{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013386,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013386,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3386","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aussetzung der Erh\u00f6hung der VOC-Lenkungsabgaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erh\u00f6hung des Abgabesatzes von 2 auf 3 Franken je Kilogramm Volatile Organic Compounds (VOC) per 1. Januar 2003 zu sistieren (\u00c4nderung von Artikel\u00a07 der Verordnung \u00fcber die VOC-Lenkungsabgaben, VOCV). Die Erh\u00f6hung der Abgabe ist solange auszusetzen, bis eine zuverl\u00e4ssige Datenlage bez\u00fcglich der VOC-Emissionen vorliegt, die gestattet, die Wirkung der Lenkungsabgabe zu beurteilen.</p>","ReasonText":"<p>Die fl\u00fcchtigen organischen Verbindungen (VOC) sind Vorl\u00e4ufersubstanzen, welche zusammen mit den Stickoxiden (NOx) zur Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) beitragen. Die Reduktion der VOC-Emissionen hilft, die Ozonimmissionswerte zu reduzieren. Die Reduktion der VOC-Emissionen soll, gest\u00fctzt auf das Umweltschutzgesetz, in erster Linie durch die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die VOCV erreicht werden. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundes von 1986 (LRK 86) sieht als Ziel vor, wieder den Stand von 1960 zu erreichen.</p><p>Die anthropogenen VOC-Emissionen sollen in der Schweiz 1960 rund 145 000 Tonnen betragen, dann Anfang der Achtzigerjahre einen H\u00f6hepunkt erreicht haben. Sie sind seither aufgrund der Massnahmen aus der LRV kontinuierlich gesunken und belaufen sich laut einer im Auftrag des Buwal 1995 durchgef\u00fchrten Prognose f\u00fcr 2000 auf rund 170 000 Tonnen. Tatsache ist, dass bisher bei der VOC-Statistik von einer Ungenauigkeit von plus oder minus 20 Prozent ausgegangen werden muss. Wir liegen deshalb schon heute auf der Ziellinie von 145 000 Tonnen (plus/minus 20 Prozent).</p><p>Die effektiven VOC-Emissionen 2000 d\u00fcrften sogar erheblich tiefer als die mehrmals nach unten revidierten Buwal-Prognosen sein. Viele Betriebe - vor allem solche mit hohem VOC-Verbrauch - haben aufgrund der strengen Anforderungen der LRV 2 und der angek\u00fcndigten Lenkungsabgabe ihre VOC-Emissionen bereits vor dem 1. Januar 1998 drastisch reduziert oder ganz eliminiert. Die in der VOCV vorgesehene Erh\u00f6hung der Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken auf den 1. Januar 2003 wird deshalb kaum noch lenken.</p><p>Es muss hier angef\u00fchrt werden, dass selbst bei der Reduktion der anthropogenen VOC-Emissionen gegen Null die hohen Werte des bodennahen Ozons nicht verrhindert werden k\u00f6nnen, weil biogene VOC in ausreichender Menge zur Verf\u00fcgung stehen. (Einer im Auftrag des Buwal Ende 1997 erschienenen Studie der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Agrar\u00f6kologie und Landbau (FAL) ist folgendes zu entnehmen: \".... Messdaten .... zeigen, dass die Ozonproduktion im allgemeinen durch das Angebot von NOx beschr\u00e4nkt ist .... Das Modell zeigt, dass die Emissionen von biogenen VOC - z. B. Terpene von den Nadelb\u00e4umen - die Wirksamkeit von Reduktionsstrategien von anthropogenen VOC-Emissionen einschr\u00e4nken. Falls alle anthropogenen VOC-Emissionen weggelassen werden, reduziert sich das Ozonproduktionspotenzial um nur 24 Prozent\". - Schriftenreihe der FAL 25; Th. Staffelbach, A. Neftel; Relevance of biogentically emitted trace gases for the ozone production in the planetary boundary layer in Central Europe.) Neuere Untersuchungen zeigen immer deutlicher, dass die bodennahen Ozonwerte im Sommer vor allem durch das Angebot von NOx bestimmt werden.</p><p>Die VOCV wurde auf 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Infolge des grossen Aufwandes zur Umsetzung bei den Unternehmen und bei der Vollzugsbeh\u00f6rde wurde sie kurzfristig nochmals revidiert und die VOC-Lenkungsabgabe (2 Franken pro Kilogramm) dann erstmals am 1. Januar 2000 erhoben. Detaillierte Zahlen \u00fcber die VOC-Emissionen werden aufgrund der VOC-Bilanzen und Abrechnungen erstmals f\u00fcr das Jahr 2000 vorliegen, wahrscheinlich gegen Ende 2001; die Zahlen 2000 sind jedoch durch umfangreiche Lagerk\u00e4ufe im Jahr 1999 erheblich verzerrt. Die Daten f\u00fcr das Jahr 2001 werden erstmals die wirkliche Lage wiedergeben. Aufgrund der vereinnahmten Lenkungsabgaben wird es erstmals m\u00f6glich sein, als Ausgangsbasis einer VOC-Statistik die Menge der in den Verkehr gebrachten VOC verl\u00e4sslich zu ermitteln.</p><p>Aus diesen Zahlen k\u00f6nnen dann die effektiven anthropogenen VOC-Emissionen abgesch\u00e4tzt werden. Eine konsolidierte VOC-Datenlage wird deshalb fr\u00fchestens gegen Ende 2002 vorliegen.</p><p>Die Umsetzung der VOCV in den Unternehmen f\u00fchrte zu einem riesigen Aufwand und verursachte Kosten in Millionenh\u00f6he, wie eine Umfrage bei 250 Firmen aus den verschiedensten Branchen gezeigt hat. Erschreckend vor allem aber ist, dass den befragten Firmen durch die VOC-Lenkungsabgabe weiterhin j\u00e4hrlich erhebliche Zinsverluste entstehen. Dies trifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmungen, die aufgrund der geringen Mengen verwendeter VOC nicht vom Verpflichtungsverfahren profitieren k\u00f6nnen. Die Erh\u00f6hung der VOC-Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken w\u00fcrde diese j\u00e4hrlichen Kosten entsprechend nochmals um 50 Prozent erh\u00f6hen.</p><p>Alle verf\u00fcgbaren Informationen deuten darauf hin, dass das Ziel, die VOC-Emissionen auf 145 000 Tonnen (LRK 86) zu senken, mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden kann oder bereits erreicht worden ist. Eine Erh\u00f6hung der Lenkungsabgabe per 1. Januar 2003 auf 3 Franken w\u00fcrde in einem Moment erfolgen, in dem bez\u00fcglich der VOC-Emissionen in der Schweiz noch keine zuverl\u00e4ssige Datenbasis vorliegen wird, mit der ein solcher Schritt zu rechtfertigen ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Gem\u00e4ss Artikel\u00a035a Absatz\u00a08 des Umweltschutzgesetzes (USG) muss der Bundesrat die Abgabe stufenweise einf\u00fchren. Dementsprechend sieht die Verordnung \u00fcber die Lenkungsabgabe auf fl\u00fcchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Artikel\u00a07 vor, dass der Abgabesatz von heute 2 Franken pro Kilogramm VOC per 1. Januar 2003 auf 3 Franken pro Kilogramm VOC erh\u00f6ht wird. Die stufenweise Einf\u00fchrung der Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich rechtzeitig auf den h\u00f6heren Abgabesatz einzustellen und die Abgabelast durch Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen zu reduzieren. Ein Aussetzen der zweiten Stufe widerspricht der Forderung nach stabilen und berechenbaren Rahmenbedingungen.</p><p>2. Obschon sich die Luftqualit\u00e4t in den letzten Jahren dank einer Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen deutlich verbessert hat, liegen die sommerlichen Ozonwerte in der Schweiz grossr\u00e4umig und zum Teil massiv \u00fcber den Immissionsgrenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Dies hat auch der Sommer 2001 wieder gezeigt. Die hohen Ozonwerte haben sch\u00e4dliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Bund und Kantone sind auf Grund der geltenden Gesetzgebung verpflichtet, Massnahmen gegen die \u00fcberm\u00e4ssige Schadstoffbelastung zu treffen. Dies erfolgt durch eine Verminderung der Vorl\u00e4uferstoffe des Ozons, namentlich Stickoxide (NOx) und VOC. Gegen\u00fcber 1985 wurden die Emissionen von NOx um 40 Prozent und von VOC um 50 Prozent vermindert. Damit ist zwar das vom Bundesrat im Jahr 1986 festgelegte Minimalziel des Luftreinhalte-Konzeptes, die VOC-Emissionen bis 1995 um 55 Prozent zu vermindern, mit einiger Versp\u00e4tung fast erreicht. Dieser erste Schritt gen\u00fcgt jedoch nicht, um die Ozonwerte im n\u00f6tigen Mass zu senken. Bereits 1989 wurde im Bericht \"Ozon in der Schweiz\" (Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 101, Bern 1989) festgehalten, dass dazu eine Reduktion beider Vorl\u00e4uferstoffe NOx und VOC von 70 bis 80 Prozent gegen\u00fcber 1985 n\u00f6tig ist. Dieses Ziel entspricht einer Emission von etwa 80 000 Tonnen VOC pro Jahr und wurde vom Bundesrat im Bericht \u00fcber die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (99.077) bekr\u00e4ftigt. Das Parlament war mit dem genannten Bericht einverstanden und beauftragte den Bundesrat, ein konkretes Konzept zu erarbeiten, mit welchen Massnahmen diese Ziele erreicht werden sollen (Motion UREK-N 00.3184).</p><p>In l\u00e4ndlichen Gebieten, wo die Emissionen der anthropogenen Vorl\u00e4uferstoffe gering sind und die biogenen VOC eine wesentliche Rolle spielen, wird die Ozonbildung haupts\u00e4chlich durch die Stickoxide bestimmt. In diesen Gebieten vermag eine Reduktion der Stickoxid-Emissionen die Ozonbildung effizienter zu verringern als eine Verminderung der VOC-Emissionen. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr die Ozonbildung in den St\u00e4dten und ihrem nahen Umland. Dort sind die VOC von gr\u00f6sserer Bedeutung f\u00fcr die Ozonbildung als die NOx. Da in diesen Gebieten ein grosser Teil der schweizerischen Bev\u00f6lkerung lebt, ist eine weitere Reduktion der VOC-Emissionen unbedingt notwendig, um die Bev\u00f6lkerungsexposition durch Ozon zu vermindern. Auch die vom Motion\u00e4r zitierte Studie (Schriftenreihe der FAL 25, 1997) kommt zum Schluss, dass eine kombinierte Reduktionsstrategie (NOx und VOC) die Ozonwerte am st\u00e4rksten zu reduzieren vermag. Angesichts dieser dringenden Notwendigkeit, die VOC-Emissionen weiter zu vermindern, w\u00e4re es falsch, die zweite Stufe der Abgabe auszusetzen.</p><p>3. Auch im Rahmen von internationalen Abkommen hat sich die Schweiz zur Reduzierung der VOC-Emissionen verpflichtet. Unter anderem wurde bereits 1993 zusammen mit den umliegenden L\u00e4ndern eine Deklaration zum Ozonproblem verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass eine Reduktion der VOC-Emissionen gegen\u00fcber dem Stand der Achtzigerjahre von 70 bis 80 Prozent notwendig ist. Somit sollte auch im Hinblick auf die internationalen Vereinbarungen die zweite Stufe wie geplant eingef\u00fchrt werden.</p><p>4. Die Arbeiten zur Verbesserung der VOC-Statistik sind im Gang. Zurzeit werden die Daten f\u00fcr das Jahr 1998 erhoben. Mit diesen Daten wird eine gute Basis f\u00fcr die Beurteilung der Lenkungswirkung der VOC-Abgabe zur Verf\u00fcgung stehen. Ausserdem werden die VOC-Bilanzen ausgewertet mit dem Ziel, die Statistik zu verbessern. Diese Arbeiten nehmen aber mindestens zwei Jahre in Anspruch. Die heute verf\u00fcgbaren Daten zeigen, dass das Emissionsziel bei den VOC bei weitem noch nicht erreicht ist (vgl. Ziff. 2). Die Verbesserung der Statistik wird angesichts der Gr\u00f6sse der Ziell\u00fccke an diesem Sachverhalt nichts \u00e4ndern.</p><p>5. Das erstmalige Erstellen einer VOC-Bilanz bedingt f\u00fcr die Firmen einen gewissen administrativen Aufwand. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass dieser Aufwand in Zukunft bedeutend kleiner sein wird, da von den Erfahrungen des ersten Jahres profitiert werden kann. Abgesehen davon ist der Bundesrat bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen den Aufwand im Vollzug wo immer m\u00f6glich zu reduzieren. Beim Erarbeiten von kosteng\u00fcnstigen L\u00f6sungen erwartet der Bundesrat allerdings auch eine aktive Mitarbeit seitens der Wirtschaft. In Bezug auf die durch die Lenkungsabgabe verursachte Kapitalbindung ist festzuhalten, dass eine Senkung der Schwelle f\u00fcr das Verpflichtungsverfahren per 1. Januar 2003 vorgesehen ist. Dies wird zu einer Reduktion der Kapitalbindung f\u00fchren.</p><p>6. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass eine \u00dcberweisung dieses Vorstosses h\u00f6chstens in Form eines Postulates zul\u00e4ssig w\u00e4re, greift er doch in einen Bereich ein, welcher gem\u00e4ss Artikel\u00a035a Abs\u00e4tze 6 und 7 USG ausdr\u00fccklich in die Regelungskompetenz des Bundesrates f\u00e4llt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1003276800000)\/","SubmittedBy":"Weigelt Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712747163313)\/","SubmissionDate":"\/Date(993081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}