{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013184,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013184,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3184","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen (im Milit\u00e4r-, Bev\u00f6lkerungsschutz- und Zivildienst)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Dienstpflichtigen im Milit\u00e4r-, Bev\u00f6lkerungsschutz- und Zivildienst bez\u00fcglich der Sozialhilfe gleichgestellt werden, indem er entweder die Zweckbestimmung des bestehenden Sozialfonds f\u00fcr Verteidigung und Bev\u00f6lkerungsschutz auf alle Dienstpflichtigen ausweitet oder einen eigenen Sozialfonds f\u00fcr Zivildienstleistende einrichtet.</p>","ReasonText":"<p>Zivildienstleistende werden in der Berechnung der Entsch\u00e4digung w\u00e4hrend ihrer Dienstzeit zwar gleich behandelt wie Milit\u00e4rdienstleistende. Wenn die sehr knappen Betr\u00e4ge aus dem Erwerbsersatz w\u00e4hrend der ersten 103 Tage (43 Franken pro Tag) jedoch f\u00fcr die Lebenshaltung nicht ausreichen, entsteht ein stossender Unterschied: Zivildienstleistende werden an den kommunalen Sozialdienst verwiesen, w\u00e4hrend f\u00fcr Milit\u00e4rdienst- und Zivilschutzdienstleistende ein Sozialfonds zur Verf\u00fcgung steht. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass Sozialhilfe r\u00fcckerstattungspflichtig ist. Auch wenn die Zivildienstwilligen vor Dienstantritt auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden, ist diese Ungleichbehandlung stossend. Es kann doch nicht sein, dass w\u00e4hrend der obligatorischen Dienstzeit solche Ungleichbehandlungen akzeptiert werden. Dieser Sachverhalt wirkt vielmehr als Abschreckung und Demotivierung f\u00fcr diejenigen, die anstelle des Milit\u00e4rdienstes den l\u00e4nger dauernden Zivildienst leisten. Nur eine v\u00f6llig gleichwertige Regelung des Umgangs mit finanziellen Problemen w\u00e4hrend der Dienstzeit im Milit\u00e4rdienst wie im Zivildienst garantiert die Rechtsgleichheit f\u00fcr alle Dienstleistenden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Sozialfonds f\u00fcr Verteidigung und Bev\u00f6lkerungsschutz hat haupts\u00e4chlich zum Zweck, Angeh\u00f6rige der Armee und des Zivilschutzes in Erf\u00fcllung ihrer Wehr- oder Schutzdienstpflicht, welche aufgrund dieser Dienstleistung in Not geraten, zu unterst\u00fctzen. Er richtet seine Leistungen jedoch nicht direkt an unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftige Personen aus, sondern durch zweckgebundene Beitr\u00e4ge an Institutionen und Organisationen mit \u00e4hnlichen Zweckbestimmungen, insbesondere an den Sozialdienst der Armee. Dieser Sozialfonds wird haupts\u00e4chlich durch die laufenden Ertr\u00e4ge verschiedener Stiftungen (Grenus-Invalidenfonds, Eidgen\u00f6ssische Winkelriedstiftung, Geschwister-Pitschi-Fonds u. a.) gebildet. Eine Ausrichtung von Beitr\u00e4gen aus dem Sozialfonds f\u00fcr Verteidigung und Bev\u00f6lkerungsschutz an Zivildienstpflichtige w\u00fcrde den Statuten dieser Stiftungen zuwiderlaufen, da die darin festgelegten Zweckbestimmungen eine solche Unterst\u00fctzung nicht vorsehen. W\u00fcrde der Kreis der Destinat\u00e4re des Sozialfonds f\u00fcr Verteidigung und Bev\u00f6lkerungsschutz um die Zivildienstpflichtigen erweitert, so m\u00fcsste daher auch ein Fonds f\u00fcr den Zivildienst geschaffen werden, dessen Ertr\u00e4ge wiederum in den einleitend genannten Sozialfonds fliessen m\u00fcssten.</p><p>Der Zivildienst verf\u00fcgt nicht \u00fcber einen eigenen Sozialdienst. Von der Schaffung eines solchen wurde abgesehen, weil die Lage eines Zivildienstpflichtigen von derjenigen eines Milit\u00e4rdienstpflichtigen in einigen Punkten verschieden ist. Wer Zivildienst leistet, hat zivile Arbeitszeiten, ist meistens in seiner angestammten Wohnregion im Einsatz und wohnt bei sich zuhause. Benutzt er w\u00e4hrend des Zivildiensteinsatzes seine eigene Unterkunft, so erh\u00e4lt er von seinem Einsatzbetrieb daf\u00fcr unter gewissen Umst\u00e4nden eine Entsch\u00e4digung. Ger\u00e4t er in Not, so kann er auf das soziale Netz seiner angestammten Umgebung und auf die bestehenden lokalen Strukturen zur\u00fcckgreifen. Die Art seines Einsatzes verunm\u00f6glicht es ihm nicht a priori, sich in Randzeiten um seine eigenen Angelegenheiten zu k\u00fcmmern. Daher verweist das Zivildienstgesetz Not leidende Zivildienstpflichtige an die \u00f6rtlichen Sozialhilfebeh\u00f6rden.</p><p>Die Leistungen des Sozialdienstes der Armee werden nach Richtlinien ausgerichtet, die etwas grossz\u00fcgiger sind als die f\u00fcr die Gemeinden unverbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe. Die in Not geratenen Milit\u00e4rdienst- und Zivilschutzleistenden sind besser gestellt als Sozialhilfeempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger, die ihre Sozialhilfe von den Gemeinden beziehen. Sie haben gegen\u00fcber dem Sozialdienst der Armee keine R\u00fcckzahlungspflicht. </p><p>Die Zivildienstbeh\u00f6rden k\u00f6nnen besser als die milit\u00e4rischen Stellen auf soziale Probleme Zivildienstpflichtiger R\u00fccksicht nehmen. Mit Ausnahme des viermonatigen Ersteinsatzes f\u00fcr Zivildienstpflichtige, die keine Rekrutenschule absolviert haben, k\u00f6nnen Dauer und Daten der Zivildiensteins\u00e4tze an die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse der Zivildienstpflichtigen angepasst werden. Die viermonatigen Eins\u00e4tze betreffen in der Regel junge Zivildienstpflichtige, die ledig sind und meist noch bei ihren Eltern wohnen. An Informationstagen werden die Zivildienstpflichtigen jeweils \u00fcber die Entsch\u00e4digungen, welche ihnen der Einsatzbetrieb ausrichten muss, sowie \u00fcber die finanziellen Auswirkungen, die eine l\u00e4ngere Abwesenheit vom Arbeitsplatz infolge eines Zivildiensteinsatzes mit sich bringen kann, ausf\u00fchrlich informiert und auf die Notwendigkeit einer sorgf\u00e4ltigen Budgetierung hingewiesen. Die Erfahrung seit Beginn des Vollzugs des Zivildienstgesetzes im Oktober 1996 zeigt, dass sich damit Sozialf\u00e4lle weitestgehend vermeiden liessen. In den vergangenen viereinhalb Jahren waren die Zivildienstbeh\u00f6rden mit etwa dreissig Anfragen Zivildienstleistender betreffend finanzielle Unterst\u00fctzung konfrontiert. Bekannt sind zwei Personen, die in der Folge wirklich F\u00fcrsorgeleistungen bei den \u00f6rtlichen F\u00fcrsorgebeh\u00f6rden bezogen haben.</p><p>Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung wurden auf den 1. Juli 1999 angehoben. Zudem kann aus den bisherigen Vollzugserfahrungen nicht geschlossen werden, dass das heute geltende System nicht gen\u00fcge. Ein Bedarf nach einer anderen L\u00f6sung, insbesondere nach der Schaffung eines Sozialfonds f\u00fcr den Zivildienst, ist nicht nachgewiesen. Damit soll die Geltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der dem Anliegen der Motion\u00e4rin zugrunde liegt, nicht in Abrede gestellt werden. Der Grundsatz besagt, Gleiches solle nach Massgabe seiner Gleichheit gleich behandelt werden. In der hier interessierenden Frage \u00fcberwiegen jedoch die Ungleichheiten.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(992563200000)\/","SubmittedBy":"Stump Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234628993)\/","SubmissionDate":"\/Date(985305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}