{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013148,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013148,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3148","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Zulassung von beleuchteten Reklametafeln an Nutzfahrzeugkabinen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die entsprechende Verordnung so zu \u00e4ndern, dass beleuchtete Reklametafeln an Nutzfahrzeugen wie in der EU auch in der Schweiz zugelassen werden.</p>","ReasonText":"<p>T\u00e4glich fahren viele Nutzfahrzeuge aus dem EU-Raum in und durch die Schweiz. Diese Fahrzeuge sind oft mit beleuchteten Reklametafeln an der Front der Kabine versehen.</p><p>Viele dieser Fahrzeuge werden vom Hersteller mit einer beleuchteten Reklametafel (meistens an der Kabine vorne oben angebracht) geliefert. Die Fahrzeuge werden auch in die Schweiz geliefert. Heute muss der Importeur die Beleuchtung (Innenseite) aufwendig demontieren.</p><p>Es kann nicht sein, dass ausl\u00e4ndische Fahrzeuge mit dieser Beleuchtung in der Schweiz verkehren d\u00fcrfen, aber Fahrzeughalter mit schweizerischem Kontrollschild am Fahrzeug wegen dieser Beleuchtung geb\u00fcsst werden.</p><p>Im Weiteren sind die meisten Busse mit einer solchen Tafel (Hinweis auf die Fahrstrecke usw.) versehen. Der Beweis ist damit wohl erbracht, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden.</p><p>Das Postulat verlangt in diesem Bereich lediglich eine Gleichstellung mit der EU.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Werbeaufschriften an Motorfahrzeugen sind in der Schweiz zul\u00e4ssig, solange sie die Aufmerksamkeit anderer Strassenben\u00fctzer nicht \u00fcberm\u00e4ssig ablenken. Im Interesse der Verkehrssicherheit sind zudem einheitliche Fahrzeugbeleuchtungen und damit unmissverst\u00e4ndliche Signalbilder von Bedeutung. Aufschriften und Bemalungen an Strassenfahrzeugen d\u00fcrfen deshalb u.a. weder selbstleuchtend noch beleuchtet, noch lumineszierend sein.</p><p>Mit dem Ziel, technische Handelshemmnisse abzubauen, hat der Bundesrat im Jahre 1995 die schweizerischen Bau- und Ausr\u00fcstungsvorschriften f\u00fcr Strassenfahrzeuge an die entsprechenden internationalen Bestimmungen der EG und ECE (Economic Commission for Europe) angepasst bzw. diese in das schweizerische Recht \u00fcbernommen. Hinsichtlich der infrage stehenden Werbeaufschriften (Reklametafeln) hat sich dadurch jedoch keine \u00c4nderung ergeben, da diese auch gem\u00e4ss den harmonisierten Vorschriften der EG nicht erlaubt sind. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass andere L\u00e4nder abweichende nationale Regelungen haben.</p><p>Gem\u00e4ss dem Wiener \u00dcbereinkommen vom 8. November 1968 \u00fcber den Strassenverkehr, das sowohl von der Schweiz als auch von den meisten anderen europ\u00e4ischen Staaten ratifiziert wurde, sind die Vertragsparteien grunds\u00e4tzlich gehalten, Motorfahrzeuge zum internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, wenn sie die im \u00dcbereinkommen festgelegten Bedingungen erf\u00fcllen. Jedes Fahrzeug im internationalen Verkehr muss demnach den technischen Vorschriften gen\u00fcgen, die bei seiner ersten Inbetriebnahme in seinem Zulassungsland galten; die Mindestanforderungen richten sich dabei nach Anhang 5 des \u00dcbereinkommens. Die Polizei kann damit ausl\u00e4ndische Fahrzeuge mit beleuchteten Reklameaufschriften nicht beanstanden, wenn diese aufgrund des nationalen Rechtes des betreffenden Landes zul\u00e4ssig sind. Solche Abkl\u00e4rungen sind jedoch aufwendig und nicht in allen F\u00e4llen Erfolg versprechend. Aufgrund ihrer beschr\u00e4nkten Ressourcen konzentriert sich die Polizei deshalb bei der Kontrolle ausl\u00e4ndischer Fahrzeuge prim\u00e4r auf offensichtliche sicherheitsrelevante oder wettbewerbsverzerrende Belange wie Bremsen, Gewicht, Abmessungen, Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeit usw.</p><p>Nachdem von beleuchteten Werbeaufschriften kein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und - anders als von den erlaubten beleuchteten, diskreten Fahrzieltafeln der Linienbusse - auch sonst kein Nutzen f\u00fcr die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine \u00c4nderung der auf internationale Regelungen abgest\u00fctzten schweizerischen Vorschriften nicht vorgesehen.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass das Ausserbetriebsetzen dieser Beleuchtungen auf einfachem Weg m\u00f6glich ist.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(990576000000)\/","SubmittedBy":"Giezendanner Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712737045223)\/","SubmissionDate":"\/Date(985219200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}