{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013235,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013235,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3235","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Revision von Artikel 31 Abs\u00e4tze 3 und 4","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einer \u00c4nderung von Artikel\u00a031 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen. Vorzusehen ist, dass der Bund in Ausnahmef\u00e4llen, namentlich bei Verfahren von nationalem Interesse, einen Teil der durch die internationale Rechtshilfe entstandenen ungedeckten Kosten \u00fcbernimmt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Kostentragung bei Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen</p><p>Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sind grunds\u00e4tzlich unentgeltlich. Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten des ersuchten Staates. Der Grundsatz der Unentgeltlichkeit findet Anwendung, wenn die Schweiz ein Ersuchen ausf\u00fchrt und wenn sie ein Ersuchen an das Ausland stellt. Er gilt f\u00fcr die Kostentragung im Aussenverh\u00e4ltnis (Schweiz/Ausland) wie auch f\u00fcr die Kostenverteilung im Innenverh\u00e4ltnis (Bund/Kanton).</p><p>Die zwischenstaatliche Kostentragung bei ausl\u00e4ndischen Ersuchen ist in Artikel\u00a031 Abs\u00e4tze 1 und 2 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) geregelt. Die innerstaatliche Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen bestimmt sich nach Artikel\u00a031 Abs\u00e4tze 3 und 4 IRSG. Der Bundesrat hat die Einzelheiten der Kostenbelastung an das Ausland und die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen in Artikel\u00a012 und 13 der Ausf\u00fchrungsverordnung (IRSV; SR 351.11) pr\u00e4zisiert. </p><p>Die Motion beschr\u00e4nkt sich auf die innerstaatliche Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Formulierung der Motion l\u00e4sst es offen, ob die geltende Regelung in Artikel\u00a031 IRSG f\u00fcr alle Verfahren der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ge\u00e4ndert werden soll. </p><p>a. Rechtslage </p><p>Die Kostenregelung nach Artikel\u00a031 IRSG findet sich im allgemeinen Teil des Gesetzes und gilt demnach f\u00fcr alle Formen der internationalen Zusammenarbeit (Auslieferung, akzessorische Rechtshilfe, stellvertretende Strafverfolgung, Vollstreckung von Strafentscheiden). </p><p>Die Kosten f\u00fcr ein schweizerisches Ersuchen, die einem anderen Staat nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a03 IRSG erstattet werden, gehen zulasten des Strafverfahrens, das dem Ersuchen zugrunde liegt. Von dieser Bestimmung nicht erfasst sind Kosten, die der Schweiz im Rahmen der Vorbereitung eines schweizerischen Ersuchens entstanden sind. Diese Verteilung der Kosten entspricht der traditionellen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Strafverfolgung. </p><p>F\u00fcr die Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen gem\u00e4ss Artikel\u00a031 Absatz\u00a04 IRSG gilt analog zum zwischenstaatlichen Verh\u00e4ltnis, dass keine Kosten in Rechnung gestellt werden (Art. 13 Abs. 1 IRSV). Eine Ausnahme besteht bei den Rechtshilfef\u00e4llen, die der Bund nach Artikel\u00a079a Buchstabe\u00a0b IRSG in eigener Kompetenz ausf\u00fchrt, sowie bei den Haftf\u00e4llen (Art. 13 Abs. 1bis und 2 IRSV). </p><p>b. Praxis</p><p>Die in Artikel\u00a031 IRSG vorgesehene Kostenregelung hat bisher einzig bei Auslieferungsverfahren Fragen aufgeworfen. In 5 Prozent aller Auslieferungsf\u00e4lle, in denen sich die Frage stellte, welches Gemeinwesen die Kosten f\u00fcr die Vertretung eines schweizerischen Auslieferungsersuchens im Ausland tragen muss, wurden die Kosten von den zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden problemlos \u00fcbernommen. Dies betrifft namentlich Brasilien, wo pro Fall rund 5000 Franken f\u00fcr einen Vertrauensanwalt anfallen, welcher aber nicht zwingend beigezogen werden muss. Bei 10 Prozent der Auslieferungsersuchen, bei denen betr\u00e4chtliche Kosten f\u00fcr \u00dcbersetzungen, Flugtransport usw. entstanden, wurde die Kostentragung weder infrage gestellt noch warf sie besondere Probleme auf. Bei einer Verurteilung k\u00f6nnen diese Kosten regelm\u00e4ssig unter dem Titel Verfahrenskosten den verurteilten Personen auferlegt werden. Rund 85 Prozent aller Auslieferungsersuchen an das Ausland haben f\u00fcr die kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden keine oder nur sehr geringf\u00fcgige Kostenfolgen. Darunter fallen beispielsweise die Auslieferungsersuchen an die Nachbarstaaten. </p><p>Probleme gab es bisher lediglich bei den beiden Auslieferungsf\u00e4llen Rey und Kr\u00fcger, bei denen die Auslagen f\u00fcr die von den kantonalen Beh\u00f6rden gew\u00fcnschte Vertretung des Falles vor Ort den \u00fcblichen Kostenrahmen sprengten. Es w\u00e4re indessen nicht sinnvoll, diese beiden Einzelf\u00e4lle als Vorlage f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung zu nehmen. Eine Regelung, die den Bund verpflichten w\u00fcrde, in \u00e4hnlich gelagerten F\u00e4llen die Vertretungskosten zu tragen, widerspr\u00e4che den Grunds\u00e4tzen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Strafverfolgung und k\u00f6nnte falsche Anreize schaffen. </p><p>2. Notwendigkeit einer Gesetzes\u00e4nderung</p><p>Die internationale Rechtshilfe ist ein Hilfsinstrument f\u00fcr das Strafverfahren und sollte bei der innerstaatlichen Kostenaufteilung den gleichen Grunds\u00e4tzen folgen wie das Hauptverfahren. Die Frage, ob sich eine \u00c4nderung der Kostenregelung im IRSG aufdr\u00e4ngt, muss deshalb in einen gr\u00f6sseren Zusammenhang gestellt und im Rahmen der allgemeinen Strafrechtsgesetzgebung entschieden werden. </p><p>Von Bedeutung ist dabei vor allem die Effizienzvorlage (Art. 340bis StGB), die den Bundesbeh\u00f6rden bei Wirtschaftskriminalit\u00e4t, organisierter Kriminalit\u00e4t, Korruption und Geldw\u00e4scherei neue Ermittlungs- und Strafverfolgungskompetenzen gibt. Nach dem Inkrafttreten der Vorlage werden in derartigen F\u00e4llen Bundesbeh\u00f6rden die Durchf\u00fchrung der Strafverfolgung \u00fcbernehmen. Dies wird zur Folge haben, dass auch Auslieferungs- und andere Rechtshilfekosten vom Bund \u00fcbernommen werden. Da die praktischen Auswirkungen der Effizienzvorlage zurzeit noch nicht abgesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen, w\u00e4re es wenig sinnvoll, im jetzigen Zeitpunkt einer neuen Regelung der Kostenverteilung im IRSG zuzustimmen. In diesem Zusammenhang sei auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der Finanzkommission des Nationalrates vom 7. November 2000 (00.3601) hingewiesen, in der gefordert wird, die Kantone sollen die Kosten abgelten, die dem Bund durch die Verfahrens\u00fcbernahme entstehen. In der Strafverfolgung sollte die Kostenverteilung Bund/Kanton nicht nur aus der Optik der Rechtshilfekosten betrachtet werden. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt ferner, dem Parlament demn\u00e4chst den Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte vorzulegen (Sharingvorlage). Der Gesetzentwurf, der in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden ist, sieht die Teilung der Werte unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen (ausl\u00e4ndische Staaten, Bund, Kantone) vor und erm\u00e4chtigt die schweizerischen Beh\u00f6rden, mit ausl\u00e4ndischen Staaten Teilungsvereinbarungen abzuschliessen. Es erscheint nicht zweckdienlich, eine \u00c4nderung von Artikel\u00a031 IRSG losgel\u00f6st von der Sharingvorlage zu pr\u00fcfen, weil sonst die Kostenregelung bei der Rechtshilfe aus dem Gesamtzusammenhang herausgenommen wird.</p><p>Solange nicht klar ist, welche Auswirkungen die beiden Gesetzgebungsvorlagen auf die Kostenfrage im Rechtshilfeverfahren haben werden, ist es verfr\u00fcht, vom Bundesrat eine Revision der Kostenregelung im IRSG zu verlangen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999648000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1000857600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739288443)\/","SubmissionDate":"\/Date(988761600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4607,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}