{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013409,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013409,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3409","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steigerung der Attraktivit\u00e4t und Vereinfachung der Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kostenbeteiligung der Versicherten ist ein erprobtes Mittel zur F\u00f6rderung der Eigenverantwortung und damit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Das komplizierte System mit Franchise und nach oben beschr\u00e4nktem Selbstbehalt wird jedoch gem\u00e4ss Erfahrungen des Ombudsmannes der sozialen Krankenversicherung noch ungen\u00fcgend verstanden. Die damit verbundenen m\u00f6glichen Pr\u00e4mienerleichterungen sind in der Bev\u00f6lkerung zu wenig bekannt, was die Wirksamkeit des Instrumentes entschieden schw\u00e4cht. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet er es als sinnvoll, von den Erfahrungen des Ombudsmannes zu profitieren und die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die bestehenden M\u00f6glichkeiten besser zu informieren?</p><p>2. Erachtet er es als zweckm\u00e4ssig, das geltende System zu vereinfachen?</p><p>3. W\u00e4re es f\u00fcr ihn eine M\u00f6glichkeit, das Instrument der Kostenbeteiligung besser zu nutzen, indem die ordentliche Franchise h\u00f6her (z. B. bei 600 Franken) angesetzt w\u00fcrde, wobei eine tiefere Franchise weiterhin w\u00e4hlbar bliebe?</p><p>4. K\u00f6nnte mittels einer Erh\u00f6hung der maximalen Rabatte die Attraktivit\u00e4t h\u00f6herer Franchisen deutlich verbessert werden? Ist eine solche Erh\u00f6hung aus seiner Sicht erstrebenswert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist wie der Interpellant der Auffassung, dass die Kostenbeteiligung der Versicherten ein erprobtes Mittel zur F\u00f6rderung der Eigenverantwortung ist und damit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitr\u00e4gt. Er r\u00e4umt ein, dass dabei auch die H\u00f6he der Franchise eine Rolle spielt. Hingegen erachtet der Bundesrat das geltende System mit Franchise und nach oben beschr\u00e4nktem Selbstbehalt nicht als derart kompliziert, dass es einer Vereinfachung bed\u00fcrfte. Mit der infrage gestellten Regelung wurde vielmehr eine im Grundgehalt einfache und verst\u00e4ndliche Kostenbeteiligungsstruktur geschaffen (vgl. Ziff. 2).</p><p>1. Der Bundesrat kennt die Erfahrungen des Ombudsmannes, wonach die Versicherten ihre M\u00f6glichkeiten, die Pr\u00e4mie zu optimieren (Franchisesystem, aber auch andere Versicherungsformen der sozialen Krankenversicherung, insbesondere Hausarztmodell, HMO), zu wenig kennen. Diese Erfahrungen decken sich mit Erkenntnissen aus mehreren Untersuchungen im Rahmen der Wirkungsanalyse zum KVG. Aus diesem Grunde hat das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung Vorarbeiten zu einer Informationsaktion an die Hand genommen, welche den Versicherten die M\u00f6glichkeiten zur Pr\u00e4mienoptimierung aufzeigen soll. Zurzeit laufen die Konzeptarbeiten.</p><p>2. Das Grundsystem der geltenden Kostenbeteiligungsregelung besteht darin, dass sich die erwachsenen Versicherten an den Kosten der f\u00fcr sie im Kalenderjahr erbrachten Leistungen sowohl mit einer Franchise von derzeit 230 Franken als auch mit einem nach oben auf 600 Franken begrenzten Selbstbehalt der die Franchise \u00fcbersteigenden Kosten zu beteiligen haben (Art. 64 Abs. 2 KVG in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 und 2 KVV). Dieses Grundsystem ist an sich einfach und verst\u00e4ndlich. Wegen Abweichungen zum System unter dem alten KUVG gibt es allerdings noch immer einige Missverst\u00e4ndnisse. So werden heute grunds\u00e4tzlich auf allen sowohl station\u00e4ren als auch ambulanten Leistungen Franchise und Selbstbehalt erhoben. Das gilt auch f\u00fcr jene Leistungen, an welche nur Beitr\u00e4ge entrichtet werden (Badekuren, Brillengl\u00e4ser). Auch bereitet die Definition der Mutterschaftsleistungen, f\u00fcr die keine Kostenbeteiligung erhoben werden darf, heute noch Interpretationsschwierigkeiten. Diese d\u00fcrften aber behoben sein, sobald das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht die h\u00e4ngigen F\u00e4lle entschieden hat. Die vom Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung festgestellten Unsicherheiten beziehen sich denn auch auf die eben erw\u00e4hnten F\u00e4lle.</p><p>Nebst der ordentlichen Kostenbeteiligung gibt es noch die besondere Versicherungsform mit w\u00e4hlbaren Franchisen (Art. 62 Abs. 2 Bst. a KVG in Verbindung mit Art. 93ff. KVV). Hier hat der Bundesrat f\u00fcr die erwachsenen Versicherten bewusst nur vier und f\u00fcr die Kinder nur drei bestimmte Varianten vorgegeben. Mit der j\u00fcngsten Revision von Artikel\u00a095 KVV vom 23. Februar 2000 (AS 2000 889) wurden zudem auch betragliche Limiten bei den h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Reduktionsfaktoren f\u00fcr die Pr\u00e4mien mit w\u00e4hlbaren Franchisen eingef\u00fchrt. Damit ist nach Ansicht des Bundesrates die Verst\u00e4ndlichkeit und \u00dcbersichtlichkeit auch dieser Regelung durchaus gegeben.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Feststellung des Ombudsmannes der sozialen Krankenversicherung, dass das Kostenbeteiligungssystem offenbar bei einem breiten Versichertenkreis noch mit Unsicherheiten behaftet ist, ernst. Er wird zusammen mit der Verwaltung daf\u00fcr besorgt sein, dass f\u00fcr die Versicherten die Verst\u00e4ndlichkeit und Transparenz der Kostenbeteiligungsregelung wo n\u00f6tig verbessert wird. Er wird auch weiterhin die Entwicklung und die Rechtsprechung im Bereich der Kostenbeteiligung verfolgen. Inwiefern das geltende Recht aufgrund der gewonnenen Einsichten anzupassen ist, wird laufend gepr\u00fcft. Der Bundesrat erachtet es aber als nicht sinnvoll, nachdem Artikel\u00a095 KVV ge\u00e4ndert worden ist, schon im jetzigen Zeitpunkt Korrekturen am geltenden Kostenbeteiligungssystem vorzunehmen.</p><p>3. Der Bundesrat hat sich schon im Zusammenhang mit dem am 28. April 1997 \u00fcberwiesenen Postulat Rychen 96.3528 mit der Frage einer Erh\u00f6hung der ordentlichen Franchise von damals 150 auf 600 Franken befasst. Er kam dabei zum Schluss, dass eine derart massive Erh\u00f6hung der Franchise sozialpolitisch nicht verantwortbar sei. Eine Erh\u00f6hung muss unter dem Gesichtspunkt der Sozialvertr\u00e4glichkeit gepr\u00fcft werden, zumal die Pr\u00e4mien auf die Einkommensverh\u00e4ltnisse der Versicherten keine R\u00fccksicht nehmen und mit der Pr\u00e4mienverbilligung in den Kantonen die vom Gesetz anvisierten Ziele bisher noch nicht voll erreicht werden konnten. Die Auferlegung einer hohen ordentlichen Franchise ist auch gesundheitspolitisch nicht unbedenklich, denn sie kann namentlich bei Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen ein Hindernis f\u00fcr die rechtzeitige Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung sein. Der Bundesrat hat deshalb im Gesch\u00e4ftsbericht 1998 (99.006/IV, S. 78) beantragt, das Postulat Rychen abzuschreiben. Der Nationalrat hat diesem Antrag am 16. Juni 1999 zugestimmt (AB 1999 N 1138). </p><p>4. Mit der \u00c4nderung von Artikel\u00a095 KVV vom 23. Februar 2000 hat der Bundesrat die h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Pr\u00e4mienreduktionen bei den w\u00e4hlbaren Franchisen so korrigiert, dass es im Gegensatz zur fr\u00fcheren Regelung heute nicht mehr m\u00f6glich ist, dass Versicherte mit einer h\u00f6heren Franchise auch bei deren vollen Aussch\u00f6pfung insgesamt weniger Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen bezahlen als Versicherte mit ordentlicher Franchise. Eine Erh\u00f6hung der maximalen Rabatte w\u00fcrde diesen Entscheid wieder r\u00fcckg\u00e4ngig machen. Die heutige Risikogemeinschaft s\u00e4mtlicher in der Grundversicherung einer Krankenkasse Versicherten darf nicht durch zu hohe Reduktionen bei den h\u00f6heren Franchisen unterh\u00f6hlt werden. Der Bundesrat wird aber die Entwicklung bei der besonderen Versicherungsform mit w\u00e4hlbaren Franchisen laufend verfolgen und im Falle eines offensichtlichen Attraktivit\u00e4tsverlustes die ihm geeignet scheinenden Massnahmen treffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(999043200000)\/","SubmittedBy":"Z\u00e4ch Guido","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033344000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712742225960)\/","SubmissionDate":"\/Date(993168000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4608,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}