{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013252,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013252,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3252","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Armee XXI. Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a063 des Milit\u00e4rgesetzes so zu \u00e4ndern, dass die Pflicht der j\u00e4hrlichen ausserdienstlichen Schiess\u00fcbungen abgeschafft wird.</p>","ReasonText":"<p>Um das Schiessobligatorium f\u00fcr Milit\u00e4rdienstleistende durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, sind die Kantone verpflichtet, Schiesspl\u00e4tze zu unterhalten. Dieser Unterhalt verursacht volkswirtschaftliche Kosten, die gemessen am Nutzen der Schiesspflicht heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen sind. So kostet die f\u00e4llig gewordene Sanierung des Schiessplatzes Allschwiler Weiher den Kanton Basel-Stadt \u00fcber 6 Millionen Franken. Zu den volkswirtschaftlichen Belastungen kommen erhebliche Belastungen f\u00fcr die Umwelt. Neben den giftigen Bleiemissionen sind vor allem die L\u00e4rmbel\u00e4stigungen in zahlreichen Naherholungs- und Wohngebieten ein anhaltendes Problem. Das ist in einem Stadtkanton wie Basel-Stadt, wo es enorm wenig Freifl\u00e4chen gibt, besonders gravierend. Die Probleme sind so gross, dass der Vollzug kaum m\u00f6glich ist.</p><p>Der Sinn der allj\u00e4hrlichen Schiess\u00fcbungen wird inzwischen selbst von der Milit\u00e4rf\u00fchrung infrage gestellt. Die j\u00e4hrliche \u00dcbung am Sturmgewehr hat f\u00fcr die Landesverteidigung angesichts der modernen milit\u00e4rischen Bedrohungslage seine Bedeutung verloren. Das \"Obligatorische\" wurde schon anl\u00e4sslich der Armeereform 95 infrage gestellt, den Sch\u00fctzenvereinen zuliebe aber nicht abgeschafft. \"Es w\u00e4re ....\" - so der damalige Generalstabschef H\u00e4sler - \".... nicht sinnvoll .... gerade jenen Leuten das Wasser abzugraben, die in den Sch\u00fctzenvereinen freiwillig Leistungen f\u00fcr die Armee erbr\u00e4chten\" (\"Tages-Anzeiger\" vom 4. September 1995). Eine solche Begr\u00fcndung kann heute nicht mehr akzeptiert werden. Landwehr und Landsturm, f\u00fcr die das \"Obligatorische\" noch wichtig war, sind l\u00e4ngst abgeschafft. Der Bund kann die Sch\u00fctzenvereine unterst\u00fctzen, wenn er das als wichtig erachtet. Er muss deshalb nicht jedes Jahr mehrere Tausend erwachsene M\u00e4nner zu nutzlosen Schiess\u00fcbungen aufbieten und alle Kantone dazu verpflichten, Millionen von Franken daf\u00fcr auszugeben. Heute ist das \"Obligatorische\" nur noch ein folkloristischer Fremdk\u00f6rper. Als Frau, die relativ gut schiessen kann, ist es mir ein R\u00e4tsel, wo der Trainingseffekt eines einmal j\u00e4hrlich stattfindenden \"Obligatorischen\" sein kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Ziffer 7.11 des Entwurfes vom 2. Mai 2001 des Armeeleitbildes XXI (Vernehmlassungsunterlagen) sieht der Bundesrat vor, das Schiesswesen ausser Dienst auch mit der neuen Armee beizubehalten.</p><p>Das ausserdienstliche Schiesswesen dient der Aufrechterhaltung eines Teils des Ausbildungsstandes im Umgang mit der pers\u00f6nlichen Waffe.</p><p>Es stellt auch sicher, dass jeder Angeh\u00f6rige der Armee w\u00e4hrend der ganzen Dauer des Besitzes einer pers\u00f6nlichen Waffe mindestens einmal j\u00e4hrlich seine Schiessfertigkeit trainieren und die Funktionsf\u00e4higkeit seiner Waffe \u00fcberpr\u00fcfen kann. Ausserdem soll im Rahmen des obligatorischen Schiessprogramms nach wie vor ein Pr\u00e4zisionsschiessen, welches auch die Grundlage f\u00fcr das Gefechtsschiessen bildet, durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Die Art und der Umfang der Durchf\u00fchrung des obligatorischen Schiesswesens sind noch offen. Sie werden zurzeit von einer Arbeitsgruppe im Heer diskutiert.</p><p>Im Armeeleitbild XXI bleibt die Durchf\u00fchrung des ausserdienstlichen Schiesswesens bei den Landessch\u00fctzenverb\u00e4nden. Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, Schiessanlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Ein Teil der Schiessanlagen ist in den letzten Jahren bereits l\u00e4rmsaniert worden, und die Anforderungen der Umweltgesetzgebung sind eingehalten. Zus\u00e4tzlich werden die L\u00e4rm- und Bodenbelastungen durch regionale L\u00f6sungen, d. h. durch Zusammenlegungen einzelner Schiessanlagen, reduziert. Dies bringt auch eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnisses.</p><p>In der Stellungnahme zur Motion Chiffelle 00.3437, \"Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kosten\u00fcberschuss\", die ebenfalls die \u00c4nderung von Artikel\u00a063 des Milit\u00e4rgesetzes verlangt, hat der Bundesrat die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Beibehaltung der obligatorischen Schiesspflicht in der \"Armee XXI\" dargelegt. Die Motion Chiffelle wurde am 8. Juni 2001 vom Nationalrat deutlich abgelehnt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1712757136017)\/","SubmissionDate":"\/Date(989366400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4607,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}