{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013159,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013159,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3159","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Substanzielle Erh\u00f6hung der Grundsubventionen an die kantonalen Universit\u00e4ten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Grundbeitr\u00e4ge an die kantonalen Universit\u00e4ten gem\u00e4ss Hochschulf\u00f6rderungsgesetz  Artikel\u00a014 und 15 in der Periode 2002 bis 2012 gegen\u00fcber dem heutigen Finanzplan substanziell zu erh\u00f6hen.</p>","ReasonText":"<p>Die Bildung ist prim\u00e4rer Rohstoff unseres Landes. Dabei kommt der Lehre und Forschung an den Universit\u00e4ten eine besondere Rolle f\u00fcr die Innovationskraft des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu. \u00dcber ihre Rolle bei der Sicherung des Wirtschaftsstandortes hinaus bildet Wissenschaft ganz grunds\u00e4tzlich als unabh\u00e4ngige und kritische Dialogpartnerin der Gesellschaft eine tragende Voraussetzung f\u00fcr das Funktionieren und die Sicherung der Demokratie. Die Unabh\u00e4ngigkeit unserer Universit\u00e4ten - gerade auch finanziell - zu sichern ist deshalb eine der vornehmsten staatspolitischen Aufgaben der Zukunft.</p><p>Im Thesenpapier der Gruppe f\u00fcr Wissenschaft und Forschung vom August 2000 f\u00fchrt Staatssekret\u00e4r Charles Kleiber aus, dass sich die wissenschaftlichen Leistungen der Schweiz im internationalen Vergleich r\u00fcckl\u00e4ufig entwickeln. Die schweizerische Industrie investiert vermehrt in ausl\u00e4ndische Universit\u00e4ten; unsere Universit\u00e4ten stehen vor der Herausforderung, sich unter stagnierenden oder leicht r\u00fcckl\u00e4ufigen finanziellen Eckwerten einem verst\u00e4rkten nationalen und internationalen Verdr\u00e4ngungswettbewerb zu stellen. Die notwendige Priorit\u00e4tensetzung auf die Sanierung des Staatshaushalts sowohl bei den Kantonen wie beim Bund hat somit dazu gef\u00fchrt, dass die Universit\u00e4ten der Schweiz sich bei der erheblich h\u00e4rteren wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Konkurrenz mit real gesunkenen Mitteln behaupten mussten.</p><p>Es besteht breite Einigkeit dar\u00fcber, dass die Schweiz erheblichen Nachholbedarf an Investitionen in der Hochschulbildung hat, die wegen der Sanierung des Staatshaushalts in den letzten Jahren zur\u00fcckgestellt werden mussten. Deshalb ist es h\u00f6chste Zeit, dass wir in finanziell besseren Zeiten in erster Linie wieder in diesen f\u00fcr die Zukunft unseres rohstoffarmen Landes zentralen Wettbewerbsfaktor investieren. Vor diesem Hintergrund beantrage ich ein substanzielles j\u00e4hrliches Wachstum der Grundbeitr\u00e4ge an die kantonalen Universit\u00e4ten, z. B. von rund 60 Millionen Franken (Stand 2001) pro Jahr \u00fcber die n\u00e4chsten zehn Jahre, verglichen mit dem heutigen Finanzplan (d. h. verglichen mit den in der Botschaft 98.070 betreffend F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 dargelegten Zahlen). Der Bund w\u00fcrde damit sein Finanzengagement an den kantonalen Universit\u00e4ten von 380 Millionen Franken (2000) auf rund 1 Milliarde Franken im Jahr 2012 schrittweise erh\u00f6hen. </p><p>Mein Antrag gr\u00fcndet auf folgende \u00dcberlegungen:</p><p>- Investitionen der internationalen Konkurrenz</p><p>Unterst\u00fctzte der Bund 1980 die kantonalen Universit\u00e4ten noch mit 44 000 Franken Grundbeitr\u00e4gen pro Erstabschluss, so ergibt sich trotz steigender absoluter Zahlen f\u00fcr das Jahr 1998 teuerungsbereinigt ein Beitrag von 30 500 Franken pro Erstabschluss. In Prozenten ausgedr\u00fcckt heisst dies, dass die Grundbeitr\u00e4ge pro Erstabschluss zwischen 1980 und 1998 um 31 Prozent abgenommen haben (Quelle: SHK/SUK).</p><p>Andere Wirtschaftsnationen hingegen befinden sich seit 1990 bez\u00fcglich der Hochschulbildung in einem veritablen Wettr\u00fcsten. Die Zunahme der Ausgaben f\u00fcr Forschung und Entwicklung ist nach ersten Erhebungen der Gruppe f\u00fcr Wissenschaft und Forschung (GWF) sowohl in Prozenten des Bruttoinlandproduktes wie bez\u00fcglich der absoluten Zahlen bei den Hauptkonkurrenten markant angestiegen. Die USA hat zwischen 1990 und 1996 ihre Investitionen f\u00fcr Hochschulen, Forschung und Entwicklung um 56 Prozent erh\u00f6ht (Sch\u00e4tzungen 1998-2004: plus 30 Prozent), Grossbritannien um 42 Prozent (Sch\u00e4tzungen 1998-2005: plus 30 Prozent), Frankreich um 34 Prozent (Sch\u00e4tzungen 1998 ff. plus 5 Prozent j\u00e4hrlich) und \u00d6sterreich um 29 Prozent (Sch\u00e4tzungen 1998 ff. 4 Prozent j\u00e4hrlich). Die Vergleichswerte der Schweiz weisen 1990 bis 1998 eine Steigerung um 1,9 Prozent aus, mit einem weiteren Zuwachs dieser Gr\u00f6ssenordnung bis 2001 (Quelle f\u00fcr die statistischen Angaben: \"Basler Zeitung\", SUK und GWF). Die Botschaft sieht sodann eine Steigerung um je 9,2 Prozent in den Jahren 2002 und 2003 vor. Zwar t\u00e4tigen die genannten L\u00e4nder ihre wachsenden Ausgaben auf vergleichsweise tieferem Niveau. Die bisherige Spitzenstellung der Schweiz wird dennoch in Frage gestellt, und es gilt, gr\u00f6ssere als die bisher vorgesehenen Anstrengungen zu unternehmen, um in unserem rohstoffarmen Land den Wissens- und Technologievorsprung zu halten.</p><p>Entsprechend vermelden die Hochschulen bereits einen deutlichen Brain Drain ins Ausland, besonders in die USA, die den jungen Leuten erheblich bessere Bedingungen anbieten. Die Anzahl der in den letzten f\u00fcnf Jahren in die USA ausgewanderten Schweizer Wissenschafterinnen und Wissenschafter wird auf \u00fcber 700 gesch\u00e4tzt, verl\u00e4ssliche Zahlen existieren allerdings aus verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden nicht.</p><p>- Ausgleichen des Gef\u00e4lles zwischen den ETH und den kantonalen Universit\u00e4ten</p><p>In einer Interpellation vom 28. September 1999 zur \"ungleichgewichtigen Hochschulfinanzierung\" hatte ich erhebliche Ungleichgewichte bei der Finanzierung der ETH und der kantonalen Universit\u00e4ten (umgerechnet auf Gesamtfinanzen pro Studierenden) dargelegt. Dieser Wettbewerbsvorteil wird innerschweizerisch dadurch verst\u00e4rkt, dass die Herkunftskantone f\u00fcr Studierende an der ETH keine IUV-Beitr\u00e4ge leisten m\u00fcssen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort - mit gewissen Relativierungen - das Ungleichgewicht der Finanzierung zwischen ETH und kantonalen Universit\u00e4ten best\u00e4tigt. Dabei hat er festgestellt, dass eine Massnahme, um das Gef\u00e4lle zumindest teilweise zu korrigieren, mit einer allgemeinen Erh\u00f6hung der Mittel, insbesondere der Subventionen f\u00fcr die kantonalen Universit\u00e4ten, in der Subventionsperiode 2000-2003 schon vorgesehen sei.</p><p>Die Massnahme des Bundesrates verdient Anerkennung, sie ist jedoch zu wenig auf die spezifischen Finanzierungsbed\u00fcrfnisse der kantonalen Universit\u00e4ten ausgerichtet. Ausserdem ist das Volumen der Zusatzfinanzierung viel zu gering. </p><p>Der Bundesrat wie die Mitunterzeichnerinnen und -unterzeichner der vorliegenden Motion r\u00e4umen dem Bereich Forschung und Ausbildung h\u00f6chste Priorit\u00e4t ein. In der Botschaft 98.070 betreffend F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 ist festgehalten, dass die Kapazit\u00e4t der Hochschulen ausgebaut und ihre nationale und internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit verbessert werden soll. \"Reformieren und investieren\" heisst die Kurzformel dieses Programms. Am Umfang der erheblich besseren Finanzierung der ETH l\u00e4sst sich auch ablesen, dass das F\u00fchren einer damit konkurrenzf\u00e4higen Universit\u00e4t die M\u00f6glichkeiten kantonaler Kleinr\u00e4umigkeit l\u00e4ngst gesprengt hat. Eine substanzielle Erh\u00f6hung der Finanzmittel der Universit\u00e4ten muss deshalb vom Bund geleistet werden, damit diese weiterhin ihre nationalen Aufgaben im BFT-Bereich wahrnehmen k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund wird eine substanzielle Erh\u00f6hung der j\u00e4hrlich ausbezahlten Grundbeitr\u00e4ge an die kantonalen Universit\u00e4ten gegen\u00fcber dem heutigen Finanzplan beantragt. Ich denke dabei an eine Steigerung um etwa 15 Prozent pro Jahr \u00fcber die in der Botschaft 98.070 (F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003) aufgef\u00fchrten Zahlen hinaus.</p><p>Zwei Anliegen sind f\u00fcr die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Motion selbstverst\u00e4ndlich:</p><p>1. Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die zus\u00e4tzlichen Mittel auch wirklich den kantonalen Universit\u00e4ten zugute kommen und nicht dazu dienen, die Standortkantone von ihren bisherigen Beitr\u00e4gen zu entlasten. Entsprechend notwendige Gesetzes\u00e4nderungen k\u00f6nnten gleichzeitig mit der Finanzierungsbotschaft vorgelegt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist gehalten, im Gegenzug f\u00fcr diese zus\u00e4tzlichen Mittel mit den Kantonen, die dies noch nicht getan haben, eine weitgehende Autonomie ihrer Universit\u00e4ten auszuhandeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Entwicklung der Gesamtausgaben der Universit\u00e4ten zeigt in den Jahren 1996 bis 2002 eine Erh\u00f6hung um 10,2 Prozent (\"Hochschulfinanzen\", BFS, 1996 und Planungsdokument der Rektorenkonferenz der Schweizer Universit\u00e4ten vom 14. M\u00e4rz 2001 mit Angaben der Universit\u00e4ten; unver\u00f6ffentlichtes Dokument), wozu die Universit\u00e4tskantone, der Bund und die Nichtuniversit\u00e4tskantone unterschiedliche Beitr\u00e4ge geleistet haben:</p><p>- Die Universit\u00e4tskantone haben die Mittel, die sie ihren Universit\u00e4ten f\u00fcr laufende Ausgaben zur Verf\u00fcgung stellen, deutlich reduziert. Diese fallen im Jahr 1999 um rund 10 Prozent geringer aus als im Jahr 1996 (Hochschulfinanzen, BFS, 1996 und 1999).</p><p>- Die Grundbeitr\u00e4ge des Bundes, mit welchen er die Betriebsaufwendungen der Universit\u00e4ten unterst\u00fctzt, nehmen in den Jahren 1996-2002 um lediglich 0,6 Prozent (Rechnung und Finanzplan BBW) zu. </p><p>- Hingegen erh\u00e4lt das schweizerische Universit\u00e4tssystem \u00fcber diejenigen Beitr\u00e4ge, welche \u00fcber den horizontalen Finanzausgleich (Interkantonale Vereinbarung \u00fcber Hochschulbeitr\u00e4ge, IKV, bis 1998, welche 1999 durch die Interkantonale Universit\u00e4tsvereinbarung, IUV, mit deutlich erh\u00f6hten Beitr\u00e4gen pro Studierende abgel\u00f6st wurde) den Universit\u00e4ten zugute kommen, erhebliche zus\u00e4tzliche Mittel. In den Jahren 1996-2002 werden die Beitr\u00e4ge aus der IUV um rund 62 Prozent erh\u00f6ht. In diese Zunahme teilen sich die Universit\u00e4tskantone - womit die oben genannte Reduktion teilweise kompensiert wird - wie auch die Nichtuniversit\u00e4tskantone, die damit einen essenziellen Beitrag an die oben genannte Erh\u00f6hung der Gesamtausgaben leisten.</p><p>Die Mittel, welche den Universit\u00e4ten f\u00fcr ihre laufenden Ausgaben zur Verf\u00fcgung stehen, verteilen sich im Jahr 1999 (Hochschulfinanzen, BFS, 1999) wie folgt auf die Geldgeber:</p><p>Die Grundbeitr\u00e4ge des Bundes im Rahmen des Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetzes decken rund 13 Prozent der Aufwendungen der Universit\u00e4ten ab. Werden die Beitr\u00e4ge des Schweizerischen Nationalfonds sowie alle weiteren Forschungsauftr\u00e4ge und -beitr\u00e4ge des Bundes (z. B. SPP, KTI, EU usw.) mitber\u00fccksichtigt, so erh\u00f6ht sich der Deckungsgrad auf rund 24 Prozent. Der Anteil der Universit\u00e4tskantone an der Deckung der Ausgaben ihrer Universit\u00e4ten betr\u00e4gt rund 44 Prozent, derjenige der Nichtuniversit\u00e4tskantone im Rahmen der IUV 13 Prozent. Zusammengenommen decken die Beitr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) rund 81 Prozent der laufenden Ausgaben der Universit\u00e4ten.</p><p>Der Bundesrat teilt grunds\u00e4tzlich die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass die Universit\u00e4ten zus\u00e4tzliche Mittel ben\u00f6tigen, um den Aufgaben der universit\u00e4ren Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch im Hinblick auf die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit des schweizerischen Universit\u00e4tssystems, gerecht werden zu k\u00f6nnen. Deshalb sieht der Zahlungsrahmen f\u00fcr die Grundbeitr\u00e4ge eine Erh\u00f6hung der Jahresanteile f\u00fcr die Beitragsjahre 2002 und 2003 vor. Damit erhalten die Universit\u00e4ten f\u00fcr die Beitragsjahre 2002 und 2003, zahlbar in den Jahren 2003 und 2004, einen um rund 8 Prozent erh\u00f6hten Beitrag von Seiten des Bundes. Der Bundesrat tr\u00e4gt daher den Anliegen des Motion\u00e4rs f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre bereits teilweise Rechnung.</p><p>Eine zus\u00e4tzliche Anstrengung des Bundes in den kommenden Jahren ist vor allem im Hinblick auf den bestehenden grossen Nachholbedarf im Bereich der universit\u00e4ren Ausbildung gerechtfertigt. Die Betreuungsverh\u00e4ltnisse haben sich besonders in den Geistes- und Sozialwissenschaften in den letzten Jahren betr\u00e4chtlich verschlechtert, so dass die Qualit\u00e4t der universit\u00e4ren Ausbildung gef\u00e4hrdet ist. Darunter leidet nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung.</p><p>Laut dem Motion\u00e4r soll eine Erh\u00f6hung des Bundesbeitrags an die Voraussetzung gekn\u00fcpft werden, dass die Universit\u00e4tskantone ihre Beitr\u00e4ge an ihre Universit\u00e4ten nicht reduzieren. Ob es dazu einer gesetzlichen Regelung bedarf, ist noch zu pr\u00fcfen. Bez\u00fcglich der in der Motion aufgeworfenen Frage der Autonomie der Universit\u00e4ten hat der Bund die Kompetenz der Universit\u00e4tskantone zu respektieren. Er wird jedoch partnerschaftlich darauf hinwirken, dass sie den Universit\u00e4ten die f\u00fcr eine moderne F\u00fchrung notwendige Autonomie gew\u00e4hren. Diese Frage wird auch im Rahmen der Vorbereitung eines neuen Hochschulartikels der Bundesverfassung gepr\u00fcft. Sofern der Bundesrat bereits vorg\u00e4ngig Instrumente auf Gesetzesstufe als angezeigt erachtet, wird er sie in der Botschaft \u00fcber die F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 dem Parlament unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte sich im heutigen Zeitpunkt nicht zum Ausmass der Erh\u00f6hung der Kredite \u00e4ussern, welche er in dieser Botschaft unterbreiten wird. Diese Frage bedingt eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten.</p><p>Die Haltung des Bundesrates und die Stossrichtung der Motion gehen in die gleiche Richtung. Sie unterscheiden sich jedoch im Zeitplan wie auch darin, dass das Ausmass der Erh\u00f6hung f\u00fcr den Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt offen ist. </p><p>Ferner ist in formeller Hinsicht zu erw\u00e4hnen, dass diese Motion als verbindlicher Auftrag an den Bundesrat zu wenig konkret und ausserdem an Bedingungen gekn\u00fcpft ist, die er nicht allein erf\u00fcllen kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Plattner Gian-Reto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1055980800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815812060)\/","SubmissionDate":"\/Date(985219200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Wissenschaft und Forschung"}}