{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013244,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013244,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3244","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erh\u00f6hung der Milchzusatzkontingente","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, gest\u00fctzt auf das Landwirtschaftsgesetz und die dazugeh\u00f6rende Verordnung \u00fcber die Kontingentierung der Milchproduktion, das Zusatzkontingent bei der Milch von 1500 Kilogramm auf 3000 Kilogramm zu erh\u00f6hen.</p>","ReasonText":"<p>Das Berggebiet verliert in der Landwirtschaft laufend Produktionsanteile. Durch die M\u00f6glichkeit der Kontingentsvermietung werden Milchkontingente vom Berg- ins Talgebiet verschoben. Im liberalisierten Milchmarkt ger\u00e4t das Berggebiet wegen der hohen Transportkosten zu den Milchverarbeitungsbetrieben zunehmend unter Druck. Die neuen Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere f\u00f6rdern zus\u00e4tzlich auch die Aufzucht im Talgebiet. Die bew\u00e4hrte Arbeitsteilung zwischen Berg- und Tallandwirtschaft ist dadurch gef\u00e4hrdet. Sowohl die Milchproduktion als auch die Aufzucht verlagern sich mehr und mehr ins Talgebiet. Die Zusatzkontingente bilden einen geeigneten Anreiz, die erw\u00fcnschte Arbeitsteilung zu f\u00f6rdern. Sie sind aber mit 1500 Kilogramm pro Tier f\u00fcr die heutigen Verh\u00e4ltnisse zu wenig effizient. Um die Aufzucht im Berggebiet weiterhin attraktiv zu gestalten, sind die Zusatzkontingente auf 3000 Kilogramm zu erh\u00f6hen. Mit einem Zusatzkontingent von 3000 Kilogramm lohnt sich die Vergabe der Aufzucht ins Berggebiet auch f\u00fcr die Talbauern. Das Berggebiet ist auch f\u00fcr die fl\u00e4chendeckende Bewirtschaftung der Alpen auf Tiere aus dem Talgebiet angewiesen. Letztendlich geht es um die Existenzsicherung zahlreicher Bauernbetriebe und um die Erhaltung der Besiedelung in den Bergregionen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Kurz nach Einf\u00fchrung der Milchkontingentierung wurden im Jahre 1980 auch die Zusatzkontingente eingef\u00fchrt. Mit dieser Massnahme werden den Produzenten des Talgebietes f\u00fcr befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt, wenn sie Tiere aus dem Berggebiet zukaufen. Zusatzkontingente wurden mit der Absicht eingef\u00fchrt, den Absatz der Tiere aus dem Berggebiet insbesondere nach Ablauf der S\u00f6mmerungszeit zu beleben und damit die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und dem Talgebiet zu f\u00f6rdern. Die Massnahme galt praktisch von Beginn an als anerkannt gute Viehabsatzmassnahme. Sie wurde denn auch grunds\u00e4tzlich unver\u00e4ndert ins neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) \u00fcbernommen. Mit ihr finden j\u00e4hrlich etwa 15 000 bis 17 000 Tiere ihren Absatz; diese Zahl blieb \u00fcber die Jahre hinweg konstant in diesem Rahmen, was an sich als Zeichen gleich bleibender Attraktivit\u00e4t der Massnahme gewertet werden kann. </p><p>Der Gesetzgeber \u00fcberliess es dem Bundesrat, die H\u00f6he des Zusatzkontingentes pro zugekauftes Tier festzulegen (Art. 34 LwG). Bei Einf\u00fchrung der Massnahme wurde es auf 1500 Kilogramm festgelegt und seither unver\u00e4ndert belassen. Am 16. Mai 2001 hat der Bundesrat die zugeh\u00f6rigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen (Milchkontingentierungsverordnung) angepasst und zusammen mit einer Erh\u00f6hung der Gesamtmenge der Kontingente (Art. 31 LwG) auch das Zusatzkontingent auf 2000 Kilogramm erh\u00f6ht. Damit ist er dem Anliegen des Motion\u00e4rs teilweise entgegengekommen. Der Bundesrat wird pr\u00fcfen, ob sich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt eine weitere Erh\u00f6hung rechtfertigt.</p><p>Mit Bezug auf das Argument eines Verlustes von Produktionsanteilen ist festzuhalten, dass nach Artikel\u00a032 LwG keine Kontingente vom Berg- ins Talgebiet \u00fcbertragen werden d\u00fcrfen. Der Bundesrat kann allerdings Ausnahmen vorsehen. Das Verbot hat seine Wirkung nicht verfehlt. Gem\u00e4ss Statistik des Milchjahres 1999/2000 kauften die Produzentinnen und Produzenten des Berggebietes rund 3560 Tonnen mehr als sie verkauften und mieteten rund 2240 Tonnen mehr als sie vermieteten. Demgegen\u00fcber wurden 4100 Tonnen ins Talgebiet verschoben im Austausch gegen eine \u00dcbernahme der Aufzucht. Diese Regelung besteht als eine der m\u00f6glichen Ausnahmen; sie soll die Zusammenarbeit f\u00f6rdern. Mit dem Handel hat das Berggebiet insgesamt also nicht nur Kontingente von rund 1700 Tonnen dazugewonnen, sondern zudem auch die Arbeitsteilung durch die \u00dcbernahme der Aufzucht von Partnerbetrieben des Talgebietes verst\u00e4rken k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass regional unterschiedliche Mengenentwicklungen festgestellt werden k\u00f6nnen. Diese sind aber insbesondere auf die \u00dcbertragung von Kontingenten innerhalb des Berggebietes zur\u00fcckzuf\u00fchren. Weiter kann er die Auffassung des Motion\u00e4rs nicht teilen, wonach die neuen Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere speziell die Aufzucht im Talgebiet f\u00f6rdern. Es sind haupts\u00e4chlich die Produzentinnen und Produzenten mit einem hohen Anteil an Aufzuchttieren, die in den Genuss dieser Beitr\u00e4ge kommen. Deren Betriebe stehen zu einem \u00fcberwiegenden Teil im Berggebiet.</p><p>Die Motion greift in den Bereich der dem Bundesrat \u00fcbertragenen Regelzust\u00e4ndigkeit hinein. Auch aus diesem Grund ist der Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>Im \u00dcbrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Leu Josef (01.3224, Mehr Flexibilit\u00e4t in der Milchproduktion), mit welcher ebenfalls die Forderung nach Erh\u00f6hung der Zusatzkontingente in gleichem Umfang gestellt wurde.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Hassler Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235988130)\/","SubmissionDate":"\/Date(989366400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4607,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}