{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3153","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transparenz der Kaderl\u00f6hne und Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr eine volle Transparenz der L\u00f6hne der Gesch\u00e4ftsleitung (einschliesslich Boni, Aktienoptionen, \"fringe benefits\") und Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen zu schaffen - dies sowohl bei den Aktiengesellschaften des privaten Rechtes, deren Titel dem Publikumshandel unterliegen, als auch bei den spezialgesetzlichen Aktiengesellschaften und Anstalten des Bundes.</p><p>Daf\u00fcr sind folgende Gesetzesrevisionen einzuleiten:</p><p>1. Mit einer Revision des Obligationenrechtes ist im Rahmen des Gesch\u00e4ftsberichtes (Art. 662ff. OR) oder allenfalls im Rahmen eines Spezialgesetzes die Publikation der individualisierten L\u00f6hne einschliesslich Boni und Aktienoptionen der Gesch\u00e4ftsleitung sowie der Entsch\u00e4digungen der Mitglieder des Verwaltungsrates zwingend vorzuschreiben.</p><p>2. Bei den spezialgesetzlichen Unternehmen und Anstalten des Bundes ist das individuelle Lohn- und Entsch\u00e4digungs-Reporting ebenfalls zwingend gesetzlich zu verankern.</p>","ReasonText":"<p>Exorbitante Lohn- und Bonuszahlungen im Bereich der obersten Kader von Unternehmen haben nicht nur bei Unternehmungen des Bundes, sondern vor allem auch in der Privatwirtschaft die Lohnschere immer weiter ge\u00f6ffnet. Neuere betriebswirtschaftliche Untersuchungen (u. a. Bruno S. Frey und Margrit Osterloh) zeigen, dass sich Leistungsl\u00f6hne im F\u00fchrungsbereich f\u00fcr die Unternehmungen kontraproduktiv auswirken. Sie f\u00fchren zu Ineffizienz, zerst\u00f6ren das kreative Potenzial in einer Unternehmung und schaffen falsche, da ausschliesslich monet\u00e4re Anreize.</p><p>Es ist im Interessen nicht nur der Angestellten, sondern vor allem auch der Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re und der gesamten Volkswirtschaft, \u00fcber die Entsch\u00e4digungen der Unternehmensleitung genaue Kenntnis zu erhalten.</p><p>In der Schweiz besteht - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine Lohntransparenz im Bereich der Kaderl\u00f6hne und Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen. Wenn \u00fcberhaupt, wird in den Gesch\u00e4ftsberichten dar\u00fcber aggregiert informiert. \u00dcber die H\u00f6he der effektiv ausbezahlten L\u00f6hne und Entsch\u00e4digungen kann nur spekuliert werden. Diese Situation beeintr\u00e4chtigt nicht nur die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern vor allem auch die Rechte der Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re.</p><p>Mit einer Revision des Obligationenrechtes oder einer spezialgesetzlichen Regelung ist deshalb sicherzustellen, dass k\u00fcnftig im Rahmen des Gesch\u00e4ftsberichtes (Art. 662ff. OR) auch \u00fcber die Lohnbez\u00fcge des obersten Kaders einschliesslich aller Entsch\u00e4digungen (Boni, Aktienoptionen) und die Bez\u00fcge des Verwaltungsrates volle Transparenz geschaffen wird. Die Publikation muss nach den einzelnen Bezugspersonen individualisiert erfolgen. Das j\u00e4hrliche Lohn-Reporting muss auch bei den spezialgesetzlichen Unternehmen und Anstalten des Bundes mit einer entsprechenden Anpassung der gesetzlichen Regelungen sichergestellt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Gysin 98.3023, \"Ver\u00f6ffentlichung von Abgangsentsch\u00e4digungen an Verwaltungsrats- und Kadermitglieder\", vom 22. Januar 1998 bereits zur Frage der Offenlegung von Verwaltungsratsentsch\u00e4digungen Stellung genommen. Er war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Der Nationalrat lehnte am 3. M\u00e4rz 1999 die \u00dcberweisung des Vorstosses sowohl als Motion als auch als Postulat ab.</p><p>2. Das geltende Kotierungsreglement wurde von der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK) am 10. April 2000 unter dem Vorbehalt genehmigt, dass in absehbarer Zeit eine Bestimmung aufgenommen wird, die verlangt, dass die Emittenten in ihrer Finanzberichterstattung die Sal\u00e4re und Bez\u00fcge der Organe zumindest in globaler Form offen legen. </p><p>Die vorliegende Motion geht in ihren Forderungen weiter als die EBK, verlangt sie doch eine individualisierte Offenlegung.</p><p>Die Zulassungsstelle der Schweizer B\u00f6rse (Swiss Exchange SWX) erarbeitet derzeit Richtlinien zur \"corporate governance\", die namentlich den Gesch\u00e4ftsbericht von kotierten Gesellschaften betreffen und f\u00fcr s\u00e4mtliche an der SWX kotierten Gesellschaften massgebend sein sollen (inklusive Local Caps, d. h. Nebensegmente). Die Richtlinie wird u. a. die Frage der Offenlegung der L\u00f6hne und Entsch\u00e4digungen der Gesch\u00e4ftsleitung und des Verwaltungsrates regeln. Die Art und Weise der Offenlegung (global/individualisiert) steht zurzeit noch nicht fest. Die Richtlinie bedarf der Zustimmung der EBK. </p><p>Vor der Pr\u00fcfung einer gesetzlichen Regelung der selben Fragen sollte zuerst der definitive Vorschlag der SWX und die Stellungnahme der EBK abgewartet werden.</p><p>Soweit dies nach den laufenden Arbeiten der SWX noch erforderlich sein wird, kann das mit dem Vorstoss verfolgte Anliegen allenfalls im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Rechnungslegung und Revision (RRG) gepr\u00fcft werden.</p><p>3. Die Form der Motion erscheint jedoch als zu verbindlich. Es sei darauf hingewiesen, dass eine individualisierte Offenlegung f\u00fcr private Aktiengesellschaften im internationalen Vergleich weit gehen w\u00fcrde und sich daher als problematisch erweisen k\u00f6nnte. Eine gewisse Zur\u00fcckhaltung scheint hier deshalb angezeigt. Die 7. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes verlangt nur eine Offenlegung der Gesamtbetr\u00e4ge der Bez\u00fcge der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane  von Konzerngesellschaften.</p><p>4. Was ein individuelles Lohn- und Entsch\u00e4digungs-Reporting spezialgesetzlicher Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft (Ziff. 2 der Motion), muss den zwischen den zahlreichen \u00f6ffentlich-rechtlichen Rechtstr\u00e4gern bestehenden Unterschieden (z. B. mit und ohne Ausrichtung am Markt) Rechnung getragen werden. Die Frage der Offenlegung der Bez\u00fcge des Kaders ist im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Organisation der verschiedenen Unternehmen der \u00f6ffentlichen Hand gesondert zu pr\u00fcfen. Auch in diesem Punkt erscheint die Motion daher als zu stark einengend.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1001030400000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529366400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102934400)\/","SubmissionDate":"\/Date(985219200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}