{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3073","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Montesinos-Gelder und Sorgfaltspflicht der Banken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anfang November 2000 wurden auf Bankkonten in der Schweiz Gelder des ehemaligen peruanischen Geheimdienstchefs Vladimiro Montesinos aufgedeckt. Wegen dringenden Verdachts auf Geldw\u00e4scherei haben die Schweizer Beh\u00f6rden danach rasch und gezielt gehandelt. Erste Fragen in diesem Zusammenhang hat der Bundesrat mit der Beantwortung der Interpellation 00.3523, Montesinos-Gelder in der Schweiz, bereits beantwortet. Weitere Fragen dr\u00e4ngen sich auf:</p><p>1. Warum haben die Schweizer Beh\u00f6rden erst Ende November 2000 gehandelt, obwohl seit Jahren bekannt gewesen ist, dass Montesinos in illegale Drogengesch\u00e4fte verwickelt war (vgl. beispielsweise Berichterstattung der \"NZZ\" vom 21. September 1996)?</p><p>2. Montesinos ist ehemaliger CIA-Agent. Bei den USA ist er offenbar erst durch einen Waffenhandel mit der kolumbianischen Farc-Guerilla in Ungnade gefallen. Welche Rolle haben die USA in dieser Aff\u00e4re gespielt? Trifft es zu, dass die US-Drogenbek\u00e4mpfungsbeh\u00f6rde (DEA) entscheidende Informationen an die Schweizer Beh\u00f6rden gab und diese somit zum Handeln aufforderte?</p><p>3. Im erw\u00e4hnten \"NZZ\"-Artikel vom 21. September 1996 mit dem Titel \"Geheimnisumwitterter Montesinos\" wird ein Drogengeldskandal beschrieben, nach dem sich Montesinos 1991 und 1992 vom Mafiaboss \"Vaticano\" monatlich 50 000 US-Dollar als Schutzgeld \u00fcberweisen liess. Trotzdem boten Banken in der Schweiz dem Fujimori-Berater und Geheimdienstchef Anlagefreiheit und beg\u00fcnstigten hiermit die korrupte Gewaltherrschaft in Peru.</p><p>a. Wie beurteilen die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission und der Bundesrat dieses erneute Versagen der Schweizer Kontrollmechanismen und den hiermit verbundenen Missbrauch des Schweizer Bankgeheimnisses?</p><p>b. Ist der Bundesrat bereit, die Sanktionen (Bussen, Strafbestimmungen und anderes) zu versch\u00e4rfen?</p><p>4. Mit der Blockierung der Montesinos-Gelder hat die Schweiz einen wichtigen Beitrag geleistet, Peru nach den finsteren Jahren der Fujimori-Herrschaft eine Entwicklung in Richtung Demokratie und sozialer Gerechtigkeit zu erm\u00f6glichen. F\u00fcr diesen Prozess ist das Land jedoch dringend auf finanzielle Mittel angewiesen. Eine breite Koalition peruanischer und Schweizer Menschenrechtsgruppen, sozialer Organisationen (Aktion Finanzplatz Schweiz, Solifonds, AG Schweiz-Kolumbien und andere) sowie kirchlicher Institute fordern die R\u00fcckf\u00fchrung veruntreuter Gelder nach Peru, damit sie dort f\u00fcr soziale Projekte, zur Entsch\u00e4digung von Menschenrechtsopfern und zum demokratischen Aufbau eingesetzt werden k\u00f6nnen. Ist der Bundesrat bereit, sich f\u00fcr eine solche R\u00fcckf\u00fchrung der Gelder einzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Herbst 2000 haben die Justizbeh\u00f6rden des Kantons Z\u00fcrich Bankkonten gesperrt, die Vladimiro Lenin Montesinos Torres oder seinen Angeh\u00f6rigen zuzurechnen sind und auf denen sich Verm\u00f6genswerte in der H\u00f6he von ungef\u00e4hr 70 Millionen US-Dollar befinden (vgl. diesbez\u00fcglich die Interpellation Gysin Remo, 00.3523, \"Montesinos-Gelder in der Schweiz\"). In diesem Fr\u00fchjahr sind weitere Konten gesperrt worden. Die blockierten Verm\u00f6gen betreffen einen peruanischen Kongressabgeordneten (etwa 15 Millionen US-Dollar), einen peruanischen General (etwa 15 Millionen US-Dollar) sowie eine Person aus dem Umfeld Montesinos (etwa 10 Millionen US-Dollar). Im Ganzen wurden bisher in der Sache der Montesinos-Gelder in der Schweiz ungef\u00e4hr 105 Millionen US-Dollar gesperrt. </p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) f\u00fchrt zurzeit gegen f\u00fcnf Banken Verfahren, die Gesch\u00e4ftsbeziehungen eingegangen sind, welche Montesinos zuzuordnen sind. Im Rahmen dieser Verfahren soll abgekl\u00e4rt werden, ob die genannten Institute die n\u00f6tige Sorgfalt haben walten lassen beziehungsweise ob sie die Praxis der EBK zur Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, die den Banken verbietet, Gelder entgegenzunehmen, welche aus Korruption oder Missbrauch \u00f6ffentlicher Gelder stammen (vgl. Jahresbericht 1997, S. 20ff.), und die heutigen EBK-Richtlinien zur Bek\u00e4mpfung und Verhinderung der Geldw\u00e4scherei vom 26. M\u00e4rz 1998 eingehalten haben. Die Verfahren sind noch im Gange.</p><p>Die EBK hatte 1996 keine Veranlassung, eine Untersuchung wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsbeziehungen, welche Montesinos zuzuordnen sind, einzuleiten. Sie hatte zudem keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass Gelder von Montesinos auf Konten von Instituten lagen, welche durch sie \u00fcberwacht werden. Es ist zwar richtig, dass \u00fcber Montesinos bereits Mitte der Neunzigerjahre in der Presse berichtet worden ist. Die f\u00fcr die Banken seit dem 1. April 1998 geltende Meldepflicht nach Artikel\u00a09 des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) wird jedoch erst dann ausgel\u00f6st, wenn der Finanzintermedi\u00e4r weiss oder den begr\u00fcndeten Verdacht hat, dass die in die Gesch\u00e4ftsbeziehung involvierten Verm\u00f6genswerte im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches stehen, dass die Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen herr\u00fchren oder der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen (Art. 260ter Ziff. 1 StGB). Blosse Ger\u00fcchte in den Medien gen\u00fcgen f\u00fcr die Ausl\u00f6sung der Meldepflicht nicht.</p><p>Die Akten der Bundesbeh\u00f6rden lassen nicht den geringsten Verdacht zu, die Informationen, die zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen in der Schweiz gegen Montesinos gef\u00fchrt haben, k\u00f6nnten aus einer amerikanischen beh\u00f6rdlichen Quelle stammen. Erm\u00f6glicht haben die Er\u00f6ffnung dieser Untersuchung Meldungen, die aufgrund des GwG erfolgten und von der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei des Bundesamtes f\u00fcr Polizei gepr\u00fcft worden sind.</p><p>Der Fall Montesinos hat gezeigt, dass das Bankgeheimnis den Kontoinhaber nicht gesch\u00fctzt hat. Die betroffenen Banken haben die Konten der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei gemeldet, nachdem die Bestechung von peruanischen Parlamentsabgeordneten durch den Kontoinhaber bekannt wurde. In der Folge wurden die Konten in der Schweiz blockiert und die peruanischen Beh\u00f6rden \u00fcber die Konten informiert. Die Informationen aus der Schweiz erlaubten es den zust\u00e4ndigen peruanischen Beh\u00f6rden, ein entsprechendes internationales Rechtshilfegesuch zu formulieren. Die Schweizer Beh\u00f6rden haben gest\u00fctzt auf das Dispositiv der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung dieser Angelegenheit geleistet.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Grobet (00.3470, Bestrafung von Geldw\u00e4schereidelikten) vertritt der Bundesrat den Standpunkt, eine Versch\u00e4rfung der Sanktionen auf dem Gebiet der Geldw\u00e4scherei sei nicht notwendig. Am 6. M\u00e4rz 2001 stellte sich auch der Nationalrat hinter den Bundesrat, indem er die Motion Grobet mit 107 zu 56 Stimmen ablehnte. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Grobet gilt also auch weiterhin.</p><p>Da die Bankguthaben im Rahmen eines im Kanton Z\u00fcrich er\u00f6ffneten Strafverfahrens gesperrt wurden, ist es Sache der kantonalen Beh\u00f6rden, \u00fcber das weitere Los dieser Verm\u00f6genswerte zu entscheiden. Im jetzigen Stadium ist es verfr\u00fcht, um \u00fcber die Zuteilung der blockierten Gelder zu entscheiden, da die Herkunft der in Frage stehenden Gelder ohnehin noch nicht mit Sicherheit feststeht. Deshalb kann auch noch keine Prognose \u00fcber deren allf\u00e4llige R\u00fcckf\u00fchrung an Peru gemacht werden. Im Weiteren ist auch der weitere Verlauf beziehungsweise der Ausgang des peruanischen Strafverfahrens abzuwarten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991699200000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759205270)\/","SubmissionDate":"\/Date(984528000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen"}}