{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013116,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013116,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3116","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erhaltung des Feldobstbaus","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit gezielt die Produktion aus dem Feldobstbau unterst\u00fctzt werden kann. Dazu ist der Zahlungsrahmen des Bundes f\u00fcr die Landwirtschaft f\u00fcr Massnahmen zur F\u00f6rderung von Produktion und Absatz um gesamthaft rund 20 Millionen Franken zu erh\u00f6hen.</p>","ReasonText":"<p>Der Obstbau, namentlich der Feldobstbau, in der Schweiz ist bedroht. Allein die Anzahl der Hoch- und Halbstammb\u00e4ume bei \u00c4pfeln, Birnen, Kirschen und Zwetschgen ging von 12,8 Millionen im Jahr 1951 auf rund 2,7 Millionen im Jahr 2000 zur\u00fcck. Die Abnahme betrug also rund 80 Prozent. In j\u00fcngster Zeit ist das Interesse am Feldobstbau vor allem infolge der Steuerharmonisierung stark gesunken. Innerhalb von acht Jahren (1. Juli 1991 bis 1. Juli 1999) sind die Alkoholsteuern auf den inl\u00e4ndischen Spirituosen pro Liter reinen Alkohols beim Steinobst von urspr\u00fcnglich 18,50 Franken und beim Kernobst von urspr\u00fcnglich 23 Franken auf den einheitlichen Steuersatz von 29 Franken erh\u00f6ht worden. Das bedeutet beim Steinobst einen Aufschlag von 56 Prozent und beim Kernobst von 26 Prozent. Insgesamt ergibt das Mehreinnahmen an Alkoholsteuern von rund 20 Millionen Franken pro Jahr zulasten der Bauern. Diese Mittel gehen nach Bundesverfassung und Alkoholgesetz zu 90 Prozent an den Bund zuhanden der AHV/IV und zu 10 Prozent an die Kantone, die sie zweckgebunden zur Suchtbek\u00e4mpfung und -pr\u00e4vention einsetzen. Dank dem zus\u00e4tzlichen Ertrag aus der Alkoholrechnung werden so indirekt auch die allgemeinen Bundesmittel entlastet, weil damit der Beitrag des Bundes an die AHV kleiner wird. Weil gleichzeitig mit der Steuererh\u00f6hung auf den inl\u00e4ndischen Spirituosen im Rahmen der Gatt/WTO-Regeln die Steuers\u00e4tze auf den importierten Spirituosen auf diesen Einheitssteuersatz gesenkt wurden, konnte das Brennereigewerbe den inl\u00e4ndischen Steueraufschlag aus Konkurrenzgr\u00fcnden nicht an die Konsumenten weitergeben. Vielmehr wurden diese Mehrsteuern auf die Rohstoffpreise \u00fcberw\u00e4lzt. Dementsprechend sind die Produzentenpreise f\u00fcr Brennobst innerhalb dieser acht Jahre in der Gr\u00f6ssenordnung von 50 Prozent gesunken.</p><p>Damit haben die Brennobstpreise ein Niveau erreicht, das nicht einmal mehr die Erntekosten deckt. Es kommt immer h\u00e4ufiger vor, dass das reife Obst nicht mehr geerntet werden kann, weil die Erntekosten die Produktionserl\u00f6se \u00fcbersteigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn betriebsfremde Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr die Ernte notwendig sind. Dass unter solchen Bedingungen viele B\u00e4ume bei der n\u00e4chsten Gelegenheit gef\u00e4llt oder zumindest nicht mehr remontiert werden, liegt auf der Hand. Mit dem Verschwinden des Feldobstbaus w\u00fcrde eine landschaftliche und natursch\u00fctzerische Bereicherung unserer Umwelt verloren gehen. Obstg\u00e4rten unterteilen die Landschaft in naturr\u00e4umliche Bereiche und bieten zahlreichen Vogelarten Brut- und Nahrungspl\u00e4tze. Allein mit einem Beitrag pro Hochstammbaum und Zusatzbeitr\u00e4gen im Rahmen der \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung kann das Verschwinden des Feldobstbaus nicht verhindert werden. Wenn der Bauer nicht auch einen Nutzen aus der Produktion zieht, wird er auch bei einem h\u00f6heren Baumbeitrag nicht bereit sein, den zus\u00e4tzlichen Arbeitsaufwand bei der Pflege und der Bewirtschaftung des Unternutzens auf sich zu nehmen. Es ist deshalb dringend notwendig, dass erg\u00e4nzend zu den bestehenden Massnahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Brenn- und Mostobstproduktion wieder wirtschaftlich lohnend wird. Dies geschieht, indem der Betrag von rund 20 Millionen Franken, der den Bauern als Folge der Steuerharmonisierung und der damit verbundenen Senkung des Rohstoffpreises entzogen worden ist, auf dem Weg von Verarbeitungszulagen in der Gr\u00f6ssenordnung von 50 Rappen je Kilo Steinobst und von 10 Rappen je Kilo Kernobst den Obstproduzenten wieder zugef\u00fchrt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der zunehmende R\u00fcckgang von Feldobstb\u00e4umen oder Hochstamm-Obstb\u00e4umen ist eine Tatsache. Die Ausdehnung der bebauten Zonen rund um die D\u00f6rfer, die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe, der Umstieg auf rationellere Produktionsformen und die h\u00f6heren Anforderungen an die Vermarktung von Obst sind die wichtigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Abnahme. Obstanlagen haben denn auch einstige Apfel- und Birneng\u00e4rten f\u00fcr die Produktion von Tafelobst fast vollst\u00e4ndig verdr\u00e4ngt. Bei den Kirschen, den Zwetschgen und beim anderen Tafelsteinobst, das in den Handel kommt, stammen noch rund 40 Prozent von Feldobstb\u00e4umen. Dieser Anteil nimmt jedoch j\u00e4hrlich zugunsten der Obstanlagen ab. Die industrielle Verarbeitung ist zum wichtigsten, wenn nicht einzigen Absatzkanal f\u00fcr Obst von Hochstammb\u00e4umen geworden. </p><p>Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most in der Schweiz entspricht lediglich zwei Dritteln der Mostobsternte aus Hochstamm-Obstg\u00e4rten. Der restliche Drittel und die Fr\u00fcchte aus Obstanlagen, welche die Anforderungen f\u00fcr Tafelobst nicht erf\u00fcllen, werden auf dem internationalen Markt in Form von Obstsaftkonzentrat abgesetzt. Zu diesem Zweck werden im Rahmen unserer Gatt/WTO-Verpflichtungen Ausfuhrbeihilfen gew\u00e4hrt und durch Branchenbeitr\u00e4ge erg\u00e4nzt. Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most ging zudem in der Schweiz w\u00e4hrend der vergangenen zehn Jahre um 20 Prozent zur\u00fcck, und die Preisdifferenz zwischen dem Inland- und Exportmarkt vergr\u00f6ssert sich. Eine neue, an diese Produkte gebundene St\u00fctzung w\u00e4re daher nicht sinnvoll. </p><p>Die Einf\u00fchrung eines einheitlichen Steuersatzes f\u00fcr in- und ausl\u00e4ndische Spirituosen gem\u00e4ss den Nichtdiskriminierungsverpflichtungen der Schweiz im Rahmen von Gatt/WTO setzt das Angebot an inl\u00e4ndischem Brennobst einem gr\u00f6sserem Wettbewerb aus. Sch\u00e4tzungsweise 15 000 Tonnen Obst\u00e4quivalent werden neu in Form von Brennobst, Brennmost und Spirituosen eingef\u00fchrt. Gleichzeitig gehen die inl\u00e4ndischen Produzentenpreise zur\u00fcck. Der Bundesrat ist sich dieses Problems f\u00fcr die Schweizer Produzenten bewusst. Die Eidgen\u00f6ssische Alkoholverwaltung (EAV) nimmt gegenw\u00e4rtig eine Revision der Alkoholverordnung vor. Diese Revision zielt auf die Einf\u00fchrung einer Pauschalbesteuerung f\u00fcr branntweinproduzierende Landwirte ab. Zudem sieht sie im Falle von landwirtschaftlichen Kleinproduzenten g\u00fcnstigere Steuers\u00e4tze f\u00fcr eine bestimmte Menge vor. Die EAV schlug den interessierten Kreisen bei der Vernehmlassung einen um 30 Prozent reduzierten Satz f\u00fcr eine Menge von 15 Liter reinen Alkohols zus\u00e4tzlich eines Liters pro 15 Hochstamm-Obstb\u00e4umen vor. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen diese Steuererm\u00e4ssigung im Zusammenhang mit Hochstamm-Obstb\u00e4umen vor diesem Hintergrund zu pr\u00fcfen.</p><p>Die Direktzahlungen stellen nach wie vor eine zentrale, nachhaltige und gezielte Massnahme zur F\u00f6rderung von Hochstamm-Obstb\u00e4umen dar. Ungef\u00e4hr ein Drittel der Beitr\u00e4ge zur \u00f6kologischen Erhaltung werden f\u00fcr diese B\u00e4ume eingesetzt, was im Jahr 1999 rund 37 Millionen Franken entsprach. Mit der k\u00fcrzlich verabschiedeten \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung werden \u00fcbrigens gezielte regionale Massnahmen wie die Erhaltung von Hochstamm-Obstg\u00e4rten von anerkannter \u00f6kologischer Qualit\u00e4t gef\u00f6rdert. Die Gew\u00e4hrung der entsprechenden Beitr\u00e4ge erfolgt zus\u00e4tzlich zu den \u00f6kologischen Direktzahlungen.</p><p>Da die gesetzlichen Grundlagen den Bundesrat bereits zu Erg\u00e4nzungsmassnahmen im Sinne der Motion berechtigen, kann er den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Eberhard Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235334373)\/","SubmissionDate":"\/Date(985132800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}