{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3072","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf den Verpflichtungskredit f\u00fcr die Landwirtschaft f\u00fcr die Jahre 2004-2007 eine neue agrarpolitische Massnahme zur Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft vorzusehen. Diese Massnahme soll als zus\u00e4tzliche Strukturverbesserungsmassnahme in Artikel\u00a0106 des Landwirtschaftsgesetzes eingef\u00fcgt werden. Durch die Gew\u00e4hrung von zinsfreien Umschuldungsdarlehen soll es lebensf\u00e4higen, professionell gef\u00fchrten Betrieben erm\u00f6glicht werden, die \u00dcberschuldung so weit abzubauen, dass die Fremdkapitalbelastung auch bei weiteren Liberalisierungsschritten in der Agrarpolitik tragbar bleibt. Die Umschuldungsdarlehen sind zinsfrei mit einer R\u00fcckzahlungsdauer von zehn bis maximal f\u00fcnfzehn Jahren zu gew\u00e4hren. Die H\u00f6he der Umschuldungsdarlehen soll sich nicht an der effektiven Verschuldung bemessen, sondern am Ertragswert des Betriebes.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizer Landwirtschaft ist weltweit gesehen eine Landwirtschaft, die mit dem h\u00f6chsten Anteil Fremdkapital wirtschaften muss. Die hohe Fremdkapitalbelastung r\u00fchrt zu einem wesentlichen Teil vom hohen Kostenumfeld in der Schweiz her. Das hohe Niveau der Produktionsvorschriften (Tierschutz, Gew\u00e4sserschutz usw.) spielt neben dem hohen Lohn- und Preisniveau eine wichtige Rolle. Durch die \u00c4nderung der Agrarpolitik k\u00f6nnen die hohen Kosten und damit auch die Kosten der Fremdkapitalbelastung nicht mehr \u00fcber angemessene Preise abgegolten werden. Das Problem der Zinsbelastung kann sich bereits in naher Zukunft massiv versch\u00e4rfen, wenn das allgemeine Zinsniveau weiter ansteigt.</p><p>Die weitere Liberalisierung der Agrarm\u00e4rkte und die Ann\u00e4herung der Schweiz an die EU, z. B. durch die Umsetzung der bilateralen Vertr\u00e4ge, bringen eine weitere Verschlechterung der Tragbarkeit der bestehenden hohen Fremdkapitalbelastung. </p><p>Wenn die Schweizer Landwirtschaft die hohe Fremdkapitalbelastung aus eigener Kraft abbauen soll, muss ihr vonseiten des Bundes ein Instrument so rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellt werden, dass der Abbau bis zu dem Zeitpunkt erfolgen kann, wo weitere Liberalisierungsschritte in der Landwirtschaft unumg\u00e4nglich sind. Daher sollte im Hinblick auf die absehbare agrarpolitische Entwicklung der n\u00e4chsten zehn bis f\u00fcnfzehn Jahre versucht werden, denjenigen Landwirtschaftsbetrieben, die dazu bereit sind, eine Leistung zu erbringen, die M\u00f6glichkeit zu bieten, sich freiwillig zu entschulden. Die Entschuldung soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Durch die Gew\u00e4hrung von zinsfreien Entschuldungsdarlehen wird eine Anreizstrategie verfolgt, sich auf die k\u00fcnftigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen vorzubereiten.</p><p>Wenn das Problem der hohen Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft heute nicht angegangen wird, kann die Situation eintreten, dass die hohe Fremdkapitalbelastung zu einem gravierenden Wettbewerbsnachteil wird, der nur durch Entschuldungsmassnahmen, d. h. durch die Tilgung von Schulden mit A-fonds-perdu-Mitteln behoben, abgebaut werden kann.</p><p>Existenzf\u00e4hige Betriebe sollen die M\u00f6glichkeit erhalten, ein zinsfreies Entschuldungsdarlehen in der H\u00f6he von 30 bis 60 Prozent des Ertragswertes ihres Betriebs zu beanspruchen. Damit k\u00f6nnen verzinsliche Grundpfandschulden abgel\u00f6st werden. Die genaue H\u00f6he ist durch den Bundesrat in einer Verordnung festzulegen.</p><p>die R\u00fcckzahlungsdauer muss so festgelegt werden, dass die Entschuldung eine Wirkung in dem Zeitraum entfaltet, in dem mit einer weiteren Liberalisierung in der Landwirtschaft gerechnet werden muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft als wichtiger Grund f\u00fcr die mangelnde Wettbewerbsf\u00e4higkeit ist laut einer Studie der Universit\u00e4t Freiburg (R. De Rosa, 1999; \"Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik: Finanzanalyse und Verschuldung\") zu relativieren. Gem\u00e4ss dieser Studie k\u00f6nnen 60 Prozent der Betriebe als finanziell gesund betrachtet werden. Bei den \u00fcbrigen 40 Prozent der Betriebe stellt die Verschuldung nur einen Teil des Problems dar. Grund f\u00fcr die kritische Finanzlage ist in diesen Betrieben nicht prim\u00e4r die Schuldenlast, sondern die mangelnde Rentabilit\u00e4t der Investitionen. Im Vergleich zur EU ist der durchschnittliche Anteil der Zinslasten an den Gesamtkosten trotz h\u00f6herer Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft ann\u00e4hernd gleich.</p><p>Gem\u00e4ss Auswertung der Buchhaltungsbetriebe der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Agrarwirtschaft und Landtechnik T\u00e4nikon betr\u00e4gt der Anteil der Schuldzinsen im Durchschnitt der Schweizer Testbetriebe 3,6 Prozent der Produktionskosten. Insgesamt ergibt sich aus diesen Darlegungen, dass die Verschuldung der Landwirtschaft in der Schweiz zurzeit global gesehen kein zentrales Problem darstellt.</p><p>Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter anderem soziostrukturelle Massnahmen zu pr\u00fcfen. Im Zwischenbericht vom M\u00e4rz 2001 schl\u00e4gt diese vor, die freiwillige Umschuldung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe zu erm\u00f6glichen. Die Beratende Kommission Landwirtschaft unterst\u00fctzt diesen Vorschlag, lehnt eine generelle Entschuldung ab und beurteilt die heutige gesetzliche Grundlage als ausreichend, um eine finanzielle Bedr\u00e4ngnis von zukunftstr\u00e4chtigen Betrieben zu beheben oder zu verhindern. Das bestehende Instrument der Betriebshilfe zur Entlastung der Kapitalkosten kann beispielsweise auch f\u00fcr Betriebe eingesetzt werden, welche aufgrund ver\u00e4nderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedr\u00e4ngnis geraten. </p><p>Es ist vorgesehen, die Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) dahingehend anzupassen, dass die freiwillige Umschuldung von existenzf\u00e4higen Betrieben nachhaltig wirkt und der Landwirt in seiner unternehmerischen Freiheit nicht ungeb\u00fchrlich eingeschr\u00e4nkt wird. </p><p>Die L\u00f6sung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe hat gegen\u00fcber dem Vorschlag der Motion folgende Vorteile:</p><p>- Die Umschuldung mit der Betriebshilfe ist bereits heute m\u00f6glich.</p><p>- Es ist kein neuer Fonds de Roulement zu schaffen (Finanzierung und Bewirtschaftung erfolgen \u00fcber die bestehende Betriebshilfe).</p><p>- Sofern kein massiver Anstieg der Hypothekarzinsen erfolgt, d\u00fcrften die verf\u00fcgbaren Mittel f\u00fcr die Jahre 2002 und 2003 gen\u00fcgen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Bader Elvira","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1052265600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235442750)\/","SubmissionDate":"\/Date(984528000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}