{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013505,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013505,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3505","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revision des Raumplanungsgesetzes. Auswirkungen in der Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Revision des Raumplanungsgesetzes gibt den Landwirtschaftsbetrieben die M\u00f6glichkeit zu Nebenverdiensten mit nichtlandwirtschaftlicher Bet\u00e4tigung auf dem Betrieb.</p><p>1. Welche Auswirkungen dieser Revision sind generell erkennbar?</p><p>2. Wie hoch sind die Anzahl Gesuche und die Anzahl Bewilligungen?</p><p>3. Welches sind die bevorzugten Branchen, in denen der Nebenerwerb gesucht wird?</p><p>4. Gibt es eine einheitliche Behandlung der Gesuche durch die Kantone, also eine Art \"Behandlungspraxis\"? Wenn nein, erachtet der Bundesrat eine solche gemeinsame Praxis als notwendig?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die revidierte Raumplanungsgesetzgebung ist am 1. September 2000 in Kraft getreten. Die Kantone sind derzeit daran, die ersten Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung zu sammeln und - soweit n\u00f6tig - ihre Gesetzgebung dem neuen Bundesrecht anzupassen.</p><p>Die seit der Inkraftsetzung des neuen Rechtes verstrichene Zeit ist noch zu kurz, als dass bereits fundiert \u00fcber dessen Auswirkungen Bericht erstattet werden k\u00f6nnte. Nach Massgabe von Artikel\u00a045 der Raumplanungsverordnung hat das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) indessen zu \u00fcberpr\u00fcfen, wie sich die Anwendung der Bestimmungen \u00fcber das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf die r\u00e4umliche Entwicklung und die Landschaft auswirkt. Die in diesem Zusammenhang relevanten Daten werden vom ARE zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Statistik im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik erhoben, und zwar erstmals f\u00fcr das Jahr 2001. Im Rahmen dieses Monitorings werden sie dann ab 2002 j\u00e4hrlich einer Kurzauswertung unterzogen. Eine volle Berichterstattung, in deren Rahmen die Daten auch mit Blick auf deren Konsequenzen ausgewertet werden, erfolgt alle vier Jahre.</p><p>Die Informationen zu den von den Kantonen bzw. Gemeinden ausgeschiedenen Intensivlandwirtschaftszonen, d. h. jenen Gebieten, in denen auch Bauten und Anlagen erstellt werden d\u00fcrfen, die \u00fcber eine innere Aufstockung hinausgehen, werden vom ARE direkt bei den Kantonen erhoben. Angaben, die mit Bezug auf die konkreten Auswirkungen verwertbar w\u00e4ren, liegen derzeit noch nicht vor.</p><p>2. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Zust\u00e4ndigkeit zur Beurteilung konkreter Gesuche f\u00fcr das Bauen ausserhalb der Bauzonen bei den Kantonen. Eine Pflicht, den Bund regelm\u00e4ssig \u00fcber die Anzahl der eingegangenen Gesuche und die Anzahl der erteilten Bewilligungen zu informieren, besteht nicht. Bei dieser Situation ist es nicht m\u00f6glich, konkrete Zahlen zu nennen, die f\u00fcr sich den Anspruch erheben k\u00f6nnten, repr\u00e4sentativ zu sein. Ohne Kenntnisse der konkreten F\u00e4lle liessen sich aus dem Verh\u00e4ltnis zwischen den eingereichten Gesuchen und den erteilten Bewilligungen \u00fcberdies kaum verl\u00e4ssliche Schl\u00fcsse bez\u00fcglich der Bed\u00fcrfnisgerechtigkeit des neuen Rechtes ziehen.</p><p>Ein vom ARE Ende Mai dieses Jahres mit den Kantonen durchgef\u00fchrter Erfahrungsaustausch zum neuen Raumplanungsrecht hat gezeigt, dass die Zahl der gest\u00fctzt auf die neuen Bestimmungen eingereichten Gesuche von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist. Im Kanton Aargau gingen insgesamt etwa 150 Gesuche ein, wovon deren 10 Anwendungsf\u00e4lle von Artikel\u00a024b des Raumplanungsgesetzes (nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe) betrafen. Der Kanton Luzern spricht von insgesamt knapp 300 Gesuchen. In etwas mehr als 100 F\u00e4llen wurde dabei um die Bewilligung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebes ersucht. Eine deutliche Zunahme wurde zudem in den Kantonen Bern und Waadt festgestellt. Andere Kantone (z. B. Appenzell Ausserrhoden, Freiburg) stellten bis dahin grunds\u00e4tzlich keine markante Zunahme der Gesuche fest.</p><p>3. Aufgrund der Informationen der Kantone stehen im Augenblick - wobei es auch hier Unterschiede gibt - vor allem Ferien auf dem Bauernhof und gastgewerbliche Aktivit\u00e4ten (Restaurants, Partyr\u00e4ume) im Vordergrund. Ein Bedarf besteht auch im Zusammenhang mit der baulichen Umgestaltung bestehender Bauten f\u00fcr die Pensionspferdehaltung.</p><p>4. Mit dem neuen Raumplanungsrecht hat der Gesetzgeber klar aufgezeigt, in welchem Rahmen bauliche Aktivit\u00e4ten ausserhalb des Baugebietes k\u00fcnftig zul\u00e4ssig sein sollen. Es geh\u00f6rte dabei zu den erkl\u00e4rten Zielen der Revision, gesamtschweizerisch eine m\u00f6glichst einheitliche Anwendung des neuen Raumplanungsrechtes durch die Kantone sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das ARE ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterungen zur Ausf\u00fchrungsverordnung publiziert und zudem - zusammen mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen - f\u00fcr verschiedene Bereiche Empfehlungen f\u00fcr den Vollzug erarbeitet. Am 29. Mai 2001 wurde zudem erstmals ein Erfahrungsaustausch zum neuen Raumplanungsrecht durchgef\u00fchrt, an dem sich 25 Kantone beteiligt haben. Um jene Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vollzug stellen, vertieft diskutieren zu k\u00f6nnen, f\u00fchrt das ARE seit diesem Jahr \u00fcberdies Fachgespr\u00e4che in kleineren Kantonsgruppen durch. Diese intensiven Kontakte mit jenen, die sich an der Front mit konkreten Gesuchen auseinander setzen m\u00fcssen, erm\u00f6glichen es, allf\u00e4llige Probleme fr\u00fchzeitig zu erkennen und zusammen mit den Kantonen nach tragf\u00e4higen L\u00f6sungen zu suchen.</p><p>Eine wichtige Rolle mit Bezug auf einen m\u00f6glichst einheitlichen Vollzug in den Kantonen spielt schliesslich auch die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichtes. Seit Inkrafttreten des neuen Raumplanungsrechtes ist jedoch noch zu wenig Zeit verstrichen, als dass bereits viele F\u00e4lle zu h\u00f6chstricherlicher Beurteilung gelangt w\u00e4ren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1007078400000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008288000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102489403)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}