{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013157,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013157,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3157","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckschaffung der Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Massaker im Zusammenhang mit dem Fall der bosnischen Enklave Srebrenica im Juli 1995 sind vom Internationalen Strafgerichtshof als \"unertr\u00e4gliche Szenen, welche die dunkelsten Seiten der Menschheitsgeschichte dokumentieren\", beurteilt worden. \u00dcberlebende dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben in der Schweiz Asylgesuche eingereicht, weil sie aufgrund der \"ethnischen S\u00e4uberung\" nicht in ihre H\u00e4user, in denen sie vor dem Krieg gelebt haben, zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen und weil es sich als unm\u00f6glich herausgestellt hat, diese Menschen in einer anderen Region wieder einzugliedern.</p><p>Seit einiger Zeit lehnt das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) die Asylgesuche der \u00dcberlebenden der Massaker von Srebrenica ab. Nach Auskunft des BFF sei die R\u00fcckschaffung der Asylsuchenden in ihre Herkunftsl\u00e4nder vern\u00fcnftigerweise - ohne jegliche Einschr\u00e4nkung - zumutbar. Diese Aussage wird jedoch in keiner Weise begr\u00fcndet. Seltsamerweise nehmen einige dieser Entscheide noch nicht einmal Bezug darauf, dass es sich bei den Asylsuchenden um \u00dcberlebende von Srebrenica handelt, obwohl ein Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission bezeugt, dass diese Personen sehr wahrscheinlich durch das Erlebte schwer traumatisiert worden sind und demnach eine R\u00fcckkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (EMARK 1997/14).</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind ihm die entsprechenden Berichte des UNHCR, von Amnesty International und der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe sowie andere Berichte bekannt, die insbesondere Folgendes hervorheben:</p><p>- Die Lebensbedingungen der Menschen, die innerhalb Bosniens fliehen mussten, haben sich verschlechtert.</p><p>- Es kommt immer h\u00e4ufiger vor, dass diese internen Fl\u00fcchtlinge aus ihren provisorischen Unterk\u00fcnften vertrieben werden.</p><p>- Es fehlen Programme zur psychotherapeutischen Unterst\u00fctzung, die, anders als die bescheidenen Pilotprojekte, die der Mehrheit verwehrt bleiben, den Bed\u00fcrfnissen traumatisierter Menschen gerecht werden?</p><p>2. Ist ihm bekannt, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFF, welche die Entscheide f\u00e4llen, direkte Kenntnis dieser Berichte besitzen?</p><p>3. Ist es nach seiner Auffassung annehmbar, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen, die an den \u00dcberlebenden von Srebrenica begangen wurden und die ihre derzeitige Lage erkl\u00e4ren, in den Entscheidbegr\u00fcndungen des BFF mit keinem Wort erw\u00e4hnt werden? Ist es ausserdem haltbar, dass die erstinstanzlich zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Rechtsprechung zu diesen Traumata und ihren Folgen in Bezug auf die Zumutbarkeit der R\u00fcckschaffung komplett ignoriert?</p><p>4. Ist er der Ansicht, dass die zwangsweise R\u00fcckschaffung aus der Schweiz von Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit im \u00f6ffentlichen Interesse geschieht und von der humanit\u00e4ren Bestimmung unseres Landes zeugt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat und das f\u00fcr die Lagebeurteilung in den Herkunftsl\u00e4ndern zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) ber\u00fccksichtigen die Berichte verschiedenster Organisationen, so auch diejenigen des UNHCR, von Amnesty International oder der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe. Den Mitarbeitenden des BFF stehen diese Berichte neben einer Vielzahl weiterer Informationen jederzeit zur Verf\u00fcgung.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lage insbesondere f\u00fcr intern Vertriebene in Bosnien und Herzegowina sehr schwierig ist und durch die vom Hohen Repr\u00e4sentanten der internationalen Gemeinschaft konsequent vorangetriebene Wohnpolitik zus\u00e4tzlich erschwert wird. Diese Wohnpolitik erm\u00f6glicht es allerdings, dass der R\u00fcckkehrprozess Fortschritte macht. Leider verf\u00fcgt die Psychotherapie in Bosnien und Herzegowina \u00fcber wenig Tradition, und ihr wird angesichts der Finanzknappheit im medizinischen Sektor und der damit als wichtiger erscheinenden Sicherstellung lebensnotwendiger medizinischer Ger\u00e4te auch bei der heutigen Nachfrage keine Priorit\u00e4t einger\u00e4umt. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antwort auf die Einfache Anfrage M\u00fcller-Hemmi 00.1135, \"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverl\u00e4ngerung f\u00fcr traumatisierte Fl\u00fcchtlinge\".</p><p>3. In Einklang mit der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) gew\u00e4hrt das BFF Asylsuchenden aus Bosnien und Herzegowina, die besonders leidvollen und intensiven Verfolgungsmassnahmen - wie etwa jenen in Srebrenica vom Juli 1995 - ausgesetzt waren und dadurch unter einem Langzeittrauma leiden, grunds\u00e4tzlich Asyl, sofern sie ihre Heimat vor dem 14. Dezember 1995 (Rahmenabkommen von Dayton) beziehungsweise ausnahmsweise sp\u00e4testens bis zum 12. Dezember 1996 (Verabschiedung der UN-Resolution Nr. 1088) verlassen haben (EMARK 2000/2, Grundsatzurteil). Bei derart leidgepr\u00fcften Asylsuchenden wird angenommen, es w\u00fcrden zwingende Gr\u00fcnde im Sinne von Artikel\u00a01 C Ziffer 5 Absatz\u00a02 der Fl\u00fcchtlingskonvention vorliegen, die eine R\u00fcckkehr ins Heimatland trotz Wegfall der Verfolgungsgefahr im heutigen Zeitpunkt aus psychischen Gr\u00fcnden unm\u00f6glich erscheinen lassen (EMARK 1997/14, Grundsatzurteil). </p><p>In denjenigen F\u00e4llen von Asylsuchenden, welche das Massaker von Srebrenica \u00fcberlebt haben, in denen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Asylgew\u00e4hrung jedoch nicht gegeben sind, wird die Zumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung durch das BFF in jedem einzelnen Fall sorgf\u00e4ltig und nach Massgabe aller wesentlichen Umst\u00e4nde gepr\u00fcft. Dazu geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich auch eine einl\u00e4ssliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Vorbringen, die sich namentlich auf die Ereignisse in Srebrenica beziehen und die dem Vollzug einer Wegweisung entgegenstehen k\u00f6nnten. Beim Vorliegen einer konkreten Gef\u00e4hrdung ordnet das BFF anstelle des Wegweisungsvollzugs eine vorl\u00e4ufige Aufnahme an. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten auf die Motion B\u00fchlmann 98.3200, \"Spezielle Gruppen von bosnischen Fl\u00fcchtlingen. Dringliche Massnahmen\", die Interpellation B\u00e4umlin 98.3079, \"H\u00e4rtef\u00e4lle bei ausreisepflichtigen Bosnierinnen\", und die Einfache Anfrage M\u00fcller-Hemmi 00.1135, \"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverl\u00e4ngerung f\u00fcr traumatisierte Fl\u00fcchtlinge\".</p><p>Vor diesem Hintergrund trifft der pauschale Vorwurf der Interpellantin nicht zu, wonach die schweren Menschenrechtsverletzungen, denen die \u00dcberlebenden von Srebrenica ausgesetzt waren, in den Entscheiden des BFF keine Erw\u00e4hnung f\u00e4nden. Artikel\u00a035 des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsverfahren  verpflichtet auch das BFF zur Begr\u00fcndung seiner Verf\u00fcgungen. Eine allenfalls mangelnde oder fehlende Begr\u00fcndung kann durch die betroffene Person mittels Beschwerde bei der ARK ger\u00fcgt werden.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die in der Interpellation formulierte Ansicht, wonach eine R\u00fcckkehr von abgewiesenen Asylsuchenden in die Region Srebrenica zurzeit nicht m\u00f6glich ist. Deshalb erfolgt der Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden nichtserbischer Ethnie nicht in dieses Gebiet. Der Bundesrat erachtet es in Anlehnung an die konstante Praxis der Asylbeh\u00f6rden zur innerstaatlichen Fluchtalternative jedoch als zumutbar, dass diese Personen einen Wohnsitz im Heimatstaat w\u00e4hlen, der nicht dem fr\u00fcheren Wohnort entspricht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten auf die Motion B\u00fchlmann 98.3200, \"Spezielle Gruppen von bosnischen Fl\u00fcchtlingen. Dringliche Massnahmen\", die Interpellation B\u00e4umlin 98.3079, \"H\u00e4rtef\u00e4lle bei ausreisepflichtigen Bosnierinnen\", das Postulat Vermot 98.3163, \"Pauschale Wegweisung von bosnischen Kriegsvertriebenen\", die dringliche Einfache Anfrage Suter 98.1149, \"R\u00fcckschaffungsstopp nach Bosnien-Herzegowina, namentlich in die Teilrepublik Serbska\", sowie die Einfache Anfrage M\u00fcller-Hemmi 00.1135, \"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverl\u00e4ngerung f\u00fcr traumatisierte Fl\u00fcchtlinge\".</p><p>Unter der vorstehend umschriebenen differenzierten Asyl- und Wegweisungspraxis, die der humanit\u00e4ren Tradition unseres Landes entspricht, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Pr\u00fcfung des Wegweisungsvollzugs in jedem einzelnen Fall unter Ber\u00fccksichtigung aller oben erw\u00e4hnten Faktoren erfolgt. Die Bedingungen f\u00fcr eine R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde sind damit gegeben. Der Bundesrat verweist auch in diesem Zusammenhang auf seine Antwort auf die Einfache Anfrage M\u00fcller-Hemmi 00.1135, \"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverl\u00e4ngerung f\u00fcr traumatisierte Fl\u00fcchtlinge\".</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991699200000)\/","SubmittedBy":"Garbani Val\u00e9rie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016582400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1712761582200)\/","SubmissionDate":"\/Date(985219200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}