmen in der Schweiz beg\u00fcnstigt und zugleich dem Wunsch der Kantone nach steuerlicher Gleichbehandlung Rechnung tr\u00e4gt.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Entwicklung der neuen Technologien macht sich innerhalb und ausserhalb der Schweiz ein neuer Unternehmergeist breit. Start-up-Unternehmen stellen ein ausserordentlich bedeutendes wirtschaftliches Potenzial dar, insbesondere, was die Schaffung neuer Arbeitspl\u00e4tze anbelangt. Im \u00dcbrigen habe ich k\u00fcrzlich in diesem Zusammenhang die Schaffung eines j\u00e4hrlichen Sonderkontingents von 10 000 Arbeitsbewilligungen B f\u00fcr Spitzentechnologieunternehmen gefordert. Ausser der Frage der Arbeitsbewilligungen hemmt auch die derzeitige Besteuerung von Aktienoptionen die Entwicklung der New Economy in unserem Land.</p><p>Aktienoptionen, die Start-up-Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gew\u00e4hren, sind h\u00e4ufig ein bedeutender Teil ihrer Einkommen. Gew\u00f6hnlich verf\u00fcgen diese Unternehmen nicht \u00fcber ausreichende Mittel, um den ben\u00f6tigten Spitzenfachleuten entsprechend attraktive Geh\u00e4lter zahlen zu k\u00f6nnen. Dadurch, dass ein Teil des Gehalts in Aktienoptionen ausbezahlt wird, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl am Risiko, das mit der zuk\u00fcnftigen Entwicklung des Unternehmens verbunden ist, als auch am potenziellen Gewinn beteiligt.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer f\u00fcr die Entwicklung der New Economy vorteilhaften Steuergesetzgebung durchaus bewusst. Er hat den Kantonen anl\u00e4sslich der Schweizerischen Steuerkonferenz am 14. Dezember 2000 einen Vorschlag unterbreitet. Die Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen haben betont, wie notwendig eine \"Expressregelung\" f\u00fcr die steuerliche Erfassung der Aktienoptionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Sie haben jedoch die vorgeschlagene L\u00f6sung abgelehnt, zum einen aus Gr\u00fcnden der Ungleichbehandlung zwischen Start-up-Unternehmen und klassischen Unternehmen und zum anderen wegen ihrer nur bedingten Wirksamkeit.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, entsprechend der Nachfrage der Kantone einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der von der Besteuerung aller Optionen (Wahrung der Gerechtigkeit zwischen an der B\u00f6rse kotierten und nicht kotierten Unternehmen) ausgeht und eine Methode der Steuerberechnung vorsieht, die auf die nicht b\u00f6rsenkotierten Unternehmen abgestimmt ist, sofern die \u00fcblicherweise bei b\u00f6rsenkotierten Unternehmen angewandten Berechnungsmethoden (so vor allem das Black-Scholes-Modell, soweit die Volatilit\u00e4t z. B. des Preises der einer Option zugrunde liegenden Aktie f\u00fcr ein nicht b\u00f6rsenkotiertes Unternehmen nicht bestimmt werden kann) nicht eingesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat ausserdem auf, den Wunsch der Kantone zu ber\u00fccksichtigen und ihnen diesen neuen Vorschlag so schnell wie m\u00f6glich zu unterbreiten. Es geht um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft sowie um die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen, sowohl heute als auch in der Zukunft. Wir k\u00f6nnen nicht zulassen, dass sich Start-up-Unternehmen ausserhalb unseres Landes niederlassen, weil unser Steuersystem ihren spezifischen Gegebenheiten nicht schnell genug Rechnung tragen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorteile aus Mitarbeiteroptionen werden im schweizerischen Steuerrecht als Lohnbestandteil besteuert. Im Normalfall f\u00e4llt die Steuer im Zeitpunkt der Zuteilung an. Diese L\u00f6sung ist in den meisten F\u00e4llen sehr g\u00fcnstig. Eine objektiv richtige Bewertung solcher Optionen ist mitunter jedoch schwierig. L\u00e4sst sich die Option nicht objektiv bewerten, so wird die Besteuerung ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Aus\u00fcbung oder der Ver\u00e4usserung verschoben. Die diesbez\u00fcglichen Einzelheiten sind in einem Kreisschreiben der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 30. April 1997 geregelt.</p><p>Im Anschluss an die Verabschiedung des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften und des Berichtes des Bundesrates vom 18. September 2000 \u00fcber die F\u00f6rderung von Unternehmensgr\u00fcndungen ist dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) der Auftrag erteilt worden, die steuerliche Behandlung der von neu gegr\u00fcndeten KMU (Start-up-Unternehmen) abgegebenen Mitarbeiteroptionen durch Erg\u00e4nzung des bisherigen Kreisschreibens in einer f\u00fcr den Unternehmensstandort f\u00f6rderlichen Weise zu konzipieren. Mit dieser Erg\u00e4nzung des Kreisschreibens h\u00e4tte innert kurzer Zeit f\u00fcr die meisten F\u00e4lle von Start-up-Optionen eine sachgerechtere L\u00f6sung angeboten werden k\u00f6nnen. Gleichzeitig wurde dem EFD auch der Auftrag erteilt, die Notwendigkeit einer normativen L\u00f6sung f\u00fcr die Besteuerung aller Mitarbeiteroptionen zu untersuchen.</p><p>Dem ersten Teil dieses Auftrags entsprechend hat die ESTV im letzten Jahr einen Vorschlag zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiteroptionen neu gegr\u00fcndeter KMU (Start-up-Unternehmen) ausgearbeitet. Die vorgeschlagene Regelung sollte das bereits bestehende Kreisschreiben \u00fcber die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen erg\u00e4nzen.</p><p>An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 14. Dezember 2000 haben alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen die Notwendigkeit einer normativen L\u00f6sung bejaht. Die schnelle L\u00f6sung, d. h. eine Erg\u00e4nzung des bisherigen Kreisschreibens zur Regelung der von Start-up-Unternehmen abgegebenen Mitarbeiteroptionen, haben sie hingegen entschieden und einstimmig abgelehnt. Der Hauptgrund war, dass eine separate L\u00f6sung f\u00fcr Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu anderen Mitarbeiteroptionen aus der Sicht der Kantone zu einer rechtsungleichen Behandlung gef\u00fchrt h\u00e4tte.</p><p>Das EFD hat von diesem Beschluss Kenntnis genommen. Es erachtet eine L\u00f6sung dieses Fragenkomplexes im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der rechtsgleichen Behandlung aller Steuerzahler als unerl\u00e4sslich. Die ESTV hat zu diesem Zweck im Auftrag des EFD eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der ESTV, einberufen.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen und empfiehlt, deren Bericht abzuwarten.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Polla Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739272520)\/","SubmissionDate":"\/Date(984528000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}