{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013170,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013170,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3170","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weiterbildungsurlaub","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die Schweizer Bev\u00f6lkerung sich auf lange Sicht weiterbilden kann. Damit die berufliche T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Dauer der Weiterbildung eingeschr\u00e4nkt bzw. auch ausgesetzt werden kann und dies keine \u00fcberm\u00e4ssigen oder \u00fcbertriebenen Nachteile nach sich zieht, ist es angebracht, Massnahmen zu erarbeiten, mit welchen den individuellen Bed\u00fcrfnissen Rechnung getragen werden kann. Dies k\u00f6nnte namentlich mit der Einrichtung eines Modells von Weiterbildungsurlaub verwirklicht werden, dessen Finanzierung durch eine spezielle Regelung zu sichern w\u00e4re, z. B. \u00fcber eine Anpassung der Erwerbsersatzordnung, damit den Personen, die sich in Weiterbildung befinden, ein Ersatzeinkommen garantiert werden kann.</p><p>Diese gesetzlichen Bestimmungen k\u00f6nnten entweder in das Berufsbildungsgesetz integriert werden oder Inhalt eines noch auszuarbeitenden Gesetzes \u00fcber die Weiterbildung sein. N\u00f6tigenfalls muss eine \u00c4nderung der Verfassung vorgenommen werden, um die Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Weiterbildung definitiv zu kl\u00e4ren.</p>","ReasonText":"<p>1997 hat das Bundesamt f\u00fcr Statistik die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung 1996 ver\u00f6ffentlicht. Die Ergebnisse im Bereich der Weiterbildung sprechen f\u00fcr sich. \"Zunehmende Globalisierung, Strukturanpassungen, st\u00e4ndiger Wandel der Arbeitsm\u00e4rkte, hohe Arbeitslosenraten, allgemeine Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien, immer h\u00f6here Grundanforderungen in der Arbeitswelt und im t\u00e4glichen Leben - dies sind einige der grossen Herausforderungen, welche die Regierungen und Bev\u00f6lkerungen der Industriel\u00e4nder an der Wende zum n\u00e4chsten Jahrtausend besch\u00e4ftigen. In diesem sich st\u00e4ndig wandelnden Umfeld ist die Bedeutung des lebenslangen Lernens, quasi 'von der Wiege bis zur Bahre', unbestritten. Kenntnisse und F\u00e4higkeiten spielen in der Arbeitswelt und f\u00fcr den sozialen Zusammenhalt eine Schl\u00fcsselrolle, die Massnahmen rund um das lebenslange Lernen stehen in engem Zusammenhang mit den makro\u00f6konomischen und sozialen Massnahmen.\" (Bundesamt f\u00fcr Statistik, \"Weiterbildung in der Schweiz. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung 1996\". Bern, 1997, S. 5) Des Weiteren wird mit den Worten des Bundesrates hervorgehoben, dass es bei der Weiterbildung \"in wirtschaftlicher Hinsicht priorit\u00e4r um Investitionen in das Humankapital zur Verbesserung der Innovationsf\u00e4higkeit der Unternehmen und zur St\u00e4rkung des Denk-, Forschungs- und Werkplatzes Schweiz (geht) .... Aus- und Weiterbildung haben auch klar definierte gesellschaftspolitische Aufgaben zu  erf\u00fcllen .... (sie sollen) zum Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung beitragen, indem der freie Zugang zu hochwertiger Bildung gew\u00e4hrleistet bleibt, sozial Schw\u00e4chere gef\u00f6rdert werden und M\u00f6glichkeiten geschaffen werden, verpasste Bildungs- und Karrierechancen nachzuholen\". (ebd., S. 11)</p><p>Die wichtigsten Feststellungen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik lauten wie folgt:</p><p>- Es gibt im Bereich der Weiterbildung offensichtlich Ungleichheiten und M\u00e4ngel. In den Genuss von Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten kommen in der Tat haupts\u00e4chlich Menschen mit einem hohen Bildungsniveau, Erwerbst\u00e4tige, junge Erwachsene, Schweizer B\u00fcrger, Deutschschweizer sowie M\u00e4nner. Allgemein profitieren von den bestehenden M\u00f6glichkeiten diejenigen, die jetzt schon am besten ausgebildet und damit ger\u00fcstet sind, um sich in der Gegenwart zu behaupten und sich auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Diejenigen, die im Bereich der Bildung einen Nachholbedarf haben, werden zunehmend benachteiligt.</p><p>- Diejenigen, die keine nachobligatorische Ausbildung absolviert haben, sind gegen\u00fcber den anderen Gruppen im Nachteil. Es stellt sich heraus, dass Menschen, die eine h\u00f6here Bildung genossen haben, eher bereit sind, eine Weiterbildung zu absolvieren. So werden fachliche Weiterbildungskurse von hoch qualifizierten Personen f\u00fcnf- bis sechsmal h\u00e4ufiger belegt als von denen ohne nachobligatorische Ausbildung.</p><p>- Auf allen Ausbildungsebenen ist zu beobachten, dass der Anteil der M\u00e4nner h\u00f6her ist als derjenige der Frauen. Frauen, die eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung aus\u00fcben, sind gegen\u00fcber denen mit einer Teilzeitbesch\u00e4ftigung im Vorteil.</p><p>- Die Teilnahme an Weiterbildungsmassnahmen h\u00e4ngt sehr vom Alter ab. Die Teilnehmer sind zumeist j\u00fcnger als 55 Jahre.</p><p>- Die belegten Kurse sind im Wesentlichen von kurzer Dauer, eher selten handelt es sich um langfristige Weiterbildungen. Hinzu kommt, dass diese Weiterbildungskurse gr\u00f6sstenteils ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden.</p><p>- Die Anmeldung erfolgt seitens der Unternehmen sehr selektiv in Abh\u00e4ngigkeit davon, ob und wie rasch sich die Investition auszahlt. Im \u00dcbrigen ist das Personal von grossen Unternehmen generell im Vorteil. Von den Teilnehmern an fachlichen Weiterbildungskursen, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, werden mehr als zwei Drittel finanziell von ihrem Unternehmen unterst\u00fctzt; im Gegensatz dazu sind es bei denen, die ein hohes Ausbildungsniveau haben, mehr als vier F\u00fcnftel. Insgesamt tragen die Teilnehmer in 27 Prozent der F\u00e4lle von absolvierten Weiterbildungen die gesamten Kosten selbst.</p><p>- Ausserdem belegen verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Analphabetismus in der Bev\u00f6lkerung zunimmt. Dadurch sind insbesondere Erwerbst\u00e4tige benachteiligt, aber auch Arbeitslose, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sich besonders problematisch gestaltet.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Im Bereich der Ausbildung ist es aufgrund der Entwicklung der Technologien und Produktionsweisen und auch auf Grund der Heraufsetzung des AHV-Alters mehr denn je n\u00f6tig, Erwerbst\u00e4tigen zu erm\u00f6glichen, ihre beruflichen Qualifikationen auszubauen oder sogar eine berufliche Neuorientierung vorzunehmen. Die Weiterbildung stellt in dieser Hinsicht einen grundlegenden Faktor zum beruflichen Fortkommen dar.</p><p>- Dies erweist sich als umso wichtiger, da Erwerbst\u00e4tige in der Zukunft gezwungen sein werden, mehrmals den Beruf zu wechseln, was sich nur mit einer reellen und entschiedenen Unterst\u00fctzung im Ausbildungsprozess realisieren l\u00e4sst.</p><p>- Leider ist festzustellen, dass Personen, die eine langfristige Weiterbildung unternehmen wollen, gr\u00f6sste Probleme beim Zugang zur Weiterbildung haben: Das betrifft die Zustimmung des Arbeitgebers, die zur Verf\u00fcgung gestellte Zeit, die Weiterbildungskosten und das dadurch entgehende Einkommen. Es geht k\u00fcnftig also darum, \u00fcber die materiellen Mittel zu verf\u00fcgen (Zeit und finanzielle Mittel sind untrennbar miteinander verbunden), damit die berufliche T\u00e4tigkeit f\u00fcr einen gewissen Zeitraum eingeschr\u00e4nkt bzw. ausgesetzt werden kann, ohne dass deswegen die wirtschaftliche Lage einer an einer Weiterbildung teilnehmenden Person oder ihrer Familie gef\u00e4hrdet wird.</p><p>- Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen betreffen vor allem die Massnahmen und (Infra)strukturen der Weiterbildung (Personal usw.), sparen aber die individuellen Voraussetzungen f\u00fcr die Weiterbildung aus (siehe z. B. die Verordnungen vom 4. bzw. vom 17. Juli 1990 \u00fcber Sondermassnahmen zugunsten der universit\u00e4ren bzw. der beruflichen Weiterbildung). Diese sind nicht ausreichend.</p><p>- In der Botschaft zu einem neuen Berufsbildungsgesetz wird festgestellt, dass sich \"in der Weiterbildung staatliche und private Angebote und Verantwortung in hohem Mass\" durchdringen und dass \"das aktuelle Bildungssystem in der Schweiz weit davon entfernt ist, der wachsenden Bedeutung des lebenslangen Lernens .... Rechnung zu tragen\". (BBl 2000 5725). Das Projekt sieht dennoch keine Leistungen f\u00fcr den Einzelnen im Rahmen der allgemeinen Unterst\u00fctzungsleistungen vor.</p><p>- Ohne die Schaffung von angemessenen und stimulierenden Bedingungen f\u00fcr den Einzelnen jedoch bleibt der Zugang zur Weiterbildung illusorisch f\u00fcr die grosse Mehrheit der Erwerbst\u00e4tigen dieses Landes. Es gibt in der Tat nur wenige Personen, die ihre individuelle Verantwortung im aktuellen Kontext wahrnehmen.</p><p>- Schlussendlich wird im Bericht von Gonon und Schl\u00e4fli (\"Weiterbildung in der Schweiz. Situation und Empfehlungen\". Bericht an das Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie, Z\u00fcrich, November 1998) anerkannt, dass innovative Impulse in der Weiterbildung nur dann wirksam werden k\u00f6nnen, wenn sie st\u00e4rker finanziert werden. Ein pers\u00f6nliches Stipendium oder eine Unterst\u00fctzung der Gesuchstellenden sollten gepr\u00fcft und im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden.</p><p>Um wirklich zu erreichen, dass die Kompetenzen der Erwerbst\u00e4tigen in unserem Land gest\u00e4rkt werden, m\u00fcssen angemessene, auf den Einzelnen abgestimmte Bedingungen geschaffen werden, die ihnen den Zugang zur Weiterbildung erm\u00f6glichen. Die Zahlung eines Ersatzeinkommens, das \u00fcber ein System nach dem Muster der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung (oder \u00fcber das System der revidierten EO) finanziert wird, soll dazu beitragen, dass zufrieden stellende wirtschaftliche Bedingungen f\u00fcr Personen in Ausbildung geschaffen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht mit dem Motion\u00e4r einig, dass der berufsorientierten Weiterbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung ein grosser Stellenwert beizumessen ist.</p><p>Am 13. Juni 2000 hat er sich in seiner Antwort auf die Motion 00.3227, Kommission-NR (00.016; Minderheit Gross Andreas), \"Einf\u00fchrung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit\", ablehnend zum Anspruch auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit ge\u00e4ussert. Ausschlaggebend f\u00fcr die Ablehnung war die Tatsache, dass die Umsetzung der Motion f\u00fcr den Bund bis zu 4 Milliarden Franken Mehrausgaben nach sich gezogen h\u00e4tte.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt nun die Finanzierung von Weiterbildungsbestrebungen Einzelner mit Hilfe eines besonderen Instrumentes in Anlehnung an den Erwerbsersatz. Ob ein solches Instrument tauglich sein k\u00f6nnte, bedarf eingehender Abkl\u00e4rungen.</p><p>Der Bundesrat hat am 6. September 2000 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Berufsbildung dem Parlament vorgelegt. Darin \u00e4ussert er sich auch zur berufsorientierten Weiterbildung und unterbreitet in den Artikeln 34 bis 36 des Gesetzentwurfes entsprechende Vorschl\u00e4ge. Zurzeit behandelt der Nationalrat diesen Gesetzentwurf.</p><p>Am 18. September 2000 hat der Bundesrat im Weiteren seinen Bericht \u00fcber Elemente einer Bundespolitik f\u00fcr die Weiterbildung in der Schweiz ver\u00f6ffentlicht. Er erkl\u00e4rt sich darin bereit, dass Mitarbeiter aus Dienststellen des Bundes, die sich mit der Weiterbildung befassen, in einem \"Forum Weiterbildung\" ihren Beitrag leisten. Zu den Aufgaben dieses Forums geh\u00f6rt auch die \"Erarbeitung von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr eine k\u00fcnftige Weiterbildungspolitik zuhanden der Bundes- bzw. kantonalen Beh\u00f6rden\".</p><p>Der Bundesrat will die Beschl\u00fcsse des Parlamentes in Bezug auf das Berufsbildungsgesetz abwarten, bevor er erneut pr\u00fcft, ob sich im Bereich der Weiterbildung neue Massnahmen aufdr\u00e4ngen. Gegebenenfalls wird er das \"Forum Weiterbildung\" beauftragen, neue Finanzierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Weiterbildung abzukl\u00e4ren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308096000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234721377)\/","SubmissionDate":"\/Date(985305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}