{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3344","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung der Pflegekinderverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 1. Januar 1978 trat die Verordnung \u00fcber die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) in Kraft. Darin wird insbesondere die Bewilligungspflicht und die Aufsicht in der Familien-, der Tages- und der Heimpflege geregelt. Darunter fallen sowohl die Pflegeverh\u00e4ltnisse als auch der Bereich der familien- und schulerg\u00e4nzenden Betreuung (Krippen, Horte usw.). Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Umsetzung der Pflegekinderverordnung sind die Kantone. Gut 23 Jahre nach Inkrafttreten zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild von dieser Umsetzung. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>a. \u00dcbersicht \u00fcber die Umsetzung der Pflegekinderverordnung in den Kantonen</p><p>Ist der Bundesrat bereit, in einer detaillierten \u00dcbersicht die Umsetzung der Pflegekinderverordnung in den Kantonen darzustellen? In welcher Form wurde die Pflegekinderverordnung in den einzelnen Kantonen umgesetzt? Wie ist in den einzelnen Kantonen die Aufgabenteilung zwischen Gemeinde- und Kantonsbeh\u00f6rden geregelt? Mit welchen Massnahmen f\u00f6rdern die einzelnen Kantone die Qualit\u00e4t der Pflegeverh\u00e4ltnisse sowohl in den Familien als auch in den Institutionen? Inwiefern engagieren sich die einzelnen Kantone in der Aus- und Weiterbildung der Pflegeeltern und der vermittelnden Beh\u00f6rden? Welche Auswirkungen hatte die Uno-Kinderrechtskonvention bisher auf den Vollzug der Pflegekinderverordnung? Wie regeln die einzelnen Kantone die Bewilligung und Aufsicht der familien- und schulerg\u00e4nzenden Betreuungseinrichtungen?</p><p>b. Zusammenarbeit mit den regionalen und der schweizerischen Pflegekinder-Aktionen</p><p>In welchen Kantonen arbeiten die Beh\u00f6rden aufgrund welcher Grundlagen mit der privaten gemeinn\u00fctzigen Organisation Pflegekinder-Aktion zusammen? Wie wird die Pflegekinder-Aktion in den einzelnen Kantonen unterst\u00fctzt? Welche Bedeutung hat aus seiner Sicht die Pflegekinder-Aktion Schweiz f\u00fcr das Pflegekindwesen? Wo sieht er verbindlichere M\u00f6glichkeiten zur Zusammenarbeit?</p><p>c. Fakten und Zahlen</p><p>Von wie vielen Pflegeverh\u00e4ltnissen geht er f\u00fcr die Schweiz aus? Wie gross sch\u00e4tzt er die Zahl der nicht beh\u00f6rdlich kontrollierten Pflegeverh\u00e4ltnisse? Wie gross ist der Betrag, der insgesamt f\u00fcr die Pflegeeltern von der \u00f6ffentlichen Hand aufgewendet wird? Auf wie viele Pflegeverh\u00e4ltnisse verteilt er sich? Wie gross ist der Betrag, der f\u00fcr Heimkinder aufgewendet wird? F\u00fcr wie viele Heimkinder? Mit welchen konkreten Massnahmen setzt sich der Bundesrat daf\u00fcr ein, dass die Pflegeeltern f\u00fcr ihre wertvolle Arbeit auch die n\u00f6tige Unterst\u00fctzung erhalten?</p><p>d. Pflegekinderverordnung und familienerg\u00e4nzende Betreuung</p><p>Die Pflegekinderverordnung dient wie erw\u00e4hnt als Grundlage f\u00fcr die Bewilligung und Aufsicht von familienerg\u00e4nzenden Betreuungseinrichtungen (Krippen, Horte, Tagesschulbetreuung usw.). Inwiefern ist diese Grundlage tauglich f\u00fcr den zu erwartenden Boom in diesem Bereich? Welche Massnahmen gedenkt er einzuleiten, wenn Kantone auch in Zukunft ihrer Verpflichtung zur Bewilligung und Aufsicht solcher Einrichtungen nicht nachkommen?</p><p>e. Beurteilungen und Ausblick</p><p>Welchen Stellenwert hat das Pflegekinderwesen f\u00fcr ihn? Teilt er die Ansicht, dass die Pflegeverh\u00e4ltnisse in all ihren Formen, aber insbesondere innerhalb von Familien, vonseiten der \u00f6ffentlichen Hand st\u00e4rker unterst\u00fctzt werden sollten? Welche M\u00f6glichkeiten sieht er dabei auf Bundesebene, welche auf Ebene der Kantone und Gemeinden? Welche Aufgaben sieht er k\u00fcnftig f\u00fcr die Pflegekinder-Aktion? Ist er gewillt, diese Freiwilligenorganisation auch mit den daf\u00fcr n\u00f6tigen Mitteln auszustatten? Teilt er die Ansicht, dass die Bewilligung und Aufsicht f\u00fcr familien- und schulerg\u00e4nzende Einrichtungen durchgesetzt werden muss, dies insbesondere auf dem Hintergrund der zu erwartenden Angebotserweiterung? Welche M\u00f6glichkeiten sieht er in diesem Bereich? Sieht er Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr diesen Bereich?</p>","ReasonText":"<p>Das Pflegekinderwesen blickt weitgehend auf eine d\u00fcstere Vergangenheit zur\u00fcck. Verdingkinder, Skandale um Kinderheime, die teilweise aufgearbeitete Geschichte um das Stichwort \"Kinder der Landstrasse\" sind \u00e4usserliche Zeugnisse davon. Angesichts dieser Geschichte w\u00fcrde man vermuten, dass heute der Aufsicht sowie der Qualit\u00e4tsentwicklung und Qualit\u00e4tssicherung \u00fcber das Pflegekinderwesen vonseiten des Staates besondere Beachtung geschenkt w\u00fcrde. Doch dem scheint nicht so zu sein. Einerseits ist die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene mit der angesprochenen Verordnung sehr d\u00fcnn und andererseits ist die Umsetzung derselben nach wie vor nicht in allen Kantonen vollzogen.</p><p>V\u00f6llig unklar ist auch die Stellung der Pflegekinder-Aktion in diesem Zusammenhang. Als private gemeinn\u00fctzige Organisation \u00fcbernimmt sie aufgrund des Vollzugsdefizits im Pflegekinderwesen Aufgaben, die gem\u00e4ss Pflegekinderverordnung den Kantonen obliegen w\u00fcrden. Ihre T\u00e4tigkeit finanziert sie aus Spenden. Sie leistet fachliche Grundlagenarbeit, engagiert sich in der Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern und Beh\u00f6rden und hat Kontakte und pflegt den Austausch mit anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern.</p><p>Mangels anderer Grundlage wurde auch die Bewilligung und Aufsicht der familienerg\u00e4nzenden Betreuungseinrichtungen auf der Basis der Pflegekinderverordnung geregelt. Auch hier liegt die konkrete Umsetzung bei den Kantonen. Nach Aussagen des Schweizerischen Krippenverbandes wird diese Aufsichtspflicht aber l\u00e4ngst nicht von allen Kantonen wahrgenommen. Dies ist keine gute Voraussetzung f\u00fcr die Zukunft, wo wir mit einem deutlich gr\u00f6sseren Angebot solcher Einrichtungen rechnen k\u00f6nnen.</p><p>Mit dieser Interpellation soll eine Bestandesaufnahme \u00fcber den heutigen Stand des Pflegekinderwesens gemacht werden. Dar\u00fcber hinaus sollen Perspektiven aufgezeigt werden, wie Aufsicht und Bewilliung von Betreuungsangeboten f\u00fcr Kinder ausserhalb der Familie und damit auch die Qualit\u00e4tssicherung und Entwicklung in diesem Bereich k\u00fcnftig politisch gestaltet werden k\u00f6nnten oder sollten. (Die Frage des Adoptionswesens wird hier ausgeklammert und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt in einer separaten Interpellation thematisiert.)</p><p>Zur Transparenz: Die Interpellantin ist Mitglied des Zentralvorstandes der Pflegekinder-Aktion Schweiz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. \u00dcbersicht \u00fcber die Umsetzung der Pflegekinderverordnung in den Kantonen</p><p>Die Verordnung \u00fcber die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338; im Folgenden: PAVO) ist am 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Sie ist so konzipiert, dass die Kantone grunds\u00e4tzlich  keine Ausf\u00fchrungsbestimmungen erlassen m\u00fcssen. Vielmehr ist von Bundesrechtes wegen die Vormundschaftsbeh\u00f6rde als umfassende Kindesschutzbeh\u00f6rde sowohl f\u00fcr die Familienpflege  (Art. 4ff. PAVO) und die Tagespflege (Art. 12 PAVO) wie f\u00fcr die Heimpflege (Art. 13ff. PAVO) zust\u00e4ndig. Indessen sind die Kantone befugt, die Zust\u00e4ndigkeit einer anderen geeigneten Beh\u00f6rde zu \u00fcbertragen (Art. 2 Abs. 2 PAVO). Zudem k\u00f6nnen sie Schutzbestimmungen aufstellen, die \u00fcber die Verordnung hinausgehen (Art. 3 Abs. 1 PAVO) und die Bewilligungspflicht f\u00fcr die Aufnahme verwandter Kinder in Familienpflege aufheben (Art. 4 Abs. 3 PAVO). Diese erg\u00e4nzenden kantonalen Bestimmungen m\u00fcssen vom Bund nicht genehmigt werden.</p><p>1984 hat Hans B\u00e4ttig eine Studie mit dem Titel \"Die Pflegekinderaufsicht im Bund und in den Kantonen\" vorgelegt, die im Sinne der Interpellantin eine \u00dcbersicht betreffend die Umsetzung in den Kantonen gibt. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz ist bereit, die \u00dcbersicht \u00fcber die erg\u00e4nzenden kantonalen Bestimmungen und die Zust\u00e4ndigkeiten in den Kantonen auf den neuesten Stand zu bringen. Durch eine Umfrage bei den Kantonen sollten auch die kantonalen Massnahmen zur F\u00f6rderung des Pflegekinderwesens ermittelt und Praxisfragen gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.</p><p>Nach der Uno-Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes unterst\u00fctzen die Vertragsstaaten die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe durch die Schaffung von Betreuungsinstitutionen (Art. 18 Abs. 2 und 3). Diese programmatische Verpflichtung bel\u00e4sst den vor allem betroffenen kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden einen grossen Handlungsspielraum, wie sie dem Anliegen des \u00dcbereinkommens gerecht werden wollen.</p><p>In Bezug auf die F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t der Pflegepl\u00e4tze verlangt der Bund, soweit er Einrichtungen mitfinanziert (siehe unten Bst. c), die Einhaltung hoher Qualit\u00e4tsstandards. Zudem muss der Standortkanton das Heim ebenfalls anerkennen und die entsprechende Aufsicht nach der Pflegekinderverordnung des Bundes oder der kantonalen Heimgesetzgebung aus\u00fcben.</p><p>b. Zusammenarbeit mit den regionalen und der schweizerischen Pflegekinder-Aktionen</p><p>Das Pflegekinderwesen f\u00e4llt grunds\u00e4tzlich in die Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der Lage, diese Fragen zu beantworten. Er geht aber davon aus, dass die Zusammenarbeit der Kantone mit den regionalen und der schweizerischen Pflegekinder-Aktion ihrem Zentralvorstand selber bekannt ist. </p><p>Im schweizerischen Sozialwesen spielen verschiedene private Organisationen eine wichtige Rolle. Sie erbringen Dienstleistungen, die sehr gesch\u00e4tzt sind. Das gilt auch f\u00fcr die Schweizerische Pflegekinder-Aktion.</p><p>c. Fakten und Zahlen</p><p>Die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 1974 zur Revision des Kindesrechtes erkl\u00e4rte: \"Die Zahl der Pflegekinder d\u00fcrfte in der Schweiz zwischen 60 000 und 80 000 betragen\" (BBl 1974 II 88). In Bezug auf die Familien- und Tagespflege haben weder die Volksz\u00e4hlung 1990 (vgl. Personenfragebogen, S. 2, Ziff. 7: \"andere/r Haushaltangeh\u00f6rige/r, z. B. Angestellte/r, Pflegekind, Pension\u00e4r/in, nichtverwandte/r Wohnungspartner/in\") noch die Strukturerhebung 2000 (vgl. Personenfragebogen, S. 2, Ziff. 10) genauere Zahlen ergeben. Auch die Liste der Kollektivhaushalte der Volksz\u00e4hlung 1990 ist in Bezug auf die Heimpflege mangels hinreichender Differenzierung kaum aussagekr\u00e4ftig. Eine verl\u00e4ssliche Sch\u00e4tzung betreffend die nicht beh\u00f6rdlich kontrollierten Pflegeverh\u00e4ltnisse ist aus der Natur der Sache nicht m\u00f6glich, zumal gar nicht alle Verh\u00e4ltnisse bewilligungspflichtig sind und der Aufsicht unterstehen.</p><p>Wegen der beschr\u00e4nkten statistischen Ausgangslage liegen auch keine n\u00e4heren Angaben \u00fcber Aufwendungen vor. Immerhin hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement im Jahr 1999 gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Leistungen des Bundes f\u00fcr den Straf- und Massnahmenvollzug (SR 341) an 187 anerkannte Erziehungsheime knapp 77,3 Millionen Franken an Betriebsbeitr\u00e4gen ausbezahlt. Im Jahr 2000 waren es rund 60,5 Millionen. Die Reduktion ist durch das Stabilisierungsprogramm begr\u00fcndet. In diesen Einrichtungen sind zwischen 4500 und 5000 Minderj\u00e4hrige eingewiesen. Zum einen handelt es sich um strafrechtliche Einweisungen nach den Artikeln 84ff. StGB, zum anderen geht es um in ihrem Sozialverhalten gest\u00f6rte, erziehungsschwierige oder erheblich gef\u00e4hrdete Kinder und Jugendliche, die von den Vormundschaftsbeh\u00f6rden oder von ihren Eltern eingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass ein Fachgutachten die Einweisung empfiehlt und eine in der Jugendhilfe t\u00e4tige Beh\u00f6rde zugestimmt hat oder die Verhaltensst\u00f6rung des Minderj\u00e4hrigen eine station\u00e4re Abkl\u00e4rung erfordert.</p><p>An Baubeitr\u00e4gen sind gest\u00fctzt auf das erw\u00e4hnte Gesetz im Jahr 1999 8,3 Millionen Franken 13 Einrichtungen zugesichert oder ausgezahlt worden. Im Jahre 2000 waren es 5,3 Millionen Franken, ebenfalls f\u00fcr 13 Einrichtungen.</p><p>d. Pflegekinderverordnung und familienerg\u00e4nzende Betreuung</p><p>Die Bestimmungen \u00fcber die Heimpflege der Pflegekinderverordnung kommen nur zur Anwendung, soweit Einrichtungen nicht nach der kantonalen Schul-, Gesundheits- oder Sozialhilfegesetzgebung einer besonderen Aufsicht unterstehen oder es sich nicht um Sonderschulen handelt, die im Rahmen der Invalidenversicherung zugelassen sind. Damit will die Pflegekinderverordnung Doppelspurigkeiten vermeiden. Dieses Konzept hat sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Auch die Anforderungen, die f\u00fcr eine Heimbewilligung erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, sind nicht grunds\u00e4tzlich reformbed\u00fcrftig.</p><p>Allerdings bestehen Abgrenzungsprobleme. Namentlich \u00fcberl\u00e4sst es die Pflegekinderverordnung der Praxis, die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Pflegekindergrossfamilie als Heim, und unter welchen Voraussetzungen Tageseltern als Kinderkrippen gelten. Zudem kann man sich fragen, ob die lokalen, zum Teil gemeindeweise organisierten Vormundschaftsbeh\u00f6rden, die von Bundesrechtes wegen auch f\u00fcr die Heimpflege zust\u00e4ndig sind, \u00fcberall \u00fcber das n\u00f6tige Fachwissen in diesem Bereich verf\u00fcgen. Einige Kantone haben von sich aus eine Verbesserung der Situation in die Wege geleitet und zum Teil die Heimaufsicht bei einer Stelle im Kanton zusammengefasst. Die Professionalisierung des Vormundschaftswesens ist aber auch eines der Anliegen der Totalrevision des Vormundschaftsrechtes, die sich zurzeit in Vorbereitung befindet. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis das neue Recht wird in Kraft treten k\u00f6nnen.</p><p>Wenn die Interpellantin von dem zu erwartenden Boom spricht, so nimmt sie damit wohl Bezug auf ihre Parlamentarische Initiative 00.403, \"Anstossfinanzierung f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Betreuungspl\u00e4tze\". Der Bundesrat will seiner Stellungnahme dazu hier nicht vorgreifen. Fest steht aber, dass die Verteilung von Geldern an Qualit\u00e4tsstandards zu kn\u00fcpfen ist und sich damit auch gewisse Vollzugsprobleme l\u00f6sen lassen. Dabei ist auch der Frage Aufmerksamkeit zu schenken, ob k\u00fcnftig gen\u00fcgend ausgebildete Personen zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>e. Beurteilung und Ausblick</p><p>Das Pflegekinderwesen ist eine unverzichtbare S\u00e4ule des Kindesschutzes. Indessen ist der Bundesrat der Auffassung, dass nicht alle Pflegeverh\u00e4ltnisse, unabh\u00e4ngig von ihren Formen, von der \u00f6ffentlichen Hand st\u00e4rker unterst\u00fctzt werden m\u00fcssen. Immerhin geh\u00f6ren die Kosten f\u00fcr die Unterbringung eines Kindes ausserhalb seiner Familie entsprechend den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches grunds\u00e4tzlich zu den Unterhaltskosten, f\u00fcr welche die Eltern im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten aufkommen m\u00fcssen. Daneben sind nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung  die Kantone im Rahmen der Sozialhilfe gefordert (Art. 289 ZGB).</p><p>F\u00fcr den Bundesrat steht ausser Frage, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen \u00fcber die Pflegekinderaufsicht von den Kantonen vollzogen werden m\u00fcssen. Die oben unter Buchstabe\u00a0a angesprochene Umfrage bei den Kantonen wird Gelegenheit geben, auf die vorliegende Interpellation hinzuweisen und Vollzugsprobleme anzusprechen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1004486400000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712742948340)\/","SubmissionDate":"\/Date(992995200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}