{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013203,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013203,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3203","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Standort Tessin f\u00fcr Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, im Falle der Schaffung eines Bundesstraf- und eines Bundesverwaltungsgerichtes diese im Kanton Tessin unterzubringen.</p>","ReasonText":"<p>Zur Entlastung des Bundesgerichtes in Lausanne sollen ein Bundesstraf- und ein Bundesverwaltungsgericht geschaffen werden. Als m\u00f6gliche Standorte wurden bislang die St\u00e4dte Freiburg, Solothurn, Olten, Aarau und St. Gallen genannt. Das Anliegen der Dezentralisierung auf Bundesebene ist begr\u00fcssenswert. Staatspolitisch nicht sinnvoll w\u00e4re aber an den vorgeschlagenen \u00d6rtlichkeiten die Tatsache, dass die S\u00fcdschweiz einmal mehr \u00fcbergangen w\u00fcrde. Der Kanton Tessin konnte n\u00e4mlich bislang von der Dezentralisierung von Bundesinstanzen nicht angemessen profitieren, was von der Tessiner Bev\u00f6lkerung auch durchaus empfunden wird.</p><p>Auch das heutige Bundesgericht liegt mit dem Standort Lausanne recht peripher. Die Erreichbarkeit des Tessins ist von zahlreichen Ausgangsorten der Schweiz keineswegs schwieriger. Namentlich am Bundesverwaltungsgericht d\u00fcrften ohnehin viele Prozesse in schriftlicher Form abgewickelt werden, was h\u00e4ufige Reisen er\u00fcbrigt. Nicht stichhaltig ist auch das Sprachargument, wonach zu wenig Schweizerinnen und Schweizer der italienischen Sprache m\u00e4chtig seien. Auch am Bundesgericht in Lausanne gilt die Mehrsprachigkeit, die jeder Partei die Prozessf\u00fchrung in ihrer angestammten Sprache erlaubt; sogar f\u00fcr das R\u00e4toromanische ist eine L\u00f6sung gefunden worden.</p><p>Schliesslich w\u00e4re die Ber\u00fccksichtigung des Kantons Tessin als Sitz des Bundesstraf- und des Verwaltungsgerichtes auch eine Anerkennung der Bedeutung des Italienischen als Rechtssprache, deren Klarheit nach Ansicht mancher Juristen jene der deutschen und der franz\u00f6sischen Sprache oftmals \u00fcbertrifft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den neu zu schaffenden Gerichten handelt es sich um Justizbeh\u00f6rden, die f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger s\u00e4mtlicher Landesteile gut erreichbar sein m\u00fcssen. Nebst der Erreichbarkeit sind die Gr\u00f6sse des Einzugsgebietes f\u00fcr die Personalrekrutierung, die N\u00e4he zu einer juristischen Fakult\u00e4t sowie die Bereitschaft der Gerichtsmitglieder zu ber\u00fccksichtigen, in einem anderen Sprachgebiet t\u00e4tig zu sein. Auch regionalpolitische \u00dcberlegungen (Ausgleich verlorener bzw. bedrohter Bundesarbeitspl\u00e4tze; ausgewogene Ber\u00fccksichtigung der Landesteile) spielen eine Rolle.</p><p>Im Falle des Kantons Tessin sind mehrere dieser Standortvoraussetzungen nicht erf\u00fcllt. Beim Bundesverwaltungsgericht ergeben sich namentlich Probleme bei der Personalrekrutierung und der Bereitschaft der Gerichtsmitglieder, in einem anderen Sprachgebiet beruflich t\u00e4tig zu sein. Da das Gericht seine Entscheide in jener Sprache er\u00f6ffnen muss, in der die Beschwerde f\u00fchrende Partei ihre Begehren gestellt hat, muss die sprachliche Zugeh\u00f6rigkeit der Gerichtsmitglieder in etwa der Verteilung der Landessprachen entsprechen. Der \u00fcberwiegende Teil der rund 175 juristischen Stellen des Bundesverwaltungsgerichtes wird daher zwangsl\u00e4ufig von Richtern und juristischen Sekret\u00e4ren aus der Deutsch- und Westschweiz besetzt werden (insofern besteht ein Unterschied zu jenen Dienststellen des Bundes, bei denen die Aufgabenerf\u00fcllung nicht von der sprachliche Zugeh\u00f6rigkeit ihrer Mitarbeiter abh\u00e4ngt). Ein Gerichtsstandort im Kanton Tessin w\u00e4re daher mit gr\u00f6sseren Rekrutierungsproblemen verbunden.</p><p>Die Ausf\u00fchrungen im Postulat zum \"Sprachargument\" beruhen auf einem Missverst\u00e4ndnis: Es geht nicht darum, dass ein Standort im Tessin die Prozessf\u00fchrung in italienischer Sprache bedingen w\u00fcrde. Vielmehr soll mit dem Sprachkriterium sichergestellt werden, dass gen\u00fcgend f\u00e4hige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus s\u00e4mtlichen Sprachregionen rekrutiert werden k\u00f6nnen.</p><p>Der im Postulat angesprochene Vergleich mit dem ebenfalls dezentral gelegenen Gerichtsstandort Lausanne ist problematisch. Zwar ist auch dieser Standort dezentral gelegen (im Vergleich zu Bern). Er befindet sich aber innerhalb einer der beiden grossen Sprachregionen. Dazu kommt, dass die personalrechtliche Stellung der Mitarbeiter der unterinstanzlichen Gerichte nicht mit jener der Mitglieder des Bundesgerichtes (Magistratspersonen mit hohem Sozialprestige und \u00fcberdurchschnittlicher Entl\u00f6hnung) verglichen werden kann. Die Bereitschaft, beliebig grosse Distanzen zum angestammten Wohnort in Kauf zu nehmen, wird daher bei den Mitgliedern der neuen Gerichte in deutlich geringerem Ausmass vorhanden sein als bei den Mitgliedern des Bundesgerichtes. Schliesslich darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden, dass der Kanton Tessin nicht \u00fcber eine Universit\u00e4t mit juristischer Fakult\u00e4t verf\u00fcgt. Der Vorteil eines Universit\u00e4tsstandortes wirkt sich nicht nur bei der t\u00e4glichen Aufgabenerf\u00fcllung aus (befruchtende Impulse von Forschung und Wissenschaft). Vielmehr spielt er auch bei der Rekrutierung eine entscheidende Rolle, indem solche Orte zwangsl\u00e4ufig \u00fcber ein gr\u00f6sseres Potenzial an Fachleuten verf\u00fcgen als Standorte ohne entsprechende Ausbildungsm\u00f6glichkeiten.</p><p>Beim Standort des Bundesstrafgerichtes ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Bundesanwaltschaft h\u00e4ufig vor diesem Gericht wird auftreten m\u00fcssen (Haftverl\u00e4ngerungsverhandlungen, Anklagevertretungen usw.). Die Reisedauer und damit die r\u00e4umliche Distanz zwischen der Bundesanwaltschaft und dem erstinstanzlichen Bundesstrafgericht m\u00fcssen sich deshalb in vertretbaren Grenzen halten. Diese Bedingung w\u00e4re bei einem Tessiner Standort des Bundesstrafgerichtes nicht erf\u00fcllt. Nach dem Konzept zur Umsetzung der Effizienzvorlage ist heute davon auszugehen, dass die untersuchungsrichterlichen Organe und die Bundesanwaltschaft auch in Zukunft im Raum Bern stationiert sein werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(991180800000)\/","SubmittedBy":"M\u00f6rgeli Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1712742014567)\/","SubmissionDate":"\/Date(985305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}