{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013452,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013452,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3452","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuererleichterungen f\u00fcr Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist aufgefordert, im Rahmen des geforderten zweiten Steuerpaketes Steuererleichterungen f\u00fcr Unternehmen vorzusehen, die Lehrlinge ausbilden.</p>","ReasonText":"<p>Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, nehmen nicht nur ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahr, sondern sind bereit, erhebliche Geldmittel in die Zukunft der Jugendlichen und damit auch in die Schweiz zu investieren. Diese Investitionsleistung gilt es durch Steuererleichterungen zu f\u00f6rdern, damit auch k\u00fcnftig gen\u00fcgend gute Ausbildungspl\u00e4tze f\u00fcr Lehrlinge zur Verf\u00fcgung stehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hatte bereits im Jahre 2000 Gelegenheit, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Nationalr\u00e4tin K\u00e4thi Bangerter verlangte in der am 22. Juni 2000 von ihr eingereichten Motion 00.3334 ebenfalls die steuerliche Entlastung von Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden. Pro Lehrling und Jahr sollte ein Abzug von 2000 Franken bei der direkten Bundessteuer gew\u00e4hrt werden.</p><p>2. In seiner Stellungnahme vom 6. September 2000 wies der Bundesrat u. a. darauf hin, dass die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates bereits 1996 und 1997 untersucht habe, welche Anreize Unternehmen veranlassen w\u00fcrden, Jugendlichen Ausbildungspl\u00e4tze anzubieten. Dabei sei auch gepr\u00fcft worden, ob Steuererleichterungen ein probates Mittel darstellen k\u00f6nnten. Die Tatsache, dass das Parlament solche weder in den Bundesbeschluss vom 30. April 1997 \u00fcber Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes f\u00fcr die Ausbildungsjahre 1997/98, 1998/99 und 1999/2000 (Lehrstellenbeschluss) noch in den darauf folgenden Bundesbeschluss vom 18. Juni 1999 \u00fcber Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung (Lehrstellenbeschluss II) aufgenommen hat, belege indirekt, dass der Gesetzgeber Steuerrechnungsabz\u00fcge als untaugliches Mittel zur Schaffung von Lehrstellen erachtet habe.</p><p>Im Weiteren wurde auf eine Studie (Hanhart Siegfried, Schulz Hans-Rudolf, unter Mitarbeit von Sandra Bossio: \"Lehrlingsausbildung in der Schweiz, Kosten und Finanzierung.\" 1997, Verlag R\u00fcegger, Chur/Z\u00fcrich) verwiesen, die nachweist, dass f\u00fcr die Kosten der Lehrlingsausbildung Unternehmensgr\u00f6sse und Branche entscheidend sind. Bei kleinen Betrieben (vor allem der Detailhandel und die Baubranche) halten sich Kosten und Nutzen von Lehrt\u00f6chtern und Lehrlingen ungef\u00e4hr die Waage, dies vor allem dank der produktiven Arbeitsleistung der Auszubildenden. Dagegen fallen in Grossbetrieben (Maschinenindustrie und weltweit t\u00e4tige Firmen) j\u00e4hrliche Mehrausgaben pro Ausbildungsplatz von rund 20 000 Franken an. Die Studie ging zudem den m\u00f6glichen Gr\u00fcnden f\u00fcr den starken Abbau der Lehrstellen in den Jahren zwischen 1986 und 1996 nach und kam dabei zum Schluss, dass befragte Betriebe, die keine oder keine Lehrlinge mehr ausbilden, die finanziellen Belastungen als wenig wichtig ansahen. Eine weit gr\u00f6ssere Rolle bei der Entscheidung, ob eine Lehrstelle angeboten werden soll oder nicht, spielten dagegen der Mangel an Zeit, um sich mit den Lehrlingen zu besch\u00e4ftigen, sowie der von Arbeitgebern oft monierte ungen\u00fcgende Ausbildungsstand der Schulabg\u00e4nger.</p><p>3. Auch im Rahmen des Steuerpaketes 2001 hatte sich der Bundesrat im Nationalrat bei der Beratung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung zum gleichen Thema zu \u00e4ussern. Ein Minderheitsantrag Fehr verlangte n\u00e4mlich ebenfalls, dass bei der direkten Bundessteuer ein neuer Abzug zugunsten von Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, eingef\u00fchrt wird.</p><p>Der Bundesrat wies erneut darauf hin, dass die Kosten, die mit der Lehrlingsausbildung zusammenh\u00e4ngen, bereits nach geltendem Recht f\u00fcr die juristischen Personen im Rahmen des gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwandes (Art. 59 DBG) und f\u00fcr die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden im Rahmen der gesch\u00e4fts- oder berufsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Kosten (Art. 27 DBG) in Abzug gebracht werden k\u00f6nnen.</p><p>Zudem ist folgendes zu bedenken:</p><p>Ein zus\u00e4tzlicher expliziter Abzug w\u00fcrde im geltenden System der Gewinnermittlung bzw. der Ermittlung des steuerbaren Reineinkommens aus selbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit einen Fremdk\u00f6rper darstellen. Hinzu kommt, dass bei Personenunternehmungen die Besteuerung nicht proportional, sondern progressiv erfolgt. Das h\u00e4tte zur Folge, dass sich der eine und gleiche Abzug, je nach Gewinnsituation eines Personenunternehmens, sehr unterschiedlich auswirken w\u00fcrde.</p><p>Unter dem Aspekt einer geldwerten Ausbildungsf\u00f6rderung stellt sich zudem die Frage der Gleichbehandlung von Unternehmen, die einen Gesch\u00e4ftsverlust ausweisen oder steuerbefreit (Art. 56 DBG) sind. Gerade Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaften und sich aus diesem Grund keine Lehrlinge mehr leisten k\u00f6nnen, k\u00e4men nicht mehr in den Genuss dieser indirekten Subvention.</p><p>Der Nationalrat folgte am 26. September 2001 mit grosser Mehrheit dem Antrag des Bundesrates und lehnte die im Minderheitsantrag Fehr vorgeschlagene L\u00f6sung ab.</p><p>4. Eine \u00fcber den gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand hinausgehende Steuerverg\u00fcnstigung, wie sie die SVP-Fraktion in ihrer Motion fordert, w\u00fcrde - analog den fr\u00fcher zu diesem Thema eingereichten Antr\u00e4gen - zu einer indirekten Subvention nach dem Giesskannenprinzip und damit zu unbefriedigenden Resultaten f\u00fchren.</p><p>Der prim\u00e4re Zweck der voraussetzungslos geschuldeten \u00f6ffentlichen Abgaben ist es, die f\u00fcr den Finanzbedarf notwendigen Einnahmen zu beschaffen. Werden ausserfiskalische Zielsetzungen - wie die F\u00f6rderung der Lehrlingsausbildung - steuerlich bevorzugt behandelt, kann dies den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) und damit die Anliegen der Steuergerechtigkeit gef\u00e4hrden.</p><p>Das Steuersystem sollte grunds\u00e4tzlich nicht mit ausserfiskalischen Zwecken belastet werden, weil damit u. a. Transparenz verloren geht. Da die Subventionierung als solche nicht ausgewiesen wird, ist auch nicht ersichtlich, welche Steuerpflichtigen in welchem Rahmen von der F\u00f6rderung profitieren konnten.</p><p>Diese \u00dcberlegungen zeigen auf, warum der Bundesrat den verlangten Abzug nicht gutheissen kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1006300800000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712757936187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1000857600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}