{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3294","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Staatsmonopol bei der Abfallentsorgung beim Gewerbe?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) steht kurz vor der Fertigstellung einer Wegleitung, die als Vollzugshilfe f\u00fcr die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung gedacht ist. Die Wegleitung sieht die Erhebung einer Grundgeb\u00fchr vor, die bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten der Siedlungsabfallentsorgung oder 70 Prozent der Kehrichtverbrennungsanlagekosten (KVA-Kosten) betragen kann. Die Grundgeb\u00fchr soll sowohl von Privathaushalten als auch von der Wirtschaft bezahlt werden.</p><p>Die vorgesehenen Regelungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die privatwirtschaftliche Struktur des Entsorgungsmarktes f\u00fcr gemischte Gewerbeabf\u00e4lle dar. Die mit den privaten Entsorgern erarbeiteten Strukturen haben funktioniert. Die Privatwirtschaft hat die durch das Verursacherprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) auferlegte Pflicht zur \u00f6kologischen Abfallbewirtschaftung ernst genommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Zur Erarbeitung der Wegleitung wurde eine 20-k\u00f6pfige Arbeitsgruppe eingesetzt. Ist dem Bundesrat bekannt, dass in dieser Gruppe das Gewerbe nicht vertreten war? Dies vor dem Hintergrund, dass pro Jahr eine Million Tonnen brennbare gewerbliche, gemischte Abf\u00e4lle (etwa 43 Prozent der Gesamtmenge) privatwirtschaftlich entsorgt werden!</p><p>2. Mit der Revision des USG von 1997 wurde in Artikel\u00a041a die vermehrte Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft verankert. Es wurde damals von einem Paradigmawechsel gesprochen. Wie gedenkt der Bundesrat vor dem Hintergrund des geplanten Aufbaus eines Staatsmonopols im Abfallentsorgungswesen der Zusammenarbeit mit der privatwirtschaftlichen Entsorgungswirtschaft Nachachtung zu verschaffen?</p><p>3. In der modernen Umweltschutzgesetzgebung sollen wirtschaftliche Anreize die Funktion der Steuerung \u00fcbernehmen und die herk\u00f6mmliche Bussen-/Strafen- und Geb\u00fchrenpolitik abl\u00f6sen. Kann der Bundesrat eine plausible Erkl\u00e4rung f\u00fcr den R\u00fcckschritt abgeben, der mit der Umsetzung der Wegleitung eintreten w\u00fcrde?</p><p>4. Ziel der Wegleitung soll sein, der verursachergerechten Finanzierung der Abfallentsorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit der vorgesehenen Einf\u00fchrung der mengenunabh\u00e4ngigen Grundgeb\u00fchr, mit der bis 70 Prozent der KVA-Kosten gedeckt werden sollen, das Verursacherprinzip nicht umgesetzt, sondern im Gegenteil stark verw\u00e4ssert wird?</p><p>5. Mit der konsequenten Umsetzung der Wegleitung wird der Staat f\u00fcr sich ein Monopol aufbauen. Kann nach Meinung des Bundesrates die Wirtschaft zur Abgabe ihrer Abf\u00e4lle an den Staat gezwungen und damit das durch die verfassungsm\u00e4ssig garantierte Handels- und Gewerbefreiheit bedingte Subsidiarit\u00e4tsprinzip umgangen werden? Dies obwohl die private Entsorgungswirtschaft die Entsorgungsaufgaben bisher in vorbildlicher Weise wahrgenommen hat und auch in Zukunft so gut wie der Staat wahrnehmen kann.</p><p>6. Ein Unternehmen muss marktwirtschaftlichen Erfordernissen gerecht werden und sich damit auch bei der Abfallentsorgung auf \u00f6konomisch optimale Bedingungen abst\u00fctzen k\u00f6nnen. Ist der Bundesrat der Meinung, dass mit der Einrichtung eines Staatsmonopols bei der Abfallentsorgung der Handels- und Gewerbefreiheit noch Rechnung getragen wird?</p><p>7. Ursache unterschiedlicher Ansichten ist die unklare Definition des Begriffs \"Abfall\". Das Bundesgericht musste mit Klarstellungen in den Begriffsdschungel eingreifen. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die vorgeschlagene Wegleitung keine Klarheit schafft, sondern sich weiter an die wenig gefestigten ungenauen Begriffe klammert?</p><p>8. Die private Entsorgungswirtschaft ist in der Schweiz mit etwa 90 Prozent an der gesamten Entsorgungsleistung beteiligt. Sie hat, auf die Handels- und Gewerbefreiheit vertrauend, grosse Investitionen in Fuhrpark, Container und Sortieranlagen get\u00e4tigt. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass mit der konsequenten Umsetzung der Wegleitung der privatwirtschaftlichen Entsorgungst\u00e4tigkeit die Grundlage entzogen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Umweltschutzgesetz (USG) schreibt in Artikel\u00a032a eine verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabf\u00e4llen vor. Um Kantonen und Gemeinden das Umsetzen dieser Vorschrift zu erleichtern, hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) in einer breit abgest\u00fctzten Arbeitsgruppe eine Vollzugshilfe vorbereitet.</p><p>Der Interpellant bef\u00fcrchtet nun offenbar, diese Vollzugshilfe w\u00fcrde bestehende \u00f6konomisch und \u00f6kologisch sinnvolle Entsorgungsl\u00f6sungen der Privatwirtschaft bei der Entsorgung ihrer eigenen Abf\u00e4lle infrage stellen. Dies trifft nicht zu:</p><p>- Nach dem USG m\u00fcssen die Kantone f\u00fcr Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle sorgen, unabh\u00e4ngig davon, ob diese nun aus Haushalten oder aus Industrie und Gewerbe stammen. Dagegen sind die \u00fcbrigen Abf\u00e4lle von den Inhabern zu entsorgen (Art. 31b und 31c USG). Die Wegleitung des Buwal \u00e4ndert an dieser gesetzlichen Aufgabenteilung nichts.</p><p>- Obschon gem\u00e4ss den Vorschriften des USG auch gemischte Abf\u00e4lle aus Industrie und Gewerbe unter die Entsorgungspflicht des Staates fallen, wenn sie eine mit den Siedlungsabf\u00e4llen aus Haushalten vergleichbare Zusammensetzung aufweisen, ist es dennoch angebracht, gr\u00f6ssere Mengen separat gesammelter Abf\u00e4lle aus Industrie und Gewerbe (z. B. Altpapier aus Druckereien oder Altglas aus Abf\u00fcllbetrieben) getrennt zu erfassen und zu verwerten. Die technische Verordnung \u00fcber Abf\u00e4lle (TVA) erlaubt denn auch in Artikel\u00a012 die Inhaber zur Verwertung dieser Abf\u00e4lle zu verpflichten. Diese Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Privatwirtschaft wird auch durch einen Bundesgerichtsentscheid gest\u00fctzt, gem\u00e4ss dem die Betriebe das Recht beanspruchen k\u00f6nnen, sortenreine Siedlungsabf\u00e4lle wie z. B. Glas oder Papier in Eigenverantwortung zu entsorgen (BGE 125 II 508). Die Wegleitung basiert auf den erw\u00e4hnten gesetzlichen Grundlagen und steht in Einklang mit der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe umfasste neben Vertretern der Kantone und Gemeinden auch Umwelt- und Konsumentenorganisationen, verschiedene Industriebranchen und deren Dachverband economiesuisse, die Preis\u00fcberwachung und die Wettbewerbskommission sowie die Entsorgungsbranche. Wegen der Bedeutung bei Sammlung und Transport von Abf\u00e4llen waren namentlich auch das Transportgewerbe, Altpapiersammler und Detailhandel einbezogen.</p><p>2. Die geltende Gesetzgebung sieht nur f\u00fcr die Entsorgung von Siedlungsabf\u00e4llen ein Staatsmonopol vor. Die meisten Kantone haben die Pflicht zum Sammeln und Entsorgen der Siedlungsabf\u00e4lle an die Gemeinden delegiert, welche diese Aufgabe entweder selbst oder durch beauftragte Dritte erledigen. Die geltende Aufgabenteilung hat sich bew\u00e4hrt, sie sichert eine kosteng\u00fcnstige und fl\u00e4chendeckende Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle.</p><p>F\u00fcr die Entsorgung der \u00fcbrigen Abf\u00e4lle ist der Inhaber verantwortlich; ein Monopol ist in diesem Bereich nicht geplant. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft wird im Bereich des Umweltschutzes weiter gepflegt, wobei gerade im Bereich der Abfallentsorgung verschiedene vorbildliche L\u00f6sungen bestehen und weiter entwickelt werden. Dies betrifft etwa das Recycling von Getr\u00e4nkeverpackungen oder die Entsorgung von Abf\u00e4llen in Zementwerken.</p><p>3. Der Gesetzgeber verlangt eine verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle \u00fcber Geb\u00fchren (Art. 32a USG). Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegen\u00fcber der fr\u00fcher \u00fcblichen Finanzierung \u00fcber Steuermittel. Werden die Kosten der Entsorgung auf die Verursacher \u00fcberw\u00e4lzt, hat dies positive Effekte. Verursachergerechte Geb\u00fchren bilden einen Anreiz zum Vermeiden von Abf\u00e4llen und erm\u00f6glichen die Finanzierung eines getrennten Erfassens und Verwertens von Abf\u00e4llen. Gerade deshalb wurden sie im Gesetz verankert. Die Wegleitung soll dem Willen des Gesetzgebers zum Durchbruch verhelfen und zur optimalen Umsetzung des Verursacherprinzips in der Siedlungsabfallentsorgung beitragen.</p><p>4. Die Wegleitung empfiehlt den Gemeinden, die Sammlung und Verbrennung der gemischten Siedlungsabf\u00e4lle aus Haushalten \u00fcber so genannte Sackgeb\u00fchren zu finanzieren. Die Entsorgung dieser Abf\u00e4lle tr\u00e4gt jedoch nur etwa die H\u00e4lfte der Kosten der kommunalen Abfallentsorgung. Das Sammeln und Verwerten von Papier, Kompost, Glas sowie weiterer Abf\u00e4lle verursacht Kosten in \u00e4hnlicher H\u00f6he. W\u00fcrden s\u00e4mtliche Kosten der Abfallentsorgung auf Sackgeb\u00fchren umgelegt, erg\u00e4ben sich pro Kehrichtsack Betr\u00e4ge, welche der unsachgem\u00e4ssen Entsorgung von Abf\u00e4llen Vorschub leisten k\u00f6nnten. Deshalb ist vor allem im Bereich der Haushalte die Erhebung von Grundgeb\u00fchren notwendig und sinnvoll. Dies widerspricht nicht dem Verursacherprinzip.</p><p>Haushalte einerseits und Industrie und Gewerbe andererseits sollen gem\u00e4ss der Wegleitung jeweils die verursachten Kosten tragen. Bei den gemischten Siedlungsabf\u00e4llen zahlen sowohl die Haushalte wie auch die Betriebe ihre Kosten \u00fcber Geb\u00fchren, welche sich nach der Abfallmenge richten.</p><p>Bei den zu verwertenden Siedlungsabf\u00e4llen (Papier, Glas, kompostierbares Material) zahlen die Haushalte ihren Anteil \u00fcber Grundgeb\u00fchren. Soweit Industrie und Gewerbe entsprechende Dienstleitungen in Anspruch nehmen, zahlen sie dies ebenfalls \u00fcber Grundgeb\u00fchren. Damit die privatwirtschaftliche Entsorgung verwertbarer Abf\u00e4lle aus Industrie und Gewerbe aber finanziell nicht erschwert wird, sieht die Wegleitung ausdr\u00fccklich m\u00f6glichst tiefe Grundgeb\u00fchren f\u00fcr Betriebe vor.</p><p>5./6. Die Wegleitung \u00e4ndert nichts an der geltenden gesetzlichen Aufgabenteilung im Bereich der Abfallentsorgung und leistet auch dem Aufbau von Monopolen keinen Vorschub. In diesem Sinne greift sie auch nicht in die Handels- und Gewerbefreiheit ein.</p><p>7. Der Begriff \"Abfall\" ist im USG, der Begriff \"Siedlungsabfall\" in der TVA definiert. Die geltenden Definitionen entsprechen der europ\u00e4ischen Gesetzgebung. Das Bundesgericht hat sich zur Interpretation des Begriffs \"Siedlungsabfall\" und der sich daraus ergebenden Entsorgungspflicht ge\u00e4ussert und diese Fragen gekl\u00e4rt (BGE 125 II 508 und BGE vom 25. Juni 1998, ver\u00f6ffentlicht im URP 1998/6). Es besteht kein \u00c4nderungsbedarf.</p><p>8. Die gemischten Siedlungsabf\u00e4lle werden von den Gemeinden oder in deren Auftrag durch Private gesammelt. Die Entsorgung dieser Siedlungsabf\u00e4lle sowie weiterer brennbarer Abf\u00e4lle erfolgt mittlerweile in 29 Kehrichtverbrennungsanlagen, die alle teilweise oder ganz im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand stehen. Industrie- und Gewerbebetriebe k\u00f6nnen auf Verlangen getrennt gesammelte, zur Verwertung bestimmte Siedlungsabf\u00e4lle (z. B. Altpapier, Altglas) in eigener Verantwortung entsorgen. F\u00fcr die Entsorgung aller anderen Abf\u00e4lle ist deren Inhaber verantwortlich.</p><p>Eine Einflussnahme auf diese Aufgabenteilung ist nicht vorgesehen. Die Wegleitung enth\u00e4lt im Gegenteil verschiedene Anregungen, um negative Auswirkungen einer Geb\u00fchrenregelung auf die bisherige privatwirtschaftliche Entsorgung zu verhindern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1003881600000)\/","SubmittedBy":"Randegger Johannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008288000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712755939740)\/","SubmissionDate":"\/Date(992304000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}