{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013374,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013374,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3374","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr K\u00fcnstlerverb\u00e4nde unbegr\u00fcndet und ohne Vorank\u00fcndigung r\u00fcckwirkend gek\u00fcrzt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Warum wurden die Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr K\u00fcnstlerverb\u00e4nde 2001 gek\u00fcrzt?</p><p>2. Warum hat das Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) gegen\u00fcber den Verb\u00e4nden keine eindeutige Erkl\u00e4rung f\u00fcr diese Massnahme geleistet?</p><p>3. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, eine solche K\u00fcrzung im Vorjahr statt im laufenden Jahr (mit r\u00fcckwirkenden Folgen) anzuk\u00fcndigen?</p><p>4. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, f\u00fcr solche Leistungen eine Budgetperiode von drei bis f\u00fcnf Jahren festzulegen? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, k\u00fcnftig eine andere Orientierungspraxis betreffend Beitr\u00e4ge und eine l\u00e4ngerfristige Budgetperiode f\u00fcr K\u00fcnstlerverb\u00e4nde einzuf\u00fchren?</p>","ReasonText":"<p>Jedes Jahr wieder im Juni erfahren die Berufsverb\u00e4nde der K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler, mit welcher Bundesunterst\u00fctzung sie im laufenden Jahr (sic) rechnen k\u00f6nnen. F\u00fcr das Jahr 2001, so hat das BAK im Verlaufe des Juni mitgeteilt, wurden die finanziellen Beitr\u00e4ge an die f\u00fcnf Verb\u00e4nde der Schriftsteller und Schriftstellerinnen, Komponisten und Komponistinnen, Filmemacher und Filmemacherinnen und bildenden K\u00fcnstler und K\u00fcnstlerinnen um 3 Prozent gek\u00fcrzt. Bei Finanzbeitr\u00e4gen von 200 000 oder 300 000 Franken tun diese Einschnitte weh. Von den offiziellen Berufs- und Kulturverb\u00e4nden werden professionelles und zielgerichtetes Arbeiten, Leistungsnachweise und Rechnungslegung verlangt, und deren Aufgaben nehmen von Jahr zu Jahr zu. Das BAK hingegen konnte gem\u00e4ss Auskunft der Verb\u00e4nde nicht erkl\u00e4ren, warum der Kredit f\u00fcr die \"Unterst\u00fctzung kultureller Organisationen\" von 3,8 Millionen Franken im Jahr 1996 unterdessen auf 3,5 Millionen gesunken ist (nachdem er 1997 mit 3,2 Millionen Franken einen Tiefstand erreicht hatte). Die wirtschaftliche Lage kann kaum schuld sein, der Bund hat einen angemessenen \u00dcberschuss erwirtschaftet. Vielleicht m\u00fcsste sich das BAK einfach f\u00fcr die Belange der K\u00fcnstlerverb\u00e4nde st\u00e4rker einsetzen, die die Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr die kulturellen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen ihrer Mitglieder verwenden. Zudem fordern die Verb\u00e4nde seit Jahren eine Budgetperiode von drei oder f\u00fcnf Jahren, um eine finanzielle Planungssicherheit zu bekommen. Dass sie im Juni erfahren, \u00fcber wie viel Geld sie im laufenden Jahr verf\u00fcgen, gemahnt eher an feudalf\u00fcrstliche Sitten als an die Praxis eines transparenten demokratischen Gemeinwesens.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemeines</p><p>Das EDI unterst\u00fctzt im Rahmen der j\u00e4hrlich bewilligten Kredite seit Jahrzehnten Organisationen von professionellen Kunstschaffenden und von kulturell t\u00e4tigen Laien, die gesamtschweizerisch t\u00e4tig sind, sowie Dachverb\u00e4nde als Zusammenschl\u00fcsse solcher Organisationen. Die unterst\u00fctzten Organisationen sind wichtige Interessenvertreterinnen ihrer Mitglieder und der kulturellen Belange im Allgemeinen; sie leisten wertvolle und professionelle Arbeit und sind aus der Kulturlandschaft Schweiz nicht wegzudenken.</p><p>Der beim Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) eingestellte Kredit f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der kulturellen Organisationen (Rubrik 306.3600.002) wurde vom BAK 1997 im Rahmen der Sparanstrengungen des Bundes von rund 3,81 Millionen Franken auf 3,25 Millionen Franken gek\u00fcrzt (K\u00fcrzung von 17 Prozent). Ab 1998 konnten die Mittel wieder angehoben werden; sie bewegen sich seither auf der H\u00f6he von rund 3,6 Millionen Franken. F\u00fcr den Voranschlag 2002 ist ein gleich bleibender Betrag vorgesehen; ab 2003 sollte der Kredit auf 4 Millionen Franken angehoben werden.</p><p>Infolge der - die Organisationen hart treffenden - K\u00fcrzung von 1997 wurden die Bemessungs- und Unterst\u00fctzungskriterien \u00fcberpr\u00fcft, und am 16. November 1998 konnte das EDI neue Richtlinien \u00fcber die Verwendung des Kredites zur Unterst\u00fctzung kultureller Organisationen erlassen. Sie wurden unter intensivem Einbezug der unterst\u00fctzten Organisationen erarbeitet und waren das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem BAK und den Verb\u00e4nden. In den Richtlinien wird auch der zeitliche Ablauf der Beitragssprechung festgelegt.</p><p>Als Folge der 1998 ge\u00e4nderten Richtlinien und Unterst\u00fctzungskriterien reduzierte sich die Zahl der unterst\u00fctzten Organisationen - nach einer \u00dcbergangsphase - von 45 auf 36. Dabei blieb es bis 2000. F\u00fcr das laufende Jahr sind zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzungsbegehren von neuen, bisher nicht unterst\u00fctzten Organisationen eingegangen (zur Pr\u00e4zisierung vgl. auch die unten stehende Antwort auf Frage 1).</p><p>Stellungnahme zu den Fragen im Interpellationstext</p><p>1. F\u00fcr das Jahr 2001 haben insgesamt sechs Organisationen zus\u00e4tzlich um finanzielle Unterst\u00fctzung nachgesucht; drei davon erf\u00fcllen die nach den Richtlinien geforderten Voraussetzungen und sind deshalb bei der Mittelvergabe 2001 mit insgesamt 120 000 Franken ber\u00fccksichtigt worden. Weil 2001 ingesamt nicht mehr Mittel zur Verf\u00fcgung stehen als 2000, von den bisher unterst\u00fctzten Organisationen alle berechtigt bleiben und auch im Einzelfall keine massgeblichen K\u00fcrzungen angebracht waren, wurde die f\u00fcr die neu unterst\u00fctzten Vereinigungen ben\u00f6tigte Summe im Sinne einer linearen K\u00fcrzung (3,3 Prozent) auf die bisherigen Organisationen verteilt. </p><p>Die neu unterst\u00fctzungsberechtigten Verb\u00e4nde mit R\u00fccksicht auf die bisherigen Organisationen nicht zu unterst\u00fctzen w\u00e4re vor diesem Hintergrund einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung und Besitzstandswahrung der bestehenden Verb\u00e4nde gleichgekommen. Dies ist mit den Richtlinien nicht vereinbar. Die lineare K\u00fcrzung betrifft zudem keine Organisation existenziell.</p><p>2. Das BAK hat den Verb\u00e4nden seine oben ausgef\u00fchrte Haltung schriftlich zweimal ausf\u00fchrlich und nachvollziehbar dargelegt: erstmals in einem Informationsschreiben vom 24. April 2001; das zweite Mal in den Begleitschreiben zu den Beitragsverf\u00fcgungen vom Juni 2001. </p><p>3. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Erteilung der Unterst\u00fctzung ist das EDI. Eine gesicherte Ank\u00fcndigung von K\u00fcrzungen bereits im Vorjahr ist aus zwei Gr\u00fcnden grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich: </p><p>Erstens wird der Kredit zur Unterst\u00fctzung kultureller Organisationen j\u00e4hrlich im ordentlichen Budgetverfahren festgelegt, und seine definitive H\u00f6he steht regelm\u00e4ssig erst im Dezember des Vorjahres fest; vor diesem Zeitpunkt sind daher gesicherte Vorank\u00fcndigungen nicht m\u00f6glich. </p><p>Hinzu kommt das in den Richtlinien von 1998 festgelegte Verfahren f\u00fcr die Beitragssprechung: Demgem\u00e4ss m\u00fcssen die Organisationen ihre detaillierten und belegten Gesuchseingaben (Jahresprogramm, Voranschlag, Rechnung, Bilanz und Berichterstattung \u00fcber das abgelaufene Jahr, Stand Mitgliederzahl, Statuten\u00e4nderungen) bis zum 31. M\u00e4rz des Jahres, f\u00fcr welches um Unterst\u00fctzung nachgesucht wird, einreichen. Damit wird erm\u00f6glicht, dass die Beitr\u00e4ge aufgrund aktueller Grundlagen festgelegt werden k\u00f6nnen. Negativ f\u00e4llt allerdings ins Gewicht, dass die definitive Beitragsh\u00f6he erst im Verlaufe des Beitragsjahres feststeht und allf\u00e4llig zu erwartende K\u00fcrzungen erst sp\u00e4t angek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen. Das Vorgehen entspricht insgesamt einem Kompromiss zwischen absoluter Voraussehbarkeit/Berechenbarkeit und m\u00f6glichst grosser Einzelfallgerechtigkeit und wurde seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit den unterst\u00fctzten Organisationen festgelegt. Die Vor- und Nachteile waren den Verb\u00e4nden bekannt, und nach den bisher gemachten Erfahrungen stellt es auch keine Ausnahme dar, dass Beitragszahlungen in einem f\u00fcr die Betroffenen ung\u00fcnstig sp\u00e4ten Zeitpunkt gek\u00fcrzt werden (sei es im Vergleich zur Eingabe oder zur Zusprache des Vorjahres). </p><p>F\u00fcr die Beitragsrunde 2001 bedeutet dies, dass das BAK erst im Verlaufe des Aprils einen \u00dcberblick \u00fcber die beantragten Unterst\u00fctzungen erhielt und die notwendigen K\u00fcrzungen absehen konnte. Dar\u00fcber hat es die Verb\u00e4nde umgehend mit Schreiben vom 24. April 2001 informiert. Diese mussten zudem aufgrund des Verfahrens und der bisherigen Erfahrungen damit rechnen, dass schlimmstenfalls K\u00fcrzungen notwendig sein w\u00fcrden.</p><p>4. Eine im Sinne der Interpellation verl\u00e4ssliche l\u00e4ngere Beitragsperiode ist im Rahmen der geltenden Rechtsordnung nicht m\u00f6glich. Sie w\u00fcrde eine \u00c4nderung der Richtlinien und den Erlass einer spezifischen Gesetzesgrundlage erfordern (Zusprachen in der Form eines Zahlungsrahmens).</p><p>5. Die beanstandeten sp\u00e4ten K\u00fcrzungen liegen im System des Beitragsverfahrens begr\u00fcndet und sind nicht Folge einer verfehlten Orientierungspraxis. Letztere muss deshalb nicht ge\u00e4ndert werden.</p><p>Das geltende Beitragsverfahren weist aber unbestreitbare Nachteile f\u00fcr die betroffenen Organisationen auf, weil die Planbarkeit ihrer Ausgaben beeintr\u00e4chtigt wird. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, zu pr\u00fcfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann. Das BAK wird entsprechende Schritte in die Wege leiten, wobei beispielsweise - in Abweichung von den Richtlinien - versuchsweise der Zusprachetermin vorverlegt werden k\u00f6nnte. Sollte sich dieses Vorgehen bew\u00e4hren, m\u00fcssten nachfolgend die Richtlinien ge\u00e4ndert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Galli Remo Giosu\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1018915200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1712756519327)\/","SubmissionDate":"\/Date(993081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}