{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013504,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013504,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3504","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Skandinavische L\u00e4nder. Soziale Massnahmen f\u00fcr im Landwirtschaftsbereich T\u00e4tige","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>Welche soziale Massnahmen kennen die skandinavischen L\u00e4nder f\u00fcr Landwirte, Landwirtinnen und landwirtschaftliche Angestellte?</p><p>Um Auskunft gebeten wird besonders zur Frage der Sozialversicherungen sowie zum Bereich Weiterbildung, Ferienabl\u00f6sung u. a.</p><p>Gibt es Unterschiede, die mit der Zugeh\u00f6rigkeit oder Nichtzugeh\u00f6rigkeit zur EU zusammenh\u00e4ngen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die EU hat mit der Verordnung Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 \u00fcber die F\u00f6rderung der Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raumes durch den Europ\u00e4ischen Ausrichtungs- und Garantiefonds f\u00fcr die Landwirtschaft und zur \u00c4nderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen sowie der Verordnung Gemeinschaftsrahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C 28/02) allgemeine Richtlinien f\u00fcr verschiedene soziale Massnahmen f\u00fcr in der Landwirtschaft T\u00e4tige aufgestellt. Den Mitgliedstaaten der EU ist es freigestellt, ob sie eine entsprechende nationale Massnahme einf\u00fchren wollen. So machen z. B. D\u00e4nemark und Schweden davon nicht Gebrauch, Finnland hingegen schon. Die Massnahmen von Finnland sind vergleichbar mit denjenigen in Norwegen. Am Beispiel der skandinavischen L\u00e4nder lassen sich keine Unterschiede feststellen, die mit der Zugeh\u00f6rigkeit oder Nichtzugeh\u00f6rigkeit zur EU zusammenh\u00e4ngen. Es ist generell festzuhalten, dass die skandinavischen L\u00e4nder traditionsgem\u00e4ss \u00fcber ein gut ausgebautes System an sozialen Massnahmen verf\u00fcgen.</p><p>D\u00e4nemark und Schweden</p><p>D\u00e4nemark kennt keine speziellen Massnahmen f\u00fcr einzelne gesellschaftliche Gruppen. Die Fr\u00fchrente und die Herabsetzung des Rentenalters etwa gelten f\u00fcr alle D\u00e4nen und D\u00e4ninnen; ebenso ein allgemeines Umschulungsprojekt, das in Angriff genommen wurde. In Schweden gibt es ebenfalls keine speziellen Sozialmassnahmen f\u00fcr in der Landwirtschaft T\u00e4tige.</p><p>Finnland</p><p>Die selbstst\u00e4ndigen Landwirte und Landwirtinnen sind durch spezifische, einkommensabh\u00e4ngige Sozialversicherungen und Rentenpl\u00e4ne abgesichert. Diese werden \u00fcber die Beitr\u00e4ge der Landwirte und Landwirtinnen sowie den finnischen Staatshaushalt finanziert, wobei der staatliche Anteil im Durchschnitt etwa 75 Prozent ausmacht. Es sind dies im Einzelnen folgende Massnahmen:</p><p>- Rentenpflichtversicherung f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen: Diese gilt f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen ab 18 Jahren sowie f\u00fcr deren Familienangeh\u00f6rige. Der Betrieb muss mindestens 5 Hektaren Anbaufl\u00e4che umfassen. Die H\u00f6he der Rentenzahlungen und Versicherungsbeitr\u00e4ge richtet sich nach dem Jahreseinkommen, das f\u00fcr einen Betrieb errechnet wird. Dies erfolgt im allgemeinen nach einem festgelegten Satz auf der Grundlage der Betriebsgr\u00f6sse. Selbstst\u00e4ndige Landwirte und Landwirtinnen erhalten insgesamt die gleichen Leistungen wie alle anderen Rentenversicherten.</p><p>- Obligatorische Unfall- und Krankenversicherung f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen: Die Versicherung erbringt dieselbe Art Leistungen wie die Unfallversicherung f\u00fcr Lohnempf\u00e4nger. F\u00fcr die Unfallversicherung zahlen die Landwirte und Landwirtinnen einen um ein Drittel tieferen Beitragssatz als die \u00fcbrigen Erwerbst\u00e4tigen. Der Beitrag f\u00fcr die Krankenversicherung ist bei allen Erwerbst\u00e4tigen gleich hoch.</p><p>- Weiterbildung: Die Landwirte und Landwirtinnen erhalten eine Weiterbildungsbeihilfe von rund 33 Franken pro Tag, bezahlt vom Staat. Diese Summe variiert je nach Dauer und Art des Kurses.</p><p>- Urlaubs- und Vertretungspl\u00e4ne f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen: Diese Massnahme gilt nur f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen mit Viehwirtschaft. Sie haben Anspruch auf Vertretung z. B. bei Krankheit, im Erziehungsurlaub, bei Abwesenheit aufgrund von Fortbildungsmassnahmen, bei Krankheit eines Kindes oder nach einem Unfall. Der j\u00e4hrliche Urlaubsanspruch betr\u00e4gt 23 Tage. Die Bezahlung der rund 6000 hauptberuflichen Urlaubsvertreter \u00fcbernimmt der Staat. Dar\u00fcber hinaus besteht ein Anspruch auf weitere 100 freie Stunden j\u00e4hrlich, die mit etwa 10 Franken pro Stunde entgolten werden.</p><p>- Fr\u00fchpensionierung f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen: Landwirte und Landwirtinnen \u00fcber 55 Jahre, die ihren Betrieb aufgeben, erhalten bis zum 65. Lebensjahr eine Fr\u00fchrente in der H\u00f6he von durchschnittlich 900 Franken im Monat. Diese Massnahme wird von der EU mitfinanziert; der Anteil der EU liegt bei rund 40 Prozent.</p><p>- Lebensversicherungen f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen: Selbstst\u00e4ndige Landwirte und Landwirtinnen haben Anspruch auf eine gesetzliche Lebensversicherung, die entsprechenden Versicherungen f\u00fcr Lohnempf\u00e4nger \u00e4hnelt. Ein Drittel der Pr\u00e4mien zahlt der Staat.</p><p>Norwegen</p><p>In Norwegen - im Gegensatz zu D\u00e4nemark, Schweden und Finnland nicht Mitglied der EU - gibt es verschiedene spezifische Sozialmassnahmen f\u00fcr in der Landwirtschaft T\u00e4tige. Als einzelne Massnahmen k\u00f6nnen genannt werden:</p><p>- Pr\u00e4mienzulage f\u00fcr die Krankentaggelder: Der Staat \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr Pr\u00e4mien, um Kranken- bzw. Geburtsgelder von 65 auf 100 Prozent des zugrunde liegenden Einkommens anzuheben. Die Regelung gilt f\u00fcr Krankheiten, die l\u00e4nger als 14 Tage dauern.</p><p>- Beitrag f\u00fcr Abl\u00f6sung bei Krankheit und anderen Gr\u00fcnden: Landwirten und Landwirtinnen in den Bereichen Nutztier- oder ganzj\u00e4hrige Gew\u00e4chshausproduktion wird die Abl\u00f6sung finanziert, wenn sie aus bestimmten Gr\u00fcnden wie Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, Todesfall, milit\u00e4rischer Weiterbildungskurs, Zivildienst, krankes oder behindertes Kind ihrer Arbeit auf dem Betrieb nicht nachgehen k\u00f6nnen. Die Beitr\u00e4ge beruhen auf Basis der Anzahl Nutztiere bzw. der Gew\u00e4chshausfl\u00e4che und betragen zwischen 50 und 150 Franken pro Betrieb und Tag.</p><p>- Beitrag f\u00fcr eine Abl\u00f6sung bei Ferien/Freizeit: Betriebe mit Nutzviehhaltung k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge zur Finanzierung von Ersatzarbeitskr\u00e4ften beanspruchen. Die Beitr\u00e4ge werden pro Tier berechnet und gegen Abrechnung verg\u00fctet. Der Maximalbetrag betr\u00e4gt rund 9700 Franken. In den letzten zehn Jahren haben durchschnittlich 95 Prozent aller Berechtigten diese Regelung in Anspruch genommen.</p><p>- Beitr\u00e4ge f\u00fcr ein Stellvertretersystem: Mit dieser Massnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Gemeinden Personen anstellen, die Landwirte und Landwirtinnen bei akuten Krisensituationen unterst\u00fctzen sollen.</p><p>- Fr\u00fchpensionierung: Um den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern, gibt es eine Fr\u00fchpensionierungsregelung. Personen, die ihr Haupteinkommen in der Landwirtschaft, G\u00e4rtnerei oder Forstwirtschaft hatten, k\u00f6nnen im Alter von 62 Jahren in den Ruhestand treten. Die Fr\u00fchrente betr\u00e4gt 1400 Franken im Monat. Das normale Pensionsalter in Norwegen liegt bei 67 Jahren.</p><p>- Beitragszahlungen an die staatliche Pensionskasse: Landwirte und Landwirtinnen zahlen vom versicherten Einkommen mit 7,8 Prozent prozentual einen gleich hohen Beitrag in die staatliche Pensionskasse wie Angestellte. Die Differenz zum f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige geltenden Satz von 10,7 Prozent zahlt der Staat.</p><p>- Steuererleichterung: Die ersten rund 7000 Franken des Einkommens sind f\u00fcr Landwirte und Landwirtinnen steuerfrei.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1016150400000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236884600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}