{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013322,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013322,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3322","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Musikf\u00f6rderung durch den Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der neuen Bundesverfassung erh\u00e4lt der Bund mit dem Kulturartikel 69 die Kompetenz zur F\u00f6rderung der Musik. Mit der \u00dcberweisung des Postulates 99.3507 hat der Bundesrat den Auftrag erhalten \"bis sp\u00e4testens Ende 2000 einen Bericht zur Musikf\u00f6rderung des Bundes vorzulegen\". Darin soll aufgezeigt werden, wie der Bundesrat Artikel\u00a069 der Bundesverfassung umzusetzen gedenkt. Da dieser Bericht Mitte 2001 noch immer aussteht und hiermit die Musikf\u00f6rderung durch den Bund blockiert bleibt, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie sehen das Konzept und der Zeitplan zur Erstellung des erw\u00e4hnten Berichtes aus? Bis wann kann das Parlament mit der Erf\u00fcllung seines Auftrages rechnen?</p><p>2. Der Bundesrat hat einerseits Massnahmen im Sinne von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (F\u00f6rderung der Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung) zu ergreifen, andererseits hat er die kantonale Schulhoheit nach Artikel\u00a062 der Bundesverfassung zu respektieren. Wie gedenkt er beiden Aspekten gleichzeitig gerecht zu werden?</p><p>3. Plant er dem Parlament ein eidgen\u00f6ssisches Gesetz zur Musikf\u00f6rderung vorzulegen? Gibt es dazu bereits inhaltliche und terminliche Vorstellungen?</p><p>4. Gedenkt er den internationalen Musikaustausch zu f\u00f6rdern? Ist er z. B. bereit, das 7. Europ\u00e4ische Jugendmusikfestival, das im n\u00e4chsten Jahr in der Schweiz stattfindet, grossz\u00fcgig und in \u00e4hnlicher Weise zu unterst\u00fctzen, wie das andere Durchf\u00fchrungsl\u00e4nder getan haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemeines</p><p>Die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes in der Kulturf\u00f6rderung ist gegen\u00fcber jener der Kantone subsidi\u00e4r. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundlagen f\u00fcr die Umsetzung des Kulturartikels mit den Kantonen, aber auch mit den St\u00e4dten und den kulturellen Organisationen zu erarbeiten. Dabei haben die Kantone eine besondere Stellung als Partner des Bundes. Aus diesem Grund haben die Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) und der Pr\u00e4sident der Dchweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26. Juni 2001 ein gemeinsames Umsetzungsmandat unterzeichnet. Dieses sieht die Einsetzung einer Projektorganisation Bund/Kantone unter Beteiligung der St\u00e4dte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Aus der Vorarbeit an diesem Mandat haben sich die Arbeiten an den erw\u00e4hnten parlamentarischen Vorst\u00f6ssen verz\u00f6gert.</p><p>Der Projektorganisation obliegt es, bis Ende 2002 den Verfassungsauftrag zu beurteilen und dabei die einschl\u00e4gigen parlamentarischen Vorst\u00f6sse zu ber\u00fccksichtigen. Besonders hat die Organisation zu erheben, welche Ausbildungsbed\u00fcrfnisse im Bereich der Kultur nicht oder unzul\u00e4nglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht; sie erarbeitet ein Konzept zur Deckung des Handlungsbedarfes. Erwartet wird zuhanden des EDI ein erl\u00e4uterter Gesetzvorentwurf f\u00fcr die vom Bund zu treffenden F\u00f6rdermassnahmen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Anpassungen bestehender Erlasse. Es ist vorgesehen, nach Durchf\u00fchrung des Vernehmlassungsverfahrens die im Bericht vom 1. M\u00e4rz 2000 \u00fcber die Legislaturplanung 1999-2003 als Richtliniengesch\u00e4ft angek\u00fcndigte Kulturf\u00f6rderungsvorlage Ende 2003 dem Parlament zu unterbreiten.</p><p>1. Das Postulat steht in der Reihe anderer Vorst\u00f6sse, welche die Umsetzung von Artikel\u00a069 der Bundesverfassung namentlich mit Bezug auf die Musik im Bereich der Ausbildung verlangen. In die gleiche Richtung gehen die identischen Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) zur F\u00f6rderung der Musikausbildung, aber auch das fr\u00fchere Postulat Suter (98.3473) zu einer eidgen\u00f6ssischen Akademie der musischen K\u00fcnste. </p><p>F\u00fcr die Behandlung aller erw\u00e4hnten Vorst\u00f6sse ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Bildung und Wissenschaft, dem Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie sowie der EDK erhebt das Bundesamt f\u00fcr Kultur in der zweiten H\u00e4lfte 2001 und Anfang 2002, welche Ausbildungsbed\u00fcrfnisse ungen\u00fcgend oder unerf\u00fcllt sind und wo mehr Ressourcen ben\u00f6tigt werden. Der daraus resultierende Bericht soll 2002 vom Bund und von den Kantonen gemeinsam sachlich und politisch gew\u00fcrdigt werden. Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er prim\u00e4r in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden. Nur wo keine bildungsrechtliche Umsetzungsm\u00f6glichkeit besteht, ist eine kulturpolitische Realisierung vorzusehen. Wenn immer m\u00f6glich, soll die Realisierung im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a069 der Bundesverfassung erfolgen.</p><p>2. Die neue Zust\u00e4ndigkeit des Bundes nach Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung, Kunst und Musik im Bereich der Ausbildung zu f\u00f6rdern, erstreckt sich auf den gesamten Bereich der K\u00fcnste und alle Ausbildungsstufen von der Primarstufe bis zur quart\u00e4ren (Weiterbildung). \"Ausbildung\" bedeutet entsprechend:</p><p>- Ausbildung in Kunst und Musik innerhalb von Ausbildungsg\u00e4ngen aller Stufen (Kunst und Musik als Bildungsstoff);</p><p>- Ausbildung zu einem k\u00fcnstlerischen Beruf (Kunst und Musik als Bildungsziel);</p><p>- ausserschulische Ausbildung in Kunst und Musik (z. B. an Musikschulen);</p><p>- Ausbildung von Kunstausbildnern und Kunstausbildnerinnen.</p><p>Die Bestimmung schafft eine Handlungsm\u00f6glichkeit des Bundes, die von den Zust\u00e4ndigkeiten der Kantone im Bildungswesen nicht klar abgegrenzt ist. Als Kann-Bestimmung muss sie nicht verpflichtend umgesetzt werden. Erforderlich ist jedoch, dass der Bund pr\u00fcft, ob Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls dann handelt. Die Pr\u00fcfung erfolgt wie zu Frage 1 dargelegt. Wenn einmal der Handlungsbedarf feststeht, wird zu bestimmen sein, wo der Bund aktiv wird. Erst in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage einer allf\u00e4lligen Kompetenz\u00fcberschneidung mit der kantonalen Schulhoheit. Eine Regelung wird im konkreten Fall einvernehmlich zu suchen sein.</p><p>3. Die erw\u00e4hnten Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) sehen auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen f\u00fcr eine landesweite und ganzheitliche F\u00f6rderung der Musikausbildung vor und nennen zu diesem Zweck pr\u00e4zise Massnahmen wie das Singen in der Schule, die Ausbildung der Lehrkr\u00e4fte und die Bildung einer Fachgruppe gegebenenfalls eines schweizerischen Kurszentrums Musik. Die Vorstellungen werden in dem zu Frage 1 dargelegten Zusammenhang und Vorgehen gepr\u00fcft.</p><p>4. Die F\u00f6rderung des internationalen Kulturaustausches, auch im Bereich der Musik, ist auf Bundesebene grunds\u00e4tzlich eine Aufgabe der Stiftung Pro Helvetia. Sie nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie Auslandtourneen von Jugendch\u00f6ren und weiterer Jugendensembles f\u00f6rdert. Dazu richtet Pro Helvetia einen j\u00e4hrlichen F\u00f6rderpreis f\u00fcr besondere Verdienste im Bereich Jugend und Musik aus. Nach ihren Richtlinien ist die Stiftung \u00e4usserst zur\u00fcckhaltend, wenn es wesentlich um Aus- und Weiterbildung in k\u00fcnstlerischen T\u00e4tigkeiten geht. Hier liegt die Zust\u00e4ndigkeit in erster Linie bei den Kantonen. Das 7. Europ\u00e4ische Jugendmusikfestival wird entsprechend von mehreren Kantonen mitfinanziert. Im Sinne der F\u00f6rderung des Kulturaustausches wird das 7. Europ\u00e4ische Jugendmusikfestival von Pro Helvetia mit 100 000 Franken unterst\u00fctzt. Eine Bundesbeteiligung an den Durchf\u00fchrungskosten ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht m\u00f6glich. Im Rahmen der Aussch\u00fcttung des Pr\u00e4gegewinnes 2002 ist indes ein ausserordentlicher Beitrag von 200 000 Franken in Aussicht gestellt worden. Die Arbeit an der Umsetzung von Artikel\u00a069 der Bundesverfassung wird weisen, ob f\u00fcr eine k\u00fcnftige Beteiligung an derartigen Veranstaltungen eine Rechtsgrundlage geschaffen und ein Kredit eingestellt werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1018915200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1712752855247)\/","SubmissionDate":"\/Date(992995200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}