{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013278,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013278,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3278","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Versicherung der landwirtschaftlichen Einkommen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine Versicherung f\u00fcr landwirtschaftliche Einkommen auf Bundesebene einzuf\u00fchren, die die Ertrags-, Produktions- und Preisrisiken der Landwirte deckt.</p>","ReasonText":"<p>1. Nach der zweiten BSE-Welle vom Herbst/Winter 2000/01 und den Unwettern vom letzten Fr\u00fchling haben zahlreiche Landwirte enorme Einkommenseinbussen hinnehmen m\u00fcssen. Unvorhersehbare Reaktionen auf den M\u00e4rkten f\u00fchrten zu einem aussergew\u00f6hnlichen Preisabfall, z. B. in der Fleischproduktion; f\u00fcr einen Maststier sank der Preis auf unter 1000 Franken, manchmal sogar auf weniger als 850 Franken. Betr\u00e4chtliche Produktionsr\u00fcckg\u00e4nge wurden zudem im Gem\u00fcseanbau verzeichnet.</p><p>2. Weiter reagiert der Markt aufgrund der neuen Landwirtschaftspolitik sehr empfindlich. Die Produzentenpreise k\u00f6nnen in k\u00fcrzester Zeit extrem schwanken; die Landwirte k\u00f6nnen dies nicht voraussehen und sind erst recht nicht daf\u00fcr verantwortlich. Ein zu kleiner Binnenmarkt und ein unvorhersehbares Konsumentenverhalten f\u00fchren zu starken Preisschwankungen bei den landwirtschaftlichen Produkten.</p><p>3. Zudem sind die Preise schon bei einem normalen Markt so tief, dass die Landwirte in guten Zeiten keine Vorr\u00e4te f\u00fcr schwierigere Zeiten anlegen k\u00f6nnen, wie das in anderen Wirtschaftssektoren m\u00f6glich ist.</p><p>4. Durch Spezialisierung und Rationalisierung sind die landwirtschaftlichen Betriebe, die investiert und ihre Produktionsanlagen verbessert haben, noch anf\u00e4lliger geworden. Deshalb sind bei diesen Betrieben die Einkommensschwankungen noch gr\u00f6sser.</p><p>Der Bundesrat hat, zum grossem Erstaunen und zum allgemeinen Unverst\u00e4ndnis der Produzenten, festgehalten, dass er nicht beabsichtige, die Gesch\u00e4digten abzufinden, auch wenn sie nicht f\u00fcr den Preisabfall und den Einkommensr\u00fcckgang verantwortlich seien. Diese Situation ist f\u00fcr viele landwirtschaftliche Betriebe, vor allem f\u00fcr sehr spezialisierte Haupterwerbsbetriebe, untragbar. Sehr deutlich wird dies am j\u00fcngsten Beispiel der Landwirte, die haupts\u00e4chlich Rindermast betreiben: Sie haben Ende letzten Jahres mehrere Zehntausend Franken verloren. Solche F\u00e4lle werden in Zukunft vermehrt auftreten. L\u00e4nder, wie die USA und Kanada, so wie die EU, die ihre Landwirtschaft liberalisieren, f\u00fchren nun solche Einkommensausfallversicherungen ein oder pr\u00fcfen zumindest deren Notwendigkeit  und sehen eine starke finanzielle Beteiligung vor. Es handelt sich dabei nicht um A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge ohne Gegenleistung, sondern sehr wohl um eine durchdachte Unterst\u00fctzung nach dem Prinzip: \"Hilf dir selbst, so hilft dir Gott\", bei der sich Landwirte, Beh\u00f6rden und Versicherungen zusammentun, um sich einem echten Problem in der Landwirtschaft zu stellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Jede unternehmerische T\u00e4tigkeit ist mit Unsicherheiten verbunden. Gewisse Risiken (z. B. pers\u00f6nliche Risiken wie Krankheit, makro\u00f6konomische Risiken wie Zinsentwicklung, investitionsgebundene Risiken wie Geb\u00e4udebrand) k\u00f6nnen in allen Wirtschaftssektoren beobachtet werden. Andere Risiken wiederum betreffen die Landwirtschaft in einem besonderen Ausmass. Gem\u00e4ss einem Bericht der OECD (\"Gestion des risques en mati\u00e8re de revenu dans le secteur agricole\", OECD 2000) kann dabei zwischen den folgenden vier Risikogruppen unterschieden werden:</p><p>- Produktionsrisiken wie Wetter, Sch\u00e4dlinge, Pflanzen- oder Tierkrankheiten;</p><p>- Marktrisiken wie ausgepr\u00e4gte Preisschwankungen oder \u00c4nderungen der Konsumbed\u00fcrfnisse;</p><p>- \u00f6kologische Risiken wie Bodenerosion oder Klimaver\u00e4nderungen;</p><p>- institutionelle Unsicherheiten wie \u00c4nderungen der Produktionsvorschriften oder Anpassungen der Unterst\u00fctzungsmodalit\u00e4ten.</p><p>Diese Risiken, die f\u00fcr den Einzelbetrieb im Schadenfall mit Einkommensverlusten verbunden sein k\u00f6nnen, sind durch private Massnahmen (z. B. Diversifizierung der Produktion, Abschluss einer Versicherung, Verkauf \u00fcber Warenterminm\u00e4rkte) oder staatliche Eingriffe (z. B. Marktst\u00fctzung, Grenzschutz, Direktzahlungen) reduzierbar.</p><p>Zu einzelnen Aspekten, die im Zusammenhang mit Versicherungsl\u00f6sungen von besonderer Bedeutung sind und in der Motion thematisiert werden, nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Preis- und Einkommensschwankungen</p><p>Im Rahmen der \"Agrarpolitik 2002\" hat der Bund die Preis- und Einkommenspolitik weitgehend getrennt, indem die staatlichen Markteingriffe reduziert und die produktionsunabh\u00e4ngigen Direktzahlungen ausgebaut wurden. Die damit verbundene Liberalisierung betrifft insbesondere die Marktordnungen bei der Milch und beim Getreide. Seit der Einf\u00fchrung der neuen Milchmarktordnung (1. Mai 1999) sind jedoch die Produzentenpreise grunds\u00e4tzlich stabil, und die Marktlage hat sich positiv entwickelt. Beim Getreide (neue Marktordnung ab 1. Juli 2001) werden die Preisschwankungen vorwiegend von der inl\u00e4ndischen Produktionsmenge abh\u00e4ngen. Andere Marktordnungen (z. B. Fleisch, Fr\u00fcchte und Gem\u00fcse) waren bereits in der alten Agrarpolitik vergleichsweise liberal ausgestaltet und haben mit der \"Agrarpolitik 2002\" keine grundlegenden \u00c4nderungen erfahren. Insgesamt h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die Neugestaltung der Agrarpolitik bisher keine wesentliche Akzentuierung der Preisschwankungen zur Folge hatte.</p><p>Mit der neuen Agrarpolitik ist das Risiko f\u00fcr Einkommensschwankungen grunds\u00e4tzlich nicht gr\u00f6sser geworden, insbesondere weil der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag (Einnahmen aus den produzierten G\u00fctern und Dienstleistungen) im Durchschnitt der Betriebe heute rund 20 Prozent betr\u00e4gt und diese produktionsunabh\u00e4ngigen Zahlungen mit keinem Produktionsrisiko verbunden sind. Gem\u00e4ss den Buchhaltungsauswertungen der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Agrarwirtschaft und Landtechnik hat sich denn auch das landwirtschaftliche Einkommen 1999 im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt 1996-1998 praktisch nicht ver\u00e4ndert. Im Jahr 2000 erreichte das landwirtschaftliche Einkommen nominal ein Niveau wie Anfang der Neunzigerjahre. Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass die strukturellen Anpassungen im Einzelfall mit sozialen H\u00e4rten verbunden sein k\u00f6nnen und einzelne Betriebszweige aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse in wirtschaftliche Bedr\u00e4ngnis geraten k\u00f6nnen. So haben beispielsweise die Erfahrungen in verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern mit der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest deutlich gemacht, dass die betroffenen Betriebe hohe Erwerbsausf\u00e4lle erleiden k\u00f6nnen.</p><p>Gesetzliche M\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung des Risikomanagements</p><p>Wie eine Auslegeordnung des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (\"Les assurances agricoles en Suisse: quelles possibilit\u00e9s?\", BLW 2000) zeigt, bietet das neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten und Instrumente, um die Produzentinnen und Produzenten im Risikomanagement zu unterst\u00fctzen: insbesondere Artikel\u00a05 (Einkommen), Artikel\u00a013 (Marktentlastung), Artikel\u00a017 bis 25 (Einfuhrregelungen), Artikel\u00a038 bis 42 und 50 bis 59 (Marktst\u00fctzung), Artikel\u00a070 bis 77 (Direktzahlungen), Artikel\u00a078 (Betriebshilfe), Artikel\u00a0148 (Produktionsmittel) und Artikel\u00a0187 (\u00dcbergangsbestimmungen). Neben diesen Bestimmungen im LwG bietet auch das Tierseuchengesetz eine Grundlage, um im Seuchenfall Tierverluste bis zu 90 Prozent des Sch\u00e4tzungswertes zu entsch\u00e4digen. Das Tierseuchengesetz wirkt zudem vorwiegend im Hinblick auf ein fr\u00fchzeitiges Eingreifen zum Verhindern von Seuchenausbr\u00fcchen und erw\u00e4hnt ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit privater Versicherungen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen mit grossen Schadenswirkungen besteht im Weiteren die M\u00f6glichkeit eines dringlichen Gesetzgebungsverfahrens, wie es beispielsweise zur Bew\u00e4ltigung der durch Orkan Lothar verursachten Sch\u00e4den zur Anwendung gekommen ist.</p><p>Um Preiszusammenbr\u00fcche bei landwirtschaftlichen Produkten zu vermeiden, kann sich der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a013 LwG bei ausserordentlichen Entwicklungen an den Kosten befristeter Massnahmen zur Marktentlastung beteiligen. Von dieser M\u00f6glichkeit hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Bew\u00e4ltigung der BSE-Krise Gebrauch gemacht, indem er im laufenden Jahr zus\u00e4tzlich zum budgetierten Betrag von 8,4 Millionen Franken insgesamt 23,5 Millionen Franken zur Entlastung des Rind- und Kalbfleischmarktes bereitgestellt hat.</p><p>Privates Engagement f\u00fcr Versicherungsl\u00f6sungen</p><p>Damit die private Versicherungswirtschaft effiziente und attraktive Produkte zur Absicherung von landwirtschaftlichen Produktionsrisiken auf dem Markt anbietet, m\u00fcssen bestimmte versicherungstechnische Bedingungen erf\u00fcllt sein. Viele landwirtschaftliche Risiken - mit der Hauptausnahme Hagel - erf\u00fcllen diese Bedingungen nicht. So lassen sich z. B. f\u00fcr seltene oder neue Grossrisiken wie Naturkatastrophen und Tierseuchen (z. B. BSE) die Risiken und die m\u00f6glichen Schadenssummen nur schwer absch\u00e4tzen. Aus diesem Grund ist heute in der Schweiz das privatrechtliche Engagement zur Abdeckung landwirtschaftlicher Markt- und Produktionsrisiken grunds\u00e4tzlich auf den Elementarschadenfonds und die Hagelversicherung beschr\u00e4nkt.</p><p>Staatliches Engagement f\u00fcr Versicherungsl\u00f6sungen</p><p>Eine breite Palette an Versicherungsprodukten wird nur in L\u00e4ndern angeboten, wo sich der Staat an entsprechenden L\u00f6sungen beteiligt, d. h. einen Teil des Risikos abdeckt. Es handelt sich dabei um L\u00e4nder mit grossen, klimatisch bedingten Produktionsrisiken wie Spanien, Portugal, Kanada oder die USA. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU werden jedoch keine Versicherungssysteme unterst\u00fctzt.</p><p>Die EU-Kommission ist in einer k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Studie (\"Risk Management Tools for EU Agriculture with a special focus on insurance\", European Commission 2001) u. a. auf die Frage der Effizienz von staatlich unterst\u00fctzten Versicherungsl\u00f6sungen eingegangen. Um zu kontrollieren, ob \u00f6ffentliche Gelder via Versicherungen effizient eingesetzt werden, muss entsprechende Kompetenz und ein Kontrollapparat in der Verwaltung aufgebaut werden. Der Staat hat zudem laufend zu evaluieren, ob die Gewinne, welche die Versicherungswirtschaft im Rahmen solcher halbstaatlicher Versicherungssysteme erwirtschaftet, dem von ihr \u00fcbernommenen Risiko angemessen sind. Wo solche Systeme existieren, sind diese in der Zwischenzeit zudem so komplex, dass sie intransparent und schwierig reformierbar geworden sind.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zumindest im Rahmen der n\u00e4chsten Etappe der Agrarreform (\"Agrarpolitik 2007\") ein staatliches Engagement im Bereich von Versicherungsl\u00f6sungen zus\u00e4tzlich zum bestehenden Instrumentarium nicht erforderlich ist. Je nach Entwicklung in der EU und der WTO k\u00f6nnten staatlich unterst\u00fctzte Versicherungsl\u00f6sungen l\u00e4ngerfristig eine Option darstellen, wobei sich ein derartiges Instrument harmonisch in die Massnahmenpalette der schweizerischen Agrarpolitik einf\u00fcgen lassen m\u00fcsste. Diese Einsch\u00e4tzungen werden auch von der Beratenden Kommission Landwirtschaft geteilt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999648000000)\/","SubmittedBy":"Sandoz Marcel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1052265600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236700403)\/","SubmissionDate":"\/Date(991785600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}