{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013288,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013288,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3288","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"V\u00f6lkermord. \u00dcberlebende als Privatkl\u00e4ger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen, damit \u00dcberlebende eines V\u00f6lkermordes und deren Nachkommen das Recht erhalten, in Strafverfahren wegen Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung eines V\u00f6lkermordes als Privatkl\u00e4ger aufzutreten. Das gleiche Recht soll f\u00fcr Vereinigungen gelten, die vor mindestens drei Jahren gegr\u00fcndet worden sind und deren statuarischer Zweck der Kampf gegen den Rassismus oder die Vertretung von Opfern eines V\u00f6lkermordes bzw. von deren Verwandten ist. Die Gerichte, insbesondere das Bundesgericht, haben es mehrmals abgelehnt, \u00dcberlebenden eines Konzentrationslagers sowie Familien, die Opfer der Shoah geworden sind, das Recht einzur\u00e4umen, als Privatkl\u00e4ger gegen Personen aufzutreten, die den V\u00f6lkermord an der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges leugnen. Das Ziel dieser Motion ist es, eine unannehmbare Situation zu beseitigen. In Genf hat das Parlament einstimmig eine \u00c4nderung der kantonalen Strafprozessordnung im Sinne der Motion\u00e4re verabschiedet.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r m\u00f6chte den \u00dcberlebenden eines V\u00f6lkermords und deren Nachkommen sowie Vereinigungen, die sich dem Kampf gegen Rassismus widmen, eine aktivere Rolle im Strafprozess zugestehen und ihnen insbesondere das Recht einr\u00e4umen, kantonale Urteile mit Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht anzufechten. Er strebt die Schaffung einer \u00e4hnlichen Norm an, wie sie der Kanton Genf in diesem Jahr in seine Strafprozessordnung eingef\u00fcgt hat und gest\u00fctzt auf welche Angeh\u00f6rige von \u00dcberlebenden des V\u00f6lkermordes als Privatkl\u00e4ger auftreten k\u00f6nnen. Damit greift der Motion\u00e4r im Wesentlichen den gleichen Themenkomplex auf wie die Motion Schwaab vom 13. Juni 2000 (00.3268), die am 20. M\u00e4rz 2001 vom Nationalrat abgelehnt worden ist (AB 2001 N 294). In beiden F\u00e4llen geht es darum, in Verfahren gegen Rassendiskriminierung bestimmten nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen Parteistellung einzur\u00e4umen.</p><p>Der Bundesrat begegnet den in der vorliegenden Motion ge\u00e4usserten \u00dcberlegungen mit Verst\u00e4ndnis. Er teilt namentlich das Anliegen, Rassendiskriminierung strikte zu ahnden und so die dahinter stehende Ideologie an ihrer Entfaltung zu hindern.</p><p>Es ist jedoch ein wichtiges Prinzip des modernen Strafprozessrechtes, dass der Strafanspruch grunds\u00e4tzlich allein dem Staat zusteht und von staatlichen Beh\u00f6rden, den Strafverfolgungs- und Anklageorganen, vertreten wird. Diese untersuchen von Amtes wegen die Tatbestandsm\u00e4ssigkeit von Handlungen und das Verschulden von Personen und legen gegebenenfalls Rechtsmittel gegen Urteile ein. Allerdings hat im Laufe der Zeit die Gesetzgebung den Gesch\u00e4digten eine aktive Rolle im Strafprozess einger\u00e4umt. Wenn sie dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren, k\u00f6nnen sie sich am Verfahren als Zivilkl\u00e4ger beteiligen. Die Gesch\u00e4digten sind Personen, denen durch ein Delikt unmittelbar ein Schaden zugef\u00fcgt worden ist (vgl. BGE 120 I 223, E 3 m.w.H.). Ob auch ein \u00dcberlebender eines V\u00f6lkermordes oder sein Nachkomme durch Leugnung oder Verharmlosung eines solchen Verbrechens Schaden im Sinne des schweizerischen Prozessrechtes erleidet und damit die Stellung eines Gesch\u00e4digten beanspruchen kann, ist h\u00f6chstrichterlich noch nicht explizit entschieden worden. Das Bundesgericht hat jedoch in zwei Entscheiden unter dem Gesichtspunkt der Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde kantonale Urteile best\u00e4tigt, in welchen solchen Personen eine Parteistellung abgesprochen wurde (BGE 125 IV 206 und Urteil vom 10. August 2000, 6S.292/2000). In der Doktrin ist die Frage umstritten, ebenso ob ein Nachkomme eines Opfers von V\u00f6lkermord durch die Leugnung von V\u00f6lkermord in seiner Menschenw\u00fcrde verletzt werden kann.</p><p>Die \u00dcberlebenden eines Genozids und ihre Angeh\u00f6rigen haben jedoch bereits heute das Recht, die Leugner eines Genozids anzuzeigen und damit ein Strafverfahren auszul\u00f6sen, das die Beh\u00f6rden von Amtes wegen f\u00fchren m\u00fcssen. Die Strafverfolgungsorgane kommen ihren diesbez\u00fcglichen Verpflichtungen durchaus nach. Dies macht BGE 125 IV 206 besonders deutlich; in diesem Urteil trat der Kassationshof zwar auf die Nichtigkeitsbeschwerde von antirassistischen Vereinigungen nicht ein, hiess aber jene des Staatsanwaltes gegen ein freisprechendes kantonales Urteil gut. Bereits das geltende Recht stellt mithin ein wirkungsvolles Instrumentarium f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung von Rassendiskriminierung zur Verf\u00fcgung.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Schaffung einer Bundesregelung nach dem Muster von Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 der Genfer Strafprozessordnung zu pr\u00fcfen. Er m\u00f6chte aber genauer abkl\u00e4ren lassen, ob tats\u00e4chlich auch - was vom Parlament im Rahmen der Motion Schwaab negativ entschieden worden ist - juristische Personen als Privatkl\u00e4ger sollen auftreten k\u00f6nnen und ob der Kreis der Privatkl\u00e4ger nicht noch weiter zu ziehen ist. Ist es gegebenenfalls sinnvoll, Angeh\u00f6rige und nicht nur Nachfahren einzubeziehen, und sollen auch Angeh\u00f6rige von im Genozid verstorbenen Personen (und nicht nur solche von \u00fcberlebenden, wie in der Motion gefordert) Privatkl\u00e4ger sein k\u00f6nnen? Der Bundesrat erachtet es daher als angezeigt, dass der Vorstoss in der Form des Postulates \u00fcberwiesen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Mugny Patrice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222041600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816476227)\/","SubmissionDate":"\/Date(991872000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}