{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013368,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013368,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3368","BusinessType":7,"BusinessTypeName":"Empfehlung","BusinessTypeAbbreviation":"Emp.","Title":"Staatsvertrag mit Deutschland \u00fcber die Benutzung des s\u00fcddeutschen Luftraumes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, gegen\u00fcber Deutschland t\u00e4tig zu werden, um die Frage des \u00dcberflugs \u00fcber s\u00fcddeutsche Gebiete f\u00fcr An- und Abfl\u00fcge im Zusammenhang mit dem Flughafen Z\u00fcrich auf der Basis des L\u00e4rmschutzes gem\u00e4ss Umweltrecht beider L\u00e4nder zu l\u00f6sen und eine umfassende innenpolitische Konsultation vor der Paraphierung des Vertrages sicherzustellen.</p>","ReasonText":"<p>In der Frage der Ben\u00fctzung des s\u00fcddeutschen Luftraumes f\u00fcr An- und Abfl\u00fcge im Zusammenhang mit dem Flughafen Z\u00fcrich spielen verschiedene Rechtsbereiche eine Rolle. Neben den viel zitierten \u00dcberflugsrechten gem\u00e4ss Transitvertrag (ICAO) und dem Aspekt der nachbarrechtlichen \u00dcberm\u00e4ssigkeit von L\u00e4rmauswirkungen regeln deutsche wie schweizerische Umwelt- und Luftfahrtgesetze die einschl\u00e4gigen Fragen. Ebenso beeinflusst der heutige wie auch der absehbare Rechtserlass der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft die betroffene Regelung. </p><p>Die heute vorliegenden Eckwerte orientieren sich nicht am Luftfahrt- und Umweltrecht beider Staaten, sondern beabsichtigen eine L\u00f6sung durch nicht gesetzlich verankerte, neue Vorschriften quantitativer Art mittels Festlegungen von Betriebszeiten ausserhalb der Normen beider L\u00e4nder und Bewegungszahlen. Die Entwicklung l\u00e4rmg\u00fcnstiger Flugzeuge muss durch Umweltregelungen gef\u00f6rdert werden. Allein die breite Verteilung von Flugl\u00e4rm tr\u00e4gt dazu nichts bei.</p><p>Grenz\u00fcberschreitende L\u00f6sungen in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr und Raumplanung lassen sich nur vern\u00fcnftig umsetzen, wenn die entsprechenden Landesnormen harmonisiert werden und nicht jede solche L\u00f6sung einzeln gestaltet wird. Dies muss auch f\u00fcr den Luftverkehr als Teil des \u00f6ffentlichen Verkehrs gelten.</p><p>Um den nachbarpolitischen Aspekten hinreichend Rechnung tragen zu k\u00f6nnen, ist eine L\u00f6sung zu verfolgen, welche vorab die L\u00e4rmauswirkung limitiert und nicht prim\u00e4r von der Flugh\u00f6he, der Anzahl Flugbewegungen oder den Betriebszeiten ausgeht. Es w\u00e4re den Anspr\u00fcchen der deutschen Anrainer umfassend Rechnung getragen, wenn zum Beispiel festgelegt w\u00fcrde, dass der L\u00e4rmgrenzwert f\u00fcr Wohnbauten (nach schweizerischem L\u00e4rmschutz Empfindlichkeitsstufe II) auf deutschem Gebiet durch An- und Abfl\u00fcge im Zusammenhang mit dem Flughafen Z\u00fcrich nicht erreicht werden darf. Eine solche L\u00f6sung limitiert auch die L\u00e4rmauswirkungen \u00fcber S\u00fcddeutschland, ist aber durch das Luftverkehrssystem gestaltbar.</p><p>Durch umfassende innenpolitische Konsultation, vor allem auf der Stufe des Bundes, kann sichergestellt werden, dass die von allf\u00e4lligen Umlagerungen betroffenen Anspruchsgruppen die L\u00f6sung mittragen, was f\u00fcr eine tragf\u00e4hige L\u00f6sung unerl\u00e4sslich ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur L\u00e4rmbegrenzung</p><p>Es trifft zu, dass der Entwurf des Staatsvertrags mit Deutschland spezifische Regelungen betreffend \u00dcberflugsh\u00f6hen, Bewegungszahlen, Zeiten usw. enth\u00e4lt.</p><p>Daraus darf aber nicht geschlossen werden, die getroffene L\u00f6sung orientiere sich nicht am Luftfahrt- und Umweltrecht beider Staaten.</p><p>Der Forderung, es sei auf der Grundlage des L\u00e4rmschutzes gem\u00e4ss Umweltrecht beider L\u00e4nder eine L\u00f6sung zu suchen, liegt die Annahme zugrunde, Deutschland m\u00fcsste sich auf eine Norm des eigenen Rechtes oder allenfalls des schweizerischen Rechtes berufen k\u00f6nnen, welche L\u00e4rmeinwirkungen \u00fcber einem bestimmtem Wert verbietet, andernfalls m\u00fcsse es die Immissionen, welche vom An- und Abflugverkehr des Flughafens Z\u00fcrich ausgehen, tragen. Diese \u00dcberlegungen greifen aber zu kurz.</p><p>Wichtigstes umweltrechtliches Instrument eines Staates, um die L\u00e4rmbelastung eines Flughafens zu regeln, ist seine Befugnis, die An- und Abflugrouten festzulegen. Damit steht einem Staat die M\u00f6glichkeit zu, im Hinblick auf die Umweltbelastung zu bestimmen, wo \u00fcberhaupt Flugl\u00e4rm auftreten soll und wo nicht. </p><p>Die Schweiz hat diese Kompetenz beim Flughafen Z\u00fcrich wahrgenommen und Anfl\u00fcge von Norden her, die auch \u00fcber Deutschland f\u00fchren, genehmigt. Diesem Entscheid der Schweiz liegt eine Interessenabw\u00e4gung zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass unter deutscher Entscheidbefugnis \u00fcber die Lage der An- und Abflugrouten die Anfl\u00fcge nach Z\u00fcrich nicht \u00fcber Deutschland f\u00fchren w\u00fcrden. </p><p>In diesem Spannungsfeld trifft der vorliegende Vertrag einen Kompromiss zwischen der Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz zur Festlegung von An- und Abflugrouten und der Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands in gleicher Sache, soweit die An- und Abflugrouten des Flughafens Z\u00fcrich in seinem Luftraum liegen.</p><p>Dies hat Auswirkungen auf die Forderung nach einer Begrenzung der L\u00e4rmmenge (L\u00e4rmkorsett). Da im vorliegenden Fall Deutschland Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte bez\u00fcglich Flugbewegungen beanspruchen kann, ist die Forderung nach einem L\u00e4rmkorsett statt nach einer Bewegungszahlbeschr\u00e4nkung nicht durchsetzbar, da  Deutschland diese Forderung trotz intensiver und wiederholter Bem\u00fchung der Schweiz stets abgelehnt hat.</p><p>Diese Rechte Deutschlands gehen allerdings nur so weit, als sie nicht v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen widersprechen. Dieses v\u00f6lkerrechtliche Umfeld hat der Bund abgekl\u00e4rt. Die Ergebnisse dieser Abkl\u00e4rungen werden im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft dargelegt. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz eine vertragliche L\u00f6sung einem Rechtsstreit mit Deutschland vorzieht. Die getroffene vertragliche Regelung ist vor diesem Hintergrund als vorteilhaft f\u00fcr die Schweiz zu betrachten.</p><p>Zur Konsultation</p><p>Der Vorsteher des UVEK hat alle betroffenen Kantone, die Swissair und auch Unique Z\u00fcrich Airport vor dem Abschluss der Verhandlungen konsultiert. Ebenso wurden die Parteien im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespr\u00e4che angeh\u00f6rt. </p><p>Eine weitere Konsultation dr\u00e4ngt sich nicht auf, insbesondere auch deshalb nicht, weil die Interessenlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Durchf\u00fchrung der Flugverkehrsleitung in S\u00fcddeutschland und An- und Abfl\u00fcge \u00fcber s\u00fcddeutsches Gebiet klar ist: Die Schweiz hat Interesse daran, m\u00f6glichst grossen Spielraum f\u00fcr jegliche erdenkliche Betriebsart des Flughafens zu bewahren. Der jetzt ausgehandelte Vertrag gew\u00e4hrleistet dies im Rahmen des M\u00f6glichen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.","FederalCouncilProposal":15,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1001030400000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1001462400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807504593)\/","SubmissionDate":"\/Date(993081600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}